- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Kanzlei Weides
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rebecca Weides ist Rechtsanwältin in Trier und Fachanwältin für Familienrecht. Ihre 2006 gegründete Kanzlei bearbeitet das gesamte Zivilrecht, auch mit internationalem Bezug, sowie das Recht der Ordnungswidrigkeiten und das Strafrecht. Als Tätigkeitsbereiche stellt die Kanzlei Arbeitsrecht, Strafrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht vor. Die Beratung richtet sich an Privatpersonen und Unternehmer; im Arbeitsrecht werden ausdrücklich auch Angestellte angesprochen. Die Kanzlei hat Mandanten über die Grenzen von Rheinland-Pfalz und Deutschlands hinaus beraten. Rebecca Weides vertritt ihre Mandantinnen und Mandanten außergerichtlich und gerichtlich. Im Verkehrsrecht umfasst die Beratung nach Unfällen unter anderem Schuldfragen, Schadenersatz und Schmerzensgeld. Für die Arbeitsweise nennt die Kanzlei stetige Fortbildung, präzise und gewissenhafte Bearbeitung sowie persönlichen Kontakt und persönliche Mandatsbearbeitung. Zur Interessenvertretung gehört nach ihrer Darstellung auch, geringe Durchsetzungschancen anzusprechen und bei fehlender Erfolgsaussicht von weiteren rechtlichen Schritten abzuraten. Eine kostenpflichtige Erstberatung dient der Einschätzung des jeweiligen Falles. Die Kanzlei befindet sich in der Metzelstraße 10a in Trier.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwaeltin-weides.de, rechtsanwaeltin-weides.de
Beratung in Trier – Einordnung der Redaktion
Rebecca Weides ist Rechtsanwältin in Trier und Fachanwältin für Familienrecht. Ihre 2006 gegründete Kanzlei Weides befindet sich in der Metzelstraße 10a, 54290 Trier. Im Profil bildet das Arbeitsrecht den Hauptschwerpunkt; daneben ist das Familienrecht ausgewiesen. Die Beratung richtet sich an Privatpersonen und Unternehmer, im Arbeitsrecht ausdrücklich auch an Angestellte. Rebecca Weides übernimmt sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Interessenvertretung. Die Kanzlei bearbeitet darüber hinaus das gesamte Zivilrecht, auch mit internationalem Bezug, sowie Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht. Als weitere Tätigkeitsbereiche nennt sie Strafrecht und Verkehrsrecht. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen rund um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Auch Arbeitszeugnisse und Aufhebungsverträge können Anlass für eine Anfrage sein. Für Beschäftigte und Unternehmen geht es dabei zunächst darum, den Sachverhalt anhand von Vereinbarungen, Schriftverkehr und zeitlichen Abläufen einzuordnen. Eine anwaltliche Prüfung kann klären, welche rechtlichen Fragen bestehen und welche außergerichtlichen oder gerichtlichen Wege grundsätzlich in Betracht kommen. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Das Familienrecht betrifft insbesondere Trennung, Scheidung, Unterhalt und Fragen der elterlichen Sorge oder des Umgangs. Die Fachanwaltsbezeichnung von Rebecca Weides bezieht sich auf dieses Rechtsgebiet. Ratsuchende können vor sehr unterschiedlichen Ausgangslagen stehen: Manche möchten die Folgen einer bevorstehenden Trennung verstehen, andere haben bereits gerichtliche Schreiben erhalten oder suchen Orientierung zu finanziellen und organisatorischen Fragen. Bei grenzüberschreitenden Lebensverhältnissen können zusätzlich Zuständigkeit und anwendbares Recht bedeutsam werden. Die Kanzlei hat nach ihren Angaben bereits Mandanten über Rheinland-Pfalz und Deutschland hinaus beraten. Die Adresse in der Metzelstraße liegt im innerstädtischen Bereich von Trier und bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Mitte, Süd und Nord. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt insbesondere das Amtsgericht Trier in Betracht, soweit die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht vor das ebenfalls am Standort vorhandene Landgericht Trier. Eine Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Zugangsmöglichkeiten sollten vor einem Besuch geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de empfiehlt sich eine kurze Schilderung des Anliegens unter Angabe des betroffenen Rechtsgebiets und möglicher Fristen. Zunächst genügt ein Überblick darüber, was geschehen ist und welches Ziel die Anfrage hat. Welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist, lässt sich anschließend abstimmen. Die Kanzlei nennt persönlichen Kontakt und persönliche Mandatsbearbeitung als Bestandteile ihrer Arbeitsweise. Dazu gehört nach ihrer Darstellung auch, geringe Durchsetzungschancen offen anzusprechen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Trier
Die Kanzlei Weides ist in der Metzelstraße 10a in 54290 Trier ansässig. Die Lage im innerstädtischen Bereich bildet einen Bezugspunkt für Ratsuchende aus Trier-Mitte sowie aus den Stadtteilen Süd und Nord. Für die Planung eines persönlichen Termins kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Welche Verbindung geeignet ist und welche Abstellmöglichkeiten bestehen, hängt vom Ausgangspunkt und den aktuellen örtlichen Bedingungen ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor; entsprechende Einzelheiten sollten vor dem Besuch geklärt werden. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Trier von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang geführt, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Welches Familiengericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, kann beispielsweise vom gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder ihrer Kinder abhängen. Der Kanzleisitz allein legt den zuständigen Gerichtsort daher nicht fest. Beim Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung zur ordentlichen Gerichtsbarkeit wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Lohnansprüche oder Zeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Weder das Amtsgericht Trier noch das Landgericht Trier ist hierfür das typische Eingangsgericht. Das Landgericht Trier kann hingegen bei anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten aus dem breiteren Tätigkeitsfeld der Kanzlei zuständig sein. Die sachliche Zuständigkeit richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach Streitgegenstand und gegebenenfalls Streitwert.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. In einer Erstberatung erfolgt eine Einschätzung Ihres Falles; dieser rechtliche Rat ist zu vergüten. Eine Einschätzung der anfallenden Kosten kann vorab angefragt werden. Bei einer außergerichtlichen Beauftragung in derselben rechtlichen Angelegenheit kann die Erstberatungsgebühr auf die dann entstehende Geschäftsgebühr angerechnet werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: In einer Erstberatung erfolgt eine Einschätzung Ihres Falles; dieser rechtliche Rat ist zu vergüten. Eine Einschätzung der anfallenden Kosten kann vorab angefragt werden. Bei einer außergerichtlichen Beauftragung in derselben rechtlichen Angelegenheit kann die Erstberatungsgebühr auf die dann entstehende Geschäftsgebühr angerechnet werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und der dazugehörige Schriftverkehr hilfreich. Wichtig sind außerdem die zeitlichen Abläufe: Wann wurde das Schreiben übergeben oder empfangen, seit wann besteht das Arbeitsverhältnis und was ist zuvor geschehen? Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen relevant sein. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können kurzen Fristen unterliegen. Eine Anfrage sollte deshalb erkennbare Fristen und Zugangsdaten benennen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Anliegen ab und wird im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt.
- Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht ausgetragen werden?
- Nicht jeder Konflikt im Arbeitsverhältnis führt zu einem gerichtlichen Verfahren. Je nach Streitgegenstand kommen Gespräche, eine schriftliche Klärung oder Verhandlungen über eine einvernehmliche Lösung in Betracht. Anwaltliche Unterstützung kann sowohl die Prüfung der Ausgangslage als auch die außergerichtliche Interessenvertretung umfassen. Kommt es zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht, ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen, in der eine Verständigung versucht wird. Ob ein außergerichtlicher Weg sinnvoll ist, hängt unter anderem von den Positionen der Beteiligten, den vorhandenen Unterlagen und laufenden Fristen ab.
- Welche Themen sollten vor einer familienrechtlichen Anfrage wegen einer Trennung gesammelt werden?
- Bei einer Trennung können persönliche, finanzielle und organisatorische Fragen zusammentreffen. Für eine erste Übersicht helfen Angaben zur familiären Situation, zum bisherigen Zusammenleben und zu gemeinsamen Kindern. Häufig sind außerdem Einkommen, laufende Verpflichtungen, Wohnverhältnisse und vorhandene Vereinbarungen von Bedeutung. Unterhalt, Sorge und Umgang sind rechtlich unterschiedliche Themen, auch wenn sie im Alltag eng zusammenhängen. Bereits vorliegende gerichtliche Schreiben sollten ebenfalls erwähnt werden. Eine geordnete Zusammenstellung ermöglicht es, offene Fragen zu benennen und den weiteren Klärungsbedarf zu strukturieren, ohne bereits eine bestimmte Lösung vorwegzunehmen.
- Können Eheleute für eine einvernehmliche Scheidung gemeinsam dieselbe Anwältin beauftragen?
- Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung vertritt eine Anwältin grundsätzlich nur die Interessen ihrer eigenen Mandantin oder ihres eigenen Mandanten, nicht beide Ehegatten zugleich. Für den Scheidungsantrag besteht in Deutschland grundsätzlich Anwaltszwang. Die andere Person kann einer Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigene anwaltliche Vertretung zustimmen; für eigene Anträge kann dagegen eine Vertretung erforderlich sein. Einigkeit über die Scheidung bedeutet zudem nicht automatisch Einigkeit über Unterhalt, Vermögen oder weitere Folgen. Vor einer Beauftragung sollte deshalb transparent geklärt werden, wer vertreten werden soll und welche Fragen noch offen sind.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Rebecca Weides
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Rebecca Weides liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
4,9 von 5 · 114 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Weides insgesamt und nicht auf Rebecca Weides persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.
Gesamtbild bei Google (Kanzlei)
Google veröffentlicht zu diesen 114 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.
Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.
Positive Stimmen
Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.
Kritische Stimmen
Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.
Kanzlei und Anfahrt
Metzelstraße 10a, 54290 Trier
- Montag
- 08:00-18:00
- Dienstag
- 08:00-18:00
- Mittwoch
- 08:00-18:00
- Donnerstag
- 08:00-18:00
- Freitag
- 08:00-18:00
Standortkarte anzeigen
Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.
Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
- Hochzeit: Was bedeutet die Eheschließung rechtlich?
Familienrecht
Eine Hochzeit ist zunächst ein persönliches Ereignis. Rechtlich begründet die wirksame Eheschließung jedoch einen auf Dauer angelegten Personenstand mit erheblichen Folgen.
- Künstliche Intelligenz im Alltag: Rechtsrahmen, Verantwortung und Schutzmöglichkeiten in Deutschland
Arbeitsrecht
Künstliche Intelligenz begegnet Menschen außerhalb spezialisierter Forschungseinrichtungen. Sie empfiehlt Produkte, erkennt Sprache, erstellt Texte und kann Entscheidungen über Bewerbungen, Kredite oder medizinische Behandlungen unterstützen. Ihr Einsatz ist für Betroffene nicht immer erkennbar.
- Kündigung per E-Mail: Wirksamkeit, Formvorschriften und Zugang im deutschen Recht
Arbeitsrecht
Die Kündigung per E-Mail ist ein gebräuchliches Mittel zur Beendigung laufender Vertragsverhältnisse. Mobilfunkverträge, Mitgliedschaften und digitale Abonnements werden häufig elektronisch verwaltet; entsprechend liegt es nahe, auch die Kündigung elektronisch zu erklären.
- Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat: Aufgaben, Informationsrechte und rechtliche Grenzen
Arbeitsrecht
Wirtschaftliche Entscheidungen beeinflussen Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und Unternehmensstrukturen. Investitionen können Arbeitsplätze sichern, Rationalisierungen Tätigkeiten verändern und Standortentscheidungen personelle Maßnahmen auslösen.
- Wer zahlt die Klassenfahrt bei getrennten Eltern? Unterhalt, Sonderbedarf und Kostenverteilung
Familienrecht
Eine Klassenfahrt gehört für viele Kinder zum Schulleben. Leben ihre Eltern getrennt, stellt sich häufig die Frage, wer die Kosten übernehmen muss: Sind sie aus dem monatlichen Kindesunterhalt zu bezahlen? Muss sich der barunterhaltspflichtige Elternteil zusätzlich beteiligen?
- Das Umgangsrecht des biologischen Vaters: Voraussetzungen, Kindeswohl und gerichtliche Durchsetzung
Familienrecht
Biologische Abstammung und rechtliche Elternschaft müssen nicht übereinstimmen. Ein Kind kann genetisch von einem Mann abstammen, während ein anderer Mann sein rechtlicher Vater ist.
Weitere Anwältinnen und Anwälte in Trier
- Baurecht Trier · Arbeitsrecht
- Annika Seibert · Familienrecht
- Günter Schmitz · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Kristian Kreuter · Arbeitsrecht
- Nicole Kürten · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Margit Bastgen · Arbeitsrecht
Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaeltin-weides.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Fehler melden · Profil übernehmen
