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- Rechtsanwalt Sebastian Hautli
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Sebastian Hautli ist Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg und berät sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Arbeitnehmer begleitet er insbesondere bei Kündigungen, Abfindungsverhandlungen und Aufhebungsverträgen sowie bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber dem Arbeitgeber. Zum Mandantenkreis auf Arbeitgeberseite gehören Unternehmen, Geschäftsführer und Personalverantwortliche. Diese berät er bei der Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, der Vorbereitung arbeitsrechtlicher Maßnahmen und der Vermeidung kostenintensiver Konflikte. Weitere auf der Webseite genannte Themen sind Abmahnungen, Abwicklungsverträge, Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, Elternzeit und Mobbing am Arbeitsplatz. Seine Beratung richtet sich auch an Mandanten mit geplanten Umstrukturierungen oder Konflikten im laufenden Arbeitsverhältnis. Als Anspruch seiner Arbeit nennt Hautli verständliche Beratung, klare Handlungsempfehlungen und eine auf die konkrete Situation abgestimmte Strategie. Die Kanzlei befindet sich in der Kaiser-Joseph-Str. 248 in Freiburg. Für eine arbeitsrechtliche Ersteinschätzung wird ein kostenloser Telefontermin angeboten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-hautli.de, rechtsanwalt-hautli.de
Beratung in Freiburg im Breisgau – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Sebastian Hautli ist in Freiburg im Breisgau mit dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht tätig. Seine Kanzlei befindet sich in der Kaiser-Joseph-Str. 248, 79098 Freiburg. Er berät sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Auf Arbeitgeberseite gehören Unternehmen, Geschäftsführer und Personalverantwortliche zu seinem Mandantenkreis. Damit umfasst seine Tätigkeit unterschiedliche Perspektiven auf die Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Als Anspruch seiner Arbeit beschreibt Hautli eine verständliche Beratung, klare Handlungsempfehlungen und eine an der jeweiligen Situation ausgerichtete Strategie. Für Beschäftigte stehen insbesondere Kündigungen, Abfindungsverhandlungen und Aufhebungsverträge im Mittelpunkt. Dabei geht es allgemein um die rechtliche Einordnung einer Beendigung, mögliche Folgen vertraglicher Vereinbarungen und die Klärung gegenseitiger Ansprüche. Eine Abfindung ist nicht bei jeder Kündigung automatisch vorgesehen, sondern hängt vom jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhang ab. Weitere von Hautli genannte Themen sind Abmahnungen, Abwicklungsverträge, Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse. Auch Elternzeit und Mobbing am Arbeitsplatz gehören zu den auf seiner Webseite aufgeführten Anliegen. Bei Konflikten im laufenden Arbeitsverhältnis können sowohl einzelne Vorfälle als auch längerfristige Entwicklungen relevant sein. Arbeitgeber begleitet Hautli bei der Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie bei der Vorbereitung arbeitsrechtlicher Maßnahmen. Seine Beratung richtet sich außerdem an Mandanten mit geplanten Umstrukturierungen. Typische Fragen betreffen in diesem Umfeld Vertragsregelungen, betriebliche Veränderungen und den Umgang mit Auseinandersetzungen im Arbeitsalltag. Die Vermeidung kostenintensiver Konflikte ist ein ausdrücklich genannter Beratungsgegenstand. Für eine Anfrage ist deshalb neben dem konkreten Anlass auch wichtig, ob eine bereits entstandene Streitigkeit oder die vorausschauende Gestaltung betrieblicher Abläufe im Vordergrund steht. Die Kanzleiadresse liegt in der Freiburger Innenstadt im Bereich der Altstadt. Für Ratsuchende aus der Wiehre, Herdern und anderen Teilen Freiburgs bildet sie einen innerstädtischen Anlaufpunkt. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Die am Standort genannten Gerichte, Amtsgericht Freiburg und Landgericht Freiburg, sind von der Arbeitsgerichtsbarkeit zu unterscheiden: Typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören regelmäßig vor ein Arbeitsgericht. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann über die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten begonnen werden. Dabei lassen sich Anliegen, wichtige Termine und vorhandene Unterlagen zunächst knapp benennen. Hautli bietet für eine arbeitsrechtliche Ersteinschätzung einen Telefontermin an; die Übernahme eines Mandats bedarf einer gesonderten Klärung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Freiburg im Breisgau
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Sebastian Hautli befindet sich in der Kaiser-Joseph-Str. 248 in Freiburg im Breisgau und ist damit im innerstädtischen Bereich der Altstadt verortet. Der Standort ist auch für Ratsuchende aus den Stadtteilen Wiehre und Herdern ein Bezugspunkt für arbeitsrechtliche Anliegen. Bei einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln können die Verbindungen in die Freiburger Innenstadt als Ausgangspunkt für die Planung dienen. Wer mit dem Pkw kommt, sollte die örtliche Verkehrsführung und die jeweils verfügbaren Parkmöglichkeiten berücksichtigen. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder einer barrierefreien Zugänglichkeit liegen hier nicht vor. Einzelheiten zum Zugang lassen sich deshalb zweckmäßig vor einem vereinbarten Besuch klären. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ist die Abgrenzung der Gerichtszweige wesentlich. Das Amtsgericht Freiburg und das Landgericht Freiburg gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie sind für typische Kündigungsschutzklagen oder Streitigkeiten über Vergütung und Arbeitszeugnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelmäßig nicht zuständig. Solche Verfahren werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Auch Streitigkeiten aus einem Aufhebungsvertrag können in deren Zuständigkeit fallen. Die ordentlichen Gerichte können dagegen bei bestimmten dienstvertraglichen Auseinandersetzungen, etwa im Zusammenhang mit Geschäftsführern, zuständig sein; entscheidend sind die rechtliche Stellung und der Streitgegenstand. Welches Gericht örtlich zuständig ist, ergibt sich nicht allein aus der Kanzleiadresse. Je nach Verfahren spielen unter anderem Arbeitsort, Sitz der beklagten Partei und die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln eine Rolle.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für eine arbeitsrechtliche Ersteinschätzung kann ein kostenloser Telefontermin gebucht werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für eine arbeitsrechtliche Ersteinschätzung kann ein kostenloser Telefontermin gebucht werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere die Kündigung selbst, der Zeitpunkt ihres Zugangs, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen relevant. Auch Angaben zur Beschäftigungsdauer, zur Tätigkeit und zu vorausgegangenen Abmahnungen können eine Rolle spielen. Bei Kündigungen gelten häufig kurze gesetzliche Fristen; für eine Kündigungsschutzklage beträgt die Frist grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Im Erstkontakt sollte deshalb erkennbar sein, wann die Kündigung eingegangen ist und welches Anliegen geklärt werden soll.
- Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und Abfindung?
- Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Ein Abwicklungsvertrag regelt typischerweise die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung, beispielsweise die Abrechnung, eine Freistellung oder das Arbeitszeugnis. Eine Abfindung ist eine Geldleistung, die im Zusammenhang mit der Beendigung vereinbart werden oder auf besonderen rechtlichen Grundlagen beruhen kann. Sie entsteht nicht automatisch bei jeder Kündigung. Solche Vereinbarungen können Auswirkungen auf weitere Ansprüche und auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben. Für ihre Einordnung sind deshalb der vollständige Vertragstext und die Umstände der geplanten Beendigung bedeutsam.
- Was ist bei einer Anfrage zu Abmahnungen oder Mobbing am Arbeitsplatz hilfreich?
- Bei einer Abmahnung kommt es unter anderem darauf an, welches konkrete Verhalten beanstandet wird und wie der Arbeitgeber den Vorwurf beschreibt. Bei als Mobbing empfundenen Vorgängen ist eine nachvollziehbare Darstellung einzelner Ereignisse wichtig, weil nicht jeder Konflikt arbeitsrechtlich gleich einzuordnen ist. Hilfreich sind vorhandene Schreiben, eine zeitliche Übersicht und Angaben dazu, wer an den jeweiligen Situationen beteiligt war. Auch bisherige Gespräche oder Beschwerden können relevant sein. Die rechtliche Bewertung hängt vom Gesamtzusammenhang ab; eine allgemeine Beschreibung eines schlechten Arbeitsklimas reicht dafür häufig nicht aus.
- Welche Unterlagen benötigen Arbeitgeber bei Fragen zu Verträgen oder Umstrukturierungen?
- Für die allgemeine Vorbereitung einer Anfrage sind die betroffenen Arbeitsverträge, ergänzende Vereinbarungen und eine Beschreibung der geplanten Veränderung sinnvoll. Je nach Anliegen können außerdem Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Angaben zu einer bestehenden Arbeitnehmervertretung Bedeutung haben. Bei Umstrukturierungen helfen Informationen über die bisherige Organisation, die vorgesehenen Änderungen und den zeitlichen Rahmen. Geht es um einzelne arbeitsrechtliche Maßnahmen, ist eine sachliche Darstellung des Anlasses wichtig. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und welche Beteiligungsrechte oder formellen Anforderungen zu beachten sind, hängt von der konkreten betrieblichen Situation ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Sebastian Hautli
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-hautli.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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