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- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Alexander Barauke wird auf der Webseite der Kanzlei BLK in Ulm gemeinsam mit Juliane Lidl als Rechtsanwalt für Sanierung und Insolvenzrecht genannt. Die Sanierungs- und Insolvenzberatung umfasst Insolvenzvermeidung, die Begleitung von Insolvenzverfahren und die Beratung der Geschäftsleitung einschließlich Geschäftsführer- und Vorstandshaftung. Weitere genannte Schwerpunkte sind Insolvenzanfechtung und Insolvenzstrafrecht. Die Kanzleigemeinschaft Barauke, Lidl und Kollegen ist seit 2006 auf Sanierung, Insolvenzrecht, Erbrecht und Steuerberatung spezialisiert; seit 2023 gehört auch Datenschutz dazu. Ihr Angebot richtet sich an Mandanten in Ulm und Umgebung und umfasst ausdrücklich die Beratung von Geschäftsleitungen. Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt die Kanzlei bei Gründung, Beendigung und Veräußerung von Gesellschaften und Beteiligungen. Als Arbeitsweise beschreibt sie die individuelle Betreuung durch persönliche Ansprechpartner unter Berücksichtigung der umfassenden Situation der Mandanten. Zum Team gehören Rechtsanwälte, geprüfte und zertifizierte Insolvenzassistentinnen sowie Steuerexperten. Termine werden nach vorheriger Vereinbarung vergeben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-blk.de, kanzlei-blk.de
Beratung in Ulm – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Alexander Barauke ist bei der Kanzlei BLK in der Olgastraße 143, 89073 Ulm, tätig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Auf der Webseite der Kanzlei wird er zugleich gemeinsam mit Juliane Lidl als Rechtsanwalt für Sanierung und Insolvenzrecht geführt. Für Ratsuchende sind damit insbesondere Fragen rund um das Arbeitsverhältnis und wirtschaftliche Krisensituationen von Bedeutung. Beide Bereiche können sich überschneiden, etwa wenn ein Unternehmen umstrukturiert wird oder ein Insolvenzverfahren Auswirkungen auf Beschäftigungsverhältnisse hat. Welche Fragestellung im Vordergrund steht, lässt sich bei der Kontaktaufnahme anhand des konkreten Anliegens klären. Im Arbeitsrecht gehören Arbeitsverträge, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse zu den typischen Themen. Mandantinnen und Mandanten suchen dabei häufig eine Einordnung von Unterlagen, zeitlichen Abläufen und möglichen Konfliktpunkten. Bei einer betrieblichen Krise können zusätzlich ausstehende Löhne, Veränderungen der Arbeitsorganisation oder die Fortführung des Betriebs relevant werden. Arbeitsrechtliche und insolvenzrechtliche Fragen folgen teilweise unterschiedlichen Regeln und Verfahrenswegen. Eine erste Schilderung sollte deshalb erkennen lassen, ob es um ein einzelnes Arbeitsverhältnis, betriebliche Maßnahmen oder die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens geht. Die belegte Sanierungs- und Insolvenzberatung der Kanzlei umfasst Insolvenzvermeidung, die Begleitung von Insolvenzverfahren und die Beratung von Geschäftsleitungen. Genannt werden außerdem Geschäftsführer- und Vorstandshaftung, Insolvenzanfechtung sowie Insolvenzstrafrecht. Dahinter stehen beispielsweise Fragen zur Unternehmensfortführung, zur Verantwortung von Leitungsorganen oder zur Rückforderung früherer Zahlungen. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als individuelle Betreuung durch persönliche Ansprechpartner unter Berücksichtigung der gesamten Situation der Mandanten. Zum Team gehören neben Rechtsanwälten auch Insolvenzassistentinnen und Steuerexperten; daraus lässt sich jedoch keine feste personelle Besetzung für ein einzelnes Mandat ableiten. Der örtliche Bezug liegt in Ulm und Umgebung, einschließlich der Stadtteile Mitte, Söflingen und Wiblingen. Für einen Besuch ist die Kanzleiadresse in der Olgastraße maßgeblich; Termine werden nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der Adresse geplant werden. Am Standort bestehen das Amtsgericht Ulm und das Landgericht Ulm, deren Zuständigkeit vom jeweiligen Verfahren abhängt; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte. Ausgangspunkt einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de ist das Profil. Für die Anfrage über die dort verfügbaren Kontaktmöglichkeiten sind eine kurze Sachverhaltsschilderung, wichtige Daten und Hinweise auf bereits laufende Fristen hilfreich. Ob und in welchem Umfang eine Mandatsübernahme erfolgt, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ulm
Die Kanzlei BLK hat ihre Anschrift in der Olgastraße 143 in 89073 Ulm. Ihr Angebot richtet sich an Mandanten aus Ulm und Umgebung. Mitte, Söflingen und Wiblingen gehören zum genannten städtischen Umfeld; eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist in den vorliegenden Angaben nicht enthalten. Für die Planung eines persönlichen Termins bietet deshalb die vollständige Straßenanschrift den verlässlichen Ausgangspunkt. Welche Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder welche Route mit dem Pkw geeignet ist, hängt vom Startpunkt ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vorab erfragt werden. Besprechungstermine finden nach vorheriger Vereinbarung statt. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Arbeitsentgelt, werden typischerweise vor Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht Ulm oder dem Landgericht Ulm. Bei Sanierung und Insolvenzrecht kommt dagegen dem Amtsgericht Ulm als Insolvenzgericht eine Rolle zu, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Insolvenzgerichte befassen sich unter anderem mit der Eröffnung und Durchführung von Insolvenzverfahren. Gesonderte zivilrechtliche Auseinandersetzungen, beispielsweise über Insolvenzanfechtung oder Haftungsansprüche gegen Geschäftsleitungen, können je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Ulm geführt werden. Insolvenzstrafrechtliche Vorwürfe werden in Strafverfahren behandelt; die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich dabei insbesondere nach Art und Gewicht des Vorwurfs.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular enthält Felder für Betreff, Nachricht, Name, E-Mail und Telefonnummer. Nachricht, Name und E-Mail sind als Pflichtfelder gekennzeichnet.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular enthält Felder für Betreff, Nachricht, Name, E-Mail und Telefonnummer. Nachricht, Name und E-Mail sind als Pflichtfelder gekennzeichnet.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben und Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und die für den Konflikt maßgeblichen Schreiben hilfreich. Je nach Anliegen können dazu eine Kündigung, eine Abmahnung, Entgeltabrechnungen oder ein Arbeitszeugnis gehören. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert es, den Zusammenhang zu verstehen. Wichtig ist auch die Angabe, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Arbeitsrechtliche Anliegen können an kurze Fristen gebunden sein. Welche Unterlagen übermittelt werden sollen und welcher Übermittlungsweg geeignet ist, sollte bei der Kontaktaufnahme abgestimmt werden.
- Was unterscheidet eine arbeitsrechtliche Frage von einer insolvenzrechtlichen Frage bei einer Unternehmenskrise?
- Arbeitsrecht betrifft vor allem die Rechte und Pflichten aus dem Beschäftigungsverhältnis, etwa Vergütung, Arbeitsbedingungen oder die Beendigung des Vertrags. Insolvenzrecht regelt dagegen den Umgang mit Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und die gemeinschaftliche Befriedigung von Gläubigern. In einer Unternehmenskrise können beide Bereiche zusammentreffen, beispielsweise bei offenen Löhnen oder einer Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren. Für die Einordnung ist wichtig, in welcher Rolle jemand anfragt: als beschäftigte Person, als Geschäftsleitung oder als Gläubiger. Auch der Stand eines möglichen Insolvenzverfahrens beeinflusst, welche Themen zu prüfen sind.
- Welche Themen umfasst eine Sanierungs- und Insolvenzberatung für Geschäftsleitungen?
- Eine Sanierungs- und Insolvenzberatung kann sich mit der wirtschaftlichen Krisensituation, Möglichkeiten einer geordneten Fortführung und den rechtlichen Pflichten der Geschäftsleitung befassen. Typische Themen sind die Prüfung insolvenzrechtlicher Pflichten, der Umgang mit Zahlungen und die Dokumentation von Entscheidungen. Hinzu kommen mögliche persönliche Haftungsrisiken von Geschäftsführern oder Vorständen. Für eine erste Bestandsaufnahme sind häufig aktuelle Finanzinformationen, Angaben zur Gesellschaft und eine Übersicht wichtiger Ereignisse relevant. Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, hängt von der konkreten wirtschaftlichen und rechtlichen Lage ab; eine allgemeine Darstellung ersetzt deren individuelle Prüfung nicht.
- Was bedeutet Insolvenzanfechtung, wenn eine bereits erhaltene Zahlung zurückgefordert wird?
- Mit einer Insolvenzanfechtung können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen Vermögensverschiebungen vor einem Insolvenzverfahren rückgängig gemacht werden. Dadurch soll die gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger geschützt werden. Eine Rückforderung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die empfangende Person rechtswidrig gehandelt hat oder der Anspruch berechtigt ist. Für die rechtliche Prüfung können der Zeitpunkt der Zahlung, ihr Anlass, die damalige wirtschaftliche Situation und die Kenntnis der Beteiligten wichtig sein. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb das Rückforderungsschreiben, zugehörige Rechnungen, Zahlungsnachweise und die damalige Korrespondenz regelmäßig hilfreiche Ausgangsunterlagen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Alexander Barauke
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,7 von 5 · 30 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-blk.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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