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- Annika Steinmann
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Anwaltskanzlei Annika Steinmann befindet sich in der Ostallee 19-21 in Trier. Sie bietet ihren Mandanten Beratung in Rechtsfragen. Im Quelltext wird ein Team erfahrener Anwälte beschrieben, die jeweils auf ihr Fachgebiet spezialisiert sind. Konkrete Rechtsgebiete oder einzelne Tätigkeitsschwerpunkte werden dabei nicht genannt. Auch eine nähere Eingrenzung des Mandantenkreises enthält die Darstellung nicht. Die Kanzlei stellt die Bedürfnisse und Erwartungen ihrer Mandanten in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. Zu ihrer beschriebenen Arbeitsweise gehören eine enge Kommunikation und die transparente Begleitung von Rechtsverfahren. Mandanten werden über jeden Schritt auf dem Laufenden gehalten. Juristische Probleme werden praxisnah und lösungsorientiert angegangen, komplexe Fälle sorgfältig analysiert. Darüber hinaus nennt die Darstellung die Einhaltung ethischer Regeln und von Vertraulichkeitsprinzipien. Die angegebenen Öffnungszeiten sind Montag bis Samstag jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr; sonntags ist geschlossen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalte.ivof.com
Beratung in Trier – Einordnung der Redaktion
Annika Steinmann ist mit ihrer Kanzlei in der Ostallee 19–21, 54290 Trier, ansässig. Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft persönliche Beziehungen und deren rechtliche Folgen: von der Gestaltung des ehelichen Zusammenlebens bis zu Fragen, die bei einer Trennung oder Scheidung entstehen. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig um Unterhalt, die Aufteilung wirtschaftlicher Verpflichtungen oder den Umgang mit gemeinsamem Vermögen. Auch die elterliche Sorge und der Kontakt zu gemeinsamen Kindern gehören zu den typischen Themen. Welche dieser Anliegen im Einzelfall übernommen werden können, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Familienrechtliche Fragestellungen sind oft miteinander verbunden. So können nach einer Trennung sowohl die Wohnsituation als auch die finanzielle Absicherung und die Betreuung der Kinder neu zu ordnen sein. Eine anwaltliche Beratung dient allgemein dazu, die rechtlich relevanten Umstände zu erfassen, offene Fragen voneinander abzugrenzen und mögliche Verfahrenswege zu erläutern. Dabei ist zwischen außergerichtlichen Verständigungen und gerichtlichen Entscheidungen zu unterscheiden. Nicht jede familienrechtliche Auseinandersetzung führt zu einem streitigen Verfahren; eine Scheidung selbst erfolgt jedoch durch das Familiengericht. Die Kanzleibeschreibung von Annika Steinmann betont eine enge Kommunikation und eine transparente Begleitung von Rechtsverfahren. Mandantinnen und Mandanten sollen über die einzelnen Schritte informiert werden. Genannt werden außerdem die sorgfältige Analyse komplexer Sachverhalte sowie die Beachtung ethischer Regeln und der Vertraulichkeit. Gerade bei familiären Konflikten sind persönliche und wirtschaftliche Informationen häufig eng miteinander verknüpft. Für eine erste Besprechung kann es deshalb hilfreich sein, das Anliegen zeitlich geordnet darzustellen und bereits vorhandene Schreiben oder Vereinbarungen zu benennen. Der örtliche Bezug liegt in Trier mit den Stadtteilen Mitte, Süd und Nord. Die Anschrift an der Ostallee bietet einen Bezug zum innerstädtischen Bereich; konkrete Verkehrsverbindungen sind den Angaben nicht zu entnehmen. Für Familiensachen ist am Standort insbesondere das Amtsgericht Trier mit seinem Familiengericht relevant. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens beginnen. Vorhandene Gerichtsschreiben und laufende Fristen sollten dabei erwähnt werden, ohne bereits sämtliche vertraulichen Unterlagen unaufgefordert zu übermitteln. Anschließend können Zuständigkeit, mögliche Mandatsübernahme und ein Besprechungstermin abgestimmt werden. Als Öffnungszeiten sind Montag bis Samstag jeweils 10:00 bis 18:00 Uhr angegeben; eine vorherige Terminabstimmung bleibt sinnvoll.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Trier
Für den familienrechtlichen Schwerpunkt des Profils von Annika Steinmann ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Trier von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Dort werden insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Auch der Versorgungsausgleich und bestimmte vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Ehegatten gehören zu diesem Bereich. Ob das Amtsgericht Trier im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Trier ist für die üblichen Familiensachen grundsätzlich nicht das erstinstanzliche Gericht. Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen führen regelmäßig zum zuständigen Oberlandesgericht, nicht zum Landgericht. Die Kanzlei befindet sich in der Ostallee 19–21 in 54290 Trier und damit im innerstädtischen Umfeld. Mitte, Süd und Nord bilden die im Profil genannten örtlichen Bezugspunkte. Eine verbindliche Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Für die Planung eines persönlichen Termins kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Konkrete Haltestellen, Linien und Parkmöglichkeiten sind jedoch nicht belegt. Aktuelle Verbindungen und die Verkehrssituation sollten daher vor der Anreise anhand der Anschrift geprüft werden. Ebenso lassen sich besondere Anforderungen an den Zugang zu den Kanzleiräumen vorab erfragen; Angaben zur Barrierefreiheit liegen nicht vor.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt meist eine kurze, sachliche Zusammenfassung: Geht es um eine bevorstehende Trennung, eine bereits bestehende Trennung oder ein laufendes Scheidungsverfahren? Hilfreich sind Angaben dazu, ob gemeinsame Kinder vorhanden sind und ob Unterhalt, Wohnung oder Vermögen eine Rolle spielen. Bereits zugestellte Gerichtsschreiben und darin genannte Fristen sollten erwähnt werden. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Die Übermittlung umfangreicher persönlicher Dokumente lässt sich nach einer ersten Abstimmung gezielter organisieren.
- Worin unterscheiden sich Kindesunterhalt und Unterhalt zwischen Ehegatten?
- Kindesunterhalt dient der Deckung des Lebensbedarfs eines Kindes. Unterhalt zwischen Ehegatten betrifft dagegen unter bestimmten Voraussetzungen die wirtschaftliche Absicherung während der Trennung oder nach einer Scheidung. Diese Ansprüche haben unterschiedliche rechtliche Grundlagen und werden getrennt geprüft. Häufig spielen Einkommen, Betreuungsverhältnisse und weitere Unterhaltspflichten eine Rolle. Für eine erste Besprechung sind deshalb Informationen zur familiären Situation und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen hilfreich. Eine belastbare Einordnung setzt regelmäßig mehr voraus als die Kenntnis eines einzelnen Einkommensbetrags.
- Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für wesentliche persönliche und wirtschaftliche Angelegenheiten eines minderjährigen Kindes, etwa Entscheidungen über Schule oder medizinische Behandlungen. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern. Beide Bereiche hängen zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch. Bei Konflikten steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine Mandatsanfrage hilft eine Beschreibung der bisherigen Betreuung, vorhandener Absprachen und der konkreten Punkte, über die Uneinigkeit besteht.
- Muss bei einer Scheidung jede Frage gerichtlich geklärt werden?
- Die Scheidung einer Ehe kann nur durch eine gerichtliche Entscheidung erfolgen. Nicht sämtliche damit verbundenen Fragen müssen jedoch streitig vor Gericht ausgetragen werden. Zu Betreuung, Unterhalt oder Vermögensfragen können unter bestimmten Voraussetzungen Vereinbarungen getroffen werden; teilweise gelten besondere Formvorgaben. Für den Scheidungsantrag besteht grundsätzlich anwaltlicher Vertretungszwang. Eine anwaltliche Vertretung beider Ehegatten durch dieselbe Person ist bei widerstreitenden Interessen nicht möglich. Welche Punkte bereits abgestimmt sind und wo noch Konflikte bestehen, ist daher eine wichtige Information für die erste Anfrage.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Annika Steinmann
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalte.ivof.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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