Veröffentlichtes Profil

Nicole Kürten

Nicole Kürten – Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht in Trier

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht, Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) · Rechtsanwältin Nicole Kürten

Liebfrauenstrasse 9, 54290 Trier

Telefon: +49 651 145 94 00

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer in Koblenz
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin Nicole Kürten

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Nicole Kürten ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht sowie zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT). Ihre Kanzlei liegt im Zentrum von Trier. Im Familienrecht begleitet sie Mandanten vor, während und nach einer Trennung. Zu den genannten Leistungen gehören Scheidung, Ehevertrag, Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht und Umgangsrecht. Im Erbrecht umfasst das Angebot unter anderem Testament, Testamentsvollstreckung, Pflichtteil, Erbschein, Erbvertrag und Nachfolgeplanung. Die Kanzlei unterstützt Angehörige und Erben bei der juristischen Abwicklung eines Todesfalls. Auch die Nachfolge in Familienunternehmen und die Übertragung von Familienvermögen werden behandelt. Der Schwerpunkt der Arbeitsweise liegt auf außergerichtlichen Einigungen und einvernehmlichen Lösungen. Die Kanzlei legt Wert auf individuelle Betreuung, auch während Urlaubszeiten, sowie einen raschen und unbürokratischen Dialog. Für Steuern, Wirtschaftsrecht sowie Unternehmens- und Immobilienbewertung greift Nicole Kürten auf vernetzte Kooperationspartner zurück. Für grenzüberschreitende luxemburgische Fälle besteht eine langjährige Kooperation mit Rechtsanwalt Arsène Kronshagen aus der Étude Kronshagen in Luxemburg.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: nicolekuerten.de, nicolekuerten.de

Beratung in Trier – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Nicole Kürten führt ihre Kanzlei in der Liebfrauenstrasse 9 in 54290 Trier. Ihr Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht sowie zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT). Die Kanzlei liegt im Zentrum von Trier und ist der Rechtsanwaltskammer in Koblenz zugeordnet. Damit verbindet das Profil arbeitsrechtliche Fragestellungen mit familiären und erbrechtlichen Themen, die auch bei der Übertragung von Vermögen oder der Nachfolge in einem Familienunternehmen zusammentreffen können. Im Arbeitsrecht suchen Ratsuchende typischerweise Orientierung zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Vergütung oder Arbeitszeugnissen. Dabei geht es häufig zunächst darum, den Sachverhalt anhand von Unterlagen und zeitlichen Abläufen einzuordnen. Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und Schriftverkehr können dafür eine Grundlage bilden. Da arbeitsrechtliche Angelegenheiten mit kurzen Fristen verbunden sein können, ist bei einer Anfrage die Angabe wichtiger Daten hilfreich. Welche Unterstützung Nicole Kürten im konkreten arbeitsrechtlichen Anliegen übernehmen kann, sollte bei der Kontaktaufnahme geklärt werden. Im Familienrecht begleitet Nicole Kürten Mandantinnen und Mandanten vor, während und nach einer Trennung. Genannt werden Scheidung, Ehevertrag, Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht und Umgangsrecht. Dahinter stehen sowohl wirtschaftliche Fragen als auch die Gestaltung des familiären Alltags nach einer Trennung. Ein weiterer belegter Tätigkeitsbereich ist das Erbrecht: Das Angebot umfasst unter anderem Testament, Erbvertrag, Pflichtteil, Erbschein und Testamentsvollstreckung. Hinzu kommen die juristische Abwicklung eines Todesfalls, Nachfolgeplanung sowie die Übertragung von Familienvermögen. Im Mittelpunkt der beschriebenen Arbeitsweise stehen außergerichtliche Einigungen und einvernehmliche Lösungen. Die zentrale Kanzleilage bietet einen örtlichen Bezug zur Trierer Innenstadt und zu Ratsuchenden aus Mitte, Süd und Nord. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Trier und das Landgericht Trier; familienrechtliche Verfahren werden grundsätzlich beim Familiengericht des Amtsgerichts geführt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist dagegen regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens und den eigenen Kontaktdaten beginnen. Hilfreich sind Angaben zu beteiligten Personen, vorhandenen Unterlagen und bereits bekannten Terminen oder Fristen. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche weiteren Informationen benötigt werden. Die bloße Kontaktaufnahme ersetzt noch keine ausdrückliche Abstimmung über das Mandat.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Trier

Die Kanzlei von Nicole Kürten befindet sich in der Liebfrauenstrasse 9 im Zentrum von Trier. Ihr räumliches Umfeld ist damit die Innenstadt; die am Standort genannten Stadtteile Mitte, Süd und Nord bilden weitere örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende. Für die Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Die konkrete Verbindung, Zufahrtsmöglichkeiten und verfügbare Parkmöglichkeiten sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus der zentralen Lage allein lassen sich keine gesicherten Aussagen über Barrierefreiheit, Stellplätze oder bestimmte Fahrzeiten ableiten. Auch die genaue Zugänglichkeit der Kanzleiräume kann vor einem persönlichen Termin erfragt werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Trier relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Im erbrechtlichen Bereich bearbeitet das Nachlassgericht des Amtsgerichts beispielsweise Erbscheinsverfahren und die Eröffnung letztwilliger Verfügungen. Streitigkeiten über erbrechtliche Ansprüche, etwa Pflichtteilsforderungen, können abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Trier verhandelt werden. Das Landgericht ist dagegen nicht die reguläre Beschwerdeinstanz für familiengerichtliche Entscheidungen. Für den im Profil als Hauptschwerpunkt genannten Bereich Arbeitsrecht sind Amtsgericht und Landgericht regelmäßig nicht zuständig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Sachverhalt und nicht allein nach der Anschrift der Kanzlei.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für die Nachfolgeplanung bittet die Kanzlei darum, telefonisch ein erstes vertrauliches Gespräch zu vereinbaren.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Für die Nachfolgeplanung bittet die Kanzlei darum, telefonisch ein erstes vertrauliches Gespräch zu vereinbaren.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Erbrecht in der kinderlosen Ehe (2020)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vor allem der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen sowie das Kündigungsschreiben oder der vorgeschlagene Aufhebungsvertrag relevant. Hilfreich sind außerdem Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses, zum Zugang von Schreiben und zu bereits vereinbarten Terminen. Auch Schriftverkehr über den Anlass der Beendigung kann wichtig sein. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen; eine unverbindliche Anfrage hemmt diese grundsätzlich nicht. Ob und welche Schritte im Einzelfall in Betracht kommen, lässt sich erst nach Prüfung der konkreten Umstände beurteilen.
Müssen bei einer Trennung Scheidung, Unterhalt und Fragen zu den Kindern gemeinsam geklärt werden?
Eine Trennung kann mehrere rechtlich eigenständige Themen auslösen. Dazu gehören die spätere Scheidung, Unterhalt, die Vermögensaufteilung sowie Sorge- und Umgangsfragen. Manche Angelegenheiten werden im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren behandelt, andere können unabhängig davon zu klären sein. Für eine erste Anfrage hilft es, offene Fragen nach Themen zu ordnen und bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen zu benennen. Bei gemeinsamen Kindern sind auch die derzeitige Betreuungssituation und vorhandene Absprachen relevant. Welche Fragen zuerst bearbeitet werden sollten, hängt von der persönlichen Situation und möglichen Fristen ab.
Ist eine einvernehmliche Scheidung mit nur einer anwaltlichen Vertretung möglich?
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung muss der Scheidungsantrag grundsätzlich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt gestellt werden. Die andere Person benötigt für die bloße Zustimmung zur Scheidung regelmäßig keine eigene anwaltliche Vertretung. Daraus entsteht jedoch keine gemeinsame Vertretung beider Eheleute: Die beauftragte anwaltliche Person vertritt nur die Interessen ihrer Mandantin oder ihres Mandanten. Für eigene Anträge oder bei Interessengegensätzen kann eine separate Vertretung erforderlich sein. Einvernehmlichkeit sollte deshalb nicht mit identischen rechtlichen Interessen gleichgesetzt werden, insbesondere bei Unterhalt und Vermögensfragen.
Was unterscheidet ein Testament, einen Erbschein und eine Testamentsvollstreckung?
Ein Testament enthält Verfügungen einer Person für die Zeit nach ihrem Tod, beispielsweise zur Erbeinsetzung oder zu Vermächtnissen. Ein Erbschein ist dagegen ein gerichtliches Zeugnis über das Erbrecht und gegebenenfalls die Größe eines Erbteils. Er ist nicht in jeder Nachlassangelegenheit erforderlich. Bei einer angeordneten Testamentsvollstreckung übernimmt eine dafür bestimmte Person Aufgaben zur Umsetzung des letzten Willens oder zur Verwaltung des Nachlasses. Für eine erste Anfrage sind vorhandene letztwillige Verfügungen, Schreiben des Nachlassgerichts und eine Übersicht über bekannte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten hilfreich.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Nicole Kürten

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 52 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwältin Nicole Kürten insgesamt und nicht auf Nicole Kürten persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: nicolekuerten.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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