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- Rechtsanwaltskanzlei Anton Rubenbauer
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Anton Rubenbauer ist Rechtsanwalt in Würzburg und vertritt als Allgemeinanwalt grundsätzlich in allen Rechtsangelegenheiten. Seine Beratung und Vertretung richtet sich an Menschen mit rechtlichen Problemen im Umfeld von Wohnen und Familie. Dazu nennt er Mietstreitigkeiten, Schadenersatzforderungen, familiäre Streitigkeiten und Erbauseinandersetzungen. Die Kanzlei führt Sozialrecht, Mietrecht, Schadenersatz, Familienrecht und Erbrecht als Rechtsgebiete auf. Rubenbauer verweist auf seine 30-jährige berufliche Erfahrung als Richter und seine Interessenlage als Grundlage für zusätzliche Beratungsschwerpunkte. Die Kanzlei befindet sich in der Kühlenbergstr. 42 in Würzburg. Termine finden nach Vereinbarung statt und können telefonisch angefragt werden; außerdem besteht die Möglichkeit, eine Nachricht zu senden. Für die Beauftragung benötigt Rubenbauer eine Vollmacht. Diese steht zum Herunterladen bereit und kann ausgedruckt, unterzeichnet und anschließend per Telefax, Post oder als Fotografie per E-Mail übermittelt werden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-rubenbauer.de, kanzlei-rubenbauer.de
Beratung in Würzburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Anton Rubenbauer ist mit seiner Rechtsanwaltskanzlei in der Kühlenbergstr. 42, 97078 Würzburg, ansässig. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Rubenbauer beschreibt seine Tätigkeit zugleich als die eines Allgemeinanwalts, der grundsätzlich in allen Rechtsangelegenheiten vertritt. Die Kanzleibeschreibung richtet sich insbesondere an Menschen mit rechtlichen Problemen rund um Wohnen und Familie. Als weitere Rechtsgebiete werden Sozialrecht, Mietrecht, Schadenersatz und Erbrecht aufgeführt. Rubenbauer verweist außerdem auf seine 30-jährige berufliche Erfahrung als Richter. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Fragen zum Arbeitsvertrag, zur Vergütung und zur Gestaltung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Auch Abmahnungen, Kündigungen, Arbeitszeugnisse und offene Lohnansprüche können Anlass für eine Anfrage sein. Ratsuchende möchten häufig zunächst verstehen, welche rechtliche Bedeutung ein Schreiben ihres Arbeitgebers hat und welche Unterlagen für eine Prüfung erforderlich sind. Da bei arbeitsrechtlichen Anliegen kurze Fristen eine Rolle spielen können, sind das Datum des Zugangs eines Schreibens und der bisherige Ablauf wichtige Angaben für die erste Kontaktaufnahme. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen im Mittelpunkt. Dahinter können sowohl persönliche Konflikte als auch Fragen zur wirtschaftlichen Neuordnung einer Familie stehen. Die belegte Kanzleibeschreibung nennt ausdrücklich familiäre Streitigkeiten; daneben werden Mietstreitigkeiten, Schadenersatzforderungen und Erbauseinandersetzungen aufgeführt. Diese Themen können sich im Lebensalltag überschneiden, etwa wenn nach einer Trennung Fragen zur gemeinsamen Wohnung auftreten. Welche rechtlichen Bereiche tatsächlich betroffen sind, lässt sich erst anhand des jeweiligen Sachverhalts einordnen. Der örtliche Bezug liegt in Würzburg. Altstadt, Grombühl und Sanderau gehören zu den genannten Stadtteilen am Standort; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Zu den Gerichten vor Ort zählen das Amtsgericht Würzburg und das Landgericht Würzburg. Für Familiensachen ist regelmäßig das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten typischerweise vor die Arbeitsgerichtsbarkeit gehören. Für die Anfahrt sollte die konkrete Kanzleianschrift zugrunde gelegt werden. Eine Kontaktaufnahme kann über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de bereitgestellten Kontaktinformationen vorbereitet werden. Termine werden nach Vereinbarung vergeben und können telefonisch angefragt werden; außerdem ist eine Nachricht möglich. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Für eine Beauftragung benötigt Rubenbauer eine Vollmacht. Das bereitgestellte Formular kann heruntergeladen, ausgedruckt, unterzeichnet und per Telefax, Post oder als Fotografie per E-Mail übermittelt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Würzburg
Die Rechtsanwaltskanzlei Anton Rubenbauer befindet sich in der Kühlenbergstr. 42 im Würzburger Postleitzahlgebiet 97078. Für das Stadtgebiet werden Altstadt, Grombühl und Sanderau genannt. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich jedoch nicht, dass die Kanzlei in einem dieser Stadtteile oder in der Innenstadt liegt. Bei der Planung eines persönlichen Termins ist deshalb die genaue Anschrift maßgeblich. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw lässt sich anhand aktueller Fahrplan- beziehungsweise Karteninformationen prüfen. Konkrete Haltestellen, Fahrzeiten und Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Da Termine nach Vereinbarung stattfinden, können Fragen zum Zugang und zur Anfahrt bei der Terminabsprache angesprochen werden. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Würzburg von Bedeutung: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangssachen. Ob das Amtsgericht Würzburg im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen Umständen der Beteiligten ab. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Würzburg ist nicht das übliche Eingangsgericht für familienrechtliche Verfahren. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, etwa über Schadenersatz, kann es je nach Gegenstand und Zuständigkeitsregeln zuständig sein. Für Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis sind dagegen grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig, nicht Amtsgericht oder Landgericht. Der Kanzleistandort allein bestimmt somit nicht, vor welchem Gericht ein Verfahren geführt wird.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Betreff und Nachricht vor. Für eine Beauftragung benötigt die Kanzlei eine unterzeichnete Vollmacht, die per Telefax, Post oder als Fotografie per E-Mail übermittelt werden kann.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Betreff und Nachricht vor. Für eine Beauftragung benötigt die Kanzlei eine unterzeichnete Vollmacht, die per Telefax, Post oder als Fotografie per E-Mail übermittelt werden kann.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Wichtig sind außerdem Angaben dazu, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Je nach Streitpunkt können Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitnachweise oder der bisherige Schriftwechsel hinzukommen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Da insbesondere bei Kündigungen kurze gesetzliche Fristen bestehen können, sollte eine Anfrage erkennen lassen, ob bereits ein Schreiben vorliegt und wann es eingegangen ist.
- Kann eine arbeitsrechtliche Anfrage auch offene Vergütung oder ein Arbeitszeugnis betreffen?
- Arbeitsrechtliche Anliegen beschränken sich nicht auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Auch ausstehender Lohn, die Abrechnung von Arbeitszeiten oder Inhalt und Erteilung eines Arbeitszeugnisses gehören zu den typischen Themen. Für eine Anfrage ist hilfreich, den betroffenen Zeitraum und die bisherige Kommunikation zu benennen. Bei Vergütungsfragen können vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen bedeutsam sein. Bei Zeugnisfragen stehen häufig die Beschreibung der Tätigkeit und die Leistungs- und Verhaltensbewertung im Vordergrund. Welche Prüfung erforderlich ist, richtet sich nach den Unterlagen und dem konkreten Anliegen.
- Welche Informationen helfen bei einer ersten Anfrage zu Trennung und Scheidung?
- Eine erste Anfrage kann die familiäre Ausgangslage, den ungefähren Trennungszeitpunkt und die derzeit offenen Fragen zusammenfassen. Häufig geht es neben der Scheidung um Unterhalt, die gemeinsame Wohnung, Vermögensfragen oder die Betreuung gemeinsamer Kinder. Für die Vorbereitung können vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben und Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen relevant sein. Nicht jede Frage muss bereits abschließend geklärt sein. Hilfreich ist eine Unterscheidung zwischen Punkten, über die Einigkeit besteht, und solchen, bei denen Konflikte oder zeitlicher Handlungsbedarf bestehen.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht bei getrennten Eltern?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für wesentliche Angelegenheiten eines Kindes, beispielsweise grundlegende Entscheidungen zu Gesundheit und Bildung. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu einem Elternteil oder anderen berechtigten Bezugspersonen. Beide Themen hängen im Alltag zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Im Mittelpunkt steht das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage helfen Angaben zur bisherigen Betreuung, zu vorhandenen Vereinbarungen oder Beschlüssen und zu den aktuellen Schwierigkeiten. Auch eine bereits erfolgte Beteiligung des Jugendamts kann für die Einordnung wichtig sein.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Anton Rubenbauer
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4,9 von 5 · 53 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-rubenbauer.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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