Veröffentlichtes Profil

HSP Hauser Schmidt

HSP Steuerberater und Rechtsanwälte in Würzburg

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt und Steuerberater · HSP Hauser Schmidt-Sauerbrei & Dr. Pongratz PartG mbB

Domstraße 2, 97070 Würzburg

Telefon: +49 931 32937390

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Bamberg; Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
HSP Hauser Schmidt-Sauerbrei & Dr. Pongratz PartG mbB

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

HSP ist eine 1972 gegründete Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei mit wirtschafts- und steuerrechtlichem Schwerpunkt. Der Hauptsitz befindet sich in der Domstraße 2 in Würzburg; weitere Standorte bestehen in Kitzingen und Tauberbischofsheim. Die Kanzlei berät und vertritt mittelständische Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen. Zum genannten Leistungsspektrum gehören Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Kapitalanlagerecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie Sanierung und Insolvenzrecht. Hinzu kommen Unternehmensnachfolge, Steuerstrafrecht und Forderungseinzug und -abwehr. Die Betreuung erfolgt sowohl langfristig auf kontinuierlicher Ebene als auch situativ im Einzelfall. Zwei Steuerberater und sechs Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte arbeiten an den drei Standorten. Rechtliche und steuerliche Belange werden in Gesamtschau betrachtet; dafür stimmt sich das Kanzleiteam laufend eng ab. Mandanten werden durch Berufsträger betreut, deren Tätigkeitsschwerpunkt im jeweiligen Rechtsgebiet liegt. Bei Fragen mit Auslandsbezug arbeitet die Kanzlei mit Partner-Kanzleien zusammen und übernimmt die Korrespondenz und Abwicklung über kooperierende internationale Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien. HSP ist Mitglied von Eurojuris und trägt seit 2019 das Siegel „Digitale Kanzlei“.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: hsp-kanzlei.com, hsp-kanzlei.com

Beratung in Würzburg – Einordnung der Redaktion

Das Profil HSP Hauser Schmidt bei Anwalt-Seiten.de nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt und die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt und Steuerberater. Zugeordnet ist es der HSP Hauser Schmidt-Sauerbrei & Dr. Pongratz PartG mbB mit Hauptsitz in der Domstraße 2, 97070 Würzburg. Die 1972 gegründete Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei betreut mittelständische Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen. Neben Würzburg bestehen Standorte in Kitzingen und Tauberbischofsheim. Das familienrechtliche Profil ist damit in eine Kanzlei eingebunden, deren übergreifende Ausrichtung wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Fragen miteinander verbindet. Im Familienrecht stehen häufig Trennung und Scheidung sowie deren persönliche und wirtschaftliche Folgen im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Unterhalt, die Aufteilung ehelichen Vermögens, den Versorgungsausgleich oder die weitere Nutzung der gemeinsamen Wohnung. Bei Eltern kommen Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit gemeinsamen Kindern hinzu. Auch vorsorgende Vereinbarungen, etwa im Zusammenhang mit einer Eheschließung, gehören allgemein zu diesem Rechtsgebiet. Mandantinnen und Mandanten erwartet dabei zunächst eine Einordnung ihrer familiären Situation, der vorhandenen Unterlagen und der Themen, die außergerichtlich oder gegebenenfalls gerichtlich geklärt werden sollen. Besondere Überschneidungen mit wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen können entstehen, wenn Unternehmensbeteiligungen, selbstständige Einkünfte oder Immobilien zum Familienvermögen gehören. Die belegte Kanzleibeschreibung sieht eine Gesamtschau rechtlicher und steuerlicher Belange sowie eine laufende Abstimmung im Team vor. An den drei Standorten arbeiten zwei Steuerberater und sechs Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Betreuung erfolgt nach den Angaben durch Berufsträger mit dem jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkt, sowohl kontinuierlich als auch für einzelne Anliegen. Daraus lässt sich jedoch keine bestimmte personelle Besetzung für eine konkrete Anfrage ableiten. Die Domstraße liegt in der Würzburger Altstadt und bietet einen innerstädtischen Bezugspunkt auch für Ratsuchende aus Grombühl oder der Sanderau. Für familiengerichtliche Angelegenheiten ist unter den genannten Gerichten regelmäßig das Amtsgericht Würzburg relevant, sofern die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Das Landgericht Würzburg ist dagegen nicht das reguläre Eingangsgericht für Scheidungs- oder Sorgerechtsverfahren. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst das Anliegen, mögliche Fristen sowie einen vorhandenen Auslandsbezug knapp benennen. Anschließend lassen sich die Möglichkeit einer Übernahme, benötigte Unterlagen und der weitere Austausch klären; die Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsannahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Würzburg

Der Hauptsitz von HSP Hauser Schmidt-Sauerbrei & Dr. Pongratz PartG mbB befindet sich in der Domstraße 2 in der Würzburger Altstadt. Damit liegt die Kanzlei im innerstädtischen Umfeld. Grombühl und Sanderau sind weitere Würzburger Stadtteile, aus denen sich eine Anfrage an den Standort richten kann. Für einen persönlichen Termin kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder eine Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Konkrete Verbindungen, Zufahrtsmöglichkeiten und die aktuelle Parksituation sollten vorab anhand der Adresse geprüft werden. Angaben zu eigenen Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Neben dem Würzburger Hauptsitz unterhält die Kanzlei weitere Standorte in Kitzingen und Tauberbischofsheim. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Familienrecht ist von den aufgeführten Gerichten vor allem das Amtsgericht Würzburg von Bedeutung. Dort werden als Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang geführt. Auch der Versorgungsausgleich und güterrechtliche Auseinandersetzungen können in die Zuständigkeit des Familiengerichts fallen. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien, beispielsweise nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder, und nicht nach der Kanzleiadresse. Das ebenfalls am Standort ansässige Landgericht Würzburg bearbeitet insbesondere Zivil- und Strafsachen nach den jeweiligen Zuständigkeitsregeln. Es ist weder das übliche Eingangsgericht für Familiensachen noch die reguläre Beschwerdeinstanz gegen familiengerichtliche Entscheidungen; hierfür ist grundsätzlich das zuständige Oberlandesgericht vorgesehen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Aktuelle Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2025 (2025)
  • Wer trägt die Beerdigungskosten? (2024)
  • Die Unterhaltspfändung – eine schmerzhafte Erfahrung für den Unterhaltsschuldner (2024)

Auszeichnungen

  • Digitale Kanzlei (2019)
  • Exzellenter Arbeitgeber

Mitgliedschaften

  • Eurojuris

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist eine kurze Darstellung der familiären Situation und die wichtigsten zeitlichen Eckdaten hilfreich. Dazu können Angaben zur Eheschließung, zur Trennung und zu gemeinsamen Kindern gehören. Je nach Anliegen sind außerdem vorhandene Eheverträge, gerichtliche Schreiben, Einkommensunterlagen oder Informationen zu Vermögen und Verbindlichkeiten relevant. Nicht sämtliche Unterlagen müssen bereits mit der ersten Nachricht übermittelt werden. Sinnvoll ist zunächst die Klärung, welche Dokumente benötigt werden und über welchen Kommunikationsweg sensible persönliche Daten ausgetauscht werden sollen. Bereits laufende Fristen sollten ausdrücklich erwähnt werden.
Wie unterscheiden sich Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt?
Diese Unterhaltsarten betreffen unterschiedliche Lebenssituationen und haben jeweils eigene Voraussetzungen. Kindesunterhalt dient dem Lebensbedarf eines Kindes. Trennungsunterhalt betrifft mögliche Ansprüche zwischen Ehegatten während des Getrenntlebens bis zur rechtskräftigen Scheidung. Nachehelicher Unterhalt kommt für die Zeit danach unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Für die Einordnung können Einkommen, Betreuungssituation, Erwerbsmöglichkeiten und weitere Unterhaltspflichten eine Rolle spielen. Allgemeine Tabellen oder überschlägige Berechnungen ersetzen deshalb keine Prüfung der konkreten Umstände. Bei einer Anfrage hilft es, klar zu benennen, für welche Person und welchen Zeitraum Unterhaltsfragen bestehen.
Was ist vor einer Anfrage zu Sorgerecht oder Umgang wichtig?
Sorgerecht und Umgang sind rechtlich unterschiedliche Themen. Die elterliche Sorge umfasst insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für das Kind, während der Umgang den persönlichen Kontakt betrifft. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame Sorge endet. Im Mittelpunkt familiengerichtlicher Entscheidungen steht das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage sind Angaben zur bisherigen Betreuung, zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, zu vorhandenen Vereinbarungen und zu früheren gerichtlichen Entscheidungen hilfreich. Auch sollte erkennbar sein, ob es um eine grundsätzliche Regelung, einzelne Entscheidungen oder die Umsetzung bestehender Absprachen geht.
Welche Besonderheiten können bei einer Scheidung mit Unternehmen oder Immobilien entstehen?
Unternehmensbeteiligungen und Immobilien können bei einer Trennung verschiedene rechtliche und wirtschaftliche Fragen auslösen. Dazu gehören etwa die Bewertung von Vermögenswerten, bestehende Darlehen, Eigentumsverhältnisse und die Ermittlung unterhaltsrelevanter Einkünfte. Ob und wie ein Vermögensausgleich stattfindet, hängt unter anderem vom Güterstand und von wirksamen vertraglichen Vereinbarungen ab. Eine Scheidung bedeutet nicht automatisch, dass jeder Vermögensgegenstand geteilt oder verkauft wird. Steuerliche Folgen können zusätzlich eine Rolle spielen. Für eine erste Einordnung sind daher Informationen zu Beteiligungen, Eigentum, Finanzierungen und vorhandenen Eheverträgen häufig relevant.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu HSP Hauser Schmidt

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf HSP Hauser Schmidt-Sauerbrei & Dr. Pongratz PartG mbB insgesamt und nicht auf HSP Hauser Schmidt persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: hsp-kanzlei.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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