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- Anwaltskanzlei Akay
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Sinan Akay ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht mit Kanzleisitz in Freiburg im Breisgau. Die Anwaltskanzlei Akay nennt Strafrecht, Steuerstrafrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht als Rechtsgebiete. Im Strafrecht unterstützt Akay Mandanten bei Ermittlungsverfahren, polizeilichen Vorladungen, Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft. Die Vertretung umfasst das Ermittlungsverfahren, die Hauptverhandlung und die Verteidigung vor Gericht, gegebenenfalls bis zur letzten Instanz. Gemeinsam mit den Mandanten entwickelt er eine auf den Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie. Die Kanzlei legt nach eigener Darstellung Wert auf persönliche und individuelle Beratung, eine transparente Kostenstruktur und schnelle Terminvergabe. Akay beschreibt kontinuierliche Fortbildung, die Beschäftigung mit aktueller Rechtsprechung und eine gründliche Einarbeitung in jeden Fall als Bestandteile seiner Arbeitsweise. Dabei betont er auch Empathie im Umgang mit Mandanten. Anfragen können per E-Mail, Fax, Kontaktformular oder Telefon gestellt werden. Nach Prüfung und erster Einschätzung der Anfrage werden bei Mandatsübernahme die nächsten Schritte besprochen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-akay.de, rechtsanwalt-akay.de
Beratung in Freiburg im Breisgau – Einordnung der Redaktion
Sinan Akay ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht in Freiburg im Breisgau. Seine Anwaltskanzlei Akay befindet sich Am Predigertor 1, 79098 Freiburg. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf. Diese Profilangaben sind von den Fachanwaltsbezeichnungen zu unterscheiden, die sich auf Strafrecht und Steuerrecht beziehen. Zum genannten Tätigkeitsspektrum der Kanzlei gehören außerdem Steuerstrafrecht und Verkehrsrecht. Ratsuchende können bei ihrer Anfrage deshalb konkret benennen, welchem Bereich sie ihr Anliegen zuordnen und ob mehrere Rechtsgebiete berührt sind. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen zum Arbeitsvertrag, zu einer Kündigung, einer Abmahnung oder einem Arbeitszeugnis im Mittelpunkt. Auch Vergütung, Arbeitszeit und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag gehören zu typischen Anliegen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Einordnung des Sachverhalts anhand der vorhandenen Unterlagen und des zeitlichen Ablaufs. Da arbeitsrechtliche Angelegenheiten fristgebunden sein können, sind Angaben zum Zugang von Schreiben und zu bereits vereinbarten Terminen für die erste Prüfung besonders relevant. Im Familienrecht können Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang Anlass für eine Kontaktaufnahme sein. Dabei greifen persönliche Lebensumstände und rechtliche Fragestellungen oft ineinander. Eine allgemeine Orientierung umfasst daher die Unterscheidung zwischen einvernehmlichen Regelungen, außergerichtlicher Klärung und gerichtlichen Verfahren. Akay betont nach eigener Darstellung persönliche Beratung, Empathie und eine gründliche Einarbeitung. Bei Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten lässt sich im Rahmen der Anfrage klären, welche Fragen Gegenstand einer möglichen Mandatsübernahme sein sollen. Der Kanzleisitz Am Predigertor liegt im Bereich der Freiburger Altstadt und bietet damit einen innerstädtischen Bezug auch für Ratsuchende aus Wiehre und Herdern. Für familienrechtliche Verfahren ist typischerweise das Familiengericht beim Amtsgericht Freiburg relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das ebenfalls am Standort ansässige Landgericht Freiburg ist dagegen kein reguläres Eingangsgericht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung zur Kanzleiadresse. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann beim Profil und den dort bereitgestellten Kontaktangaben ansetzen. Die Kanzlei nennt E-Mail, Fax, Kontaktformular und Telefon als Anfragewege. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, wichtige Termine und Angaben zu vorhandenen Unterlagen erleichtern die Prüfung. Nach Prüfung und erster Einschätzung werden bei einer Mandatsübernahme die nächsten Schritte besprochen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Freiburg im Breisgau
Die Anwaltskanzlei Akay hat ihren Sitz Am Predigertor 1 in Freiburg im Breisgau, im Bereich der Altstadt. Damit liegt sie im innerstädtischen Umfeld; Wiehre und Herdern sind weitere Freiburger Stadtteile, aus denen eine Anfrage an die Kanzlei erfolgen kann. Für einen Besuch kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw infrage. Welche Verbindung oder Zufahrt geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind in den vorliegenden Informationen nicht belegt. Entsprechende organisatorische Fragen lassen sich vor einem vereinbarten Termin direkt mit der Kanzlei klären. Für den im Profil genannten Bereich Familienrecht ist unter den aufgeführten Gerichten vor allem das Amtsgericht Freiburg relevant: Dessen Familiengericht befasst sich bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt, Sorge- und Umgangsverfahren. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, gehören hingegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte und nicht vor das Amtsgericht oder Landgericht Freiburg. Im ebenfalls von Akay bearbeiteten Strafrecht können sowohl das Amtsgericht Freiburg als auch das Landgericht Freiburg zuständig sein. Die sachliche Zuständigkeit richtet sich unter anderem nach Art und Gewicht des Tatvorwurfs; das Landgericht verhandelt außerdem Berufungen gegen bestimmte strafrechtliche Entscheidungen des Amtsgerichts. Welches Gericht örtlich zuständig ist, folgt aus den jeweiligen Verfahrensregeln und nicht allein aus dem Kanzleisitz.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Anfrage kann per E-Mail, Fax, Kontaktformular oder Telefon gestellt werden. Die Kanzlei prüft und analysiert die Anfrage und führt eine erste Einschätzung durch. Bei Übernahme des Mandats werden die nächsten Schritte besprochen.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Anfrage kann per E-Mail, Fax, Kontaktformular oder Telefon gestellt werden. Die Kanzlei prüft und analysiert die Anfrage und führt eine erste Einschätzung durch. Bei Übernahme des Mandats werden die nächsten Schritte besprochen.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und der bisherige Schriftwechsel zum Konflikt hilfreich. Wichtig sind außerdem das Datum des Erhalts, der Beginn des Arbeitsverhältnisses und eine kurze chronologische Darstellung. Je nach Anliegen können Gehaltsabrechnungen oder ergänzende Vereinbarungen hinzukommen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen nicht automatisch. Ob eine Vertretung übernommen wird und welche Schritte geprüft werden sollen, muss gesondert geklärt werden.
- Kann ein arbeitsrechtlicher Konflikt auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
- Arbeitsrechtliche Konflikte können je nach Sachlage durch Gespräche, außergerichtlichen Schriftwechsel oder eine Vereinbarung geklärt werden. Typische Themen sind ausstehende Vergütung, Änderungen eines Arbeitszeugnisses oder Bedingungen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Kommt es zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht, ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen, die eine einvernehmliche Lösung ermöglichen soll. Ob eine Verständigung sinnvoll oder erreichbar ist, hängt von den Interessen beider Seiten und der rechtlichen Ausgangslage ab. Fristen bleiben auch während laufender Verhandlungen grundsätzlich zu beachten.
- Welche Unterlagen können für eine erste Anfrage zu Trennung, Scheidung oder Unterhalt relevant sein?
- Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Thema ab. Für eine erste Anfrage helfen eine kurze Darstellung der familiären Situation, Angaben zum Trennungszeitpunkt und Informationen über bereits laufende Verfahren. Bei Unterhaltsfragen können Einkommensnachweise und bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen relevant sein. Geht es um Kinder, sind die bisherige Betreuungssituation und vorhandene Sorge- oder Umgangsregelungen von Bedeutung. Sensible Unterlagen müssen nicht ungefragt vollständig übermittelt werden. Im Kontakt lässt sich zunächst klären, welche Dokumente für die Prüfung erforderlich sind und wie sie übermittelt werden sollen.
- Was unterscheidet Fragen zum Sorgerecht von Fragen zum Umgang?
- Die elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, etwa Entscheidungen zu Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht bezieht sich dagegen auf den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Themen können nach einer Trennung zusammen auftreten, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Im Mittelpunkt familiengerichtlicher Entscheidungen steht das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage ist hilfreich, den konkreten Konflikt, bestehende Absprachen und bereits beteiligte Stellen zu benennen. Ob eine gerichtliche Klärung erforderlich ist, lässt sich nicht allein aus der Trennung ableiten.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Sinan Akay
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-akay.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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