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- Rechtsanwaltskanzlei Markus Czech
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Markus Czech ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Dipl.-Betriebswirt (BA). Er ist seit über 20 Jahren in Freiburg tätig. Zu seinem Mandantenkreis gehören Arbeitnehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte. Die Begleitung in Kündigungsverfahren zählt zu den Hauptschwerpunkten seiner anwaltlichen Arbeit. Er prüft Kündigungen und unterstützt bei Kündigungsschutzklagen, der Durchsetzung einer Abfindung oder der Rücknahme einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Weitere Leistungen betreffen die Prüfung von Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und Arbeitszeugnissen auf formale und inhaltliche Fehler beziehungsweise auf ihre rechtliche und vertragliche Gestaltung. Bei Arbeitszeugnissen fordert er, falls notwendig, eine Neuausstellung ein. Im Erstgespräch erörtert er rechtliche Möglichkeiten und stimmt das weitere Vorgehen auf die persönliche Situation ab. Die Kanzlei bietet eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung und einen Erstbesprechungstermin binnen 24 Stunden an. Kurzfristige Termine sind auch außerhalb der üblichen Bürozeiten möglich. Die Kanzlei befindet sich am Leopoldring 1 in Freiburg im Breisgau.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kuendigungsschutzprofi.de, kuendigungsschutzprofi.de
Beratung in Freiburg im Breisgau – Einordnung der Redaktion
Markus Czech ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg im Breisgau. Seine Kanzlei befindet sich am Leopoldring 1, 79098 Freiburg. Er ist seit über 20 Jahren in Freiburg tätig und verfügt zusätzlich über den Abschluss als Dipl.-Betriebswirt (BA). Der Hauptschwerpunkt seines Profils liegt im Arbeitsrecht. Zu seinem Mandantenkreis gehören Arbeitnehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte. Diese Gruppen können vor unterschiedlichen rechtlichen Fragen stehen: Während bei Arbeitnehmern häufig der Bestand des Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt steht, kann bei Geschäftsführern zunächst die rechtliche Einordnung ihrer Stellung und ihres Vertragsverhältnisses erforderlich sein. Die Begleitung in Kündigungsverfahren zählt zu den Hauptschwerpunkten seiner Tätigkeit. Dazu gehören die Prüfung einer Kündigung und die Unterstützung bei Kündigungsschutzklagen sowie bei Fragen einer Abfindung oder einer Rücknahme der Kündigung durch den Arbeitgeber. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um die berufliche Perspektive, die Bedingungen einer möglichen Beendigung und offene Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Ob eine Kündigung rechtlich Bestand hat oder eine einvernehmliche Lösung in Betracht kommt, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Eine Abfindung ist nicht automatisch mit jeder Kündigung verbunden. Weitere Leistungen betreffen Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse. Bei einer Abmahnung können der beschriebene Vorwurf und dessen arbeitsrechtliche Bedeutung Gegenstand der Prüfung sein. Bei Aufhebungsverträgen stehen insbesondere die rechtliche und vertragliche Gestaltung der Beendigung im Raum. Arbeitszeugnisse prüft Markus Czech auf formale und inhaltliche Fehler; falls notwendig, fordert er eine Neuausstellung ein. Im Erstgespräch erörtert er die rechtlichen Möglichkeiten und stimmt das weitere Vorgehen auf die persönliche Situation ab. Der Kanzleistandort am Leopoldring liegt am Rand der Freiburger Altstadt. Damit besteht ein innerstädtischer Bezug auch für Ratsuchende aus der Wiehre und Herdern. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Zugangsmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Amtsgericht Freiburg und Landgericht Freiburg gehören zur örtlichen Gerichtslandschaft, sind jedoch nicht die üblichen Eingangsgerichte für Kündigungsschutzklagen von Arbeitnehmern. Dafür ist grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens beginnen. Hilfreich sind Angaben dazu, ob eine Kündigung, Abmahnung, ein Aufhebungsvertrag oder ein Zeugnis vorliegt und welche Termine bereits bekannt sind. Welche Unterlagen für die erste Besprechung benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich anschließend mit der Kanzlei abstimmen. Nach der Kanzleibeschreibung sind auch kurzfristige Termine außerhalb der üblichen Bürozeiten möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Freiburg im Breisgau
Die Rechtsanwaltskanzlei Markus Czech befindet sich am Leopoldring 1 in Freiburg im Breisgau, am Rand der Altstadt. Der Standort ist damit dem innerstädtischen Umfeld zuzuordnen. Neben der Altstadt gehören Wiehre und Herdern zu den im Profil genannten Freiburger Stadtteilen. Für Ratsuchende aus diesen Stadtbereichen lässt sich die Kanzlei als zentral gelegene Anlaufstelle für arbeitsrechtliche Anliegen einordnen. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw richtet sich nach dem Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation. Verbindungen, mögliche Einschränkungen und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Termin anhand aktueller Informationen geprüft werden; konkrete Haltestellen oder Stellplätze sind nicht belegt. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ist die Unterscheidung zwischen Arbeitsgerichtsbarkeit und ordentlicher Gerichtsbarkeit wichtig. Kündigungsschutzklagen von Arbeitnehmern sowie Streitigkeiten über Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Das genannte Amtsgericht Freiburg und das Landgericht Freiburg sind daher für solche Verfahren regelmäßig nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Beide gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und befassen sich unter anderem mit zivilrechtlichen Streitigkeiten. Bei Streitigkeiten aus Geschäftsführer-Dienstverträgen kann hingegen der ordentliche Rechtsweg eröffnet sein. Ob dann das Amtsgericht oder das Landgericht sachlich zuständig ist, hängt insbesondere vom Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Die örtliche Zuständigkeit ist gesondert zu prüfen: Allein der Kanzleisitz in Freiburg legt nicht fest, welches Gericht einen konkreten Fall verhandelt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Nach Erhalt einer Kündigung bietet Markus Czech einen Erstbesprechungstermin binnen 24 Stunden an. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich; dabei werden die rechtlichen Chancen und Reaktionsmöglichkeiten sowie die maßgeblichen Fragen erörtert. Nach dem Gespräch können Sie frei entscheiden, ob Sie ein Mandat erteilen möchten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Nach Erhalt einer Kündigung bietet Markus Czech einen Erstbesprechungstermin binnen 24 Stunden an. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich; dabei werden die rechtlichen Chancen und Reaktionsmöglichkeiten sowie die maßgeblichen Fragen erörtert. Nach dem Gespräch können Sie frei entscheiden, ob Sie ein Mandat erteilen möchten.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind vor einer Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und der Arbeitsvertrag von Bedeutung. Auch die Dauer der Beschäftigung, die Tätigkeit und gegebenenfalls besondere Schutzumstände können relevant sein. Kündigungsschutzklagen unterliegen regelmäßig einer Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Deshalb ist der zeitliche Ablauf bereits bei der Anfrage wichtig. Eine kurze, sachliche Übersicht erleichtert die Vorbereitung des Gesprächs. Ob die Kündigung wirksam ist und welche Möglichkeiten bestehen, lässt sich erst anhand der konkreten Umstände beurteilen.
- Besteht bei einer Kündigung automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung?
- Eine Kündigung führt nicht allgemein zu einem automatischen Abfindungsanspruch. Eine Abfindung kann sich beispielsweise aus bestimmten gesetzlichen Konstellationen, einem Sozialplan, einer vertraglichen Vereinbarung oder einem gerichtlichen Vergleich ergeben. Eine Kündigungsschutzklage richtet sich zunächst auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde. Im Verlauf eines Konflikts kann aber auch eine einvernehmliche Beendigung gegen Zahlung einer Abfindung Thema werden. Ob dafür eine Grundlage besteht, hängt unter anderem von der rechtlichen Ausgangslage und den Interessen der Beteiligten ab.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, während ein Aufhebungsvertrag auf einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien beruht. Ein Aufhebungsvertrag kann neben dem Beendigungsdatum etwa Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und finanzielle Leistungen regeln. Er kann außerdem sozialversicherungsrechtliche Folgen haben, insbesondere beim Arbeitslosengeld. Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht besteht dafür regelmäßig nicht. Vor einer Mandatsanfrage sind deshalb der vollständige Vertragsentwurf, der Arbeitsvertrag und Informationen zu etwaigen Entscheidungsfristen hilfreich. Welche Bedeutung einzelne Klauseln haben, ergibt sich erst aus ihrem Wortlaut und dem Zusammenhang.
- Welche Fragen lassen sich zu einer Abmahnung oder einem Arbeitszeugnis klären?
- Bei einer Abmahnung geht es häufig darum, ob ein konkretes Verhalten zutreffend beschrieben wird und welche arbeitsrechtliche Bedeutung der Vorwurf hat. Arbeitszeugnisse werfen dagegen Fragen zur Vollständigkeit, zur Tätigkeitsbeschreibung sowie zur Leistungs- und Verhaltensbeurteilung auf. Nicht jede ungewöhnliche Formulierung ist automatisch unzulässig; entscheidend ist der Gesamtzusammenhang. Für eine Anfrage sind das jeweilige Dokument und eine knappe Darstellung der beanstandeten Punkte hilfreich. Bei Zeugnissen können zusätzlich Angaben zu Aufgaben und Verantwortungsbereichen die Prüfung vorbereiten. Ob eine Änderung oder Neuausstellung verlangt werden kann, ist eine Frage des Einzelfalls.
- Gelten für Geschäftsführer und leitende Angestellte dieselben Regeln wie für andere Arbeitnehmer?
- Nicht uneingeschränkt. Geschäftsführer sind aufgrund ihrer Organstellung rechtlich anders einzuordnen als Arbeitnehmer; dabei können die konkrete Stellung und das Vertragsverhältnis entscheidend sein. Auch der zuständige Rechtsweg kann sich unterscheiden. Leitende Angestellte sind dagegen grundsätzlich Arbeitnehmer, wobei für bestimmte Regelungsbereiche Besonderheiten gelten können. Die Bezeichnung einer Position allein beantwortet diese Fragen nicht. Für eine erste Besprechung sind daher neben dem Vertrag auch Angaben zu Vertretungsbefugnissen, Personalverantwortung und tatsächlichen Aufgaben sinnvoll. Erst auf dieser Grundlage lässt sich die maßgebliche rechtliche Einordnung näher prüfen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Markus Czech
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4,8 von 5 · 42 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kuendigungsschutzprofi.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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