- Qualifikation
- Zulassung seit 2004
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Aytuğ Tunçel
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Kiel vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Aytuğ Tunçel ist Rechtsanwalt in Kiel und seit 2011 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seine anwaltliche Tätigkeit ist auf das Arbeitsrecht ausgerichtet, insbesondere auf das kollektive Arbeitsrecht rund um das Betriebsverfassungsgesetz. Er ist seit 2004 als Rechtsanwalt tätig und betreut seit 2007 bundesweit Betriebsräte. Sein Angebot richtet sich auch an Personalräte und Arbeitnehmervertretungen im Aufsichtsrat. Zu den genannten Aufgaben gehören die Verhandlung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellenverfahren und arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren. Hinzu kommen die Vertretung bei der Verhandlung von Interessenausgleichs- und Sozialplänen sowie die Unterstützung bei Wahlen im Betrieb oder auf Unternehmensebene. Seit 2007 veranstaltet er bundesweit Schulungen im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte. Seit 2018 ist er auch für die W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG als Fachreferent tätig. Neben arbeitsrechtlichen Mandaten betreut und berät er verschiedene mittelständische Unternehmen im Wirtschafts- und Zivilrecht. Er versteht sich als Berater und Interessenvertreter seiner Mandanten und beschreibt die Beziehungen zu ihnen als regelmäßig langjährig und vertrauensvoll.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-tuncel.de, rechtsanwalt-tuncel.de
Beratung in Kiel – Einordnung der Redaktion
Aytuğ Tunçel ist seit 2004 als Rechtsanwalt tätig und führt seit 2011 den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seine Kanzlei in Kiel befindet sich An der Schanze 46 a, 24159 Kiel. Der Hauptschwerpunkt liegt im Arbeitsrecht, insbesondere im kollektiven Arbeitsrecht rund um das Betriebsverfassungsgesetz. Seit 2007 betreut er bundesweit Betriebsräte. Sein Angebot richtet sich außerdem an Personalräte und Arbeitnehmervertretungen im Aufsichtsrat. Im Mittelpunkt stehen damit vor allem rechtliche Fragen, die nicht nur einzelne Arbeitsverhältnisse, sondern die Interessenvertretung von Beschäftigten im Betrieb oder Unternehmen betreffen. Zu den genannten Aufgaben gehören die Verhandlung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen sowie Einigungsstellenverfahren und arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren. Typische Anliegen in diesem Bereich sind Mitbestimmungsrechte bei Arbeitszeitregelungen, bei technischen Einrichtungen zur Überwachung oder bei betrieblichen Ordnungsfragen. Mandantinnen und Mandanten erwartet dabei eine Auseinandersetzung mit den jeweiligen Beteiligungsrechten, bestehenden Vereinbarungen und vorgesehenen Maßnahmen des Arbeitgebers. Bei Betriebsvereinbarungen geht es allgemein darum, betriebliche Regelungen rechtlich einzuordnen und ihre Ausgestaltung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu klären. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Vertretung bei Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan. Solche Fragen können bei betrieblichen Umstrukturierungen entstehen: Während der Interessenausgleich die geplante Betriebsänderung betrifft, behandelt der Sozialplan den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile für Beschäftigte. Hinzu kommt die Unterstützung bei Wahlen im Betrieb oder auf Unternehmensebene. Seit 2007 veranstaltet Tunçel bundesweit Schulungen im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte; seit 2018 ist er auch Fachreferent der W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG. Daneben betreut und berät er mittelständische Unternehmen im Wirtschafts- und Zivilrecht. Der Kanzleistandort verbindet die Tätigkeit in Kiel mit der bundesweiten Betreuung von Betriebsräten. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist unter den örtlich genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Kiel relevant, sofern die Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Zur Planung eines Besuchs dient die vollständige Kanzleianschrift; die passende Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Pkw-Anfahrt hängt vom Ausgangspunkt ab. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de verfügbaren Kontaktangaben oder Kontaktmöglichkeiten anstoßen. Für eine erste Anfrage sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, die Rolle der anfragenden Interessenvertretung und Hinweise auf laufende Fristen hilfreich. Ob und unter welchen Bedingungen eine Mandatsübernahme möglich ist, wird anschließend mit der Kanzlei geklärt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kiel
- Amtsgericht Kiel
- Landgericht Kiel
- Arbeitsgericht Kiel
- Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (Bezirk)
Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt von Aytuğ Tunçel ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Kiel von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender örtlicher und sachlicher Zuständigkeit sowohl individualarbeitsrechtliche Urteilsverfahren, etwa zu Kündigungen oder Vergütungsansprüchen, als auch Beschlussverfahren geführt. Letztere betreffen insbesondere betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, beispielsweise über Beteiligungsrechte. Eine Einigungsstelle ist dagegen kein Gericht, sondern ein gesetzlich vorgesehenes Instrument zur Klärung bestimmter betrieblicher Regelungsstreitigkeiten. Für die bundesweit betreuten Betriebsräte können auch Arbeitsgerichte außerhalb Kiels zuständig sein. Das Amtsgericht Kiel und das Landgericht Kiel kommen insbesondere für zivilrechtliche Streitigkeiten in Betracht, abhängig von Streitgegenstand und gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung. Das ist für die ebenfalls genannte Betreuung mittelständischer Unternehmen im Wirtschafts- und Zivilrecht relevant. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht gehört hingegen zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Personalvertretungsrechtliche Streitigkeiten werden grundsätzlich dort und nicht in der Arbeitsgerichtsbarkeit behandelt; beim Oberverwaltungsgericht kommen insbesondere Beschwerdeverfahren in Personalvertretungssachen in Betracht. Die genaue Zuordnung hängt vom jeweiligen Gegenstand des Verfahrens ab. Die Kanzleianschrift lautet An der Schanze 46 a, 24159 Kiel. Zu den genannten Kieler Stadtteilen zählen Mitte, Gaarden, Wik, Holtenau und Elmschenhagen. Für die Anreise aus dem Stadtgebiet oder dem Umland ist die konkrete Adresse maßgeblich, nicht allein die Zuordnung zu Kiel. Öffentliche Verkehrsverbindungen und die Pkw-Route sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden. Belegte Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einer unmittelbaren Nähe zu den Gerichten liegen nicht vor.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Betriebsvereinbarung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind regelmäßig die bestehende Betriebsvereinbarung oder ein Entwurf, eine kurze Darstellung des Regelungsziels und die bisherige Korrespondenz zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat hilfreich. Je nach Thema können auch Tarifverträge, ergänzende betriebliche Regelungen und Informationen über die betroffenen Beschäftigtengruppen eine Rolle spielen. Wichtig ist außerdem, ob bereits Verhandlungen laufen oder Termine feststehen. Vertrauliche und personenbezogene Unterlagen sollten nicht ungeprüft übermittelt werden; der geeignete Übermittlungsweg und der erforderliche Umfang lassen sich zunächst abstimmen.
- Worin unterscheiden sich Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren?
- Die Einigungsstelle dient insbesondere dazu, Meinungsverschiedenheiten über betriebliche Regelungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu lösen. Sie besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person sowie Beisitzenden beider Seiten. In gesetzlich vorgesehenen Fällen kann ihr Spruch die fehlende Einigung ersetzen. Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren klärt dagegen ein Gericht rechtliche Streitfragen, etwa über das Bestehen oder den Umfang eines Mitbestimmungsrechts. Beide Verfahren haben unterschiedliche Aufgaben und können miteinander zusammenhängen. Welcher Weg einschlägig ist, hängt vom konkreten Streitgegenstand und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
- Was ist der Unterschied zwischen Interessenausgleich und Sozialplan?
- Ein Interessenausgleich behandelt bei einer geplanten Betriebsänderung vor allem die Frage, ob, wann und wie die unternehmerische Maßnahme durchgeführt werden soll. Ein Sozialplan richtet sich dagegen auf den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile, die Beschäftigten daraus entstehen. Beide Instrumente können Gegenstand derselben Verhandlungen sein, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke und unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Regeln. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, hängt unter anderem von der Art der Maßnahme und den betrieblichen Verhältnissen ab. Nicht jede organisatorische Veränderung löst dieselben Beteiligungsrechte aus.
- Was sollte bei einer Anfrage zu Betriebsratswahlen oder anderen Arbeitnehmervertretungswahlen beschrieben werden?
- Hilfreich sind Angaben dazu, welche Vertretung gewählt werden soll, in welchem Stadium sich das Wahlverfahren befindet und welche konkrete Frage aufgetreten ist. Bei einer Betriebsratswahl können beispielsweise die Bestellung des Wahlvorstands, die Wahlberechtigung oder der organisatorische Ablauf betroffen sein. Für Personalratswahlen und Wahlen von Arbeitnehmervertretungen im Aufsichtsrat gelten andere gesetzliche Grundlagen. Bereits veröffentlichte Wahlausschreiben, bekannte Termine und vorhandene Unterlagen erleichtern die Einordnung. Weil Wahlverfahren an Fristen gebunden sein können, sollten erkennbare Zeitvorgaben bereits in der ersten Anfrage genannt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Aytuğ Tunçel
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-tuncel.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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