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- Balzert Arbeitsrecht
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Balzert Arbeitsrecht hat seinen Standort an der Herner Straße 349 in Bochum. Die Kanzlei berät Betriebsräte, Unternehmen und Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Fragen. Gründer Daniel Balzert ist seit 2003 in der arbeitsrechtlichen Beratung tätig und seit 2008 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Zu den auf der Webseite behandelten Themen zählen Kündigung, Kündigungsschutzklage, Kündigen als Arbeitgeber, Betriebsrat und Kündigung sowie betriebliche Mitbestimmung. Die Beratung richtet sich auch an Mitglieder von Personalräten und Mitarbeitervertretungen. Bei der Beratung wird die jeweils andere Seite mitgedacht, um den Blick für Lösungen für die Mandanten zu schärfen. Regelmäßige Fortbildungen zu aktuellen Fragen des Arbeitsrechts werden als Bestandteil der fachanwaltlichen Tätigkeit beschrieben. Zum Team gehört Sylvia Booz, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie zertifizierte Mediatorin. Christoph Bork, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Strafrecht, ist in Kooperation eingebunden. Die Kanzleiräume befinden sich in der zweiten Etage und sind mit einem Fahrstuhl erreichbar. Als Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr nennt die Webseite die U 35, Haltestelle Riemke Markt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Herne – Einordnung der Redaktion
Balzert Arbeitsrecht befasst sich mit arbeitsrechtlichen Fragen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Unternehmen und Betriebsräten. Gründer Daniel Balzert ist seit 2003 in der arbeitsrechtlichen Beratung tätig und seit 2008 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Den inhaltlichen Mittelpunkt bilden Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und die betriebliche Mitbestimmung. Auch Mitglieder von Personalräten und Mitarbeitervertretungen gehören zum angesprochenen Personenkreis. Für Ratsuchende geht es in diesen Bereichen häufig darum, einen Konflikt im Beschäftigungsverhältnis einzuordnen, Unterlagen prüfen zu lassen und mögliche weitere Schritte zu besprechen. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können etwa der Zugang einer Kündigung, Unklarheiten im Arbeitsvertrag oder Fragen zur Beteiligung des Betriebsrats Anlass einer Anfrage sein. Auf Unternehmensseite stehen bei Kündigungen unter anderem die rechtlichen Voraussetzungen und das einzuhaltende Verfahren im Raum. Betriebsräte beschäftigen sich beispielsweise mit ihrer Anhörung vor einer Kündigung oder ihren Mitbestimmungsrechten bei betrieblichen Regelungen. Personalräte und Mitarbeitervertretungen handeln dagegen auf anderen rechtlichen Grundlagen. Welche Regelungen einschlägig sind, hängt deshalb auch von der Art des Arbeitgebers und der jeweiligen Interessenvertretung ab. Nach der Kanzleibeschreibung wird bei der Beratung die Perspektive der jeweils anderen Seite einbezogen. Regelmäßige Fortbildungen zu aktuellen arbeitsrechtlichen Fragen werden ebenfalls als Bestandteil der fachanwaltlichen Tätigkeit genannt. Zum Team gehört Sylvia Booz, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie zertifizierte Mediatorin. Christoph Bork, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Strafrecht, ist in Kooperation eingebunden. Diese Angaben ergänzen das Profil; der hier ausgewiesene Hauptschwerpunkt der Kanzlei bleibt das Arbeitsrecht. Beim örtlichen Bezug enthalten die vorliegenden Angaben eine Abweichung: Das Adressfeld nennt Herner Straße 349, 44807 Herne, während die Kanzleibeschreibung den Standort ausdrücklich Bochum zuordnet. Vor einer persönlichen Anfahrt sollte die Ortsangabe daher bestätigt werden. Eine Lage in Herne-Mitte, Wanne oder Eickel ist nicht belegt. Die Räume befinden sich laut Beschreibung in der zweiten Etage und sind per Fahrstuhl erreichbar. Als Nahverkehrsanbindung wird die U 35 mit der Haltestelle Riemke Markt genannt. Das aufgeführte Amtsgericht Herne ist für typische Kündigungsschutzverfahren nicht zuständig; diese gehören vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, die eigene Rolle und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben erleichtern die erste Einordnung. Ob die Kanzlei das Mandat übernehmen kann, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Termin erfolgt, ist anschließend unmittelbar mit ihr abzustimmen. Bei möglicherweise laufenden Fristen sollte deren Klärung nicht von einer ausstehenden Rückmeldung abhängig gemacht werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Herne
Für den räumlichen Bezug von Balzert Arbeitsrecht ist zwischen dem Herner Standortbezug des Profils und der Kanzleibeschreibung zu unterscheiden. Während das Adressfeld Herne nennt, bezeichnet die Beschreibung die Herner Straße 349 als Standort in Bochum. Eine Zuordnung der Kanzleiräume zu Herne-Mitte, Wanne oder Eickel lässt sich daraus nicht ableiten. Ebenso ist keine Innenstadtlage belegt. Für einen Besuch empfiehlt sich deshalb eine vorherige Bestätigung der vollständigen Adresse. Nach den vorliegenden Angaben liegen die Räume in der zweiten Etage und sind mit einem Fahrstuhl erreichbar. Die Webseite nennt für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln die U 35 und die Haltestelle Riemke Markt. Zur Pkw-Anfahrt und zu Parkmöglichkeiten liegen keine näheren Angaben vor. Das als Gericht am Standort aufgeführte Amtsgericht Herne ist grundsätzlich kein Arbeitsgericht. Kündigungsschutzklagen sowie typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Arbeitsentgelt oder arbeitsvertragliche Ansprüche werden vor den Arbeitsgerichten geführt. Dort werden auch betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten, etwa über Beteiligungsrechte eines Betriebsrats, im Beschlussverfahren behandelt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses, nicht allein nach der Kanzleiadresse. Für personalvertretungsrechtliche Streitigkeiten kommen dagegen regelmäßig die Verwaltungsgerichte in Betracht. Bei Mitarbeitervertretungen kann je nach Träger eine kirchliche Gerichtsbarkeit zuständig sein. Die richtige Zuordnung setzt daher eine Unterscheidung zwischen Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung voraus.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Vorname, Name, E-Mail, Telefonnummer und Ihre Nachricht ab. Vorname, Name, E-Mail und Nachricht sind als Pflichtfelder gekennzeichnet.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Laut Kanzlei setzt der Gesetzgeber für die Erstberatung beim Anwalt maximal 190,- Euro zzgl. USt. an. Dies gilt auch für Fachanwälte für Arbeitsrecht.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Laut Kanzlei setzt der Gesetzgeber für die Erstberatung beim Anwalt maximal 190,- Euro zzgl. USt. an. Dies gilt auch für Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Vorname, Name, E-Mail, Telefonnummer und Ihre Nachricht ab. Vorname, Name, E-Mail und Nachricht sind als Pflichtfelder gekennzeichnet.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls Nachträge hilfreich. Wichtig können außerdem das Datum und die Umstände des Zugangs, vorhandene Abmahnungen sowie Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber sein. Auch Angaben zu Beschäftigungsdauer, Tätigkeit und einer bestehenden Interessenvertretung können eine Rolle spielen. Bei Kündigungen gelten kurze gesetzliche Fristen; für eine Kündigungsschutzklage beträgt die Frist grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine Klage und wahrt diese Frist nicht. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, wird im Austausch geklärt.
- Welche Themen sollten Unternehmen vor einer arbeitsrechtlichen Anfrage zu einer geplanten Kündigung zusammenstellen?
- Für die Einordnung einer geplanten Kündigung sind unter anderem das Beschäftigungsverhältnis, der beabsichtigte Kündigungsgrund und der bisherige Verlauf relevant. Dazu können der Arbeitsvertrag, Angaben zur Beschäftigungsdauer und vorhandene Dokumentationen gehören. Ebenso sind ein möglicher besonderer Kündigungsschutz und die Existenz eines Betriebsrats bedeutsam. Ein Betriebsrat ist vor jeder Kündigung anzuhören; die Anforderungen hängen dabei vom Sachverhalt ab. Die Anfrage sollte erkennen lassen, ob eine Maßnahme erst erwogen oder bereits erklärt wurde. Eine allgemeine Darstellung kann die individuelle Prüfung der Voraussetzungen und des Verfahrens nicht ersetzen.
- Kann ein Betriebsrat selbst gegen die Kündigung eines Beschäftigten vorgehen?
- Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats und der individuelle Kündigungsschutz des betroffenen Beschäftigten sind voneinander zu unterscheiden. Der Betriebsrat wird vor einer Kündigung angehört und kann unter gesetzlichen Voraussetzungen Bedenken äußern oder widersprechen. Eine Kündigungsschutzklage wird hingegen grundsätzlich von der betroffenen Person erhoben. Daneben können eigene Rechte des Betriebsrats Gegenstand eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens sein. Für eine Anfrage ist daher hilfreich zu benennen, ob es um die Anhörung, einen möglichen Widerspruch, allgemeine Beteiligungsrechte oder den persönlichen Rechtsschutz eines Beschäftigten geht. Diese Anliegen können unterschiedliche Verfahrenswege erfordern.
- Gelten für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen dieselben Regeln?
- Nein. Betriebsräte arbeiten grundsätzlich auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes. Für Personalräte im öffentlichen Dienst gelten die einschlägigen Personalvertretungsgesetze des Bundes oder der Länder. Mitarbeitervertretungen bei kirchlichen Trägern richten sich nach den jeweils anwendbaren kirchlichen Regelungen. Trotz ähnlicher Aufgaben unterscheiden sich Beteiligungsrechte, Verfahren und gerichtliche Zuständigkeiten. Vor einer Mandatsanfrage sind deshalb die genaue Bezeichnung des Gremiums, die Art des Arbeitgebers und das konkrete Beteiligungsthema hilfreich. Auch vorhandene Beschlüsse, Schreiben des Arbeitgebers und erkennbare Fristen können für die erste Einordnung Bedeutung haben.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Balzert Arbeitsrecht
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Balzert Arbeitsrecht liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
4,9 von 5 · 53 Bewertungen
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Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Herner Straße 349, 44807 Herne
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: balzert-arbeitsrecht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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