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- Anwaltskanzlei Möller
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Mark Holger Möller ist Rechtsanwalt in Herne und betreut private und gewerbliche Mandanten. Die Anwaltskanzlei Möller vertritt seit 1998 Mandanten unter anderem im Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht. Als Teilbereiche seiner Berufstätigkeit nennt Möller außerdem das allgemeine Zivilrecht sowie das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Das auf der Webseite dargestellte Angebot umfasst auch Unterhaltsrecht, Scheidung, Sorgerecht, Sozialrecht, Erbrecht und Vertragsrecht. Möller vertritt außergerichtliche und gerichtliche Interessen und ist an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und im Deutschen Anwaltverein. Im Strafrecht übernimmt die Kanzlei die Verteidigung bereits während des Ermittlungsverfahrens. Dazu gehören Akteneinsicht, Informationen zum Prozessablauf und Beratung zum Aussageverweigerungsrecht. Für persönliche Gespräche können Mandanten telefonisch oder über das Kontaktformular einen Termin vereinbaren. Die Kanzlei befindet sich in der Bochumer Str. 21 in Herne.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-herne.de, rechtsanwalt-herne.de
Beratung in Herne – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Mark Holger Möller betreut in der Anwaltskanzlei Möller in Herne private und gewerbliche Mandanten. Sein Profil nennt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie das Familienrecht. Die Kanzlei vertritt seit 1998 Mandanten in verschiedenen Rechtsgebieten, darunter im Ehe- und Familienrecht und im Arbeitsrecht. Möllers Tätigkeit umfasst sowohl die außergerichtliche Interessenvertretung als auch gerichtliche Verfahren. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und im Deutschen Anwaltverein. Für Ratsuchende stehen bei den beiden Profilschwerpunkten häufig Fragen im Mittelpunkt, die den beruflichen Alltag oder die persönliche Lebensgestaltung unmittelbar betreffen. Im Arbeitsrecht reichen typische Anliegen von der Gestaltung und Prüfung eines Arbeitsvertrags über Vergütungsfragen bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Auch Abmahnungen, Arbeitszeugnisse und Aufhebungsverträge können Gegenstand einer Anfrage sein. Je nachdem, ob sich Beschäftigte oder Unternehmen an einen Rechtsanwalt wenden, unterscheiden sich Ausgangslage und Interessen. Zur rechtlichen Einordnung gehören regelmäßig der Inhalt vertraglicher Vereinbarungen, der zeitliche Ablauf und die vorhandenen Schriftstücke. Bei bestimmten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gelten kurze gesetzliche Fristen, weshalb das Datum des Zugangs eines Schreibens für die erste Prüfung bedeutsam sein kann. Im Familienrecht nennt das dargestellte Angebot insbesondere Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht. Ratsuchende beschäftigen hier beispielsweise die rechtlichen Folgen einer Trennung, die finanzielle Situation der Familie oder die Verantwortung für gemeinsame Kinder. Diese Themen können miteinander zusammenhängen, werden rechtlich aber teilweise in unterschiedlichen Verfahren behandelt. Eine erste Bestandsaufnahme dient daher dazu, offene Fragen zu ordnen und relevante Unterlagen zusammenzustellen. Außergerichtliche Verständigungen und gerichtliche Klärungen sind unterschiedliche Wege der Interessenvertretung; welcher davon in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Die Kanzlei befindet sich in der Bochumer Str. 21, 44623 Herne. Zum örtlichen Umfeld gehören Herne-Mitte, Wanne und Eickel. Das am Standort genannte Amtsgericht Herne ist insbesondere für familienrechtliche Anliegen ein Bezugspunkt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine Anfrage die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Laut Kanzleibeschreibung lassen sich persönliche Gespräche telefonisch oder über das Kontaktformular vereinbaren. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und die Benennung bereits vorhandener Unterlagen erleichtern die erste Einordnung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Herne
Die Anwaltskanzlei Möller hat ihren Sitz in der Bochumer Str. 21, 44623 Herne. Für Ratsuchende aus Herne-Mitte, Wanne und Eickel bildet diese Anschrift den örtlichen Anlaufpunkt. Die vorliegenden Angaben nennen keine konkreten Verkehrsverbindungen oder Parkmöglichkeiten. Für einen persönlichen Termin empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung, unabhängig davon, ob die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw erfolgt. Dabei lassen sich die jeweilige Verbindung und die Bedingungen am Ziel prüfen. Angaben zu einer bestimmten Haltestelle, zur Gehzeit oder zu einem Stellplatzangebot sind mit der Anschrift allein nicht verbunden. Persönliche Gespräche werden nach der Kanzleibeschreibung telefonisch oder über das Kontaktformular vereinbart. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist das Amtsgericht Herne als genanntes Gericht am Standort relevant. Bei den Amtsgerichten bestehen Familiengerichte, die unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang führen. Ob das Amtsgericht Herne im einzelnen Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist hingegen eine Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den Angaben nicht benannt. Arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren beginnen grundsätzlich mit einer Güteverhandlung, die auf eine einvernehmliche Beilegung des Streits ausgerichtet ist.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kosten für eine Erstberatung betragen 190,00 Euro zzgl. 19% MwSt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kosten für eine Erstberatung betragen 190,00 Euro zzgl. 19% MwSt.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht
- Deutschen Anwaltverein
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind vor allem der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen und das betreffende Schreiben von Bedeutung. Bei einer Kündigung ist auch wichtig, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Hinzukommen können Lohnabrechnungen, bisheriger Schriftverkehr und eine kurze zeitliche Übersicht. Bei einer Abmahnung hilft eine sachliche Beschreibung des beanstandeten Vorgangs. Da insbesondere bei Kündigungen kurze gesetzliche Fristen gelten können, sollte eine Anfrage auf vorhandene Fristen oder Zugangsdaten aufmerksam machen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Anliegen ab.
- Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Kündigung grundsätzlich?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise die Freistellung, offene Vergütung oder das Arbeitszeugnis geregelt werden. Beide Formen können unterschiedliche arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Folgen haben. Für eine erste Anfrage sind deshalb der vollständige Text, der bisherige Verlauf und etwaige Fristsetzungen wichtig. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt nicht die Prüfung der jeweiligen Erklärung oder Vereinbarung anhand der persönlichen Situation.
- Welche Themen sollten vor einer Anfrage zu Trennung und Scheidung geordnet werden?
- Bei einer Trennung können mehrere rechtliche Themen nebeneinander auftreten: die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die finanzielle Versorgung, die Betreuung gemeinsamer Kinder und eine spätere Scheidung. Hilfreich ist eine Übersicht darüber, seit wann die Trennung besteht, welche Absprachen bereits getroffen wurden und wo noch Uneinigkeit herrscht. Je nach Fragestellung können Heiratsurkunde, Einkommensnachweise und vorhandene Vereinbarungen relevant sein. Nicht jede Trennungsfolge wird automatisch im Scheidungsverfahren abschließend geregelt. Eine erste Besprechung kann daher zunächst der Abgrenzung und Priorisierung der verschiedenen Anliegen dienen.
- Wie unterscheiden sich Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt?
- Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind, etwa wichtige Entscheidungen zu seiner Gesundheit, Ausbildung oder seinem Aufenthalt. Beim Umgang geht es um den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Kindesunterhalt betrifft die Sicherung seines Lebensbedarfs. Diese Fragen stehen im Familienalltag miteinander in Verbindung, sind rechtlich jedoch voneinander zu unterscheiden. Für eine Anfrage helfen Angaben zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Vereinbarungen und zu möglichen gerichtlichen Entscheidungen. Bei Unterhaltsfragen können zusätzlich Informationen über Einkommen und wirtschaftliche Verhältnisse erforderlich sein.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Mark Holger Möller
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,6 von 5 · 66 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Bochumer Str. 21, 44623 Herne
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-herne.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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