- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Polnisch
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Raphael Botor
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Raphael Botor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Rosenheim. Er vertritt Mandanten bundesweit in strafrechtlichen Angelegenheiten. Seine Tätigkeit umfasst die Vertretung im Ermittlungsverfahren bei Strafanzeige oder Untersuchungshaft sowie die Strafverteidigung vor Gericht einschließlich Berufung, Revision und Strafvollstreckung. Als Spezialgebiete nennt die Kanzlei unter anderem allgemeines Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Medizinstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Sexualstrafrecht. Weitere Schwerpunkte liegen im Auslieferungsrecht, Asylrecht und Ausländerrecht. Botor unterstützt Ausländer und Einwanderer insbesondere gegenüber Behörden, Gerichten, Botschaften und Konsulaten sowie bei Fragen zur Einreise, zum Aufenthalt und zu Visumverfahren. Im Auslieferungsrecht gehören internationale Rechtshilfe in Strafsachen sowie internationale und europäische Haftbefehle zu den genannten Themen. Er verfügt über Kontakte zu ausländischen Rechtsanwälten und berät auch Mandanten vor Ort im Ausland. Die Beratung erfolgt auf Deutsch, Englisch oder Polnisch. Seine Arbeitsweise verbindet persönliche und umfangreiche Beratung, Betreuung und Vertretung mit medialer Kommunikation. Gespräche finden in den Kanzleiräumen oder unter Nutzung medialer Technik statt. Seit Januar 2017 führt er die Kanzlei eigenständig.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Rosenheim – Einordnung der Redaktion
Raphael Botor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in der Münchener Str. 30, 83022 Rosenheim. Seit Januar 2017 führt er seine Kanzlei eigenständig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt; die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert dagegen vor allem seine strafrechtliche Tätigkeit sowie das Auslieferungsrecht, Asylrecht und Ausländerrecht. Diese Unterscheidung ist für die Orientierung wichtig: Konkrete Angaben zu einzelnen arbeitsrechtlichen Leistungen liegen nicht vor. Typische arbeitsrechtliche Anliegen betreffen allgemein Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Ob eine entsprechende Anfrage übernommen werden kann, lässt sich im ersten Kontakt klären. Im Strafrecht vertritt Botor Mandantinnen und Mandanten bundesweit. Seine Tätigkeit reicht vom Ermittlungsverfahren bei Strafanzeige oder Untersuchungshaft über die Verteidigung vor Gericht bis zu Berufung, Revision und Strafvollstreckung. Genannt werden allgemeines Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Medizinstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Sexualstrafrecht. Ratsuchende können in diesen Bereichen beispielsweise mit einem Tatvorwurf, einer behördlichen Vorladung oder einer Anklage konfrontiert sein. Zur allgemeinen Einordnung gehören dann Fragen nach dem Verfahrensstand, der Bedeutung vorhandener Schreiben und den nächsten Verfahrensschritten, ohne dass daraus bereits eine Bewertung des Einzelfalls folgt. Im Ausländerrecht und Asylrecht geht es häufig um behördliche Entscheidungen und den rechtlichen Status eines Aufenthalts. Botor unterstützt Ausländer und Einwanderer gegenüber Behörden, Gerichten, Botschaften und Konsulaten, insbesondere bei Einreise, Aufenthalt und Visumverfahren. Im Auslieferungsrecht nennt die Kanzlei internationale Rechtshilfe in Strafsachen sowie internationale und europäische Haftbefehle. Kontakte zu ausländischen Rechtsanwälten und die Beratung von Mandanten vor Ort im Ausland ergänzen diesen grenzüberschreitenden Bezug. Beratungsgespräche sind auf Deutsch, Englisch oder Polnisch möglich. Der örtliche Anknüpfungspunkt ist Rosenheim mit Stadtteilen wie Innenstadt, Fürstätt und Westerndorf. Für strafrechtliche Verfahren kommen je nach Zuständigkeit das Amtsgericht Rosenheim und das Landgericht Traunstein in Betracht. Die konkrete Anfahrt zur Münchener Straße lässt sich anhand der Kanzleianschrift für öffentliche Verkehrsmittel oder den Pkw planen. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Angaben zum Rechtsgebiet, zu vorhandenen Schreiben und zu bekannten Terminen erleichtern die Einordnung. Welche Unterlagen benötigt werden und ob ein Gespräch in den Kanzleiräumen oder mittels medialer Technik stattfindet, kann anschließend abgestimmt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Rosenheim
Die Kanzlei von Raphael Botor befindet sich in der Münchener Str. 30 in Rosenheim. Als räumliches Umfeld sind die Rosenheimer Stadtteile Innenstadt, Fürstätt und Westerndorf genannt; eine genaue Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist damit nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Adresse den Ausgangspunkt für eine individuelle Routenplanung. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Neben Gesprächen in den Kanzleiräumen nennt die Kanzlei ausdrücklich die Nutzung medialer Technik. Das ist auch für Anfragen mit überörtlichem oder internationalem Bezug von Bedeutung. Für die beschriebene Strafverteidigung sind von den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Rosenheim und das Landgericht Traunstein relevant. Amtsgerichte verhandeln zahlreiche Strafsachen in erster Instanz, während Landgerichte unter anderem für schwerwiegendere Tatvorwürfe erstinstanzlich zuständig sein können. Außerdem verhandeln Landgerichte Berufungen gegen strafrechtliche Urteile der Amtsgerichte. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, hängt insbesondere vom Tatvorwurf, der zu erwartenden Rechtsfolge und den örtlichen Zuständigkeitsregeln ab. Revisionen werden grundsätzlich nicht von diesen beiden Gerichten entschieden. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für asylrechtliche und viele aufenthaltsrechtliche Streitigkeiten sind hingegen Verwaltungsgerichte zuständig; bestimmte aufenthaltsbezogene Freiheitsentziehungen fallen in die Zuständigkeit der Amtsgerichte. Auslieferungsverfahren sind regelmäßig den Oberlandesgerichten zugewiesen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder eines anderen arbeitsrechtlichen Konflikts hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind gewöhnlich die Art des Konflikts, der zeitliche Ablauf und die vorhandenen Unterlagen wichtig. Dazu können Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Abrechnungen oder Schriftwechsel gehören. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein; deshalb ist das Datum des Zugangs eine wesentliche Information. Da das Profil Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aufführt, die Kanzleibeschreibung aber keine einzelnen arbeitsrechtlichen Leistungen erläutert, sollte zunächst geklärt werden, ob das konkrete Anliegen übernommen werden kann. Eine erste Anfrage bedeutet noch keine Mandatsannahme.
- Was ist vor einer Mandatsanfrage zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wichtig?
- Eine strafrechtliche Anfrage lässt sich besser einordnen, wenn bekannt ist, welche Behörde tätig ist, welcher Vorwurf genannt wird und welche Schreiben bereits vorliegen. Auch ein Aktenzeichen, angekündigte Termine oder eine bestehende Untersuchungshaft sind wichtige Angaben. Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht zu schweigen und anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Welche Vorgehensweise im Einzelfall sinnvoll ist, hängt insbesondere vom Verfahrensstand und vom Akteninhalt ab. Die erste Kontaktaufnahme dient daher zunächst der Klärung von Dringlichkeit, Zuständigkeit und einer möglichen Übernahme der Verteidigung.
- Worin unterscheiden sich Berufung und Revision in einem Strafverfahren?
- Berufung und Revision sind unterschiedliche Rechtsmittel gegen gerichtliche Urteile. Bei einer Berufung kann eine erneute Prüfung tatsächlicher und rechtlicher Fragen stattfinden; dazu kann auch eine neue Beweisaufnahme gehören. Die Revision überprüft ein Urteil dagegen auf Rechtsfehler und ist keine vollständige neue Tatsachenverhandlung. Welches Rechtsmittel zulässig ist, hängt unter anderem davon ab, welches Gericht das Urteil erlassen hat. Für beide Rechtsmittel gelten gesetzliche Fristen und Formvorgaben. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb das Urteil und Angaben zur Verkündung beziehungsweise Zustellung besonders relevant.
- Welche Unterlagen helfen bei Fragen zu Einreise, Aufenthalt, Visum oder Asyl?
- Für eine erste Orientierung sind regelmäßig Angaben zur Staatsangehörigkeit, zum aktuellen Aufenthaltsort und zum bisherigen Verfahrensablauf bedeutsam. Vorhandene Bescheide, Aufenthaltstitel, Visumanträge sowie Schreiben von Behörden, Botschaften oder Konsulaten können den Sachstand verdeutlichen. Asylverfahren und andere aufenthaltsrechtliche Verfahren unterscheiden sich in Voraussetzungen und Ablauf. Enthält ein Schreiben einen Termin oder eine Rechtsbehelfsbelehrung, ist dies für die zeitliche Einordnung wichtig. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sensible Unterlagen übermittelt werden sollen, lässt sich vor der Übersendung abstimmen.
- Was wird bei einer Anfrage zu einem europäischen Haftbefehl oder einer Auslieferung geklärt?
- Im Auslieferungsrecht geht es um die Überstellung einer Person an einen anderen Staat zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung. Ein europäischer Haftbefehl betrifft die Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union; andere Auslieferungsersuchen können auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen beruhen. Für eine erste Anfrage sind insbesondere der ersuchende Staat, der Aufenthaltsort der betroffenen Person, vorhandene gerichtliche Schreiben und eine mögliche Festnahme relevant. Solche Verfahren sind von der inhaltlichen Verteidigung gegen den Tatvorwurf zu unterscheiden, auch wenn eine Abstimmung mit anwaltlicher Vertretung im Ausland erforderlich werden kann.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Raphael Botor
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,7 von 5 · 61 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Raphael Botor insgesamt und nicht auf Raphael Botor persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kritische Stimmen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaelte-botor.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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