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- Anwaltskanzlei Ralf Ohlinger
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Anwaltskanzlei Ralf Ohlinger hat ihren Sitz in Herne und ist auf verkehrsrechtliche Angelegenheiten spezialisiert. Sie nennt über 20 Jahre Erfahrung in der Beratung und Vertretung im Verkehrsrecht. Zu ihren Leistungen gehört die Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen auf Grundlage von Sachverständigen-Gutachten oder Rechnungen. Weitere Themen sind Schmerzensgeld, Unkostenpauschalen, Bußgeldbescheide sowie Führerscheinentzug und MPU. Auch bei strafrechtlichen Vorwürfen im Verkehrsrecht übernimmt die Kanzlei die Vertretung vor Gericht und Behörden. Das Angebot richtet sich an Mandanten mit verkehrsrechtlichen Anliegen, darunter Personen mit Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Der Erstkontakt erfolgt telefonisch oder über WhatsApp, um das Anliegen und den weiteren Ablauf zu besprechen. Im anschließenden Beratungsgespräch werden Fragen geklärt und die Vorgehensweise gemeinsam abgestimmt. Danach übernimmt die Kanzlei die Abwicklung des Falls einschließlich der Behördenkommunikation und gerichtlichen Vertretung. Fragen und Terminanfragen sind auch per E-Mail möglich. Nach eigener Angabe arbeitet die Kanzlei unter Verwendung der aktuellen Rechtsprechung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzleiohlinger.de
Beratung in Herne – Einordnung der Redaktion
Ralf Ohlinger führt die Anwaltskanzlei Ralf Ohlinger in der Mont-Cenis-Straße 246 in 44627 Herne. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Die vorliegende Kanzleibeschreibung stellt dagegen verkehrsrechtliche Angelegenheiten in den Mittelpunkt und nennt hierfür mehr als 20 Jahre Erfahrung in Beratung und Vertretung. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung relevant: Wer Unterstützung bei einem arbeitsrechtlichen Problem sucht, sollte bei der Kontaktaufnahme zunächst klären, ob die Kanzlei das konkrete Anliegen übernimmt. Die beschriebenen Leistungen betreffen insbesondere Verkehrsunfälle, Schadensersatz, Bußgeldverfahren und Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Konflikte zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Dazu zählen Kündigungen, Vergütungsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen oder die Auslegung eines Arbeitsvertrags. Eine anwaltliche Prüfung kann helfen, den Sachverhalt rechtlich einzuordnen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Schritte zu erläutern. Für die erste Besprechung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, einschlägige Schreiben und eine zeitliche Übersicht der Ereignisse hilfreich. Da bei einzelnen arbeitsrechtlichen Anliegen kurze Fristen eine Rolle spielen können, gehört auch das Datum des Zugangs wichtiger Dokumente zu den wesentlichen Informationen. Im Verkehrsrecht beschreibt die Kanzlei die Regulierung von Unfallschäden auf Grundlage von Sachverständigengutachten oder Rechnungen. Weitere genannte Themen sind Schmerzensgeld, Unkostenpauschalen, Bußgeldbescheide sowie Führerscheinentzug und medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU. Auch die Vertretung gegenüber Behörden und vor Gericht bei verkehrsstrafrechtlichen Vorwürfen gehört zur Kanzleibeschreibung. Mandantinnen und Mandanten können beispielsweise Unterlagen zum Unfallhergang, zur Schadenshöhe oder ein behördliches Schreiben zum Gegenstand der ersten Besprechung machen. Welche Fragen dabei im Vordergrund stehen, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Der örtliche Bezug liegt in Herne; zu den genannten Stadtteilen gehören Herne-Mitte, Wanne und Eickel. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Herne genannt, das je nach Zuständigkeit für zivilrechtliche Verkehrsunfallsachen oder bestimmte Straf- und Bußgeldverfahren in Betracht kommt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dort bereitgestellten Kontaktdaten für eine Anfrage nutzen. Laut Kanzleibeschreibung erfolgt der Erstkontakt telefonisch oder über WhatsApp; Fragen und Terminanfragen sind auch per E-Mail möglich. Im Beratungsgespräch werden Fragen und das weitere Vorgehen abgestimmt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Herne
Die Anwaltskanzlei Ralf Ohlinger befindet sich in der Mont-Cenis-Straße 246 in 44627 Herne. Das räumliche Umfeld des Profils umfasst Herne sowie die genannten Stadtteile Herne-Mitte, Wanne und Eickel. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich jedoch weder eine Zuordnung der Anschrift zu einem dieser Stadtteile noch eine belegte Innenstadtlage. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt anhand der vollständigen Adresse mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Konkrete Aussagen zu Haltestellen, Linien, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang sind auf dieser Grundlage nicht möglich. Entsprechende organisatorische Fragen können vor dem Besuch mit der Kanzlei geklärt werden. Ausgangspunkt und gewähltes Verkehrsmittel bestimmen die passende Verbindung innerhalb des Stadtgebiets. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Herne aufgeführt. Bei verkehrsrechtlichen Anliegen können Amtsgerichte insbesondere zivilrechtliche Verfahren über Schadensersatz aus Verkehrsunfällen führen, sofern die sachlichen und örtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Daneben kommen bestimmte Verkehrsstrafverfahren und gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid in Betracht. Nicht jedes Verfahren aus Herne fällt deshalb automatisch in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Herne. Streitigkeiten über behördliche Fahrerlaubnismaßnahmen sind grundsätzlich der Verwaltungsgerichtsbarkeit zuzuordnen. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine weitere Abgrenzung wichtig: Kündigungsschutzklagen, Vergütungsstreitigkeiten und andere arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden regelmäßig vor Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht. Ein bestimmtes Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Angaben nicht benannt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Beim Erstkontakt soll das Anliegen kurz geschildert werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Beim Erstkontakt wird ein Termin über Telefon oder WhatsApp vereinbart, das Anliegen kurz geschildert und der weitere Ablauf besprochen. Im Beratungsgespräch werden die Fragen detailliert geklärt und gemeinsam die Vorgehensweise abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Beim Erstkontakt wird ein Termin über Telefon oder WhatsApp vereinbart, das Anliegen kurz geschildert und der weitere Ablauf besprochen. Im Beratungsgespräch werden die Fragen detailliert geklärt und gemeinsam die Vorgehensweise abgestimmt.
Für den Erstkontakt: Beim Erstkontakt soll das Anliegen kurz geschildert werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Kann ich wegen einer Kündigung oder Abmahnung anfragen, obwohl die Kanzleibeschreibung Verkehrsrecht nennt?
- Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf, während die Kanzleibeschreibung verkehrsrechtliche Leistungen erläutert. Vor einer Mandatsanfrage ist deshalb eine kurze Klärung sinnvoll, ob das konkrete arbeitsrechtliche Anliegen übernommen wird. Für die erste Einordnung helfen Angaben dazu, ob es um eine Kündigung, Abmahnung, offene Vergütung oder ein anderes Thema geht. Relevante Schreiben und deren Zugangsdatum sollten benannt werden, weil insbesondere bei Kündigungen kurze gesetzliche Fristen bestehen können. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Übernahme des Mandats oder der Fristenkontrolle.
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für eine erste Besprechung sind insbesondere Angaben zum Unfallhergang, zu den Beteiligten und zu vorhandenen Versicherungsdaten hilfreich. Hinzukommen können Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie bereits vorhandene Gutachten, Kostenvoranschläge oder Rechnungen. Bei Verletzungen können ärztliche Unterlagen und eine Übersicht der Beschwerden für die Einordnung bedeutsam sein. Auch bisheriger Schriftverkehr mit Versicherungen sollte berücksichtigt werden. Welche Nachweise im Einzelfall benötigt werden, hängt unter anderem davon ab, ob Sachschäden, Personenschäden oder die Verantwortlichkeit für den Unfall streitig sind.
- Was sollte eine erste Anfrage zu einem Bußgeldbescheid enthalten?
- Hilfreich sind die Art des vorgeworfenen Verkehrsverstoßes, das Datum des Bescheids und die Information, wann er zugestellt wurde. Auch der vollständige Bescheid einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung sowie vorausgegangene Anhörungsschreiben können für die Prüfung wichtig sein. Allgemein ist zwischen einem Bußgeld, möglichen Punkten und einem Fahrverbot zu unterscheiden. Ob und welche Schritte in Betracht kommen, lässt sich erst anhand der Unterlagen beurteilen. Weil bei Bußgeldbescheiden gesetzliche Fristen gelten, sollte die Anfrage vorhandene Zustellungsdaten und bereits laufende Fristen klar erkennen lassen.
- Worin unterscheiden sich Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung und MPU?
- Ein Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen für einen bestimmten Zeitraum, ohne dass die Fahrerlaubnis als solche entzogen wird. Eine Fahrerlaubnisentziehung führt dagegen zum Verlust der Berechtigung; eine spätere Neuerteilung ist ein gesondertes Verfahren. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung dient dazu, behördliche Zweifel an der Fahreignung zu klären. Diese Themen können unterschiedliche rechtliche Verfahren betreffen und sollten bei einer Anfrage genau bezeichnet werden. Hilfreich sind insbesondere behördliche oder gerichtliche Schreiben, deren Zugangsdatum und eine kurze Darstellung des bisherigen Verfahrensverlaufs.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ralf Ohlinger
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,6 von 5 · 42 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Mont-Cenis-Straße 246, 44627 Herne
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzleiohlinger.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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