Veröffentlichtes Profil

Lothar Wegener

Lothar Wegener: Erbrecht und Familienrecht in Würzburg

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht · Anwaltskanzlei Lothar Wegener

Berliner Platz 2, 97080 Würzburg

Telefon: +49 931 3215252

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Bamberg
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Lothar Wegener

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Lothar Wegener ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in Würzburg. Seine Kanzlei berät und vertritt Mandanten im Erbrecht und Familienrecht. Zum erbrechtlichen Angebot gehören die Gestaltung und Prüfung von Testamenten, Beratung zum Pflichtteilsrecht, Unterstützung bei Erbengemeinschaften sowie Nachlassregelung und Nachlassabwicklung. Hinzu kommt die vorsorgende Beratung zur Vermögensnachfolge. Im Familienrecht begleitet die Kanzlei Menschen bei Trennung und Scheidung, bei Unterhaltsfragen für Ehegatten und Kinder sowie bei Sorge- und Umgangsrechtsfragen. Sie betreut einvernehmliche und streitige Verfahren. Weitere Angebote betreffen grenzüberschreitende Fälle innerhalb der EU, Nachlassfragen mit Immobilienbezug in Spanien und Zwangsversteigerungen. Die Kanzlei beschreibt ihre Beratung als persönlich, verständlich und auf die individuelle Situation abgestimmt. Bei Konflikten zwischen Eltern über Umgang oder Sorgerecht bevorzugt Wegener die Vorgehensweise nach dem Würzburger Leitfaden, an dessen Entwicklung er beteiligt war. Gegebenenfalls wird dabei die gerichtsnahe Beratung am Familiengericht einbezogen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-wegener.de, kanzlei-wegener.de

Beratung in Würzburg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Lothar Wegener ist in Würzburg tätig und führt die Anwaltskanzlei Lothar Wegener am Berliner Platz 2, 97080 Würzburg. Im Profil bildet das Familienrecht den Hauptschwerpunkt; zugleich ist Wegener Fachanwalt für Erbrecht. Die Kanzlei berät und vertritt in beiden Rechtsgebieten. Diese Verbindung ist insbesondere dort von Bedeutung, wo familiäre Veränderungen und Vermögensfragen zusammentreffen. Trennung, Scheidung oder ein Todesfall können unterschiedliche rechtliche Fragen auslösen, die jeweils eine gesonderte Betrachtung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erfordern. Im Familienrecht begleitet die Kanzlei einvernehmliche und streitige Verfahren. Zu den genannten Themen gehören Trennung und Scheidung, Unterhalt für Ehegatten und Kinder sowie Sorge- und Umgangsrecht. Ratsuchende beschäftigen dabei häufig die finanzielle Neuordnung nach einer Trennung und die künftige Betreuung gemeinsamer Kinder. Bei Konflikten zwischen Eltern über Umgang oder Sorgerecht bevorzugt Wegener die Vorgehensweise nach dem Würzburger Leitfaden, an dessen Entwicklung er beteiligt war. Gegebenenfalls wird die gerichtsnahe Beratung am Familiengericht einbezogen. Dabei geht es um Fragen, die neben ihrer rechtlichen Seite auch den familiären Alltag betreffen. Das erbrechtliche Angebot umfasst die Gestaltung und Prüfung von Testamenten, Pflichtteilsfragen und die Unterstützung bei Erbengemeinschaften. Hinzu kommen Nachlassregelung, Nachlassabwicklung und vorsorgende Beratung zur Vermögensnachfolge. Typische Anliegen sind die Verständlichkeit testamentarischer Regelungen, die Stellung einzelner Angehöriger und der Umgang mit gemeinsam geerbtem Vermögen. Die Kanzlei nennt außerdem grenzüberschreitende Fälle innerhalb der EU, Nachlassfragen mit Immobilienbezug in Spanien sowie Zwangsversteigerungen. Bei internationalen Sachverhalten können neben der familiären Ausgangslage auch Fragen des anwendbaren Rechts und der gerichtlichen Zuständigkeit eine Rolle spielen. Der örtliche Bezug liegt in Würzburg mit den Stadtteilen Altstadt, Grombühl und Sanderau als Teilen des städtischen Umfelds. Die Anschrift am Berliner Platz dient als Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung; konkrete Verkehrsverbindungen sollten anhand aktueller Angaben geprüft werden. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Würzburg und das Landgericht Würzburg. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich das Anliegen zunächst knapp als familienrechtliche oder erbrechtliche Frage beschreiben. Hilfreich sind Angaben zu Beteiligten, vorhandenen Unterlagen und etwaigen Fristen. Welche Kontaktmöglichkeit genutzt werden kann, richtet sich nach den im Profil verfügbaren Angaben. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche weiteren Informationen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Würzburg

Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Lothar Wegener ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Würzburg relevant. Dessen Familiengericht bearbeitet bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Sorge- und Umgangsrechtsverfahren. Der von Wegener bevorzugte Würzburger Leitfaden betrifft den Umgang mit elterlichen Konflikten über Sorge und Umgang; gegebenenfalls wird gerichtsnahe Beratung einbezogen. Auch erbrechtliche Angelegenheiten können zum Amtsgericht führen: Das Nachlassgericht ist beispielsweise mit Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren befasst. Streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils, werden dagegen vor den Zivilgerichten verhandelt. Je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit kommen dafür das Amtsgericht Würzburg oder das Landgericht Würzburg in Betracht. Zwangsversteigerungsverfahren gehören grundsätzlich zu den Aufgaben des zuständigen Amtsgerichts. Die Kanzlei befindet sich am Berliner Platz 2 in Würzburg. Altstadt, Grombühl und Sanderau gehören zum genannten städtischen Umfeld; eine konkrete Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Für einen Besuch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse mit der Postleitzahl 97080. Bestimmte Linien, Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Bei Nachlassfragen mit Immobilienbezug in Spanien oder anderen grenzüberschreitenden EU-Sachverhalten ergibt sich die gerichtliche Zuständigkeit nicht allein aus dem Würzburger Kanzleisitz. Hier können internationale Zuständigkeitsregeln maßgeblich sein.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kosten einer Erstberatung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vereinbarung. In vielen Fällen erhalten Sie bereits im Erstgespräch eine klare Einschätzung zu Kosten und Erfolgsaussichten.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kosten einer Erstberatung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vereinbarung. In vielen Fällen erhalten Sie bereits im Erstgespräch eine klare Einschätzung zu Kosten und Erfolgsaussichten.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung, Scheidung oder Unterhalt hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind eine kurze Darstellung der familiären Situation und das ungefähre Trennungsdatum hilfreich. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben sowie Unterlagen zu Einkommen und laufenden finanziellen Verpflichtungen Bedeutung haben. Geht es um Kinder, sind deren Alter und die bisherige Betreuungssituation wichtige Ausgangspunkte. Nicht sämtliche Unterlagen müssen bereits bei der ersten Anfrage vollständig vorliegen. Bestehende Fristen oder anstehende Gerichtstermine sollten ausdrücklich genannt werden. Welche Dokumente anschließend erforderlich sind, hängt vom konkreten Gegenstand der Beratung ab.
Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht bei getrennten Eltern?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für das Kind und Entscheidungen über dessen persönliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten. Dazu können etwa wesentliche Fragen der Gesundheit oder der schulischen Entwicklung gehören. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern. Beide Bereiche sind rechtlich zu unterscheiden, auch wenn sie im Alltag eng zusammenhängen. Maßgeblich ist das Kindeswohl. In Konfliktfällen können Beratungsangebote und familiengerichtliche Verfahren unterschiedliche Funktionen übernehmen. Welche Fragen tatsächlich streitig sind, lässt sich anhand der bisherigen Betreuung und der Vorstellungen beider Eltern näher eingrenzen.
Wann geht es bei einem Nachlass um das Testament und wann um den Pflichtteil?
Ein Testament regelt, wie die erblassende Person ihre Vermögensnachfolge gestalten möchte. Bei seiner Prüfung können unter anderem Form, Inhalt und Auslegung relevant sein. Das Pflichtteilsrecht betrifft dagegen die gesetzlich geschützte Mindestbeteiligung bestimmter naher Angehöriger, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen oder unzureichend bedacht wurden. Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch und führt nicht automatisch zu einer Mitgliedschaft in der Erbengemeinschaft. Für eine erste Anfrage sind vorhandene Testamente, Angaben zu familiären Beziehungen und Informationen über den Nachlass hilfreich. Auch der Zeitpunkt des Erbfalls kann rechtlich bedeutsam sein.
Was ist bei einer Erbengemeinschaft mit einer Immobilie in Spanien allgemein zu klären?
Bei einer Erbengemeinschaft steht zunächst im Raum, wer mit welchem Anteil am Nachlass beteiligt ist und welche Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten dazugehören. Eine Immobilie in Spanien wirft zusätzlich grenzüberschreitende Fragen auf. Innerhalb der EU können insbesondere die Regeln der Europäischen Erbrechtsverordnung für das anwendbare Erbrecht und die internationale Zuständigkeit wichtig sein. Daneben sind grundbuchrechtliche und gegebenenfalls steuerliche Fragen gesondert zu betrachten. Für eine erste Einordnung helfen Angaben zum letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person, zu testamentarischen Regelungen und zur Immobilie. Der Standort der Immobilie allein beantwortet nicht alle Zuständigkeitsfragen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Lothar Wegener

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-wegener.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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