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Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Die Kanzlei für Ausländer- und Familienrecht in Würzburg berät zu familienrechtlichen und ausländerrechtlichen Anliegen. Im Familienrecht umfasst das Angebot Eheschließung, Kindschaftssachen, Trennung, Scheidung und Unterhalt sowie Zugewinnausgleich und Vermögensteilung. Auch Umgang und Sorgerecht werden als Beratungsthemen genannt. Im Ausländerrecht befasst sich die Kanzlei mit Aufenthaltsrecht, Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen, der Erteilung und Versagung von Aufenthaltstiteln, Passersatzpapieren, Visum und dem Widerruf von Aufenthaltstiteln. Das Beratungsangebot richtet sich damit an Menschen mit Anliegen in diesen Bereichen. Die Beratung erfolgt in den Sprachen Deutsch, Russisch und Englisch. Persönliche Beratung in den Räumlichkeiten der Theaterstraße 24 wird als Basis einer vertrauensvollen und zielführenden Zusammenarbeit beschrieben. Für Anfragen steht ein Kontaktformular zur Verfügung. Die Kanzlei nennt die Fortbildung ihrer Mitarbeiter und die aktive Mitgestaltung von Themenstellungen im Ausländer- und Familienrecht. Zur Kostentransparenz veröffentlicht sie beispielhafte Kostenszenarien und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwaltskanzlei-karimli.de, anwaltskanzlei-karimli.de
Beratung in Würzburg – Einordnung der Redaktion
Kamilla Karimli ist mit der Kanzlei für Ausländer- und Familienrecht in der Theaterstraße 24 in 97070 Würzburg vertreten. Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Die belegte Kanzleibeschreibung umfasst daneben ausländerrechtliche Anliegen. Im Familienrecht reicht das Themenspektrum von Fragen zur Eheschließung über Trennung und Scheidung bis zu Unterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensteilung. Ratsuchende finden damit Anknüpfungspunkte für unterschiedliche Phasen des familiären Zusammenlebens. Je nach Anliegen geht es um die rechtliche Gestaltung persönlicher Beziehungen, um finanzielle Folgen einer Trennung oder um die Klärung bestehender familiärer Rechte und Pflichten. Ein weiterer Bestandteil des familienrechtlichen Angebots sind Kindschaftssachen, insbesondere Umgang und Sorgerecht. Typische Fragen betreffen die Betreuung gemeinsamer Kinder nach einer Trennung, die Ausübung elterlicher Verantwortung und die finanzielle Absicherung durch Unterhalt. Diese Themen hängen im Alltag häufig zusammen, sind rechtlich jedoch voneinander zu unterscheiden. Auch bei Zugewinnausgleich und Vermögensteilung kommt es darauf an, verschiedene Vermögenspositionen und ihre rechtliche Zuordnung auseinanderzuhalten. Eine anwaltliche Besprechung kann dazu dienen, den Sachverhalt zu ordnen und den weiteren Klärungsbedarf zu bestimmen. Im Ausländerrecht befasst sich die Kanzlei mit Aufenthaltsrecht sowie Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen. Genannt werden außerdem die Erteilung und Versagung von Aufenthaltstiteln, deren Widerruf, Visumfragen und Passersatzpapiere. Typische Anliegen entstehen vor einer geplanten Einreise, bei der Sicherung eines bestehenden Aufenthalts oder nach einer behördlichen Entscheidung. Familienrecht und Aufenthaltsrecht können sich beispielsweise berühren, wenn familiäre Beziehungen für einen Aufenthalt von Bedeutung sind. Die Beratung wird auf Deutsch, Russisch und Englisch angeboten. Das ermöglicht die Besprechung der genannten Themen in einer dieser drei Sprachen. Die Kanzleianschrift liegt in der Würzburger Altstadt. Sie bietet damit einen innerstädtischen Bezugspunkt auch für Ratsuchende aus Grombühl und der Sanderau. Für familiengerichtliche Verfahren ist bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Würzburg relevant; das ebenfalls am Standort genannte Landgericht ist dagegen nicht das reguläre Gericht für Scheidung, Sorge oder Umgang. Eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de kann über das verfügbare Kontaktformular erfolgen. Dafür lassen sich das Anliegen, die betroffenen Themen und gegebenenfalls laufende Fristen zunächst knapp schildern. Welche Unterlagen benötigt werden und ob ein persönlicher Termin in der Theaterstraße 24 vereinbart wird, lässt sich anschließend abstimmen. Die Kanzlei beschreibt die persönliche Beratung vor Ort als Grundlage ihrer Zusammenarbeit.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Würzburg
Die Kanzlei von Kamilla Karimli befindet sich in der Theaterstraße 24 in der Würzburger Altstadt. Der Standort ist damit dem innerstädtischen Umfeld zuzuordnen und kann auch für Ratsuchende aus den Stadtteilen Grombühl und Sanderau als Anlaufpunkt dienen. Für einen persönlichen Besprechungstermin kommen grundsätzlich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Welche Verbindung oder Zufahrt geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang sind im vorliegenden Profil nicht belegt und sollten bei Bedarf vorab geklärt werden. Für den Hauptschwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Würzburg von Bedeutung. Dort werden als Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zu Sorge und Umgang geführt. Auch vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten können als Familiensachen dorthin gehören. Die Kanzleianschrift allein bestimmt jedoch nicht, welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet; maßgeblich sind die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Das Landgericht Würzburg ist für die genannten familienrechtlichen Kernverfahren regelmäßig nicht zuständig und auch nicht die übliche Beschwerdeinstanz des Familiengerichts. Streitigkeiten über Aufenthaltstitel oder Visumentscheidungen gehören grundsätzlich zur Verwaltungsgerichtsbarkeit, nicht zum Amts- oder Landgericht. Bei ausländerrechtlichen Anliegen steht häufig zunächst ein Verfahren bei der zuständigen Behörde im Mittelpunkt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Online-Anfrage sieht das Kontaktformular die Angaben Name, E-Mail und Nachricht vor. Die mit * gekennzeichneten Felder sind auszufüllen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine kostenlose Ersteinschätzung durch ihre Experten an. Bei geringem bzw. fehlendem Einkommen besteht die Möglichkeit, für die Erstberatung Beratungshilfe zu bekommen.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine kostenlose Ersteinschätzung durch ihre Experten an. Bei geringem bzw. fehlendem Einkommen besteht die Möglichkeit, für die Erstberatung Beratungshilfe zu bekommen.
Für den Erstkontakt: Für die Online-Anfrage sieht das Kontaktformular die Angaben Name, E-Mail und Nachricht vor. Die mit * gekennzeichneten Felder sind auszufüllen.
Bevorzugter Kontaktweg: form
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist eine kurze Darstellung der familiären Situation, der Zeitpunkt der Trennung und Angaben zu gemeinsamen Kindern hilfreich. Auch bereits laufende Gerichtsverfahren oder vorhandene Vereinbarungen können wichtig sein. Geht es zusätzlich um Unterhalt oder Vermögen, sollten diese Themen in der Anfrage benannt werden. Umfangreiche Unterlagen müssen nicht ungefragt vollständig übermittelt werden. Welche Nachweise erforderlich sind und auf welchem Weg sensible Dokumente bereitgestellt werden sollen, lässt sich im weiteren Kontakt klären. Eine erste Anfrage ersetzt noch keine Prüfung des Einzelfalls.
- Wie unterscheiden sich Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt?
- Das Sorgerecht betrifft die elterliche Verantwortung, etwa für wesentliche Entscheidungen zur Gesundheit, Erziehung oder schulischen Entwicklung eines Kindes. Umgang bezeichnet den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Kindesunterhalt dient der Deckung des Lebensbedarfs des Kindes. Nach einer Trennung können alle drei Bereiche gleichzeitig relevant werden, sie folgen jedoch unterschiedlichen rechtlichen Regeln. Eine Meinungsverschiedenheit in einem Bereich entscheidet deshalb nicht automatisch über die anderen. Bei der Klärung von Sorge und Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt.
- Sind Zugewinnausgleich und Vermögensteilung bei einer Scheidung dasselbe?
- Zugewinnausgleich und Vermögensteilung sind nicht gleichbedeutend. Der Zugewinnausgleich betrifft im gesetzlichen Güterstand grundsätzlich den Vergleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses und einen daraus möglicherweise folgenden Ausgleichsanspruch. Vermögensteilung ist ein weiter gefasster Begriff, der beispielsweise die Auseinandersetzung über gemeinsames Eigentum oder gemeinsame Konten erfassen kann. Eine Eheschließung macht nicht automatisch sämtliche Vermögenswerte zu gemeinsamem Eigentum. Für die rechtliche Einordnung können unter anderem der Güterstand, Eigentumsverhältnisse, Verbindlichkeiten und bestehende Vereinbarungen bedeutsam sein. Welche Fragen zusammen geprüft werden müssen, hängt von der jeweiligen Vermögenssituation ab.
- Welche Angaben helfen bei einer Anfrage zu Visum oder Aufenthaltstitel?
- Hilfreich sind insbesondere Angaben zur Staatsangehörigkeit, zum aktuellen Aufenthaltsort, zum Zweck des geplanten oder bestehenden Aufenthalts und zu bereits vorhandenen Aufenthaltspapieren. Falls ein Antrag gestellt wurde, können dessen Stand und die zuständige Behörde relevant sein. Bei einer Ablehnung oder einem Widerruf sind das behördliche Schreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs wichtige Informationen, weil Fristen eine Rolle spielen können. Persönliche Dokumente enthalten sensible Daten; der geeignete Übermittlungsweg sollte deshalb abgestimmt werden. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts und der Unterlagen beurteilen.
- Kann eine Trennung Auswirkungen auf einen familienbezogenen Aufenthalt haben?
- Eine Trennung kann aufenthaltsrechtliche Fragen auslösen, wenn der Aufenthalt an eine familiäre Lebensgemeinschaft anknüpft. Sie führt jedoch nicht in jeder Konstellation zu denselben Folgen. Bedeutung haben können die Art des Aufenthaltstitels, die Dauer und Umstände des bisherigen Aufenthalts sowie weitere persönliche oder familiäre Gesichtspunkte. Familienrechtliche und aufenthaltsrechtliche Verfahren bleiben dabei rechtlich unterscheidbar. Für eine erste Anfrage ist es hilfreich, beide Themen ausdrücklich zu nennen und auf vorhandene behördliche Schreiben oder laufende Verfahren hinzuweisen. Eine allgemeine Darstellung kann die individuelle Prüfung möglicher Auswirkungen nicht ersetzen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Kamilla Karimli
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwaltskanzlei-karimli.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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