- Qualifikation
- Zulassung seit 2008
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Dr. Thomas Schelp
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Thomas Schelp ist seit 2008 Rechtsanwalt und als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht tätig. Seit 2013 berät und vertritt er mit seiner eigenen Kanzlei bundesweit Mandanten, ausgehend von den Standorten Würzburg und Köln. Die Kanzlei konzentriert sich auf Arbeitsrecht und Immobilienrecht und betreut Mandanten außergerichtlich sowie vor Gericht. Im Arbeitsrecht gehören Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Führungskräfte zum Mandantenkreis. Die Erfahrungen mit den unterschiedlichen Perspektiven fließen in die Entwicklung einer Strategie für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen ein. Für Arbeitgeber umfasst das Angebot auch Verhandlungen und Prozessführung im Betriebsverfassungsrecht sowie strategische Beratung bei betrieblichen Restrukturierungen. Im Immobilienrecht liegen Schwerpunkte im Gewerberaummietrecht und Maklerrecht. Die Kanzlei unterstützt Vermieter und Mieter bei der Vermietung und Anmietung von Gewerbemietobjekten. Makler und deren Kunden werden zu Rechten und Pflichten aus Maklerverträgen beraten, insbesondere zur Vertragsgestaltung und Durchsetzung von Provisionsansprüchen. Die Vertretung im Maklerrecht umfasst auch Personalberatungs- und Personalvermittlungsverträge. Die Kanzlei bietet eine individuelle Betreuung des jeweiligen Falles.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-schelp.de
Beratung in Würzburg – Einordnung der Redaktion
Dr. Thomas Schelp ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er ist seit 2008 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und führt seit 2013 eine eigene Kanzlei. Von den Standorten Würzburg und Köln aus berät und vertritt er Mandantinnen und Mandanten bundesweit, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Der Würzburger Standort befindet sich in der Ludwigstraße 22, 97070 Würzburg. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt; daneben konzentriert sich die Kanzlei auf Immobilienrecht, insbesondere Gewerberaummietrecht und Maklerrecht. Im Arbeitsrecht gehören Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Führungskräfte zum Mandantenkreis. Typische Anliegen betreffen die Gestaltung und Auslegung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Aufhebungsverträge oder Auseinandersetzungen über Vergütung und Arbeitsbedingungen. Ratsuchende erwartet in diesem Rechtsgebiet eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen, des bisherigen Ablaufs und der möglichen außergerichtlichen oder gerichtlichen Vorgehensweisen. Die Kanzlei bezieht dabei Erfahrungen mit den unterschiedlichen Beteiligtenperspektiven in die Entwicklung einer Strategie ein. Für Arbeitgeber gehören außerdem Verhandlungen und Prozessführung im Betriebsverfassungsrecht sowie strategische Beratung bei betrieblichen Restrukturierungen zum Angebot. Im Gewerberaummietrecht unterstützt Thomas Schelp Vermieter und Mieter bei der Vermietung beziehungsweise Anmietung gewerblich genutzter Objekte. Dabei können etwa Vertragslaufzeiten, Nutzungszwecke, Betriebskosten oder die Beendigung eines Mietverhältnisses eine Rolle spielen. Im Maklerrecht geht es um Rechte und Pflichten aus Maklerverträgen, deren Gestaltung und die Durchsetzung von Provisionsansprüchen. Auch Personalberatungs- und Personalvermittlungsverträge sind Teil der Vertretung in diesem Bereich. Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Vertrag, ergänzende Vereinbarungen und die bisherige Korrespondenz von Bedeutung. Die Ludwigstraße liegt im innerstädtischen Umfeld der Würzburger Altstadt. Der Standort ist damit auch für Ratsuchende aus Grombühl und der Sanderau ein örtlicher Bezugspunkt. Für zivilrechtliche Streitigkeiten aus dem Immobilien- und Maklerrecht kommen insbesondere das Amtsgericht Würzburg oder das Landgericht Würzburg in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die dort verfügbaren Kontaktangaben nutzen und zunächst das Anliegen, die beteiligten Parteien sowie etwaige Fristen knapp benennen. Anschließend lassen sich die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, die benötigten Unterlagen und ein Gesprächstermin mit der Kanzlei abstimmen. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Übernahme des Mandats.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Würzburg
Der Würzburger Kanzleistandort von Dr. Thomas Schelp befindet sich in der Ludwigstraße 22 im innerstädtischen Umfeld der Altstadt. Die Adresse bietet einen örtlichen Anlaufpunkt für Ratsuchende aus Würzburg, darunter auch aus Grombühl und der Sanderau. Für einen Besuch kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Die konkrete Verbindung und verfügbare Parkmöglichkeiten sollten vorab anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus der zentralen Lage lässt sich keine bestimmte Parkplatzverfügbarkeit oder Barrierefreiheit ableiten; bei besonderen Anforderungen empfiehlt sich daher eine vorherige Abstimmung mit der Kanzlei. Von den genannten Gerichten sind das Amtsgericht Würzburg und das Landgericht Würzburg insbesondere für zivilrechtliche Verfahren aus dem Immobilien- und Maklerrecht relevant. Dazu zählen beispielsweise Streitigkeiten über Zahlungen aus Gewerbemietverträgen, die Rückgabe von Mietflächen oder Maklerprovisionen. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich unter anderem nach dem Streitgegenstand, dem Streitwert und der örtlichen Zuständigkeit. Wohnraummietsachen und bestimmte wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeiten sind grundsätzlich den Amtsgerichten zugewiesen. Das Landgericht kann je nach Verfahren als erstinstanzliches Gericht oder als Rechtsmittelgericht tätig werden. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist dagegen die gesonderte Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich. Kündigungsschutzklagen und Vergütungsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden typischerweise dort geführt, ebenso betriebsverfassungsrechtliche Beschlussverfahren. Amtsgericht und Landgericht Würzburg sind daher nicht allein wegen ihres Standorts für solche Anliegen zuständig. Der passende Gerichtsstand hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag einschließlich Nachträgen, das Kündigungsschreiben oder der Entwurf des Aufhebungsvertrags sowie einschlägige Korrespondenz hilfreich. Je nach Anliegen können auch Gehaltsabrechnungen, Abmahnungen oder Hinweise auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen wichtig sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Bei einer Kündigung sollte auch angegeben werden, wann und wie das Schreiben zugegangen ist, weil gesetzliche Fristen eine Rolle spielen können. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht.
- Welche arbeitsrechtlichen Fragen können bei einer betrieblichen Restrukturierung entstehen?
- Betriebliche Restrukturierungen können Arbeitsverträge, Aufgabenverteilungen, Arbeitsorte und den Personalbedarf betreffen. Abhängig von der Maßnahme und den betrieblichen Voraussetzungen kommen Beteiligungsrechte des Betriebsrats, Verhandlungen über einen Interessenausgleich oder Sozialplan sowie Fragen zu Versetzungen und Kündigungen hinzu. Für eine Mandatsanfrage ist eine sachliche Beschreibung der geplanten Veränderungen, des Zeitplans und der vorhandenen Arbeitnehmervertretungen hilfreich. Auch die Zahl der betroffenen Beschäftigten kann für die rechtliche Einordnung relevant sein. Welche Verfahren erforderlich sind, lässt sich erst anhand der konkreten betrieblichen Situation beurteilen.
- Worauf kommt es bei der Prüfung eines Gewerberaummietvertrags allgemein an?
- Bei Gewerberaummietverträgen prägen die vertraglichen Vereinbarungen das Mietverhältnis in besonderem Maß. Häufig stehen der erlaubte Nutzungszweck, die Laufzeit, Verlängerungsoptionen, Anpassungen der Miete und die Verteilung von Betriebs- und Instandhaltungskosten im Mittelpunkt. Auch Regelungen zu Umbauten, zur Untervermietung und zur Rückgabe der Räume können wirtschaftlich bedeutsam sein. Für eine Anfrage sollten neben dem Vertrag möglichst Anlagen, Nachträge und vorhandene Übergabeprotokolle bereitliegen. Die Schutzvorschriften des Wohnraummietrechts lassen sich nicht ohne Weiteres auf Gewerberäume übertragen; die Einordnung hängt vom Vertragsinhalt und der vereinbarten Nutzung ab.
- Welche Informationen sind bei einem Streit über Maklerprovisionen wichtig?
- Bei Provisionsstreitigkeiten sind insbesondere der Maklervertrag, die vereinbarte Vergütung, die dokumentierte Maklertätigkeit und der vermittelte oder nachgewiesene Hauptvertrag relevant. Häufig geht es darum, ob ein wirksamer Vertrag besteht, welche Leistung geschuldet war und ob die Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs erfüllt sind. Hilfreich sind deshalb auch Exposés, E-Mails und eine zeitliche Übersicht der Kontakte. Bei Personalberatungs- oder Personalvermittlungsverträgen können andere Vertragsgestaltungen und Vergütungsmodelle maßgeblich sein als bei Immobilienmaklerverträgen. Für eine erste Anfrage sollte daher klar benannt werden, welche Vermittlungsleistung vereinbart wurde und worüber Uneinigkeit besteht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Thomas Schelp
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