Veröffentlichtes Profil

Tobias Kuschkewitz

Tobias Kuschkewitz: Sozialrecht und Strafverteidigung in Herne

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht · Rechtsanwalt Tobias Kuschkewitz

Düngelstraße 84, 44623 Herne

Telefon: +49 2323 399 59 86

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Tobias Kuschkewitz
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Tobias Kuschkewitz ist Rechtsanwalt in Herne und Fachanwalt für Sozialrecht sowie Fachanwalt für Strafrecht. Als weitere Qualifikation nennt seine Webseite den Titel Maitre en Droit (Paris X). Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Sozialrecht, insbesondere bei Hartz IV, und in der Strafverteidigung. Sein Angebot richtet sich an Menschen mit Problemen in diesen Bereichen. Auf seiner Internetseite informiert er über seine Person und seine Philosophie sowie über Grundlagen, Sofortmaßnahmen und Kosten im Sozialrecht und in der Strafverteidigung. Er lädt Interessierte dazu ein, sich zunächst mit diesen Informationen vertraut zu machen und anschließend Kontakt aufzunehmen. Die Lösung des jeweiligen Problems beschreibt er als gemeinsame Arbeit mit den Mandanten. Für dringende Fälle wie Verhaftungen oder Durchsuchungen nennt er eine Notrufnummer. Seine Kanzlei befindet sich in der Düngelstraße 84 in Herne. Er arbeitet in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Carsten Rüsberg.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-kuschkewitz.de, ra-kuschkewitz.de

Beratung in Herne – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Tobias Kuschkewitz hat seine Kanzlei in der Düngelstraße 84 in 44623 Herne. Er ist Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht; seine Webseite nennt außerdem die Qualifikation Maître en Droit (Paris X). Bei den Tätigkeitsangaben ist eine Unterscheidung wichtig: Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf. Die belegte Kanzleibeschreibung bezeichnet dagegen das Sozialrecht, insbesondere Anliegen rund um die historisch als Hartz IV bekannten Leistungen, und die Strafverteidigung als Schwerpunkte. Ratsuchende sollten deshalb bei der Anfrage konkret benennen, welchem Rechtsgebiet ihr Anliegen zuzuordnen ist. Im Arbeitsrecht betreffen typische Fragen die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, ausstehende Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten erwarten hier gewöhnlich eine Einordnung von Arbeitsvertrag, Schriftverkehr und zeitlichen Abläufen. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Fragen zur elterlichen Sorge im Mittelpunkt. Dabei können persönliche Lebensverhältnisse ebenso wichtig sein wie finanzielle Unterlagen und bereits vorhandene Vereinbarungen. Welche Unterstützung Kuschkewitz in diesen beiden im Profil genannten Rechtsgebieten konkret übernimmt, lässt sich im Rahmen einer Kontaktanfrage klären. Die auf seiner Webseite beschriebenen Schwerpunkte Sozialrecht und Strafverteidigung betreffen andere Ausgangslagen. Im Sozialrecht geht es etwa um Leistungsbescheide, die Ablehnung beantragter Unterstützung oder die Überprüfung behördlicher Entscheidungen. In Strafsachen können Ermittlungsverfahren, eine Beschuldigung, Durchsuchungen oder Verhaftungen Anlass für anwaltlichen Kontakt sein. Kuschkewitz stellt auf seiner Internetseite Informationen zu Grundlagen, Sofortmaßnahmen und Kosten dieser Bereiche bereit. Für dringende Situationen wie Verhaftungen oder Durchsuchungen nennt er eine Notrufnummer. Die Bearbeitung eines Problems beschreibt er als gemeinsame Arbeit mit den Mandanten. Der örtliche Bezug liegt in Herne mit den Stadtteilen Herne-Mitte, Wanne und Eickel. Die Kanzlei an der Düngelstraße wird in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Carsten Rüsberg geführt. Für familienrechtliche und bestimmte strafrechtliche Verfahren kommt das Amtsgericht Herne in Betracht; arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Streitigkeiten gehören grundsätzlich zu eigenen Gerichtsbarkeiten. Eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de kann zunächst das Anliegen, vorhandene Schreiben und bekannte Termine knapp zusammenfassen. Anschließend lassen sich die mögliche Mandatsübernahme und das weitere Vorgehen abstimmen. Für einen Besuch empfiehlt sich eine vorherige Termin- und Anfahrtsabstimmung; konkrete Angaben zu Verkehrsanbindungen liegen nicht vor.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Herne

Die Kanzlei von Tobias Kuschkewitz befindet sich in der Düngelstraße 84, 44623 Herne. Zum örtlichen Umfeld gehören die genannten Stadtteile Herne-Mitte, Wanne und Eickel. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt; ebenso wenig lässt sich daraus eine unmittelbare Innenstadtlage ableiten. Für Ratsuchende aus dem Herner Stadtgebiet bildet die vollständige Anschrift den Ausgangspunkt der Anfahrtsplanung. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anreisen möchte, kann die Verbindung anhand aktueller Fahrplan- beziehungsweise Kartendaten prüfen. Belegte Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Diese Punkte lassen sich vor einem vereinbarten Besuch gezielt erfragen. Von den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Herne vor allem für das Familienrecht und für Teile der Strafrechtspflege relevant. Als Familiengericht behandelt ein Amtsgericht beispielsweise Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten und Verfahren zur elterlichen Sorge, sofern die jeweilige örtliche Zuständigkeit gegeben ist. In Strafsachen verhandeln Amtsgerichte insbesondere Verfahren, die nach ihrer gesetzlichen Zuständigkeit vor den Strafrichter oder das Schöffengericht gehören. Das im Profil als Hauptschwerpunkt aufgeführte Arbeitsrecht fällt bei Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern dagegen grundsätzlich in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Streitigkeiten über Sozialleistungen werden regelmäßig vor Sozialgerichten geführt. Konkrete Arbeits- oder Sozialgerichte sind in den Angaben nicht genannt. Der Kanzleisitz allein bestimmt nicht, welches Gericht einen einzelnen Fall bearbeitet.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, das betreffende Schreiben und Angaben dazu hilfreich, wann es zugegangen ist. Ergänzend können Lohnabrechnungen, relevante Korrespondenz und eine kurze zeitliche Übersicht Bedeutung haben. Bei arbeitsrechtlichen Anliegen können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Eine Anfrage sollte deshalb bekannte Termine und das Datum des Zugangs ausdrücklich nennen. Ob eine Vertretung übernommen wird und welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind, wird im persönlichen Austausch geklärt.
Was sollte eine erste Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder elterlicher Sorge enthalten?
Hilfreich ist eine sachliche Beschreibung der aktuellen Situation und der Frage, die geklärt werden soll. Je nach Anliegen können Angaben zum Trennungszeitpunkt, zu gemeinsamen Kindern, zu Einkommensverhältnissen sowie zu bestehenden Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen relevant sein. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig ein Überblick; umfangreiche persönliche Unterlagen können nach Abstimmung folgen. Unterhalt, Scheidung und Sorgefragen sind rechtlich unterschiedliche Themen, auch wenn sie im Alltag zusammenhängen. Deshalb erleichtert eine klare Benennung des Anliegens die Vorbereitung eines Gesprächs.
Welche Unterlagen helfen bei Fragen zu einem Sozialleistungsbescheid?
Ausgangspunkt ist regelmäßig der vollständige Bescheid einschließlich seiner Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung. Wichtig sind außerdem das Datum des tatsächlichen Zugangs, der zugrunde liegende Antrag und gegebenenfalls frühere Bescheide oder Schreiben der Behörde. Eine kurze Übersicht macht deutlich, ob es beispielsweise um eine Ablehnung, eine geringere Leistung oder eine Rückforderung geht. Der Ausdruck Hartz IV bezeichnet ein früheres Leistungssystem; für die rechtliche Einordnung sind deshalb der betroffene Zeitraum und die konkret genannte Leistung entscheidend. Fristen können ebenfalls eine wesentliche Rolle spielen.
Wie unterscheidet sich eine dringende strafrechtliche Anfrage von einer allgemeinen Kontaktaufnahme?
Bei einer Verhaftung oder einer laufenden Durchsuchung steht eine aktuelle Maßnahme im Raum, während eine allgemeine Anfrage beispielsweise ein bereits erhaltenes Schreiben betreffen kann. Für die Kontaktaufnahme sind die Art der Maßnahme, die beteiligte Behörde, ein vorhandenes Aktenzeichen und bekannte Termine hilfreich. Auch sollte deutlich werden, ob die betroffene Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angesprochen wird. Ob und wie kurzfristig anwaltliche Unterstützung möglich ist, muss unmittelbar geklärt werden; eine abgesendete Anfrage bestätigt noch keine Mandatsübernahme.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Tobias Kuschkewitz

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Düngelstraße 84, 44623 Herne

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-kuschkewitz.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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