Veröffentlichtes Profil

Beckebaum Friedbert

Beckebaum Friedbert Dr. Rechtsanwalt in Herne

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt · Beckebaum Friedbert Dr. Rechtsanwalt

Eickeler Bruch 43A, 44651 Herne

Telefon: +49 2325 33059

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Beckebaum Friedbert Dr. Rechtsanwalt
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Anwaltskanzlei Beckebaum Friedbert Dr. Rechtsanwalt befindet sich am Eickeler Bruch 43A in Herne. Sie bietet ihren Mandanten Beratung in Rechtsfragen und begleitet Rechtsverfahren. Der vorliegende Text beschreibt ein Team erfahrener Anwälte, die jeweils auf ihr Fachgebiet spezialisiert sind, nennt jedoch keine konkreten Rechtsgebiete oder Tätigkeitsschwerpunkte. Auch bestimmte Mandantengruppen werden nicht benannt. Als Grundlage der Arbeitsweise werden die Bedürfnisse und Erwartungen der Mandanten sowie eine enge Kommunikation mit ihnen dargestellt. Die Kanzlei beschreibt ihre Verfahrensführung als transparent und informiert ihre Mandanten über jeden Schritt. Juristische Probleme werden nach den Angaben praxisnah und lösungsorientiert angegangen; auch komplexe Fälle werden sorgfältig analysiert. Darüber hinaus nennt die Darstellung die Verteidigung der Rechte der Mandanten sowie die Einhaltung ethischer Regeln und von Vertraulichkeitsprinzipien. Die angegebenen Öffnungszeiten sind Montag bis Samstag jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalte.ivof.com

Beratung in Herne – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Friedbert Beckebaum ist mit der Kanzlei Beckebaum Friedbert Dr. Rechtsanwalt am Eickeler Bruch 43A in 44651 Herne ansässig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Damit stehen rechtliche Fragen aus zwei Bereichen im Mittelpunkt, die den Alltag häufig unmittelbar prägen: das Arbeitsverhältnis und die familiären Beziehungen. Die Kanzleibeschreibung hebt eine enge Kommunikation mit Mandantinnen und Mandanten, die Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und eine transparente Begleitung von Verfahren hervor. Eine Ausrichtung auf bestimmte Mandantengruppen ist in den vorliegenden Angaben nicht benannt. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anliegen den Abschluss und die Auslegung von Arbeitsverträgen, Vergütungsfragen, Arbeitszeiten oder Urlaubsansprüche. Auch Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse gehören zu diesem Rechtsgebiet. Hinter dem Schwerpunkt steht allgemein die rechtliche Einordnung der Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Für Ratsuchende ist dabei häufig zunächst zu klären, welche Vereinbarungen bestehen, was tatsächlich geschehen ist und ob zeitliche Vorgaben eine Rolle spielen. Eine anwaltliche Befassung kann sowohl außergerichtliche Fragen als auch die Begleitung eines gerichtlichen Verfahrens betreffen. Das Familienrecht umfasst unter anderem Fragen zu Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Hinzu kommen vermögensrechtliche Folgen einer Ehe und ihrer Auflösung. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Bereich regelmäßig eine Betrachtung persönlicher und wirtschaftlicher Zusammenhänge. Je nach Anliegen können familiäre Vereinbarungen, Einkommensunterlagen oder bereits vorhandene gerichtliche Entscheidungen für die Sachverhaltsklärung wichtig sein. Nicht jeder familiäre Konflikt führt zu einem Gerichtsverfahren; ob eine außergerichtliche Verständigung oder eine gerichtliche Klärung in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Herne mit den Stadtbereichen Herne-Mitte, Wanne und Eickel. Die Anschrift Eickeler Bruch verortet sie im Bereich Eickel. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Herne genannt. Familienrechtliche Verfahren werden grundsätzlich bei den Familiengerichten der Amtsgerichte geführt, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten regelmäßig zur Arbeitsgerichtsbarkeit gehören. Welches Gericht konkret zuständig ist, muss jeweils gesondert bestimmt werden. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist die vollständige Kanzleianschrift der Ausgangspunkt der Routenplanung. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, die Zuordnung zum Arbeits- oder Familienrecht und Hinweise auf bereits laufende Verfahren erleichtern die erste Orientierung. Anschließend können die Übernahme des Anliegens, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Die angegebenen Öffnungszeiten sind Montag bis Samstag von 10:00 bis 18:00 Uhr; ein konkreter Gesprächstermin sollte gesondert vereinbart werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Herne

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Friedbert Beckebaum befindet sich am Eickeler Bruch 43A in 44651 Herne und hat damit ihren örtlichen Bezug im Bereich Eickel. Zu den genannten Stadtbereichen gehören außerdem Herne-Mitte und Wanne. Eine Innenstadtlage ist für die Kanzleianschrift nicht belegt. Für die Planung eines Besuchs mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte deshalb die genaue Adresse zugrunde gelegt werden. Angaben zu konkreten Linien, Haltestellen oder Stellplätzen liegen nicht vor. Die passende Verbindung und die Bedingungen der Anfahrt lassen sich vor einem vereinbarten Termin anhand aktueller Verkehrsinformationen prüfen. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist die Amtsgerichtsebene relevant: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich beispielsweise mit Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangsangelegenheiten. Das als Gericht am Standort genannte Amtsgericht Herne ist deshalb für die gerichtliche Einordnung dieses Rechtsgebiets von Bedeutung. Aus der Kanzleianschrift allein folgt allerdings nicht, dass es für ein bestimmtes Anliegen zuständig ist. Maßgeblich sind die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und die Umstände des jeweiligen Verfahrens. Beim Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist zwischen dem Kanzleistandort und dem zuständigen Gericht zu unterscheiden. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht Herne. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den Profilangaben nicht benannt. Die örtliche Zuständigkeit kann unter anderem an den Arbeitsort oder den Sitz der beklagten Partei anknüpfen. Für beide Rechtsgebiete gilt somit: Die Lage der Kanzlei in Herne bestimmt nicht automatisch den Gerichtsort.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind bei einer Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, das betreffende Schreiben und eine zeitliche Übersicht der Ereignisse hilfreich. Bei einer Kündigung spielt auch eine Rolle, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Je nach Sachverhalt können ergänzend Lohnabrechnungen, Schriftwechsel oder betriebliche Vereinbarungen relevant sein. Arbeitsrechtliche Anliegen können kurzen Fristen unterliegen; eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, ob bereits eine Kündigung vorliegt oder ein Termin ansteht. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.
Kann eine arbeitsrechtliche Angelegenheit auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
Nicht jede arbeitsrechtliche Auseinandersetzung führt vor Gericht. Fragen zu Vertragsklauseln, Vergütung, Zeugnissen oder der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können zunächst Gegenstand einer rechtlichen Prüfung und außergerichtlicher Gespräche sein. Ob eine Verständigung möglich ist, hängt unter anderem von den Positionen der Beteiligten und den tatsächlichen Umständen ab. Kommt es zu einem arbeitsgerichtlichen Verfahren, ist auch dort eine gütliche Einigung vorgesehen. Außergerichtliche Verhandlungen ersetzen allerdings nicht automatisch die Beachtung gesetzlicher oder vertraglicher Fristen. Der geeignete Verfahrensweg erfordert daher eine gesonderte Prüfung.
Welche Themen sollten bei einer Anfrage zu Trennung oder Scheidung angesprochen werden?
Eine erste Anfrage kann knapp benennen, ob es um die Trennung selbst, eine beabsichtigte Scheidung oder einzelne Folgen geht. Häufig sind Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Vermögensfragen und der Versorgungsausgleich berührt. Gibt es gemeinsame Kinder, können zusätzlich Betreuung, Umgang und elterliche Sorge relevant sein. Hilfreich ist auch der Hinweis auf bereits bestehende Vereinbarungen oder laufende Gerichtsverfahren. Nicht alle Fragen müssen gleichzeitig geklärt werden. Welche Themen rechtlich zusammenhängen und welche Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach der familiären und wirtschaftlichen Ausgangslage.
Worin unterscheiden sich elterliche Sorge und Umgangsrecht?
Die elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, insbesondere seine persönlichen Angelegenheiten und sein Vermögen. Dazu gehören beispielsweise wesentliche Entscheidungen über Gesundheit oder Schulbildung. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren berechtigten Personen. Beide Bereiche sind miteinander verbunden, rechtlich aber zu unterscheiden. Eine Trennung verändert eine bestehende gemeinsame Sorge nicht automatisch. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine Anfrage ist es hilfreich, die bisherige Betreuungssituation und den konkreten Streitpunkt sachlich zu beschreiben.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Beckebaum Friedbert

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalte.ivof.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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