Veröffentlichtes Profil

Gabriele Lücke

Gabriele Lücke in Herne: Verkehrsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin · Rechtsanwaltskanzlei Gabriele Lücke

Heidstrasse 129, 44649 Herne

Telefon: +49 2325 76077

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Hamm
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Gabriele Lücke

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Rechtsanwaltskanzlei Gabriele Lücke hat ihren Sitz in der Heidstrasse 129 in Herne (Wanne). Als Tätigkeitsbereiche nennt die Kanzlei Verkehrsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht. Sie bietet Beratung und Vertretung an. Interessierte können die Kanzlei persönlich kennenlernen und im Gespräch über ihr Anliegen entscheiden, ob sie ihr ein Mandat anvertrauen möchten. Auch eine Entscheidung gegen die Beauftragung wird akzeptiert. Konkrete Angaben zur Zusammensetzung des Mandantenkreises enthält die Webseite nicht. Für Besprechungen bittet die Kanzlei um eine telefonische oder persönliche Terminvereinbarung. Zur Vorbereitung sollen wesentliche Unterlagen möglichst in zeitlicher Reihenfolge zusammengestellt und mitgebracht werden. Auf möglicherweise relevante Fristen sollen Mandanten bereits bei der Terminvereinbarung hinweisen. Die Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, erteilen jedoch keine Rechtsauskünfte; diese bleiben den Rechtsanwälten vorbehalten. Fragen zu voraussichtlichen Gebühren und zum möglichen weiteren Verfahrensverlauf beantwortet die Kanzlei auf Grundlage des mitgeteilten Sachverhalts. Besprechungstermine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Bürozeiten möglich. Gabriele Lücke gehört der Rechtsanwaltskammer Hamm an.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-luecke.de, kanzlei-luecke.de

Beratung in Herne – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Gabriele Lücke ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Gabriele Lücke in der Heidstrasse 129 in Herne im Stadtteil Wanne ansässig. Ihr Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Die Kanzlei bietet Beratung und Vertretung an und führt in ihrer Beschreibung daneben Verkehrsrecht und Strafrecht auf. Gabriele Lücke gehört der Rechtsanwaltskammer Hamm an. Für Ratsuchende aus Herne, etwa aus Wanne, Eickel oder Herne-Mitte, liegt damit eine örtliche Anlaufstelle für die rechtliche Einordnung beruflicher und familiärer Konflikte vor. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen zum Arbeitsvertrag, zu einer Kündigung, einer Abmahnung oder zu einem Arbeitszeugnis im Mittelpunkt. Auch Vergütung, Arbeitszeit und die Bedingungen einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Anlass für eine Anfrage sein. Hinter diesem Schwerpunkt stehen sowohl die Prüfung von Unterlagen als auch die Einordnung des bisherigen Geschehens und möglicher weiterer Schritte. Da arbeitsrechtliche Angelegenheiten mit kurzen Fristen verbunden sein können, bittet die Kanzlei darum, auf möglicherweise relevante Fristen schon bei der Terminvereinbarung hinzuweisen. Eine rechtliche Bewertung setzt die Kenntnis des konkreten Sachverhalts voraus. Im Familienrecht sind Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen sowie Sorge- und Umgangsregelungen typische Anliegen. Dabei können persönliche Lebensumstände, Einkommensverhältnisse und bereits bestehende Vereinbarungen für die rechtliche Einordnung wichtig sein. Für die Vorbereitung eines Gesprächs empfiehlt die Kanzlei, wesentliche Unterlagen möglichst in zeitlicher Reihenfolge zusammenzustellen und mitzubringen. Welche Dokumente im Einzelfall benötigt werden, hängt vom Gegenstand der Anfrage ab. Ein erstes Kennenlernen dient auch dazu, über eine mögliche Beauftragung zu entscheiden; eine Entscheidung gegen ein Mandat wird nach der Kanzleibeschreibung ebenfalls akzeptiert. Der Standort in Wanne ist bei der Anfahrtsplanung innerhalb Hernes zu berücksichtigen. Konkrete Verkehrsverbindungen oder Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben. Zu den genannten Gerichten am Standort gehört das Amtsgericht Herne; dessen Zuständigkeit für eine konkrete Familiensache muss gesondert geklärt werden. Über das Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die verfügbaren Kontaktangaben für eine Anfrage nutzen. Die Kanzlei bittet um telefonische oder persönliche Terminvereinbarung; Besprechungen sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Bürozeiten möglich. Bei der Anfrage können das Rechtsgebiet, der Anlass und bekannte Fristen benannt werden. Rechtsauskünfte bleiben den Rechtsanwälten vorbehalten; die zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeiter erteilen sie nicht.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Herne

Die Rechtsanwaltskanzlei Gabriele Lücke befindet sich in der Heidstrasse 129 im Herner Stadtteil Wanne. Der Standort ist damit innerhalb des Stadtgebiets von Herne-Mitte und Eickel zu unterscheiden. Für einen persönlichen Besprechungstermin ist die genaue Anschrift maßgeblich, nicht allein die Ortsangabe Herne. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Angaben zu Haltestellen, Verbindungen oder Stellplätzen liegen jedoch nicht vor. Auch eine bestimmte Nähe zur Innenstadt ist nicht belegt. Vor der Anreise ist deshalb eine Prüfung der aktuellen Route sinnvoll. Die Kanzlei bittet für Besprechungen um eine telefonische oder persönliche Terminvereinbarung. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Herne genannt. Familienrechtliche Verfahren werden grundsätzlich bei den Familiengerichten als Abteilungen der Amtsgerichte geführt. Dazu zählen insbesondere Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht. Ob das Amtsgericht Herne im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen der Beteiligten; der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist hingegen regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, gehören typischerweise vor ein Arbeitsgericht und nicht vor das Amtsgericht Herne. Ein bestimmtes zuständiges Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Angaben nicht benannt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Stellen Sie alle wesentlichen Unterlagen zum Mandat möglichst in zeitlicher Reihenfolge zusammen und bringen Sie diese zum Besprechungstermin mit. Informieren Sie die Mitarbeiter bereits bei der Terminvereinbarung in groben Zügen über das betroffene Rechtsgebiet und eventuell relevante Fristen. Bewahren Sie Umschläge mit vermerktem Zustelldatum zusammen mit dem jeweiligen Schriftstück auf und halten Sie diese für die Fristenberechnung bereit.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei lädt zum persönlichen Kennenlernen und zu einem Gespräch über Ihr Problem ein, damit Sie entscheiden können, ob Sie ihr das Mandat anvertrauen möchten. Fragen zu voraussichtlich entstehenden Gebühren und zum weiteren Verfahrensverlauf werden beantwortet, nachdem Sie über den zugrunde liegenden Sachverhalt informiert haben. Besprechungstermine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Bürozeiten möglich.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei lädt zum persönlichen Kennenlernen und zu einem Gespräch über Ihr Problem ein, damit Sie entscheiden können, ob Sie ihr das Mandat anvertrauen möchten. Fragen zu voraussichtlich entstehenden Gebühren und zum weiteren Verfahrensverlauf werden beantwortet, nachdem Sie über den zugrunde liegenden Sachverhalt informiert haben. Besprechungstermine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Bürozeiten möglich.

Für den Erstkontakt: Stellen Sie alle wesentlichen Unterlagen zum Mandat möglichst in zeitlicher Reihenfolge zusammen und bringen Sie diese zum Besprechungstermin mit. Informieren Sie die Mitarbeiter bereits bei der Terminvereinbarung in groben Zügen über das betroffene Rechtsgebiet und eventuell relevante Fristen. Bewahren Sie Umschläge mit vermerktem Zustelldatum zusammen mit dem jeweiligen Schriftstück auf und halten Sie diese für die Fristenberechnung bereit.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für die erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Hinzukommen können einschlägige Korrespondenz, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Bei einer Kündigung ist insbesondere der Zeitpunkt des Zugangs für die Prüfung möglicher Fristen bedeutsam. Eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, ob bereits ein Schreiben vorliegt und wann es eingegangen ist. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Streitgegenstand und lässt sich im Gespräch klären.
Kann eine arbeitsrechtliche Angelegenheit zunächst ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
Nicht jede arbeitsrechtliche Auseinandersetzung führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Sachverhalt kommen zunächst eine rechtliche Prüfung, ein Austausch mit der anderen Seite oder Verhandlungen über eine Vereinbarung in Betracht. Das kann beispielsweise bei offenen Vergütungsfragen, einem Arbeitszeugnis oder den Bedingungen einer Beendigung relevant sein. Ob ein außergerichtlicher Weg geeignet ist, hängt unter anderem von den Positionen der Beteiligten und bestehenden Fristen ab. Verhandlungen ersetzen nicht automatisch die Wahrung gesetzlicher Fristen. Auch vor dem Arbeitsgericht ist eine gütliche Einigung grundsätzlich möglich.
Was sollte vor einem Gespräch über Trennung, Scheidung und Unterhalt zusammengestellt werden?
Hilfreich ist zunächst eine Übersicht zur familiären Situation und zu den Themen, die geklärt werden sollen. Je nach Anliegen können Angaben zum Trennungszeitpunkt, zu gemeinsamen Kindern, zum Einkommen und zu bestehenden Vereinbarungen erforderlich sein. Bei Unterhaltsfragen spielen häufig Einkommensnachweise und Informationen zu wirtschaftlichen Verpflichtungen eine Rolle. Bereits vorliegende gerichtliche Schreiben oder Beschlüsse können ebenfalls wichtig sein. Nicht jedes Dokument wird in jeder Angelegenheit gebraucht. Eine geordnete Zusammenstellung erleichtert das Gespräch und hilft, offene Fragen sowie mögliche Fristen frühzeitig zu erkennen.
Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht bei getrennt lebenden Eltern?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für wesentliche Angelegenheiten eines Kindes, etwa seine Betreuung, Erziehung und rechtliche Vertretung. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern. Beide Bereiche hängen zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Eine Trennung bedeutet nicht automatisch, dass eine bestehende gemeinsame Sorge endet. Bei Konflikten stehen das Kindeswohl und die konkreten Lebensumstände im Mittelpunkt. Ob eine Vereinbarung, Unterstützung durch das Jugendamt oder eine familiengerichtliche Klärung in Betracht kommt, hängt von der jeweiligen Situation ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Gabriele Lücke

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Gabriele Lücke liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 22 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwaltskanzlei Gabriele Lücke insgesamt und nicht auf Gabriele Lücke persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,022

Google veröffentlicht zu diesen 22 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Heidstrasse 129, 44649 Herne

Montag
09:00-12:00 / 14:00-17:00
Dienstag
09:00-12:00 / 14:00-17:00
Mittwoch
09:00-12:00
Donnerstag
09:00-12:00 / 14:00-17:00
Freitag
09:00-12:00 / 14:00-17:00

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Gabriele Lücke. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Herne

Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-luecke.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Fehler melden · Profil übernehmen