- Qualifikation
- Zulassung seit 1980
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwältin Dr. Margit Bastgen
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Margit Bastgen ist Rechtsanwältin in Trier und Fachanwältin für Arbeitsrecht sowie für Erbrecht. Ihre Tätigkeit umfasst außerdem das Vorsorgerecht. Sie berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Trier und deutschlandweit. Im Arbeitsrecht gehören insbesondere Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und die Aushandlung von Abfindungen zu den genannten Schwerpunkten. Im Erbrecht bietet sie Beratung und Vertretung bei der Gestaltung von Testamenten und der Regelung von Erbschaftsangelegenheiten an. Bei Auseinandersetzungen in Erbengemeinschaften unterstützt sie die Beteiligten dabei, eine einvernehmliche und für alle Seiten tragfähige Lösung zu erreichen. Im Vorsorgerecht berät sie zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Dabei stehen sorgfältige Planung, klare Regelungen und die Berücksichtigung persönlicher Wünsche im Mittelpunkt. Die Website nennt persönliches Engagement und eine zielgerichtete Bearbeitung rechtlicher Anliegen als Merkmale ihrer Arbeitsweise. Dr. Margit Bastgen ist seit 1980 Rechtsanwältin und seit 1988 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie wird außerdem als zertifizierte Mediatorin und Vorsorgeanwältin vorgestellt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: dr-margit-bastgen.de, dr-margit-bastgen.de
Beratung in Trier – Einordnung der Redaktion
Dr. Margit Bastgen ist Rechtsanwältin in Trier mit dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht. Ihre Kanzlei befindet sich in der Nordallee 14, 54292 Trier. Sie ist seit 1980 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und führt seit 1988 den Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht. Außerdem ist sie Fachanwältin für Erbrecht, zertifizierte Mediatorin und Vorsorgeanwältin. Im Arbeitsrecht berät und vertritt sie sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer aus Trier und deutschlandweit. Zu den ausdrücklich genannten Themen gehören Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und die Aushandlung von Abfindungen. Ratsuchende können damit sowohl Fragen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses als auch zu den rechtlichen Rahmenbedingungen einer möglichen Einigung ansprechen. Bei arbeitsrechtlichen Anliegen stehen häufig der Inhalt eines Kündigungsschreibens, vertragliche Regelungen und der zeitliche Ablauf des Konflikts im Mittelpunkt. Eine rechtliche Prüfung kann etwa klären, welche Fragen sich aus einer Kündigung ergeben und welche außergerichtlichen oder gerichtlichen Möglichkeiten grundsätzlich bestehen. Abfindungen sind dabei kein automatischer Bestandteil jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, sondern hängen vom jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhang ab. Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, relevante Schreiben und Angaben zu bereits laufenden Fristen wichtig. Die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern betrifft unterschiedliche Perspektiven auf diese Themen; die konkrete Mandatsübernahme setzt unter anderem die Prüfung möglicher Interessenkonflikte voraus. Ein weiterer Tätigkeitsbereich von Dr. Margit Bastgen ist das Erbrecht. Die belegte Beschreibung nennt die Gestaltung von Testamenten und die Regelung von Erbschaftsangelegenheiten. Bei Konflikten innerhalb einer Erbengemeinschaft unterstützt sie die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung. Typische Anliegen betreffen die Nachlassverteilung, unterschiedliche Vorstellungen der Miterben oder die verständliche Festlegung des letzten Willens. Im Vorsorgerecht geht es um Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Dabei werden persönliche Wünsche und Zuständigkeiten für Situationen festgehalten, in denen eigene Entscheidungen möglicherweise nicht mehr selbst getroffen oder mitgeteilt werden können. Ihre Qualifikation als zertifizierte Mediatorin ergänzt dieses Profil um einen Ansatz zur strukturierten Konfliktbearbeitung. Die Kanzleiadresse an der Nordallee bietet einen örtlichen Bezug zum zentralen Trierer Stadtgebiet und ist auch für Ratsuchende aus Mitte, Nord und Süd ein Anlaufpunkt. Amtsgericht Trier und Landgericht Trier gehören zu den örtlichen Gerichten; arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden dagegen grundsätzlich vor der Arbeitsgerichtsbarkeit verhandelt. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Adresse planen. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten heranziehen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, die Benennung beteiligter Personen und Hinweise auf Termine oder Fristen erleichtern die anschließende Klärung, ob eine Mandatsübernahme möglich ist.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Trier
Die Kanzlei von Dr. Margit Bastgen liegt in der Nordallee 14 in Trier und damit im zentralen Stadtgebiet. Für Ratsuchende aus den genannten Stadtteilen Mitte, Nord und Süd bildet die Anschrift den Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung. Eine konkrete Zuordnung zu einem Stadtteil lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht sicher ableiten. Für einen persönlichen Termin kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Welche Verbindung geeignet ist und welche Abstellmöglichkeiten bestehen, sollte anhand aktueller örtlicher Informationen geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor; entsprechende Fragen können vor einem Besuch geklärt werden. Für die erbrechtlichen Themen des Profils ist insbesondere das Amtsgericht Trier als Nachlassgericht von Bedeutung, soweit die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Nachlassgerichte befassen sich unter anderem mit Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa zwischen Erben oder wegen eines Pflichtteils, können abhängig von der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Trier verhandelt werden. Im Vorsorgebereich können betreuungsgerichtliche Verfahren beim Amtsgericht eine Rolle spielen, wenn eine rechtliche Betreuung zu prüfen ist. Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung ist dagegen nicht ohne Weiteres ein Gerichtsverfahren. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist eine andere Gerichtsbarkeit zuständig: Kündigungsschutzklagen und typische Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte, nicht vor Amtsgericht oder Landgericht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Aufhebungsverträge – Abfindungen – Betriebsbedingte Kündigungen – Wiedereinstellungszusagen – Sozialpläne – Transfergesellschaften – Altersteilzeitregelungen – Besondere Regelungen für ältere ArbeitnehmerMassiver Stellen (2025)
- Berliner Testament (2024)
- Darf der Ehering mit ins Grab? (2024)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
- Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und Angaben dazu hilfreich, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist. Je nach Sachverhalt können außerdem Nachträge zum Vertrag, Abmahnungen, Entgeltabrechnungen und der bisherige Schriftwechsel von Bedeutung sein. Auch bereits vereinbarte Gespräche oder vorliegende Vertragsangebote sollten erwähnt werden. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Prüfungsauftrag ab.
- Besteht bei einer Kündigung grundsätzlich ein Anspruch auf eine Abfindung?
- Eine Kündigung führt nicht automatisch zu einem Abfindungsanspruch. Eine Abfindung kann sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ergeben. Auch im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs kann eine entsprechende Zahlung vereinbart werden. Ob darüber verhandelt wird, hängt unter anderem von den rechtlichen Streitpunkten und den Interessen beider Seiten ab. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten zudem zwischen der Prüfung einer Kündigung und einer möglichen Einigung über deren Folgen unterscheiden. Eine bestimmte Zahlung oder ein bestimmtes Verhandlungsergebnis lässt sich daraus nicht allgemein ableiten.
- Wie unterscheiden sich Testamentgestaltung und die Klärung eines Streits in einer Erbengemeinschaft?
- Bei der Testamentgestaltung geht es darum, Regelungen für den eigenen Nachlass zu treffen. Dabei spielen persönliche Vorstellungen, familiäre Verhältnisse und die gesetzlichen Formvorgaben eine Rolle. Eine Erbengemeinschaft entsteht hingegen, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Dann können Fragen zur Verwaltung, Nutzung und Aufteilung des Nachlasses auftreten. Für eine erste Anfrage sind vorhandene Testamente, gerichtliche Schreiben und eine Übersicht über die Beteiligten häufig hilfreich. Bei unterschiedlichen Interessen kann neben einer rechtlichen Auseinandersetzung auch eine einvernehmliche Verständigung in Betracht kommen. Eine Mediation setzt grundsätzlich die Bereitschaft der Beteiligten voraus.
- Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?
- Eine Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für eine andere Person in den darin festgelegten Angelegenheiten handeln darf. Sie kann beispielsweise gesundheitliche, vermögensbezogene oder behördliche Fragen erfassen. Eine Patientenverfügung hält dagegen Wünsche zu medizinischen Maßnahmen für bestimmte Situationen fest, in denen die betroffene Person ihren Willen nicht selbst äußern kann. Beide Dokumente erfüllen unterschiedliche Aufgaben und können einander ergänzen. Für eine Besprechung ist es hilfreich, eigene Wünsche, mögliche Vertrauenspersonen und bereits vorhandene Dokumente zusammenzustellen. Anforderungen an Form und Inhalt hängen vom jeweiligen Dokument und seinem vorgesehenen Einsatz ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Margit Bastgen
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Margit Bastgen liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 44 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwältin Dr. Margit Bastgen insgesamt und nicht auf Margit Bastgen persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.
Gesamtbild bei Google (Kanzlei)
Google veröffentlicht zu diesen 44 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.
Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.
Positive Stimmen
Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.
Kritische Stimmen
Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.
Kanzlei und Anfahrt
Nordallee 14, 54292 Trier
- Montag
- 09:00-12:30, 14:00-16:00
- Dienstag
- 09:00-12:30, 14:00-16:00
- Mittwoch
- 09:00-12:30, 14:00-16:00
- Donnerstag
- 09:00-12:30, 14:00-16:00
- Freitag
- 09:00-12:00
Standortkarte anzeigen
Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.
Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
- Künstliche Intelligenz im Alltag: Rechtsrahmen, Verantwortung und Schutzmöglichkeiten in Deutschland
Arbeitsrecht
Künstliche Intelligenz begegnet Menschen außerhalb spezialisierter Forschungseinrichtungen. Sie empfiehlt Produkte, erkennt Sprache, erstellt Texte und kann Entscheidungen über Bewerbungen, Kredite oder medizinische Behandlungen unterstützen. Ihr Einsatz ist für Betroffene nicht immer erkennbar.
- Kündigung per E-Mail: Wirksamkeit, Formvorschriften und Zugang im deutschen Recht
Arbeitsrecht
Die Kündigung per E-Mail ist ein gebräuchliches Mittel zur Beendigung laufender Vertragsverhältnisse. Mobilfunkverträge, Mitgliedschaften und digitale Abonnements werden häufig elektronisch verwaltet; entsprechend liegt es nahe, auch die Kündigung elektronisch zu erklären.
- Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat: Aufgaben, Informationsrechte und rechtliche Grenzen
Arbeitsrecht
Wirtschaftliche Entscheidungen beeinflussen Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und Unternehmensstrukturen. Investitionen können Arbeitsplätze sichern, Rationalisierungen Tätigkeiten verändern und Standortentscheidungen personelle Maßnahmen auslösen.
- Urkundenfälschung: Strafe, Voraussetzungen und rechtliche Folgen nach deutschem Recht
Arbeitsrecht
Eine nachgeahmte Unterschrift, ein verändertes Arbeitszeugnis oder eine manipulierte Bescheinigung können strafrechtliche Folgen haben. Allerdings ist nicht jede falsche schriftliche Angabe eine Urkundenfälschung.
- Arbeitsentgelt und Mindestlohn: Wann Urlaubsgeld und jährliche Sonderzahlungen nicht angerechnet werden dürfen
Arbeitsrecht
Der gesetzliche Mindestlohn legt eine verbindliche Untergrenze für die Vergütung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fest. Schwierigkeiten entstehen, wenn das Arbeitsentgelt nicht ausschließlich aus einem gleichbleibenden Stunden- oder Monatslohn besteht.
- Prüfungsanfechtung im Arbeitsrecht: Rechtsschutz zwischen Berufsabschluss, Qualifikation und Arbeitsverhältnis
Arbeitsrecht
Prüfungen entscheiden nicht nur über Bildungsabschlüsse. Sie können den Zugang zu einem Beruf eröffnen, eine Ausbildung abschließen oder Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten sein.
Weitere Anwältinnen und Anwälte in Trier
- Baurecht Trier · Arbeitsrecht
- Annika Seibert · Familienrecht
- Günter Schmitz · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Rebecca Weides · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Kristian Kreuter · Arbeitsrecht
- Nicole Kürten · Arbeitsrecht, Familienrecht
Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: dr-margit-bastgen.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Fehler melden · Profil übernehmen
