Veröffentlichtes Profil

Scheidung Freiburg

Philipp Nann: Fachanwalt für Familienrecht in Freiburg

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt, Dozent, Fachanwalt für Familienrecht · Brunner, Liesenborghs & Partner

Stadtstraße 23, 79104 Freiburg im Breisgau

Telefon: +49 761 3680024

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Brunner, Liesenborghs & Partner
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Philipp Nann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht bei Brunner, Liesenborghs & Partner in Freiburg. Sein Schwerpunkt ist das Familienrecht; sein Profil nennt Ehescheidungen, Vermögen, Immobilien und Eheverträge. Die Kanzlei führt im Familienrecht Scheidung und Versorgungsausgleich, Ehegatten- und Kindesunterhalt, Zugewinn und Vermögen, Eheverträge und Vereinbarungen sowie Sorgerecht und Umgang auf. Nann absolvierte Studium und Referendariat in Freiburg, München und Berlin sowie die Zusatzausbildung „Justice“ an der Harvard University. Er ist Dozent an der Hagen Law School zur Ausbildung von Fachanwälten und Fachanwältinnen im Familienrecht. Außerdem ist er Autor des Buches „Philipp Nann – Unterhaltsrecht“, Auflage 2026 HWV, und verschiedener Publikationen in juristischen Fachzeitschriften. Er gehört der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins an und nennt Englisch als Fremdsprache. Im Sekretariat sind Andrea Knüttel und Samantha Kohl aufgeführt. Die Kanzlei befindet sich in der Stadtstraße 23. Termine finden nur nach Vereinbarung statt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: parlex.de, parlex.de

Beratung in Freiburg im Breisgau – Einordnung der Redaktion

Philipp Nann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht bei Brunner, Liesenborghs & Partner in Freiburg im Breisgau. Das unter „Scheidung Freiburg“ geführte Profil konzentriert sich auf familienrechtliche Fragen, insbesondere Ehescheidungen, Vermögen, Immobilien und Eheverträge. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig darum, persönliche Veränderungen und ihre rechtlichen sowie wirtschaftlichen Folgen zu ordnen. Zum familienrechtlichen Angebot der Kanzlei gehören außerdem Versorgungsausgleich, Ehegatten- und Kindesunterhalt, Zugewinn, Vereinbarungen sowie Sorgerecht und Umgang. Diese Themen können miteinander zusammenhängen, verlangen aber jeweils eine gesonderte Betrachtung. Bei einer Trennung stehen neben der Auflösung der Ehe oft die laufende finanzielle Absicherung und die künftige Nutzung einer gemeinsamen Immobilie im Raum. Der Versorgungsausgleich betrifft grundsätzlich die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte; beim Zugewinnausgleich geht es um den Vergleich der Vermögensentwicklung. Sind Kinder betroffen, kommen Fragen zur elterlichen Verantwortung, zum Lebensmittelpunkt und zur Gestaltung des Kontakts mit beiden Eltern hinzu. Eheverträge und andere familienrechtliche Vereinbarungen können dagegen auch ohne unmittelbar bevorstehende Trennung Anlass für eine anwaltliche Befassung sein. Welche Unterlagen und Themen wichtig sind, richtet sich nach der jeweiligen Ausgangslage. Nann absolvierte Studium und Referendariat in Freiburg, München und Berlin sowie die Zusatzausbildung „Justice“ an der Harvard University. Als Dozent an der Hagen Law School wirkt er an der Ausbildung von Fachanwältinnen und Fachanwälten im Familienrecht mit. Hinzu kommen das Buch „Philipp Nann – Unterhaltsrecht“, Auflage 2026 HWV, und Veröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften. Er gehört der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins an. Als Fremdsprache ist Englisch angegeben. Die Kanzlei befindet sich in der Stadtstraße 23, 79104 Freiburg im Breisgau. Sie ist damit eine örtliche Anlaufstelle für familienrechtliche Anliegen aus Freiburg, etwa aus Altstadt, Wiehre oder Herdern. Für Familiensachen ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Freiburg mit seinem Familiengericht von Bedeutung; die örtliche Zuständigkeit hängt vom Einzelfall ab. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst ihr Anliegen, mögliche Fristen und den gewünschten Gesprächsgegenstand knapp schildern. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend abzustimmen. Termine finden ausschließlich nach Vereinbarung statt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung anhand der Kanzleiadresse.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Freiburg im Breisgau

Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Philipp Nann ist am Standort vor allem das Amtsgericht Freiburg relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren, Verfahren zum Versorgungsausgleich sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen geführt. Auch güterrechtliche Auseinandersetzungen, beispielsweise über Zugewinnausgleich, können in dessen Zuständigkeit fallen. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien; je nach Verfahrensart spielen etwa der gewöhnliche Aufenthalt der Kinder oder die Aufenthaltsorte der Ehegatten eine Rolle. Die Freiburger Kanzleiadresse allein begründet daher keine gerichtliche Zuständigkeit. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Freiburg ist für diese Familiensachen grundsätzlich weder das erstinstanzliche Gericht noch die übliche Beschwerdeinstanz. Bei eigenständigen zivilrechtlichen Streitigkeiten mit Vermögens- oder Immobilienbezug kann dagegen abhängig vom Gegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln auch ein Landgericht zuständig sein. Brunner, Liesenborghs & Partner hat seinen Sitz in der Stadtstraße 23 im Freiburger Stadtgebiet, unter der Postleitzahl 79104. Altstadt, Wiehre und Herdern bilden unterschiedliche räumliche Bezugspunkte für Ratsuchende innerhalb der Stadt; eine konkrete Stadtteilzuordnung der Kanzlei geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Die Anfahrt lässt sich anhand der vollständigen Adresse sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Pkw planen. Konkrete Haltestellen, direkte Verbindungen oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Da Besprechungen nur nach Vereinbarung stattfinden, sollten Termin und Anreise vorab abgestimmt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen können für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich sein?
Für eine erste Einordnung sind häufig das Datum der Eheschließung, der ungefähre Trennungszeitpunkt und Angaben zu gemeinsamen Kindern relevant. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, bestehende Vereinbarungen, Einkommensunterlagen sowie Informationen zu Vermögen, Schulden und Versorgungsanrechten hinzukommen. Bei Immobilien sind Eigentumsverhältnisse und Finanzierungsunterlagen oft von Bedeutung. Bereits zugestellte Gerichtsschreiben sollten mit ihrem Zustellungsdatum benannt werden, weil Fristen laufen können. Für die erste Kontaktaufnahme genügt meist eine knappe Beschreibung; welche Dokumente anschließend gebraucht werden und wie sie sicher übermittelt werden sollen, lässt sich im weiteren Austausch klären.
Was ist der Unterschied zwischen Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich?
Der Versorgungsausgleich betrifft grundsätzlich die in der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung, etwa aus gesetzlicher Rentenversicherung oder bestimmten betrieblichen und privaten Versorgungssystemen. Der Zugewinnausgleich betrifft dagegen den Vermögenszuwachs der Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei wird nicht automatisch jeder einzelne Gegenstand geteilt; im Mittelpunkt steht grundsätzlich ein finanzieller Ausgleich. Immobilien und Verbindlichkeiten können bei der Vermögensbewertung eine Rolle spielen. Beide Bereiche folgen unterschiedlichen Regeln. Ehevertragliche Vereinbarungen können Auswirkungen haben, deren Reichweite anhand des konkreten Vertrags geprüft werden muss.
Was passiert bei einer Scheidung mit einer gemeinsamen Immobilie?
Eine Scheidung verändert die Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie nicht automatisch. Zu unterscheiden sind insbesondere das Eigentum, die Nutzung als Wohnung, laufende Kreditverpflichtungen und mögliche güterrechtliche Ausgleichsansprüche. Als allgemeine Gestaltungsmöglichkeiten kommen beispielsweise ein Verkauf oder die Übernahme durch eine Person in Betracht, jeweils unter Klärung der rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen. Eine interne Vereinbarung zwischen Ehegatten entlässt eine Person nicht ohne Weiteres aus einem gemeinsamen Darlehen gegenüber der Bank. Welche Fragen vorrangig zu klären sind, hängt unter anderem von Grundbuch, Finanzierung und bestehenden Vereinbarungen ab.
Wie hängen Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt nach einer Trennung zusammen?
Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt betreffen unterschiedliche Aspekte der Elternverantwortung und sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. Eine Trennung beendet ein gemeinsames Sorgerecht grundsätzlich nicht. Beim Umgang geht es um den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern; beim Kindesunterhalt um die Deckung seines Lebensbedarfs. Für Sorge- und Umgangsentscheidungen ist das Kindeswohl maßgeblich. Die konkrete Betreuungssituation kann auch für Unterhaltsfragen Bedeutung haben. Meinungsverschiedenheiten in einem Bereich lösen die Fragen in den anderen Bereichen nicht automatisch. Eine geordnete Darstellung von Betreuung, bisherigen Absprachen und finanzieller Situation erleichtert die anwaltliche Einordnung.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Scheidung Freiburg

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: parlex.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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