Veröffentlichtes Profil

Andreas Leicher

Andreas Leicher: Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in Rosenheim

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Rechtsanwaltskanzlei Andreas Leicher

Kufsteiner Str. 12, 83022 Rosenheim

Telefon: +49 8031 231 4648

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Andreas Leicher
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Andreas Leicher, LL.M., ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Rosenheim sowie Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht. Seine Kanzlei befindet sich in der Kufsteiner Str. 12 im Stadtzentrum, im Gebäude der VR Bank. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören Strafrecht, Verkehrsrecht sowie Kauf- und Werkvertragsrecht. Im Strafrecht vertritt er Mandanten bei Ermittlungsverfahren und Anklagen. Die Webseite nennt dabei Beschuldigungen wie Diebstahl, Körperverletzung, Betrug und Drogenbesitz. Seine Tätigkeit im Verkehrsrecht umfasst Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und Verkehrsstrafrecht. Im Kauf- und Werkvertragsrecht befasst er sich mit unterschiedlichen Vertragsarten; die Darstellung nennt insbesondere Kaufverträge im Ladengeschäft und Fernabsatzverträge beim Onlineshopping. In einem Erstgespräch berät er Mandanten und bespricht gemeinsam mit ihnen die nächsten Schritte. Die Kanzlei betont eine persönliche Betreuung, die den Menschen und sein Anliegen berücksichtigt. Neben den veröffentlichten Telefonzeiten ist eine Notfallnummer für 24 Stunden angegeben.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-leicher.de, ra-leicher.de

Beratung in Rosenheim – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Andreas Leicher, LL.M., führt die Rechtsanwaltskanzlei Andreas Leicher in der Kufsteiner Str. 12 in Rosenheim. Er ist Strafverteidiger sowie Fachanwalt für Strafrecht und für Verkehrsrecht. Bei der Einordnung seiner Tätigkeit ist zwischen den Profilangaben und der vorliegenden Kanzleibeschreibung zu unterscheiden: Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf. Die Kanzleibeschreibung nennt hingegen Strafrecht, Verkehrsrecht und Kauf- und Werkvertragsrecht als Tätigkeitsschwerpunkte. Wer Unterstützung im Arbeitsrecht oder Familienrecht sucht, kann daher bei der Kontaktaufnahme zunächst klären, ob das konkrete Anliegen übernommen wird. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anfragen etwa Kündigungen, Vergütungsfragen, Arbeitszeugnisse oder den Inhalt eines Arbeitsvertrags. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt und Fragen zur elterlichen Sorge im Mittelpunkt. Dabei geht es zunächst darum, den Sachverhalt, vorhandene Unterlagen und mögliche zeitliche Vorgaben einzuordnen. Aus der Nennung dieser Rechtsgebiete im Profil ergibt sich keine Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht oder Familienrecht. Die belegten Fachanwaltschaften von Andreas Leicher beziehen sich auf Strafrecht und Verkehrsrecht. Für das Strafrecht beschreibt die Kanzlei die Vertretung in Ermittlungsverfahren und bei Anklagen, unter anderem im Zusammenhang mit Vorwürfen des Diebstahls, der Körperverletzung, des Betrugs oder des Drogenbesitzes. Im Verkehrsrecht umfasst die Tätigkeit Verkehrszivilrecht, straßenverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht. Typische Anliegen sind damit beispielsweise die Abwicklung von Unfallfolgen oder die Einordnung eines Bußgeldbescheids. Im Kauf- und Werkvertragsrecht können Vertragsinhalte, Mängel oder die Durchführung vereinbarter Leistungen eine Rolle spielen; ausdrücklich genannt werden Käufe im Ladengeschäft und Fernabsatzverträge beim Onlineshopping. Die Kanzlei liegt im Stadtzentrum von Rosenheim im Gebäude der VR Bank. Damit besteht ein konkreter Bezug zur Innenstadt; auch für Ratsuchende aus Fürstätt und Westerndorf ist die Adresse ein Anlaufpunkt innerhalb des Stadtgebiets. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Rosenheim und das Landgericht Traunstein genannt. Welche gerichtliche Zuständigkeit einschlägig ist, richtet sich jedoch nach Rechtsgebiet und Einzelfall. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die dort verfügbaren Kontaktangaben genutzt werden. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben erleichtern die erste Zuordnung. Nach der Kanzleibeschreibung werden in einem Erstgespräch das Anliegen und die nächsten Schritte besprochen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Rosenheim

Die Rechtsanwaltskanzlei Andreas Leicher befindet sich in der Kufsteiner Str. 12 im Stadtzentrum von Rosenheim, im Gebäude der VR Bank. Die belegte Lage ist damit der Innenstadt zuzuordnen, nicht den ebenfalls genannten Stadtteilen Fürstätt oder Westerndorf. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die zentrale Lage eine Orientierung innerhalb des Stadtgebiets. Konkrete Verbindungen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind den vorliegenden Informationen nicht zu entnehmen. Die passende Verbindung und die Zufahrt sollten deshalb anhand der Adresse und aktueller Verkehrsinformationen geprüft werden. Für familienrechtliche Angelegenheiten ist unter den genannten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Rosenheim als Familiengericht relevant, soweit die örtliche Zuständigkeit besteht. Dort werden beispielsweise Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren geführt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte; weder das Amtsgericht Rosenheim noch das Landgericht Traunstein ist hierfür das reguläre Eingangsgericht. Ein zuständiges Arbeitsgericht ist in den Angaben nicht benannt. Für die in der Kanzleibeschreibung hervorgehobenen strafrechtlichen Angelegenheiten kommen je nach Tatvorwurf und gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung das Amtsgericht Rosenheim oder das Landgericht Traunstein in Betracht. Das Landgericht verhandelt insbesondere schwerer wiegende Strafsachen und bestimmte Rechtsmittel. Verkehrszivilrechtliche Streitigkeiten sowie Konflikte aus Kauf- und Werkverträgen können abhängig von Streitwert, Streitgegenstand und örtlichem Bezug vor Amts- oder Landgericht geführt werden. Gerichtliche Verfahren zu Verkehrsordnungswidrigkeiten werden regelmäßig beim zuständigen Amtsgericht behandelt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Andreas Leicher berät im Rahmen eines Erstgesprächs und bespricht gemeinsam mit Ihnen Ihre nächsten Schritte.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Andreas Leicher berät im Rahmen eines Erstgesprächs und bespricht gemeinsam mit Ihnen Ihre nächsten Schritte.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Wird mein arbeitsrechtliches oder familienrechtliches Anliegen von Andreas Leicher übernommen?
Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Die vorliegende Kanzleibeschreibung hebt dagegen Strafrecht, Verkehrsrecht sowie Kauf- und Werkvertragsrecht hervor. Ob eine konkrete arbeitsrechtliche oder familienrechtliche Angelegenheit übernommen wird, sollte deshalb direkt erfragt werden. Für diese Klärung genügt zunächst eine kurze Beschreibung, etwa Kündigung, Arbeitszeugnis, Trennung oder Unterhalt. Hilfreich sind außerdem Angaben dazu, ob bereits ein Verfahren läuft oder ein Schreiben mit zeitlichen Vorgaben vorliegt. Die belegten Fachanwaltsbezeichnungen betreffen Strafrecht und Verkehrsrecht.
Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder eines Arbeitszeugnisses hilfreich?
Für die erste Einordnung arbeitsrechtlicher Anliegen sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und der bisherige Schriftwechsel relevant. Bei einer Kündigung können das Kündigungsschreiben und die Information über seinen Zugang wichtig sein. Geht es um ein Zeugnis, helfen dessen Wortlaut und eine Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit. Je nach Thema kommen Abrechnungen oder Arbeitszeitunterlagen hinzu. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen eine Rolle spielen können, ist ein Hinweis auf die zeitliche Situation bereits bei der Anfrage sinnvoll. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.
Welche Informationen helfen bei einer ersten Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Sorgerecht?
Bei familienrechtlichen Anfragen hilft zunächst eine klare Benennung des Themas: Geht es um die Trennung selbst, ein Scheidungsverfahren, finanzielle Fragen oder die Belange gemeinsamer Kinder? Für eine erste Zuordnung können der bisherige zeitliche Verlauf, bestehende Vereinbarungen und bereits vorliegende gerichtliche Schreiben bedeutsam sein. Bei Unterhaltsfragen spielen häufig wirtschaftliche Verhältnisse eine Rolle, bei Sorge- und Umgangsfragen die familiäre Situation. Sensible Unterlagen müssen nicht ungefragt vollständig übermittelt werden. Welche Informationen erforderlich sind und welcher Übermittlungsweg geeignet ist, lässt sich im ersten Kontakt abstimmen.
Was sollte eine Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs oder eines Verkehrsverfahrens enthalten?
Für die erste Zuordnung ist hilfreich, welche Behörde geschrieben hat und um welche Art von Schreiben es sich handelt, beispielsweise eine Vorladung, eine Anklage oder einen Bußgeldbescheid. Auch das Datum des Erhalts und erkennbare Termine oder Fristen sind wichtige Informationen. Bei Verkehrsunfällen steht dagegen häufig die zivilrechtliche Regulierung von Schäden im Vordergrund; dafür können Unfallunterlagen und Versicherungsschriftwechsel relevant sein. Strafverfahren, Bußgeldverfahren und zivilrechtliche Ansprüche folgen unterschiedlichen Regeln. Eine kurze sachliche Darstellung erleichtert daher die Klärung, welcher rechtliche Bereich betroffen ist und welche Unterlagen für ein Erstgespräch benötigt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Andreas Leicher

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-leicher.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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