- Qualifikation
- Zulassung seit 2017 · Rechtsanwaltskammer München
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Georg Lindenberg
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Georg Lindenberg ist Rechtsanwalt in Rosenheim und führt eine Einzelanwaltskanzlei mit Schwerpunkt im Familienrecht. Die Webseite richtet sich an Menschen, die einen Rechtsanwalt im Familienrecht suchen. Als Tätigkeitsbereiche werden Umgangsrecht, Unterhaltsrecht, Zuweisung der Ehewohnung, eheliches Güterrecht, Scheidung, elterliche Sorge, Nebengüterrecht und Gewaltschutz genannt. Auch die Online-Scheidung gehört zu den aufgeführten Angeboten. Die Kanzlei befindet sich in der Klepperstraße 19, c/o Kraftwoerk, in Rosenheim. Für Beratungen und Besprechungen bietet Lindenberg flexible Online-Termine an. Die Teilnahme ist per Videotelefonie mit dem Smartphone oder über den Browser möglich; genannt werden Zoom, Microsoft Teams und Whatsapp-Videochat. Zwei der drei Beratungsräume sind rollstuhl- und behindertengerecht. Hierzu bittet die Kanzlei um vorherige Mitteilung. Kontaktmöglichkeiten bestehen telefonisch, per E-Mail und über ein Kontaktformular auf der Webseite. Als Zeiten werden Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr angegeben. Die erste Zulassung erfolgte laut Impressum am 22.06.2017; zuständige Kammer ist die Rechtsanwaltskammer München.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: scheidung-rosenheim.de, scheidung-rosenheim.de
Beratung in Rosenheim – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Georg Lindenberg führt in Rosenheim eine Einzelanwaltskanzlei mit dem Hauptschwerpunkt Familienrecht. Seine erste Zulassung erfolgte am 22. Juni 2017; zuständig ist die Rechtsanwaltskammer München. Das Profil richtet sich insbesondere an Menschen, die rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder der gemeinsamen Verantwortung für Kinder klären möchten. Zu den benannten Tätigkeitsbereichen gehören Umgangsrecht, Unterhaltsrecht, elterliche Sorge, die Zuweisung der Ehewohnung sowie eheliches Güterrecht und Nebengüterrecht. Auch Gewaltschutz zählt zum aufgeführten Angebot. Hinter diesen Bereichen stehen unterschiedliche persönliche und wirtschaftliche Anliegen. Beim Sorge- und Umgangsrecht geht es etwa um Entscheidungen für ein Kind und die Gestaltung seiner Kontakte zu den Eltern. Unterhaltsfragen betreffen mögliche finanzielle Verpflichtungen gegenüber Kindern oder Ehegatten. Bei einer Trennung können außerdem die weitere Nutzung der Ehewohnung und die vermögensrechtlichen Folgen der Ehe zu klären sein. Das Nebengüterrecht umfasst vermögensrechtliche Fragen zwischen Ehegatten außerhalb des eigentlichen Güterrechts. Gewaltschutzverfahren dienen dagegen dem gerichtlichen Schutz vor Gewalt oder bestimmten Übergriffen. Lindenberg nennt auch die Online-Scheidung als Angebot. Damit ist keine Scheidung ohne Gericht gemeint: Digitale Kommunikation kann die Vorbereitung und Abstimmung unterstützen, während die Entscheidung weiterhin im gerichtlichen Verfahren erfolgt. Für Beratungen und Besprechungen bietet die Kanzlei flexible Online-Termine an. Möglich ist die Teilnahme per Smartphone oder Browser; als Anwendungen werden Zoom, Microsoft Teams und WhatsApp-Videochat genannt. Damit besteht neben einer Besprechung vor Ort eine ausdrücklich benannte digitale Kontaktmöglichkeit. Die Kanzlei befindet sich in der Klepperstraße 19, c/o Kraftwoerk, 83026 Rosenheim. Sie ist damit ein örtlicher Ansprechpartner für familienrechtliche Anliegen aus Rosenheim, etwa aus der Innenstadt, Fürstätt oder Westerndorf. Eine Zuordnung der Anschrift zu einem dieser Stadtteile ist nicht belegt. Für Familiensachen kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Rosenheim als Familiengericht in Betracht. Zwei der drei Beratungsräume sind rollstuhl- und behindertengerecht; die Kanzlei bittet hierzu um vorherige Mitteilung. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine Mandatsanfrage zunächst das Anliegen, mögliche Fristen und den gewünschten Besprechungsweg zusammenfassen. Als Kontaktwege der Kanzlei sind Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular auf ihrer Webseite angegeben. Die genannten Zeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist im anschließenden Austausch zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Rosenheim
Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Georg Lindenberg ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Rosenheim relevant. Dort werden als Familiengericht bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang geführt. Auch die Zuweisung der Ehewohnung, güterrechtliche Streitigkeiten und Gewaltschutzsachen können in die Zuständigkeit des Familiengerichts fallen. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, hängt von der Verfahrensart und den gesetzlich vorgesehenen Anknüpfungspunkten ab, beispielsweise dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder eines Kindes. Der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Das ebenfalls genannte Landgericht Traunstein ist für die typischen Familiensachen nicht das erstinstanzliche Gericht. Auch Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen führen grundsätzlich nicht zum Landgericht, sondern zum zuständigen Oberlandesgericht. Das Landgericht Traunstein gehört daher zwar zum genannten gerichtlichen Umfeld, steht für die hier beschriebenen familienrechtlichen Anliegen aber nicht im Mittelpunkt. Die Kanzleianschrift lautet Klepperstraße 19, c/o Kraftwoerk, in Rosenheim. Die Innenstadt, Fürstätt und Westerndorf bilden örtliche Bezugspunkte des Profils; eine genaue Stadtteilzuordnung der Räume ist nicht angegeben. Eine zentrale Innenstadtlage oder bestimmte Verkehrsanbindungen lassen sich daraus nicht ableiten. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung anhand der Anschrift. Bei benötigtem barrieregerechtem Zugang ist eine vorherige Abstimmung vorgesehen. Alternativ bietet die Kanzlei Online-Besprechungen an.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei Nutzung des Kontaktformulars ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich; weitere Angaben sind freiwillig. Wird ein rollstuhl- und behindertengerechter Beratungsraum benötigt, bittet die Kanzlei darum, vorher Bescheid zu sagen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Bei Nutzung des Kontaktformulars ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich; weitere Angaben sind freiwillig. Wird ein rollstuhl- und behindertengerechter Beratungsraum benötigt, bittet die Kanzlei darum, vorher Bescheid zu sagen.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Was bedeutet Online-Scheidung, und bleibt ein Gerichtstermin erforderlich?
- Der Ausdruck Online-Scheidung beschreibt üblicherweise eine Organisation der anwaltlichen Kommunikation und Vorbereitung über digitale Wege. Unterlagen und Informationen können dabei elektronisch ausgetauscht und Gespräche gegebenenfalls per Video geführt werden. Die Ehe wird jedoch weiterhin durch das Familiengericht geschieden. Für den Scheidungsantrag besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Auch die persönliche Anhörung der Ehegatten ist regelmäßig Teil des Verfahrens; über Ausnahmen entscheidet das Gericht. Vor einer Mandatsanfrage ist deshalb sinnvoll zu klären, welche Schritte digital möglich sind und welche persönliche Mitwirkung voraussichtlich erforderlich bleibt.
- Wie unterscheiden sich elterliche Sorge und Umgangsrecht?
- Die elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für ein Kind, insbesondere seine persönlichen Angelegenheiten und sein Vermögen. Dazu können Entscheidungen über Schule, medizinische Behandlungen oder den Aufenthalt gehören. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern sowie unter bestimmten Voraussetzungen weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung macht beide Themen häufig gleichzeitig relevant, sie bleiben rechtlich aber voneinander zu unterscheiden. Bei einer ersten Anfrage helfen Angaben zur bisherigen Betreuung, bestehenden Regelungen und bereits laufenden Verfahren. Maßgeblicher Orientierungspunkt gerichtlicher Entscheidungen ist das Kindeswohl.
- Welche Unterlagen können bei Unterhalt und Vermögensfragen nach einer Trennung wichtig sein?
- Für eine erste Einordnung sind häufig Einkommensnachweise, Angaben zu regelmäßigen Belastungen und bereits vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen relevant. Bei vermögensrechtlichen Fragen können außerdem Unterlagen zu Konten, Immobilien, Krediten und einem etwaigen Ehevertrag eine Rolle spielen. Welche Zeiträume und Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt davon ab, ob es beispielsweise um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich oder Ansprüche außerhalb des Güterrechts geht. Eine geordnete Übersicht über die wirtschaftlichen Verhältnisse erleichtert die Besprechung. Vertrauliche Unterlagen sollten über einen zuvor abgestimmten Übermittlungsweg eingereicht werden.
- Was unterscheidet die Zuweisung der Ehewohnung von einem Gewaltschutzverfahren?
- Bei der Zuweisung der Ehewohnung geht es darum, wer die bisher gemeinsam genutzte Wohnung unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen nutzen darf. Eigentumsverhältnisse werden dadurch nicht automatisch verändert. Ein Gewaltschutzverfahren dient dagegen dem Schutz vor Gewalt, Drohungen oder bestimmten Nachstellungen; möglich sind beispielsweise gerichtliche Kontakt- oder Näherungsverbote. Beide Themen können sich überschneiden, verfolgen aber unterschiedliche rechtliche Ansatzpunkte. Für eine Anfrage sind eine sachliche Schilderung der Ereignisse, vorhandene Nachweise und Angaben zu bereits eingeschalteten Behörden hilfreich. Bei akuter Gefahr ist die Polizei die unmittelbare Anlaufstelle.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
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Klepperstraße 19, c/o Kraftwoerk, 83026 Rosenheim
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: scheidung-rosenheim.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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