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- Rechtsanwaltskanzlei Braun
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Braun in Neu-Ulm berät und vertritt Mandanten aus Ulm, Neu-Ulm und Umgebung. Ihre Schwerpunkte liegen im Familienrecht und Verkehrsrecht; außerdem bietet sie Unterstützung im Zwangsvollstreckungsrecht. Die Kanzlei wurde 1977 gegründet und wird in zweiter Generation familiengeführt. Im Familienrecht umfasst die Tätigkeit Trennung und Scheidung, Vermögensauseinandersetzung, Sorge- und Umgangsrecht, Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Gewaltschutz. Die auf der Webseite vorgestellte Rechtsanwältin ist Fachanwältin für Familienrecht und beschreibt ihr Vorgehen bei familiären Konflikten als einfühlsam und umsichtig. Im Verkehrsrecht bietet die Kanzlei Beratung und Vertretung, insbesondere bei Verkehrsunfällen sowie bei Ansprüchen Geschädigter auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Zur Arbeitsweise gehören die individuelle Prüfung jedes Falls, Diskretion, regelmäßige Weiterbildung und die Orientierung an der aktuellen Rechtsprechung. Die Anwältin legt Wert auf enge Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit ihren Mandanten. Beratungstermine werden telefonisch vereinbart und sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-braun-neu-ulm.de, ra-braun-neu-ulm.de
Beratung in Ulm – Einordnung der Redaktion
Carolin Braun ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in der Rechtsanwaltskanzlei Braun. Das Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt ihres Profils. Die 1977 gegründete und in zweiter Generation familiengeführte Kanzlei beschreibt ihren Standort als Neu-Ulm und richtet sich an Mandantinnen und Mandanten aus Ulm, Neu-Ulm und der Umgebung. Im Mittelpunkt der familienrechtlichen Tätigkeit stehen Trennung und Scheidung sowie die damit verbundenen persönlichen und wirtschaftlichen Fragen. Dazu zählen die Vermögensauseinandersetzung, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Gewaltschutz. Ratsuchende können hier unterschiedliche, häufig miteinander verbundene Anliegen einordnen lassen. Bei einer Trennung geht es oft nicht allein um die Auflösung der Ehe. Auch die Betreuung gemeinsamer Kinder, finanzielle Verpflichtungen und die Zuordnung von Vermögenswerten können Klärungsbedarf auslösen. Im Sorge- und Umgangsrecht steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt; beim Unterhalt spielen unter anderem die familiäre Situation und die wirtschaftlichen Verhältnisse eine Rolle. Die belegte Kanzleibeschreibung nennt eine individuelle Prüfung, Diskretion und einen engen Informationsaustausch mit den Mandantinnen und Mandanten als Bestandteile der Arbeitsweise. Carolin Braun beschreibt ihr Vorgehen bei familiären Konflikten als einfühlsam und umsichtig. Regelmäßige Weiterbildung und die Orientierung an der aktuellen Rechtsprechung gehören ebenfalls zur beschriebenen Arbeitsweise. Daneben ist die Kanzlei im Verkehrsrecht tätig, insbesondere bei Verkehrsunfällen und Ansprüchen Geschädigter auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Unterstützung wird außerdem im Zwangsvollstreckungsrecht angeboten. Der örtliche Bezug umfasst den Raum Ulm und Neu-Ulm, damit auch Ratsuchende aus Ulmer Stadtteilen wie Mitte, Söflingen oder Wiblingen. Als Anschrift ist im Profil Ryschawystraße 2, 89233 Ulm angegeben, während die Kanzleibeschreibung Neu-Ulm nennt. Der genaue Zielort sollte deshalb vor einer Anfahrt bestätigt werden. Für familienrechtliche Verfahren kommt unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Ulm mit seinem Familiengericht in Betracht, sofern es örtlich zuständig ist. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst das Anliegen, die beteiligten Personen sowie gegebenenfalls laufende Fristen benennen. Welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist, lässt sich anschließend mit der Kanzlei klären. Laut Kanzleibeschreibung werden Beratungstermine telefonisch vereinbart; Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind ebenfalls möglich. Vor einem persönlichen Besuch empfiehlt sich wegen der unterschiedlichen Ortsangaben eine Bestätigung der Anschrift und der passenden Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ulm
Das räumliche Umfeld der Rechtsanwaltskanzlei Braun ist durch den Bezug zu Ulm, Neu-Ulm und der Umgebung geprägt. Die Kanzleibeschreibung verortet die Kanzlei in Neu-Ulm; die Profilanschrift lautet dagegen Ryschawystraße 2, 89233 Ulm. Eine eindeutige Zuordnung zu einem Stadtteil lässt sich daraus nicht ableiten. Mitte, Söflingen und Wiblingen sind als Ulmer Stadtteile genannt, nicht jedoch als belegter Kanzleisitz. Auch eine Innenstadtlage oder eine bestimmte Verkehrsanbindung ist nicht dokumentiert. Für einen Besuch aus Ulm oder dem Umland sollte daher zunächst der genaue Standort bestätigt werden. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw kann anschließend anhand der bestätigten Adresse geplant werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Ulm besonders relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie familienrechtlichen Gewaltschutzverfahren. Ob das Amtsgericht Ulm im jeweiligen Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen Umständen der Beteiligten. Der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Das Landgericht Ulm ist nicht das reguläre Eingangsgericht für Familiensachen. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen können dagegen je nach Streitgegenstand und Streitwert das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig sein. Im Zwangsvollstreckungsrecht kommen insbesondere Aufgaben des Amtsgerichts als Vollstreckungsgericht in Betracht; welche Stelle tätig wird, hängt von der jeweiligen Vollstreckungsmaßnahme ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Beratungstermine nur nach telefonischer Vereinbarung – auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Beratungstermine nur nach telefonischer Vereinbarung – auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage hilft eine kurze Übersicht über die familiäre Situation: Besteht eine Ehe, seit wann leben die Beteiligten getrennt und gibt es gemeinsame minderjährige Kinder? Außerdem können bereits vorliegende gerichtliche Schreiben, Vereinbarungen oder Angaben zu laufenden Fristen wichtig sein. Wenn finanzielle Fragen betroffen sind, werden häufig Informationen zu Einkommen, Vermögen und Verbindlichkeiten benötigt. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, hängt vom Anliegen ab und sollte vor dem Termin abgestimmt werden. Umfangreiche oder besonders sensible Unterlagen müssen nicht ungefragt mit der ersten Nachricht übersandt werden.
- Wie unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, etwa Entscheidungen über Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche hängen zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Eine Trennung beantwortet deshalb nicht automatisch alle Fragen zur künftigen Betreuung oder zu Entscheidungsbefugnissen. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage sind Angaben zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Regelungen und zu einem möglichen laufenden Verfahren hilfreich.
- Welche Rolle spielen Einkommen und Vermögen bei Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung?
- Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung betreffen unterschiedliche wirtschaftliche Folgen einer Trennung. Beim Kindes- oder Ehegattenunterhalt sind insbesondere Bedarf, Einkommen und Leistungsfähigkeit relevant; die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Unterhaltsart. Bei der Vermögensauseinandersetzung können Eigentumsverhältnisse, Verbindlichkeiten, der eheliche Güterstand und vorhandene Vereinbarungen eine Rolle spielen. Nicht jeder Vermögenswert wird bei einer Scheidung automatisch geteilt. Für die erste Einordnung ist daher eine geordnete Übersicht über die wirtschaftlichen Verhältnisse hilfreich. Welche Nachweise und Zeiträume maßgeblich sind, lässt sich erst anhand des konkreten Anliegens bestimmen.
- Was ist bei einer Anfrage wegen Gewalt oder Bedrohungen im familiären Umfeld wichtig?
- Bei akuter Gefahr ist die Polizei die unmittelbare Anlaufstelle. Familienrechtlicher Gewaltschutz kann daneben gerichtliche Schutzmaßnahmen betreffen, beispielsweise Kontakt- oder Näherungsverbote sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung. Für eine anwaltliche Anfrage sind eine sachliche zeitliche Übersicht, vorhandene Nachrichten, ärztliche Unterlagen oder Angaben zu Polizeieinsätzen möglicherweise relevant. Dringlichkeit und bereits angesetzte Termine sollten früh benannt werden. Welche Schutzmöglichkeiten bestehen und welches Gericht zuständig ist, hängt von den Umständen ab. Eine allgemeine Profilinformation kann diese individuelle Prüfung nicht ersetzen.
- Welche Unterlagen helfen bei einer Anfrage nach einem Verkehrsunfall oder zur Zwangsvollstreckung?
- Nach einem Verkehrsunfall sind häufig Angaben zum Unfallhergang, zu den Beteiligten und Versicherungen sowie Fotos, Gutachten und vorhandener Schriftverkehr hilfreich. Bei Verletzungen können auch ärztliche Unterlagen Bedeutung haben. Geht es um die Durchsetzung einer bereits festgestellten Forderung, sind insbesondere ein vorhandener Vollstreckungstitel und Informationen zu bisherigen Vollstreckungsmaßnahmen relevant. Schadensersatzansprüche und Zwangsvollstreckung betreffen unterschiedliche Verfahrensschritte: Zunächst kann die Klärung eines Anspruchs erforderlich sein, später dessen Durchsetzung. Welche Unterlagen benötigt werden, sollte passend zum jeweiligen Anliegen abgestimmt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Carolin Braun
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-braun-neu-ulm.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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