Veröffentlichtes Profil

Annika Seibert

Annika Seibert: Rechtsanwältin für Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht in Trier

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin · Rechtsanwältin Annika Seibert

Balthasar-Neumann-Straße 1, 54292 Trier

Telefon: +49 651 41114

Qualifikation
Zulassung seit 2016 · Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin Annika Seibert

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Annika Seibert ist Rechtsanwältin in Trier. Ihre Kanzlei nennt Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht als Tätigkeitsbereiche. Im Verkehrsrecht informiert sie über Fragen zu Bußgeldverfahren. Das Verwaltungsrecht beschreibt sie als Rechtsgebiet, das sich vor allem mit der Beziehung zwischen dem Staat und seinen Bürgern beschäftigt. Ihr Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die allgemeine Rechtsberatung, Informationen zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder Beistand für ein Gerichtsverfahren benötigen. Sie legt nach eigenen Angaben Wert auf Kostentransparenz und eine ehrliche, realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten. Zur Arbeitsweise gehört die Unterstützung bei einer außergerichtlichen Einigung. Ist diese mit den Wünschen der Parteien nicht vereinbar, übernimmt sie auch die Vertretung vor Gericht. Im Jahr 2016 erfolgten ihre Zulassung zur Rechtsanwältin und die Gründung der Rechtsanwaltskanzlei. Ihr Studium an der Universität Gießen umfasste die Schwerpunkte Umweltrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht. Beratungstermine können telefonisch, per Nachricht oder über das Kontaktformular vereinbart werden.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: xn--rechtsanwltin-seibert-e2b.de, xn--rechtsanwltin-seibert-e2b.de

Beratung in Trier – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Annika Seibert ist seit 2016 zugelassen und gründete im selben Jahr ihre Kanzlei in Trier. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Die belegte Kanzleibeschreibung nennt daneben Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht als Tätigkeitsbereiche. Diese Unterscheidung ist für Ratsuchende hilfreich, um bei der Kontaktaufnahme das eigene Anliegen möglichst genau zu benennen. Annika Seibert gehört der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz an. Ihr Studium an der Universität Gießen umfasste die Schwerpunkte Umweltrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht. Im Familienrecht stehen häufig persönliche Veränderungen und ihre rechtlichen Folgen im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Trennung und Scheidung, Unterhalt, die elterliche Sorge oder den Umgang mit Kindern. Auch vermögensrechtliche Fragen zwischen Ehepartnern können dazugehören. Mandantinnen und Mandanten benötigen dabei oft zunächst eine Einordnung, welche Themen miteinander zusammenhängen und welche Unterlagen für eine Prüfung relevant sind. Für familiengerichtliche Verfahren kommt am Standort das Amtsgericht Trier in Betracht; die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Fall und den gesetzlichen Vorgaben. Im Verkehrsrecht informiert Annika Seibert nach der Kanzleibeschreibung insbesondere über Fragen zu Bußgeldverfahren. Hier können behördliche Schreiben, der vorgeworfene Verkehrsverstoß und laufende Fristen Anlass für eine Anfrage sein. Verwaltungsrecht betrifft demgegenüber das Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern und staatlichen Stellen, etwa bei Anträgen, Genehmigungen oder behördlichen Entscheidungen. Nach eigenen Angaben legt die Rechtsanwältin Wert auf Kostentransparenz und eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten. Zu ihrer beschriebenen Arbeitsweise zählen die Unterstützung bei einer außergerichtlichen Einigung und, wenn diese mit den Wünschen der Parteien nicht vereinbar ist, auch die gerichtliche Vertretung. Die Kanzlei befindet sich in der Balthasar-Neumann-Straße 1, 54292 Trier. Für Ratsuchende aus Trier, etwa aus Mitte, Süd oder Nord, bildet diese Adresse den örtlichen Anlaufpunkt; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist in den Angaben nicht belegt. Neben dem Amtsgericht befindet sich auch das Landgericht Trier am Standort. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Beratungstermine lassen sich laut Kanzleibeschreibung telefonisch, per Nachricht oder über das Kontaktformular vereinbaren. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf vorhandene Schreiben und gegebenenfalls anstehende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Trier

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Annika Seibert liegt in der Balthasar-Neumann-Straße 1 in 54292 Trier. Als Stadtteile am Standort sind Mitte, Süd und Nord genannt; daraus lässt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Viertel ableiten. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage oder eine bestimmte Anbindung ist nicht belegt. Für einen persönlichen Termin empfiehlt sich deshalb eine Anfahrtsplanung anhand der vollständigen Adresse. Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind aktuelle Verbindungen maßgeblich, bei einer Anreise mit dem Pkw die örtliche Verkehrsführung und die jeweils verfügbaren Abstellmöglichkeiten. Konkrete Haltestellen oder Parkmöglichkeiten lassen sich aus den vorliegenden Angaben nicht benennen. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Familienrecht ist unter den aufgeführten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Trier relevant. Dort werden beim Familiengericht beispielsweise Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Auch gerichtliche Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten gehören grundsätzlich vor ein Amtsgericht; ob das Amtsgericht Trier zuständig ist, hängt vom konkreten Verfahren ab. Das Landgericht Trier kann bei zivilrechtlichen Verkehrsstreitigkeiten je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit mit Verfahren befasst sein, ist aber nicht die reguläre Eingangsinstanz für Familiensachen. Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten werden grundsätzlich vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit ausgetragen, soweit keine besondere gesetzliche Zuweisung besteht. Amtsgericht und Landgericht Trier sind dafür im Regelfall nicht zuständig.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Forum Junge Anwaltschaft des Deutschen Anwalt Vereins

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Einordnung helfen meist eine kurze Darstellung der familiären Situation und eine Übersicht über die offenen Fragen. Je nach Anliegen können Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen Kindern, zu Einkommen und zu bestehenden Vereinbarungen relevant sein. Bereits erhaltene gerichtliche Schreiben sollten mit ihrem Eingangsdatum erfasst werden. Nicht jedes Dokument wird schon bei der ersten Kontaktaufnahme benötigt. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Terminvereinbarung klären.
Worin unterscheiden sich Fragen zum Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgang?
Kindesunterhalt betrifft die finanzielle Versorgung eines Kindes. Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für seine persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten, während der Umgang den Kontakt des Kindes zu Elternteilen und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen betrifft. Diese Themen können nach einer Trennung gleichzeitig auftreten, folgen aber unterschiedlichen rechtlichen Maßstäben. Bei Sorge- und Umgangsfragen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage ist es hilfreich, die bestehenden Regelungen und die jeweiligen Unklarheiten getrennt zu beschreiben. So lässt sich der Prüfungsbedarf übersichtlicher erfassen.
Was ist für eine Mandatsanfrage zu einem Bußgeldverfahren wichtig?
Zunächst ist von Bedeutung, welches Schreiben vorliegt, etwa ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid. Für die Einordnung sind der konkrete Vorwurf, das Datum des Schreibens und gegebenenfalls der Zeitpunkt der Zustellung relevant. In Bußgeldverfahren können Fristen laufen, weshalb erkennbare Fristangaben bereits bei der Anfrage genannt werden sollten. Auch vorhandene Unterlagen zum behaupteten Verkehrsverstoß können eine Rolle spielen. Ob eine weitere Prüfung oder ein bestimmtes Vorgehen in Betracht kommt, lässt sich erst anhand des Einzelfalls beurteilen. Eine Kontaktanfrage allein wahrt keine verfahrensrechtlichen Fristen.
Wann handelt es sich um ein verwaltungsrechtliches Anliegen, und welche Informationen werden zunächst benötigt?
Ein verwaltungsrechtliches Anliegen liegt häufig vor, wenn eine Behörde über einen Antrag entscheidet, eine Genehmigung ablehnt oder eine verpflichtende Anordnung erlässt. Nicht jede Auseinandersetzung mit einer staatlichen Stelle gehört allerdings zur allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit; für manche Bereiche bestehen besondere Rechtswege. Für eine erste Anfrage helfen die Bezeichnung der Behörde, eine kurze Beschreibung des Vorgangs sowie vorhandene Bescheide und deren Zugangsdatum. Auch eine beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung kann wichtig sein. Welche Zuständigkeit und welche Verfahrensmöglichkeiten bestehen, hängt von der konkreten Angelegenheit ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Annika Seibert

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 27 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

Balthasar-Neumann-Straße 1, 54292 Trier

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: xn--rechtsanwltin-seibert-e2b.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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