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- Rechtsanwaltskanzlei Andreas Plettenberg
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Andreas Plettenberg ist Rechtsanwalt mit Sitz in Bonn und berät im Arbeitsrecht und Familienrecht. Seine Kanzlei befindet sich in der Bonner Fußgängerzone. Im Arbeitsrecht umfasst das Angebot Arbeitsverträge, Abmahnung und Kündigung, Aufhebungsverträge, Lohn und Gehalt, Zeugniserteilung und Zeugnisberichtigung sowie Teilzeit und Kurzarbeit. Im Familienrecht gehören Scheidungsrecht, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht zu den genannten Bereichen. Hinzu kommen Zugewinnausgleich, Vermögensausgleich, Versorgungsausgleich, Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen. Als zertifizierter Verfahrensbeistand nimmt Andreas Plettenberg in Kindschaftssachen die Interessen betroffener minderjähriger Kinder wahr. Die Beratungsleistungen richten sich an Privatpersonen, Unternehmen sämtlicher Rechtsformen und Größen sowie öffentliche Institutionen. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als pragmatisch und interdisziplinär. Gemeinsam mit Kollegen aus der Bürogemeinschaft begleitet Plettenberg Mandanten von der Erstberatung über die außergerichtliche Lösungsfindung bis zur Vertretung vor Gericht. Dabei stehen Vertrauen, Kompetenz und Zusammenarbeit im Mittelpunkt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: bonnlegal.eu
Beratung in Bonn – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Andreas Plettenberg ist mit seiner Rechtsanwaltskanzlei in der Straße In d. Sürst 3, 53111 Bonn, ansässig. Das Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils; hinzu kommt die Beratung im Familienrecht. Die Kanzlei liegt in der Bonner Fußgängerzone und damit im Zentrum der Stadt. Das Beratungsangebot richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen und Größen sowie öffentliche Institutionen. Die Kanzleibeschreibung nennt eine pragmatische und interdisziplinäre Arbeitsweise sowie die Begleitung von der Erstberatung über außergerichtliche Lösungsansätze bis zur gerichtlichen Vertretung, gemeinsam mit Kollegen aus der Bürogemeinschaft. Im Arbeitsrecht befasst sich Andreas Plettenberg mit Fragen rund um Beginn, Durchführung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Dazu zählen Arbeitsverträge, Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge. Ebenso gehören Lohn und Gehalt, Teilzeit, Kurzarbeit sowie die Erteilung und Berichtigung von Arbeitszeugnissen zu den genannten Themen. Für Ratsuchende können dahinter etwa Unklarheiten über vertragliche Regelungen, ausstehende Vergütung oder unterschiedliche Vorstellungen über ein Zeugnis stehen. Eine arbeitsrechtliche Beratung dient allgemein dazu, den Sachverhalt anhand der vorhandenen Unterlagen einzuordnen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Vorgehensweisen zu besprechen. Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können kurze Fristen eine Rolle spielen. Im Familienrecht umfasst das Angebot Scheidungen sowie Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt. Weitere Bereiche sind Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinn- und Vermögensausgleich sowie Versorgungsausgleich. Eheverträge und Trennungs- oder Scheidungsvereinbarungen betreffen dagegen vor allem die Gestaltung rechtlicher Beziehungen und die Regelung von Trennungsfolgen. Häufig greifen dabei persönliche, finanzielle und organisatorische Fragen ineinander. Als zertifizierter Verfahrensbeistand nimmt Andreas Plettenberg außerdem die Interessen minderjähriger Kinder in Kindschaftssachen wahr. Diese Aufgabe ist von der anwaltlichen Vertretung eines Elternteils zu unterscheiden. Der Standort im Bonner Zentrum bietet einen örtlichen Bezug auch für Ratsuchende aus Bad Godesberg, Beuel, Hardtberg und Poppelsdorf. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kommt insbesondere das Arbeitsgericht Bonn in Betracht; familiengerichtliche Verfahren werden bei entsprechender Zuständigkeit am Amtsgericht Bonn geführt. Die Lage in der Fußgängerzone sollte bei der Anfahrt berücksichtigt werden, insbesondere bei einer Anreise mit dem Pkw. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen. Für eine erste Anfrage sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, relevante Termine und die Namen der Beteiligten hilfreich. Welche Unterlagen benötigt werden, ob das Anliegen übernommen werden kann und wie ein Erstgespräch stattfindet, lässt sich anschließend direkt mit der Kanzlei klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bonn
- Amtsgericht Bonn
- Landgericht Bonn
- Arbeitsgericht Bonn
- Bundesgerichtshof (Dienstgerichtshof-Bezirk Köln)
Die Rechtsanwaltskanzlei Andreas Plettenberg befindet sich In d. Sürst 3 in der Bonner Fußgängerzone. Damit liegt sie im Zentrum und nicht in den ebenfalls zum örtlichen Umfeld gehörenden Stadtteilen Bad Godesberg, Beuel, Hardtberg oder Poppelsdorf. Für Ratsuchende aus diesen Stadtteilen ist die Innenstadt der gemeinsame Anlaufpunkt. Bei einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln lässt sich die Verbindung anhand der Kanzleiadresse planen; konkrete Linien oder Haltestellen sind hier nicht belegt. Wer mit dem Pkw anreist, sollte die Zufahrtsbeschränkungen einer Fußgängerzone berücksichtigen und die letzte Wegstrecke sowie zulässige Abstellmöglichkeiten vorab prüfen. Aus der zentralen Lage allein lassen sich keine Aussagen zur Barrierefreiheit ableiten. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Bonn relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher und sachlicher Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzverfahren und Streitigkeiten über Vergütung oder Arbeitszeugnisse geführt. Ein arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren beginnt regelmäßig mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Familienrechtliche Angelegenheiten gehören dagegen grundsätzlich vor das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts; am Standort ist dies das Amtsgericht Bonn. Typische Verfahren betreffen Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang und Versorgungsausgleich. Das ebenfalls genannte Landgericht Bonn ist für solche arbeits- und familienrechtlichen Verfahren regelmäßig nicht die erste Instanz. Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nicht allein nach dem Kanzleisitz, sondern etwa nach Wohnsitz, Arbeitsort und Verfahrensgegenstand.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hilfreich sind außerdem Angaben dazu, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist, sowie eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Je nach Streitpunkt können Entgeltabrechnungen und Schriftwechsel hinzukommen. Bei Kündigungen bestehen häufig kurze gesetzliche Fristen; eine Anfrage allein wahrt diese nicht. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind und welche Fristen eine Rolle spielen, muss anhand des konkreten Sachverhalts geklärt werden.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können beispielsweise Beendigungszeitpunkt, Freistellung, offene Vergütung und Zeugnisfragen geregelt werden. Eine Abfindung ist nicht automatisch Bestandteil einer solchen Vereinbarung. Außerdem können sozialversicherungsrechtliche Folgen, insbesondere beim Arbeitslosengeld, relevant sein. Für die allgemeine Einordnung sind deshalb nicht nur einzelne Formulierungen, sondern auch die Ausgangssituation und das Zusammenspiel der vorgesehenen Regelungen wichtig.
- Welche finanziellen Themen können bei Trennung und Scheidung zusammenkommen?
- Bei einer Trennung können Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt zu klären sein. Im Zusammenhang mit der Scheidung kommen unter bestimmten Voraussetzungen nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich hinzu. Diese Bereiche betreffen unterschiedliche Fragen: laufenden Lebensbedarf, Vermögensentwicklung während der Ehe und in der Ehezeit erworbene Versorgungsanrechte. Nicht jede Trennung führt zu Ansprüchen in allen Bereichen. Für eine erste Bestandsaufnahme können Einkommensunterlagen, Angaben zu Vermögen und Verbindlichkeiten sowie bestehende Vereinbarungen hilfreich sein. Die rechtliche Bewertung hängt unter anderem von den familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen ab.
- Welche Rolle hat ein Verfahrensbeistand bei Streitigkeiten über Sorge oder Umgang?
- Ein Verfahrensbeistand wird vom Familiengericht in bestimmten Kindschaftssachen bestellt, um die Interessen des betroffenen Kindes festzustellen und im Verfahren zur Geltung zu bringen. Er informiert das Kind in geeigneter Weise über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens. Je nach gerichtlichem Auftrag können Gespräche mit Eltern und weiteren Bezugspersonen hinzukommen. Der Verfahrensbeistand vertritt nicht die Interessen eines Elternteils und entscheidet den Streit nicht selbst. Seine Aufgabe unterscheidet sich deshalb von der anwaltlichen Beratung oder Vertretung von Mutter oder Vater.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Andreas Plettenberg
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: bonnlegal.eu
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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