Veröffentlichtes Profil

Gerhard Peckert

Gerhard Peckert – Rechtsanwalt in Rosenheim

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Gerhard Peckert

Prinzregentenstr. 11, 83022 Rosenheim

Telefon: +49 8031 30 42 90

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Gerhard Peckert
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Gerhard Peckert ist Rechtsanwalt in Rosenheim. Seine Schwerpunkte sind Familienrecht, Baurecht sowie Miet- & Wohneigentumsrecht. Er berät Unternehmen und Privatpersonen und nennt über 20 Jahre Prozesserfahrung. Zum angesprochenen Mandantenkreis gehören Unternehmer, Geschäftsführer und Mitarbeiter mit Verantwortung sowie Eheleute, Bauunternehmer und private Bauherren. Seit vielen Jahren vertritt er außerdem Wohnungseigentumsgemeinschaften und Hausverwaltungen. Dabei befasst er sich mit der Vorbereitung von Wohnungseigentümerversammlungen, der Umsetzung von Beschlüssen und der Durchsetzung von Wohngeldansprüchen. Im Baurecht behandelt die Kanzlei Handwerkersicherheiten, Gewährleistungsansprüche, Baumängel und die vertragliche Gestaltung. Im Familienrecht begleitet Peckert Eheleute in persönlich und emotional schwierigen Situationen und berücksichtigt alternative Lösungen zur Vermeidung weiterer Belastungen. Seine Arbeitsweise beschreibt er als individuelle Rechtsberatung und persönliche Begleitung. Gemeinsam mit den Mandanten erarbeitet er realistische Ziele und prüft außergerichtliche Lösungen sowie tragfähige Kompromisse. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen legt er Wert auf Vorbereitung, Kommunikation und gegenseitiges Verständnis. Auch in emotional geführten Prozessen sollen die Beteiligten ihre Wertschätzung gegenüber der Gegenseite und dem Gericht wahren.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-peckert.de, kanzlei-peckert.de

Beratung in Rosenheim – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Gerhard Peckert ist mit seiner Kanzlei in der Prinzregentenstr. 11 in 83022 Rosenheim ansässig. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf. Die vorliegende Kanzleibeschreibung nennt daneben Baurecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Peckert berät Unternehmen und Privatpersonen; zu den angesprochenen Personengruppen zählen Unternehmer, Geschäftsführer, Mitarbeiter mit Verantwortung und Eheleute. Die Kanzleibeschreibung verweist auf über 20 Jahre Prozesserfahrung und eine Arbeitsweise, bei der persönliche Begleitung, realistische Ziele und die Prüfung außergerichtlicher Lösungen im Mittelpunkt stehen. Im Arbeitsrecht drehen sich typische Anliegen um Arbeitsverträge, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen oder Aufhebungsvereinbarungen. Für Beschäftigte und Unternehmen können dabei unterschiedliche Fragen entstehen: Welche vertraglichen Regelungen bestehen, welche Ansprüche sind streitig und welche Fristen müssen zunächst eingeordnet werden? Bei Geschäftsführern kann außerdem die Abgrenzung zwischen Organstellung und einem arbeitsrechtlich geprägten Vertragsverhältnis wichtig sein. Eine anwaltliche Befassung beginnt üblicherweise mit der Sichtung der maßgeblichen Vereinbarungen und des bisherigen Schriftverkehrs. Ob eine Verhandlung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt, Vermögensfragen sowie Sorge- und Umgangsrecht im Raum. Peckerts Kanzleibeschreibung betont die Begleitung von Eheleuten in persönlich belastenden Situationen und die Suche nach alternativen Lösungen, um zusätzliche Belastungen zu vermeiden. Dazu gehört nach seinem beschriebenen Ansatz, gemeinsam erreichbare Ziele zu bestimmen und tragfähige Kompromisse zu prüfen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen nennt er Vorbereitung, Kommunikation und einen respektvollen Umgang mit der Gegenseite und dem Gericht als wichtige Bestandteile seiner Arbeit. Der örtliche Bezug liegt in Rosenheim. Die Kanzleianschrift bietet Ratsuchenden aus dem Stadtgebiet, etwa aus der Innenstadt, Fürstätt oder Westerndorf, einen konkreten Anlaufpunkt; eine genaue Stadtteilzuordnung der Adresse ist in den Angaben nicht enthalten. Für Familiensachen kommt bei entsprechender Zuständigkeit das Amtsgericht Rosenheim in Betracht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht vor das ebenfalls genannte Landgericht Traunstein. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort verfügbaren Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und die Benennung vorhandener Unterlagen erleichtern die erste Einordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und wie die weitere Abstimmung erfolgt, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Rosenheim

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Gerhard Peckert befindet sich in der Prinzregentenstr. 11, 83022 Rosenheim. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Fürstätt und Westerndorf genannt; daraus ergibt sich jedoch keine belegte Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem bestimmten Viertel. Für Ratsuchende aus diesen Teilen Rosenheims ist die Adresse der Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung. Ob die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw zweckmäßiger ist, hängt vom jeweiligen Startpunkt ab. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten und Angaben zum Gebäudezugang sind nicht hinterlegt und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geprüft werden. Auch eine Terminabstimmung empfiehlt sich vor der Anfahrt. Von den genannten Gerichten ist für den Schwerpunkt Familienrecht insbesondere das Amtsgericht Rosenheim relevant. Dort werden beim Familiengericht beispielsweise Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt, sofern die örtliche und sachliche Zuständigkeit besteht. Das Landgericht Traunstein ist dagegen nicht das reguläre Eingangsgericht für Familiensachen und auch nicht die übliche Beschwerdeinstanz in diesen Verfahren. Für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten aus den zusätzlich beschriebenen Bereichen Bau- und Mietrecht kann je nach Streitgegenstand und gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung ein Amts- oder Landgericht zuständig sein. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig. Die Nennung des Amtsgerichts Rosenheim und des Landgerichts Traunstein bedeutet deshalb nicht, dass ein arbeitsrechtliches Anliegen vor einem dieser beiden Gerichte verhandelt wird.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Im Bereich Familienrecht wird ein erster kostenfreier und unverbindlicher Beratungstermin angeboten. Für Privatpersonen werden bereits im ersten Gespräch das Recht und das persönliche Ziel erarbeitet.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Im Bereich Familienrecht wird ein erster kostenfreier und unverbindlicher Beratungstermin angeboten. Für Privatpersonen werden bereits im ersten Gespräch das Recht und das persönliche Ziel erarbeitet.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und einschlägiger Schriftverkehr hilfreich. Je nach Anliegen können Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder betriebliche Vereinbarungen hinzukommen. Wichtig ist auch eine nachvollziehbare zeitliche Darstellung: Wann wurde welches Schreiben übergeben oder empfangen, und was geschah zuvor? Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Eine Mandatsanfrage allein wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht. Ob und welche Schritte erforderlich sind, muss anhand des Einzelfalls geprüft werden.
Gehören Konflikte aus einem Geschäftsführervertrag immer vor das Arbeitsgericht?
Nein. Bei Geschäftsführern müssen die gesellschaftsrechtliche Organstellung und das zugrunde liegende Vertragsverhältnis unterschieden werden. Nicht jeder Dienstvertrag ist ein Arbeitsvertrag, und nicht jede Auseinandersetzung mit einer Gesellschaft fällt in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte. Entscheidend können unter anderem die Stellung im Unternehmen, der Vertragsinhalt und der Zeitpunkt einer Abberufung sein. Für eine erste Prüfung sind daher neben dem Vertrag gegebenenfalls Bestellungs- und Abberufungsbeschlüsse sowie Kündigungsschreiben relevant. Die zuständige Gerichtsbarkeit lässt sich nicht allein aus der Tätigkeitsbezeichnung ableiten.
Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage zu Trennung oder Scheidung angesprochen werden?
Eine erste Anfrage kann die familiäre Ausgangssituation, den Zeitpunkt der Trennung und die derzeit besonders dringlichen Fragen zusammenfassen. Typische Themen sind die Wohnsituation, gemeinsame Kinder, Unterhalt, Vermögen und bestehende Vereinbarungen. Angaben zu Einkommen und laufenden Verpflichtungen können für die spätere Prüfung bedeutsam sein. Nicht alle Unterlagen müssen bereits vollständig vorliegen, um das Anliegen verständlich zu schildern. Hilfreich ist eine Trennung zwischen bereits geklärten Punkten und offenen Konflikten. Welche Nachweise tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Gegenstand der Beratung.
Können familienrechtliche Konflikte auch ohne streitiges Gerichtsverfahren geklärt werden?
Viele Folgen einer Trennung lassen sich grundsätzlich durch Verhandlungen oder andere einvernehmliche Verfahren bearbeiten. Dazu können beispielsweise Absprachen über finanzielle Fragen oder die praktische Gestaltung des Familienalltags gehören. Eine Scheidung selbst erfordert jedoch eine gerichtliche Entscheidung; außerdem gelten für bestimmte Vereinbarungen besondere Formvorschriften. Einvernehmlichkeit ersetzt deshalb nicht in jedem Fall eine rechtliche Prüfung oder gerichtliche Beteiligung. Ob eine außergerichtliche Lösung geeignet ist, hängt unter anderem von der Gesprächsbereitschaft, den Interessen der Beteiligten und möglichen Schutzbedürfnissen ab. Eine gemeinsame Verständigung ist nicht in jeder Konfliktlage möglich.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Gerhard Peckert

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-peckert.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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