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- Anwälte in der Eichhornstraße | Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Vanessa Gerber ist Rechtsanwältin in Würzburg und gehört zu den Anwälten in der Eichhornstraße, einer Bürogemeinschaft in der Eichhornstraße 20. Als ihre Rechtsgebiete nennt die Webseite Strafrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht. Im Bereich der Rechtsgebiete von Rechtsanwältin Gerber werden außerdem Strafverteidigung und Nebenklage aufgeführt. Die Bürogemeinschaft richtet sich an Menschen, die mit rechtlichen Problemen konfrontiert sind, juristische Fragen haben oder Unterstützung in außergerichtlichen oder gerichtlichen Prozessen suchen. Sie beschreibt ihre Beratung als ehrlich und unkompliziert und ihre Vertretung als engagiert. Im Mittelpunkt der dargestellten Arbeitsweise stehen die Beantwortung juristischer Fragen und die Vertretung der Interessen der Mandanten. Für Vanessa Gerber ist die E-Mail-Adresse vg@kanzlei-gerber.de angegeben. Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die veröffentlichten Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 09:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 14:00 Uhr. Samstags und sonntags ist das Büro geschlossen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: mulzer-gerber.de, mulzer-gerber.de
Beratung in Würzburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Vanessa Gerber ist in Würzburg bei „Anwälte in der Eichhornstraße | Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft“ tätig. Die Kanzleianschrift lautet Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg. Ihr Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf. Die Kanzleiwebseite nennt darüber hinaus Strafrecht und Sozialrecht sowie ausdrücklich Strafverteidigung und Nebenklage. Damit umfasst das dargestellte Tätigkeitsspektrum Fragen aus dem Berufsleben, Auseinandersetzungen um soziale Leistungen und die anwaltliche Begleitung in Strafverfahren. Die Bürogemeinschaft richtet sich an Menschen, die rechtliche Fragen klären lassen oder Unterstützung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen suchen. Im Arbeitsrecht stehen häufig Arbeitsverträge, Kündigungen, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse im Mittelpunkt. Auch Vergütungsansprüche, Arbeitszeiten und die Bedingungen einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Anlass für eine Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei einer arbeitsrechtlichen Prüfung allgemein eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen, des bisherigen Geschehens und möglicher Verfahrenswege. Dabei können Fristen eine wichtige Rolle spielen. Berührungspunkte zum Sozialrecht ergeben sich etwa dann, wenn nach dem Ende eines Beschäftigungsverhältnisses Fragen zu Leistungen der sozialen Sicherung entstehen. Im Strafrecht unterscheiden sich die Anliegen danach, ob eine Person mit einem Tatvorwurf konfrontiert ist oder als verletzte Person Unterstützung sucht. Strafverteidigung betrifft die Wahrnehmung der Rechte beschuldigter Personen im Ermittlungs- und Strafverfahren. Die Nebenklage eröffnet Verletzten bei bestimmten Straftaten eine eigene Beteiligung am Strafprozess. Im Sozialrecht geht es typischerweise um Entscheidungen von Sozialleistungsträgern, etwa zu Leistungsansprüchen oder zum Versicherungsstatus. Welche Unterlagen und Verfahrensschritte jeweils bedeutsam sind, hängt vom konkreten Gegenstand und vom Stand der Angelegenheit ab. Der Standort in der Eichhornstraße liegt in der Würzburger Altstadt und bietet einen innerstädtischen Bezug auch für Ratsuchende aus Grombühl und der Sanderau. Am Ort befinden sich das Amtsgericht Würzburg und das Landgericht Würzburg, die insbesondere für strafrechtliche Verfahren relevant sein können. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören hingegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit; sozialrechtliche Streitigkeiten häufig vor die Sozialgerichtsbarkeit. Für die Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw infrage. Die konkrete Verbindung und gegebenenfalls Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme können Ratsuchende die Angaben im Profil auf Anwalt-Seiten.de nutzen. Als E-Mail-Adresse ist vg@kanzlei-gerber.de angegeben. Eine erste Anfrage kann das Rechtsgebiet, den Anlass und bereits bekannte Termine oder Fristen knapp benennen. Termine sind ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die veröffentlichten Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 09:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 14:00 Uhr. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, ist im anschließenden Austausch zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Würzburg
Die Kanzlei von Vanessa Gerber befindet sich in der Eichhornstraße 20 in der Würzburger Altstadt. Damit liegt der Standort im innerstädtischen Umfeld und ist auch für Ratsuchende aus den weiteren genannten Stadtteilen Grombühl und Sanderau ein örtlicher Bezugspunkt. Für einen Besuch kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Welche Verbindung zweckmäßig ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind im vorliegenden Profil nicht belegt. Da Termine nur nach Vereinbarung stattfinden, lassen sich organisatorische Fragen zur Anreise im Vorfeld ansprechen. Von den genannten Gerichten sind das Amtsgericht Würzburg und das Landgericht Würzburg vor allem für die ebenfalls aufgeführten Tätigkeiten im Strafrecht relevant. Am Amtsgericht werden insbesondere Strafsachen geringerer und mittlerer Schwere verhandelt, soweit die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Das Landgericht entscheidet unter anderem erstinstanzlich über schwerwiegendere Strafvorwürfe und über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Strafverteidigung und eine gesetzlich zulässige Nebenklage können daher an beiden Gerichten eine Rolle spielen. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen oder Vergütung, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor Amts- oder Landgericht. Sozialrechtliche Auseinandersetzungen über Bescheide von Sozialleistungsträgern fallen häufig in die Zuständigkeit der Sozialgerichte. Der Kanzleisitz allein bestimmt dabei weder die örtliche noch die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste arbeitsrechtliche Anfrage hilfreich?
- Hilfreich sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Änderungen sowie die Unterlagen, die unmittelbar zum Anliegen gehören. Das können eine Kündigung, eine Abmahnung, Entgeltabrechnungen, ein Arbeitszeugnis oder Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert die Einordnung: Was ist geschehen, wann wurden Schreiben übergeben und welche Gespräche fanden bereits statt? Bekannte Fristen oder Gerichtstermine sollten in der Anfrage erkennbar sein. Welche weiteren Dokumente benötigt werden, hängt vom Thema ab und lässt sich bei der Abstimmung zur ersten Besprechung klären.
- Muss ein Konflikt über Kündigung, Abmahnung oder Vergütung immer vor Gericht ausgetragen werden?
- Nicht jede arbeitsrechtliche Auseinandersetzung führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Anliegen kommen zunächst eine rechtliche Prüfung, eine schriftliche Klärung oder Gespräche über eine einvernehmliche Lösung in Betracht. Ob ein außergerichtlicher Weg sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, den Interessen der Beteiligten und bestehenden Fristen ab. Verhandlungen verhindern einen Fristablauf nicht automatisch. Wird ein arbeitsgerichtliches Verfahren geführt, ist dort regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen. Sie dient dazu, Möglichkeiten einer Verständigung auszuloten, ohne dass eine Einigung garantiert wäre.
- Was unterscheidet Strafverteidigung und Nebenklage?
- Strafverteidigung dient der Wahrnehmung der Rechte einer beschuldigten oder angeklagten Person. Sie kann bereits im Ermittlungsverfahren beginnen und beispielsweise die Prüfung des Tatvorwurfs sowie die Begleitung im weiteren Verfahren umfassen. Die Nebenklage betrifft dagegen die Beteiligung einer durch bestimmte Straftaten verletzten Person am Strafprozess. Sie ist nur unter gesetzlichen Voraussetzungen zulässig und kann eigene Verfahrensrechte eröffnen. Beide Rollen verfolgen unterschiedliche Interessen. Für eine erste Anfrage ist deshalb wichtig, ob ein Tatvorwurf gegen die anfragende Person besteht oder ob sie als verletzte Person Unterstützung sucht.
- Worauf kommt es bei einer Anfrage zu einem sozialrechtlichen Bescheid an?
- Für die erste Einordnung sind vor allem der vollständige Bescheid, die darin enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung und das Datum seines Zugangs wichtig. Ergänzend können der ursprüngliche Antrag, frühere Entscheidungen und der Schriftwechsel mit dem Sozialleistungsträger relevant sein. Sozialrechtliche Anliegen betreffen beispielsweise die Bewilligung, Ablehnung, Kürzung oder Rückforderung von Leistungen. Häufig ist vor einer gerichtlichen Klärung ein Widerspruchsverfahren vorgesehen; es gibt jedoch Ausnahmen. Welche Verfahrensart und welche Frist maßgeblich sind, muss anhand der jeweiligen Entscheidung geprüft werden. Eine bloße Mandatsanfrage wahrt grundsätzlich keine Rechtsbehelfsfrist.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Vanessa Gerber
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: mulzer-gerber.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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