- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Kanzlei Kreuter
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Kristian Kreuter ist in der Kanzlei Kreuter in der Zuckerbergstraße 25 in Trier tätig. Als Tätigkeitsgebiete nennt die Webseite Internetrecht und Urheberrecht, Mietrecht, Strafrecht sowie Allgemeines Zivilrecht. Filesharing wird ebenfalls unter den Rechtsgebieten aufgeführt. Das Dienstleistungsangebot richtet sich an einen breit gefächerten Kundenkreis, der von Hausbesitzern bis zu gewerblichen Bauträgern reicht. Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten in allen Phasen eines Rechtsstreits. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie mit den Worten „Hart in der Sache – freundlich im Ton“. Auf der Webseite wird eine Online-Beratung angeboten: Interessierte können ihren Sachverhalt und ihre Fragen kurz schildern; die Kanzlei kündigt eine Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden an. Außerdem veröffentlicht sie regelmäßig aktuelle Gerichtsentscheidungen in kompakter und verständlicher Aufbereitung. Nach eigenen Angaben hat die Kanzlei seit 2009 über 1450 Mandate betreut.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-kreuter.eu
Beratung in Trier – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Kristian Kreuter ist in der Kanzlei Kreuter in der Zuckerbergstraße 25, 54290 Trier, tätig. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern: vom Abschluss eines Arbeitsvertrags über Fragen im laufenden Beschäftigungsverhältnis bis zu dessen Beendigung. Typische Anliegen sind die Prüfung vertraglicher Regelungen, ausstehende Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Für Ratsuchende geht es dabei zunächst häufig darum, den Sachverhalt rechtlich einordnen zu lassen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Schritte zu verstehen. Die Kanzleiwebseite führt daneben Internetrecht und Urheberrecht einschließlich Filesharing, Mietrecht, Strafrecht sowie Allgemeines Zivilrecht als Tätigkeitsgebiete auf. Im Internet- und Urheberrecht können beispielsweise die Nutzung fremder Inhalte oder eine urheberrechtliche Abmahnung Anlass für eine Anfrage sein. Mietrechtliche Fragen entstehen etwa bei Mängeln, Betriebskosten oder der Beendigung eines Mietverhältnisses. Im Strafrecht stehen häufig ein Ermittlungsverfahren und die damit verbundenen Verfahrensrechte im Mittelpunkt. Das Allgemeine Zivilrecht umfasst unter anderem Streitigkeiten über Verträge, Zahlungen und Schadensersatz. Welche Unterstützung im Einzelfall angefragt wird, sollte deshalb bereits bei der ersten Schilderung erkennbar sein. Der örtliche Bezug liegt in Trier und seiner Innenstadt: Die Kanzleianschrift in der Zuckerbergstraße bietet einen Anlaufpunkt im zentralen Stadtgebiet. Für Menschen aus Mitte, Süd und Nord ist bei einer persönlichen Besprechung die jeweilige Anfahrt zu berücksichtigen. Öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw kommen grundsätzlich infrage; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Trier und das Landgericht Trier. Diese gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und können insbesondere bei zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Angelegenheiten eine Rolle spielen. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern fallen dagegen regelmäßig in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende das Profil zur Orientierung nutzen und über die dort verfügbaren Kontaktmöglichkeiten eine Anfrage stellen. Hilfreich sind eine kurze Sachverhaltsschilderung, das betroffene Rechtsgebiet und Hinweise auf bereits laufende Fristen oder anstehende Termine. Die Kanzleiwebseite bietet außerdem eine Online-Beratung an, für die Interessierte ihren Sachverhalt und ihre Fragen knapp beschreiben können. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie die weitere Kommunikation erfolgt, ist im anschließenden Austausch zu klären. Nach ihrer Beschreibung berät und vertritt die Kanzlei in allen Phasen eines Rechtsstreits.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Trier
Die Kanzlei Kreuter hat ihre Anschrift in der Zuckerbergstraße 25 in 54290 Trier. Die Lage im innerstädtischen Bereich ist für die Orientierung aus den Trierer Stadtteilen Mitte, Süd und Nord relevant. Ob die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw zweckmäßiger ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Verbindungen, die Parksituation und die Zugänglichkeit der Kanzleiräume sollten vor einem persönlichen Termin gesondert geprüft werden. Aus der Anschrift allein lassen sich weder bestimmte Stellplätze noch eine barrierefreie Erreichbarkeit ableiten. Für die auf der Kanzleiwebseite genannten zivilrechtlichen Tätigkeitsgebiete kommen am Standort das Amtsgericht Trier und das Landgericht Trier in Betracht. Streitigkeiten über Wohnraummietverhältnisse sind grundsätzlich den Amtsgerichten zugewiesen. Bei anderen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, etwa über vertragliche Zahlungsansprüche oder Schadensersatz, richtet sich die sachliche Zuständigkeit insbesondere nach Streitwert und Verfahrensgegenstand. Im Urheberrecht können besondere Zuständigkeitskonzentrationen greifen, sodass nicht automatisch ein Gericht am Kanzleisitz zuständig ist. Strafverfahren können je nach Tatvorwurf und gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht geführt werden; das Landgericht hat außerdem Aufgaben als Rechtsmittelgericht. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind Amtsgericht und Landgericht dagegen regelmäßig nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Kündigungsschutzverfahren sowie Streitigkeiten über Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Fall ab und folgt nicht allein aus dem Kanzleistandort Trier.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Online-Beratung sollen der Sachverhalt und die Fragen kurz geschildert werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei wirbt mit „Jetzt eine kostenlose Beratung erhalten“. Für die Online-Beratung wird eine Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden angekündigt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei wirbt mit „Jetzt eine kostenlose Beratung erhalten“. Für die Online-Beratung wird eine Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden angekündigt.
Für den Erstkontakt: Für die Online-Beratung sollen der Sachverhalt und die Fragen kurz geschildert werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, spätere Änderungsvereinbarungen und die zum Anliegen gehörende Korrespondenz hilfreich. Je nach Thema kommen Entgeltabrechnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Arbeitszeugnis hinzu. Eine kurze chronologische Darstellung erleichtert den Überblick: Was ist passiert, wann wurden Schreiben übergeben oder empfangen und welches Ergebnis wird angestrebt? Bestehende Fristen und Gerichtstermine sollten bereits in der Anfrage genannt werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich im ersten Austausch klären.
- Warum ist bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag eine zeitnahe Klärung wichtig?
- Bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt regelmäßig eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Ein Aufhebungsvertrag ist davon zu unterscheiden: Er beendet das Arbeitsverhältnis durch eine Vereinbarung und kann neben dem Beendigungszeitpunkt auch Vergütung, Freistellung und weitere Folgen regeln. Zudem können sozialrechtliche Auswirkungen entstehen. Eine allgemeine Orientierung ersetzt deshalb keine Prüfung der konkreten Unterlagen. Für eine Anfrage sind insbesondere das Zugangsdatum eines Schreibens, vorgesehene Unterschriftstermine und bereits abgegebene Erklärungen wichtige Informationen.
- Was wird bei einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen Filesharings typischerweise geprüft?
- Im Mittelpunkt stehen zunächst der erhobene Vorwurf, das betroffene Werk und die Frage, gegen wen sich die Forderungen richten. Eine Abmahnung kann sowohl Zahlungsansprüche als auch die Aufforderung zu einer Unterlassungserklärung enthalten. Bei der rechtlichen Einordnung spielen unter anderem die behauptete Rechteinhaberschaft, die Ermittlung des Anschlusses und die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse eine Rolle. Wichtig für eine erste Anfrage sind das vollständige Schreiben einschließlich Anlagen, das Eingangsdatum und die darin genannten Fristen. Ob Ansprüche bestehen und wie darauf reagiert werden kann, erfordert eine individuelle Prüfung.
- Welche Informationen werden bei einem Streit über Betriebskosten oder Mietmängel benötigt?
- Bei einer Betriebskostenabrechnung sind insbesondere der Mietvertrag, die betreffende Abrechnung, der Abrechnungszeitraum und bisheriger Schriftwechsel von Bedeutung. Geht es um einen Mangel, helfen eine nachvollziehbare Beschreibung, Angaben zum zeitlichen Verlauf und vorhandene Fotos oder Mitteilungen. Die rechtliche Bewertung unterscheidet sich danach, ob Wohnraum oder Gewerberaum vermietet ist und welche Vereinbarungen bestehen. Auch bereits erklärte Forderungen oder angekündigte Maßnahmen können relevant sein. Welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben, lässt sich nicht allein anhand der Bezeichnung des Problems beurteilen, sondern erst im Zusammenhang mit den Unterlagen.
- Worin unterscheidet sich eine strafrechtliche Anfrage von einer zivilrechtlichen Forderung?
- In einem Strafverfahren geht es um den Verdacht einer Straftat und mögliche staatliche Sanktionen. Eine zivilrechtliche Auseinandersetzung betrifft dagegen beispielsweise Zahlung, Vertragserfüllung oder Schadensersatz zwischen Beteiligten. Derselbe Vorgang kann beide Bereiche berühren. Für eine erste Anfrage ist deshalb hilfreich, die eigene Rolle zu benennen, etwa als beschuldigte, geschädigte oder in Anspruch genommene Person. Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder der Gegenseite geben Aufschluss über den Verfahrensstand. Termine und Fristen sollten kenntlich gemacht werden; die konkrete Bedeutung eines Schreibens bedarf einer gesonderten rechtlichen Einordnung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Kristian Kreuter
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Kristian Kreuter liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
4,8 von 5 · 39 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Kreuter insgesamt und nicht auf Kristian Kreuter persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.
Gesamtbild bei Google (Kanzlei)
Google veröffentlicht zu diesen 39 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.
Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.
Positive Stimmen
Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.
Kritische Stimmen
Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.
Kanzlei und Anfahrt
Zuckerbergstraße 25, 54290 Trier
Standortkarte anzeigen
Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.
Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
- Künstliche Intelligenz im Alltag: Rechtsrahmen, Verantwortung und Schutzmöglichkeiten in Deutschland
Arbeitsrecht
Künstliche Intelligenz begegnet Menschen außerhalb spezialisierter Forschungseinrichtungen. Sie empfiehlt Produkte, erkennt Sprache, erstellt Texte und kann Entscheidungen über Bewerbungen, Kredite oder medizinische Behandlungen unterstützen. Ihr Einsatz ist für Betroffene nicht immer erkennbar.
- Kündigung per E-Mail: Wirksamkeit, Formvorschriften und Zugang im deutschen Recht
Arbeitsrecht
Die Kündigung per E-Mail ist ein gebräuchliches Mittel zur Beendigung laufender Vertragsverhältnisse. Mobilfunkverträge, Mitgliedschaften und digitale Abonnements werden häufig elektronisch verwaltet; entsprechend liegt es nahe, auch die Kündigung elektronisch zu erklären.
- Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat: Aufgaben, Informationsrechte und rechtliche Grenzen
Arbeitsrecht
Wirtschaftliche Entscheidungen beeinflussen Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und Unternehmensstrukturen. Investitionen können Arbeitsplätze sichern, Rationalisierungen Tätigkeiten verändern und Standortentscheidungen personelle Maßnahmen auslösen.
- Urkundenfälschung: Strafe, Voraussetzungen und rechtliche Folgen nach deutschem Recht
Arbeitsrecht
Eine nachgeahmte Unterschrift, ein verändertes Arbeitszeugnis oder eine manipulierte Bescheinigung können strafrechtliche Folgen haben. Allerdings ist nicht jede falsche schriftliche Angabe eine Urkundenfälschung.
- Arbeitsentgelt und Mindestlohn: Wann Urlaubsgeld und jährliche Sonderzahlungen nicht angerechnet werden dürfen
Arbeitsrecht
Der gesetzliche Mindestlohn legt eine verbindliche Untergrenze für die Vergütung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fest. Schwierigkeiten entstehen, wenn das Arbeitsentgelt nicht ausschließlich aus einem gleichbleibenden Stunden- oder Monatslohn besteht.
- Prüfungsanfechtung im Arbeitsrecht: Rechtsschutz zwischen Berufsabschluss, Qualifikation und Arbeitsverhältnis
Arbeitsrecht
Prüfungen entscheiden nicht nur über Bildungsabschlüsse. Sie können den Zugang zu einem Beruf eröffnen, eine Ausbildung abschließen oder Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten sein.
Weitere Anwältinnen und Anwälte in Trier
- Baurecht Trier · Arbeitsrecht
- Annika Seibert · Familienrecht
- Günter Schmitz · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Rebecca Weides · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Nicole Kürten · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Margit Bastgen · Arbeitsrecht
Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-kreuter.eu
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Fehler melden · Profil übernehmen
