- Qualifikation
- Zulassung seit 2000
- Sprachen
- Polnisch, Englisch
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Peter Noga Rechtsanwalt
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Peter Noga ist Rechtsanwalt in Ulm-Söflingen und führt seit dem 26.04.2011 den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seine eigene Kanzlei gründete er am 02.01.2003. Seine Tätigkeitsbereiche umfassen Arbeitsrecht, Mietrecht und Inkasso. Im Individual- und Kollektivarbeitsrecht richtet sich sein Angebot an Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte. Er vertritt Mandanten gerichtlich und außergerichtlich, unter anderem in Kündigungsschutzverfahren, bei der Abwehr unberechtigter Entschädigungsforderungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats. Im Mietrecht betreut die Kanzlei Vermieter und Mieter sowohl im Wohnraummietrecht als auch im gewerblichen Mietrecht. Zum Inkasso gehören außergerichtliche Mahnungen, gerichtliche Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Dabei besteht eine Online-Anbindung an die zentralen Mahngerichte in Baden-Württemberg und Bayern. Über die kostenlose WEBAKTE können Mandanten ihre Akten online einsehen und Nachrichten an die Kanzlei senden. Über Neuigkeiten werden sie automatisch per E-Mail informiert. Peter Noga nennt Polnisch und Englisch als Fremdsprachenkenntnisse. Fragen und Terminvereinbarungen sind telefonisch möglich; außerdem steht ein Kontaktformular zur Verfügung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-noga.de, rechtsanwalt-noga.de
Beratung in Ulm – Einordnung der Redaktion
Peter Noga ist Rechtsanwalt in Ulm-Söflingen und seit 2000 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seine eigene Kanzlei gründete er am 2. Januar 2003; seit dem 26. April 2011 führt er den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Kanzlei Peter Noga Rechtsanwalt befindet sich in der Uhrenmachergasse 33, 89077 Ulm. Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils. Daneben gehören Mietrecht und Inkasso zu seinen Tätigkeitsbereichen. Die Vertretung erfolgt gerichtlich und außergerichtlich. Als Fremdsprachenkenntnisse nennt Peter Noga Polnisch und Englisch. Im Arbeitsrecht richtet sich sein Angebot an Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Das Individualarbeitsrecht betrifft insbesondere das einzelne Arbeitsverhältnis, etwa Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung oder Kündigungen. Das Kollektivarbeitsrecht befasst sich dagegen unter anderem mit den Beteiligungsrechten von Betriebsräten. Zu den ausdrücklich genannten Tätigkeiten Nogas zählen Kündigungsschutzverfahren, die Abwehr unberechtigter Entschädigungsforderungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und die Durchsetzung betriebsrätlicher Mitbestimmungsrechte. Ratsuchende können damit sowohl persönliche Konflikte am Arbeitsplatz als auch betriebliche Regelungsfragen als Anlass einer Anfrage benennen. Bei arbeitsrechtlichen Anliegen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Im Mietrecht betreut die Kanzlei Vermieter und Mieter von Wohnraum sowie Parteien gewerblicher Mietverhältnisse. Typische Anliegen dieser Rechtsgebiete betreffen Mietzahlungen, Betriebskosten, Mängel oder die Beendigung eines Mietverhältnisses. Der Bereich Inkasso umfasst bei Peter Noga außergerichtliche Mahnungen, gerichtliche Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Hier geht es allgemein um die Klärung und Durchsetzung offener Forderungen. Für das gerichtliche Mahnverfahren besteht eine Online-Anbindung an die zentralen Mahngerichte in Baden-Württemberg und Bayern. Welcher Verfahrensweg in Betracht kommt, hängt unter anderem davon ab, ob eine Forderung bestritten wird und welche Unterlagen vorliegen. Der Kanzleisitz in Söflingen verortet das Profil innerhalb des Ulmer Stadtgebiets; Mitte und Wiblingen sind weitere Stadtteile am Standort. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleianschrift planen. Amtsgericht Ulm und Landgericht Ulm sind vor allem für zivilrechtliche Streitigkeiten aus Mietrecht und Forderungseinzug relevant, soweit ihre jeweilige Zuständigkeit gegeben ist. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören hingegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen. Fragen und Terminvereinbarungen sind telefonisch möglich; außerdem steht ein Kontaktformular zur Verfügung. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu beteiligten Parteien und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Ob eine Mandatsübernahme erfolgt, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Für Mandanten bietet die kostenlose WEBAKTE die Möglichkeit, Akten online einzusehen und Nachrichten zu senden; über Neuigkeiten werden sie automatisch per E-Mail informiert.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ulm
Die Kanzlei von Peter Noga liegt in der Uhrenmachergasse 33 in Ulm-Söflingen. Söflingen bildet damit den konkreten örtlichen Bezug dieses Profils, während Mitte und Wiblingen weitere Stadtteile Ulms sind. Eine Innenstadtlage lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient die vollständige Anschrift als Ausgangspunkt der Routenplanung. Welche Verbindung oder Anfahrtsroute geeignet ist, hängt vom jeweiligen Startpunkt ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor und können vor einem persönlichen Termin erfragt werden. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wichtig: Kündigungsschutzklagen, viele Vergütungsstreitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen und betriebsverfassungsrechtliche Beschlussverfahren werden regelmäßig vor Arbeitsgerichten geführt. Das genannte Amtsgericht Ulm und das Landgericht Ulm sind hierfür grundsätzlich nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Ihre Bedeutung für dieses Profil liegt vielmehr bei zivilrechtlichen Angelegenheiten des Mietrechts und des Forderungseinzugs. Wohnraummietsachen gehören grundsätzlich vor das Amtsgericht, wobei die örtliche Zuständigkeit regelmäßig an die Lage der Wohnung anknüpft. Bei gewerblichen Mietstreitigkeiten und sonstigen Zahlungsklagen bestimmen insbesondere Streitgegenstand und Streitwert die sachliche Zuständigkeit von Amts- oder Landgericht. Im gerichtlichen Mahnverfahren können dagegen zentrale Mahngerichte zuständig sein. Die belegte Online-Anbindung der Kanzlei an die zentralen Mahngerichte in Baden-Württemberg und Bayern betrifft diesen besonderen Verfahrensweg; sie ersetzt nicht die Prüfung der Zuständigkeit für ein gegebenenfalls anschließendes streitiges Verfahren.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben und Unterlagen sind bei einer Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen relevant. Auch Angaben zur Beschäftigungsdauer, zum Betrieb und zu einem vorhandenen Betriebsrat können wichtig sein. Vorangegangene Abmahnungen oder Schriftwechsel können den Zusammenhang erklären. Bei Kündigungsschutzklagen gilt regelmäßig eine dreiwöchige Klagefrist ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Deshalb sollte eine Anfrage deutlich auf das Zugangsdatum und bereits laufende Fristen hinweisen. Eine Kontaktanfrage allein wahrt keine gerichtliche Frist und bedeutet noch keine Übernahme des Mandats.
- Worin unterscheiden sich arbeitsrechtliche Anfragen von Beschäftigten, Arbeitgebern und Betriebsräten?
- Beschäftigte und Arbeitgeber befassen sich häufig mit Rechten und Pflichten aus dem einzelnen Arbeitsverhältnis, etwa Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen oder Kündigungen. Betriebsräte handeln dagegen im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben und Beteiligungsrechte. Dabei können beispielsweise Informationen, Mitbestimmung oder Betriebsvereinbarungen im Mittelpunkt stehen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, die eigene Rolle und die beteiligten Parteien klar zu benennen. Eine Kanzlei muss außerdem prüfen, ob widerstreitende Interessen einer Vertretung entgegenstehen. Dass ein Profil mehrere dieser Gruppen anspricht, bedeutet nicht, dass sie im selben Konflikt gemeinsam vertreten werden können.
- Welche Informationen helfen bei einer Anfrage zu Entschädigungsforderungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz?
- Hilfreich sind eine zeitliche Darstellung des Geschehens und die dazugehörigen Unterlagen, etwa eine Stellenausschreibung, Bewerbungsunterlagen, Absageschreiben oder sonstige Kommunikation. Dabei sollte erkennbar sein, wer welche Forderung erhebt und auf welchen behaupteten Benachteiligungsgrund sie gestützt wird. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt im Arbeitsleben vor Benachteiligungen wegen bestimmter gesetzlich genannter Merkmale. Ob eine Forderung berechtigt ist, hängt vom Einzelfall und der Beweislage ab. Für die Geltendmachung und gerichtliche Verfolgung können kurze Fristen gelten. Eine allgemeine Anfrage ersetzt daher keine individuelle Prüfung der Unterlagen und Termine.
- Was sollte eine Anfrage zu einem Wohnraum- oder Gewerbemietverhältnis enthalten?
- Zunächst sollte deutlich werden, ob es um Wohnraum oder gewerblich genutzte Räume geht und ob die Anfrage von der Mieter- oder Vermieterseite kommt. Wichtig sind regelmäßig der Mietvertrag, Nachträge und der bisherige Schriftwechsel. Je nach Thema können Betriebskostenabrechnungen, Zahlungsübersichten, Kündigungen oder Unterlagen zu behaupteten Mängeln hinzukommen. Bei Mängeln helfen eine sachliche Beschreibung und eine zeitliche Übersicht. Wohnraum- und Gewerbemietrecht unterscheiden sich in wesentlichen Punkten, insbesondere beim gesetzlichen Mieterschutz. Eine erste Anfrage sollte deshalb das konkrete Anliegen beschreiben, ohne bereits eine bestimmte rechtliche Bewertung vorauszusetzen.
- Wie unterscheiden sich außergerichtliche Mahnung, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung?
- Eine außergerichtliche Mahnung fordert zur Erfüllung einer Forderung auf, ohne dass bereits ein gerichtliches Verfahren geführt wird. Das gerichtliche Mahnverfahren dient der vereinfachten Geltendmachung bestimmter Geldforderungen; dabei erfolgt zunächst keine umfassende Prüfung ihrer inhaltlichen Berechtigung. Wird die Forderung bestritten, kann ein streitiges Gerichtsverfahren notwendig werden. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen setzen grundsätzlich einen vollstreckbaren Titel und weitere formelle Voraussetzungen voraus. Für eine Anfrage zum Forderungseinzug sind Vertragsunterlagen, Rechnungen, Angaben zur Fälligkeit, bisherige Mahnungen und bekannte Einwendungen wichtig. Auch ein Titel garantiert nicht, dass tatsächlich eine Zahlung erlangt werden kann.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Peter Noga
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Peter Noga liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
4,8 von 5 · 34 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf Peter Noga Rechtsanwalt insgesamt und nicht auf Peter Noga persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.
Gesamtbild bei Google (Kanzlei)
Google veröffentlicht zu diesen 34 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.
Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.
Positive Stimmen
Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.
Kritische Stimmen
Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.
Kanzlei und Anfahrt
Uhrenmachergasse 33, 89077 Ulm
- Montag
- 09:00-12:30 & 14:00-18:00
- Dienstag
- 09:00-12:30 & 14:00-18:00
- Mittwoch
- 09:00-12:30 & 14:00-18:00
- Donnerstag
- 09:00-12:30 & 14:00-18:00
- Freitag
- 09:00-12:30 & 14:00-16:00
Standortkarte anzeigen
Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.
Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
- Künstliche Intelligenz im Alltag: Rechtsrahmen, Verantwortung und Schutzmöglichkeiten in Deutschland
Arbeitsrecht
Künstliche Intelligenz begegnet Menschen außerhalb spezialisierter Forschungseinrichtungen. Sie empfiehlt Produkte, erkennt Sprache, erstellt Texte und kann Entscheidungen über Bewerbungen, Kredite oder medizinische Behandlungen unterstützen. Ihr Einsatz ist für Betroffene nicht immer erkennbar.
- Kündigung per E-Mail: Wirksamkeit, Formvorschriften und Zugang im deutschen Recht
Arbeitsrecht
Die Kündigung per E-Mail ist ein gebräuchliches Mittel zur Beendigung laufender Vertragsverhältnisse. Mobilfunkverträge, Mitgliedschaften und digitale Abonnements werden häufig elektronisch verwaltet; entsprechend liegt es nahe, auch die Kündigung elektronisch zu erklären.
- Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat: Aufgaben, Informationsrechte und rechtliche Grenzen
Arbeitsrecht
Wirtschaftliche Entscheidungen beeinflussen Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und Unternehmensstrukturen. Investitionen können Arbeitsplätze sichern, Rationalisierungen Tätigkeiten verändern und Standortentscheidungen personelle Maßnahmen auslösen.
- Urkundenfälschung: Strafe, Voraussetzungen und rechtliche Folgen nach deutschem Recht
Arbeitsrecht
Eine nachgeahmte Unterschrift, ein verändertes Arbeitszeugnis oder eine manipulierte Bescheinigung können strafrechtliche Folgen haben. Allerdings ist nicht jede falsche schriftliche Angabe eine Urkundenfälschung.
- Arbeitsentgelt und Mindestlohn: Wann Urlaubsgeld und jährliche Sonderzahlungen nicht angerechnet werden dürfen
Arbeitsrecht
Der gesetzliche Mindestlohn legt eine verbindliche Untergrenze für die Vergütung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fest. Schwierigkeiten entstehen, wenn das Arbeitsentgelt nicht ausschließlich aus einem gleichbleibenden Stunden- oder Monatslohn besteht.
- Prüfungsanfechtung im Arbeitsrecht: Rechtsschutz zwischen Berufsabschluss, Qualifikation und Arbeitsverhältnis
Arbeitsrecht
Prüfungen entscheiden nicht nur über Bildungsabschlüsse. Sie können den Zugang zu einem Beruf eröffnen, eine Ausbildung abschließen oder Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten sein.
Weitere Anwältinnen und Anwälte in Ulm
- Heinz Schmid · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Alexander Barauke · Arbeitsrecht
- Carolin Braun · Familienrecht
- Monika Herz · Familienrecht
- Hepp A. · Arbeitsrecht
- Schartmann Matthias · Arbeitsrecht
Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-noga.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Fehler melden · Profil übernehmen
