- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Freiburg
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Spanisch
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Thomas Häfner
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Thomas Häfner ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Freiburg im Breisgau. Nach Angaben seiner Webseite ist er seit über 20 Jahren als Strafverteidiger tätig. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören Internet-Strafrecht, Geldwäsche, Drogendelikte mit Besitz und Handel sowie Sexualdelikte und Kinderpornographie. Weitere genannte Bereiche sind gefährliche Körperverletzung und Gewaltdelikte, Betrug, Diebstahl, Mord, Totschlag, Raub und Erpressung. Auch Jugend-Strafrecht sowie Haftbefehl und Untersuchungshaft zählen zu den aufgeführten Schwerpunkten. Das Angebot richtet sich an Beschuldigte einer Straftat; daneben nennt die Webseite Compliance-Beratung für kleine und mittlere Unternehmen. Häfner beschreibt seine Strafverteidigung als persönlich und diskret und betont den Einsatz für die Rechte seiner Mandanten. Er gibt eine Erreichbarkeit rund um die Uhr an. Als Sprachen werden Deutsch, Englisch und Spanisch genannt. Die Kanzlei befindet sich in der Kaiser-Joseph-Straße 272. Die Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr. Häfner ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Freiburg im Breisgau – Einordnung der Redaktion
Thomas Häfner ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzleisitz in der Kaiser-Joseph-Straße 272 in 79098 Freiburg im Breisgau. Nach Angaben seiner Webseite ist er seit über 20 Jahren in der Strafverteidigung tätig. Bei der fachlichen Einordnung besteht eine Abweichung zwischen den vorliegenden Angaben: Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt, während die Kanzleibeschreibung vor allem strafrechtliche Tätigkeitsfelder nennt. Ratsuchende mit arbeitsrechtlichen Anliegen sollten deshalb bei der Kontaktaufnahme klären, ob ihr konkretes Thema übernommen wird. Allgemein betreffen arbeitsrechtliche Anfragen etwa Kündigungen, Vergütungsstreitigkeiten, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Im Strafrecht nennt Häfner unter anderem Internet-Strafrecht, Geldwäsche sowie Drogendelikte im Zusammenhang mit Besitz und Handel. Hinzu kommen Sexualdelikte und Verfahren wegen Kinderpornographie. Typische Ausgangspunkte einer Anfrage in diesen Bereichen sind eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung, die Sicherstellung digitaler Geräte oder die Mitteilung eines Ermittlungsverfahrens. Strafverteidigung umfasst allgemein die Prüfung des Tatvorwurfs, der Beweislage und des Verfahrensstands. Welche Schritte in Betracht kommen, hängt vom Einzelfall ab; eine erste Schilderung ersetzt daher nicht die Prüfung der Verfahrensunterlagen. Weitere aufgeführte Bereiche sind gefährliche Körperverletzung und andere Gewaltdelikte, Betrug, Diebstahl, Mord, Totschlag, Raub und Erpressung. Auch Jugendstrafrecht sowie Haftbefehl und Untersuchungshaft werden ausdrücklich genannt. Hier können Fragen zum Ablauf eines Strafverfahrens, zu gerichtlichen Terminen oder zur besonderen Situation junger Beschuldigter im Vordergrund stehen. Daneben führt die Webseite Compliance-Beratung für kleine und mittlere Unternehmen auf. Dabei geht es allgemein um organisatorische Maßnahmen, mit denen Unternehmen rechtliche Risiken erkennen und Regelverstöße vermeiden können. Die Kanzlei liegt in der Freiburger Innenstadt im Bereich der Altstadt. Damit besteht ein örtlicher Bezug auch für Ratsuchende aus der Wiehre und Herdern. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Freiburg und das Landgericht Freiburg, die je nach Tatvorwurf und Verfahrenslage unterschiedliche strafgerichtliche Aufgaben wahrnehmen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind dagegen regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig. Eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleianschrift planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, vorhandener Schreiben und anstehender Termine erleichtert die erste Zuordnung. Ob ein Mandat zustande kommt, wird anschließend mit der Kanzlei geklärt. Als Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr angegeben; zusätzlich nennt Häfner eine Erreichbarkeit rund um die Uhr. Aufgeführt sind Deutsch, Englisch und Spanisch als Sprachen sowie die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer Freiburg.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Freiburg im Breisgau
Die Kanzlei von Thomas Häfner befindet sich in der Kaiser-Joseph-Straße 272 in Freiburg im Breisgau und ist damit dem innerstädtischen Umfeld der Altstadt zuzuordnen. Für Ratsuchende aus der Wiehre oder Herdern bildet die Innenstadt einen gemeinsamen räumlichen Bezugspunkt. Die zentrale Lage ermöglicht grundsätzlich eine Anfahrtsplanung sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Pkw. Welche Verbindung geeignet ist und welche Zufahrts- oder Parkmöglichkeiten bestehen, sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden. Belegte Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Für die ausführlich beschriebenen strafrechtlichen Schwerpunkte kommen am Standort insbesondere das Amtsgericht Freiburg und das Landgericht Freiburg in Betracht. Das Amtsgericht verhandelt Strafsachen je nach Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht. Im Ermittlungsverfahren können dort auch richterliche Entscheidungen über Durchsuchungen oder Untersuchungshaft anfallen. Das Landgericht führt unter anderem erstinstanzliche Verfahren wegen schwerwiegender Straftaten und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Für bestimmte Tötungsdelikte ist dort eine Schwurgerichtskammer zuständig. Jugendstrafsachen werden abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen vor Jugendgerichten beziehungsweise Jugendkammern verhandelt; nicht jede Strafsache gehört automatisch vor ein Freiburger Gericht. Der im Profil als Hauptschwerpunkt ausgewiesene Bereich Arbeitsrecht ist gerichtssystematisch davon zu unterscheiden. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt und nicht vor dem Amtsgericht oder Landgericht Freiburg. Die konkrete örtliche und sachliche Zuständigkeit richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind vor allem der genannte Tatvorwurf, die ermittelnde Behörde und der aktuelle Verfahrensstand von Bedeutung. Hilfreich sind außerdem Angaben dazu, ob bereits eine Vorladung, ein Durchsuchungsbeschluss, eine Anklage oder ein Strafbefehl vorliegt. Aktenzeichen und erkennbare Termine erleichtern die Zuordnung. Sensible Unterlagen sollten über einen zuvor abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden. Eine ausführliche Darstellung sämtlicher Einzelheiten ist für eine bloße Mandatsanfrage nicht immer erforderlich. Die rechtliche Bewertung setzt regelmäßig eine nähere Prüfung und häufig die Kenntnis der Ermittlungsakte voraus.
- Was unterscheidet Jugendstrafrecht vom allgemeinen Strafrecht?
- Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke besonders im Vordergrund. Es gilt für Jugendliche, die zur Tatzeit mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann unter gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden. Neben dem Tatgeschehen spielen deshalb die persönliche Entwicklung und die Lebensumstände eine wichtige Rolle. Die möglichen gerichtlichen Reaktionen unterscheiden sich teilweise deutlich vom Erwachsenenstrafrecht. Für eine erste Anfrage sind insbesondere das Alter zur Tatzeit, der Vorwurf und der bisherige Verfahrensablauf relevant.
- Welche Rolle spielt ein Haftbefehl bei einer Anfrage zur Strafverteidigung?
- Ein Haftbefehl kann eine besonders zeitkritische Verfahrenslage kennzeichnen. Untersuchungshaft ist keine vorweggenommene Strafe, sondern dient unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen der Sicherung des Strafverfahrens. Sie setzt insbesondere dringenden Tatverdacht, einen Haftgrund und die Wahrung der Verhältnismäßigkeit voraus. Bei einer Anfrage sind Informationen darüber hilfreich, ob ein Haftbefehl lediglich bekannt geworden ist oder bereits vollzogen wurde und wo sich die betroffene Person befindet. Auch bevorstehende richterliche Termine sind wichtig. Welche rechtlichen Prüfungsmöglichkeiten bestehen, lässt sich nur anhand der konkreten Entscheidung und des Verfahrensstands beurteilen.
- Worum geht es bei strafrechtlicher Compliance-Beratung für kleinere Unternehmen?
- Strafrechtliche Compliance befasst sich allgemein damit, Risiken für Regelverstöße im betrieblichen Alltag zu erkennen und durch geeignete Abläufe zu begrenzen. Je nach Geschäftstätigkeit können beispielsweise der Umgang mit Geldflüssen, interne Verantwortlichkeiten oder Kontrollen zur Vermeidung von Vermögensdelikten eine Rolle spielen. Eine Anfrage lässt sich anhand der Unternehmensstruktur, des Geschäftsmodells und eines gegebenenfalls bereits bekannten Vorfalls eingrenzen. Vorbeugende Organisationsberatung ist dabei von der Verteidigung in einem laufenden Ermittlungsverfahren zu unterscheiden. Welche Maßnahmen angemessen sind, hängt unter anderem von Art und Umfang der jeweiligen Risiken ab.
- Was sollte vor einer arbeitsrechtlichen Mandatsanfrage geklärt werden?
- Zunächst ist zu klären, ob die angefragte Kanzlei das konkrete arbeitsrechtliche Anliegen bearbeitet. Die Bezeichnung eines Rechtsgebiets im Profil ersetzt diese Abstimmung nicht. Für die erste Einordnung sind die eigene Rolle als beschäftigte oder arbeitgebende Person, das Thema des Konflikts und bereits vorliegende Schreiben hilfreich. Typische Unterlagen sind Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung oder Entgeltabrechnungen. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen relevant sein; deshalb sollten Daten des Zugangs und anstehende Termine bei der Anfrage benannt werden. Die abschließende Bewertung erfordert die Prüfung des Einzelfalls.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Strafverteidiger Thomas Häfner
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,9 von 5 · 76 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: strafrecht24-freiburg.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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