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- Rechtsanwalt Matthias Schartmann
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Matthias Schartmann ist Rechtsanwalt in Ulm und wird auf seiner Webseite als Fachanwalt für Verkehrsrecht vorgestellt. Als Bereiche, in denen er bei rechtlichen Fragen behilflich ist, nennt er Verkehrsrecht und Mietrecht. Zum Verkehrsrecht führt die Webseite Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein und Geschwindigkeitsübertretung auf. Auch Schmerzensgeld und Unfallregulierung werden in diesem Zusammenhang genannt. Im Mietrecht umfasst die Aufzählung Betriebskosten, Eigenbedarf, Hausordnung, Kündigung und Mieterhöhung sowie Mietkaution, Mietminderung, Mietvertrag und Wohngeld. Die Kanzleianschrift lautet Heimstraße 5, 89073 Ulm. Für die Kontaktaufnahme sind eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse angegeben. Darüber hinaus steht auf der Kontaktseite ein E-Mail-Formular zur Verfügung, das unter anderem Felder für Kontaktdaten und eine Anfrage enthält. Einen näher bestimmten Mandantenkreis oder weitere Einzelheiten zur Arbeitsweise beschreibt der vorliegende Quelltext nicht. Angaben zu Öffnungszeiten sind ebenfalls nicht enthalten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rae-schartmann.de, rae-schartmann.de
Beratung in Ulm – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Matthias Schartmann hat seine Kanzlei in der Heimstraße 5, 89073 Ulm. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Die vorliegende Kanzleibeschreibung stellt ihn außerdem als Fachanwalt für Verkehrsrecht vor und führt Verkehrsrecht sowie Mietrecht als Tätigkeitsbereiche auf. Diese Unterscheidung ist für Ratsuchende wichtig: Während das Arbeitsrecht im Profil hervorgehoben wird, enthält die Kanzleiwebseite vor allem konkrete Angaben zu verkehrsrechtlichen und mietrechtlichen Anliegen. Ob eine bestimmte Angelegenheit übernommen werden kann, lässt sich im Rahmen einer ersten Anfrage klären. Im Arbeitsrecht stehen allgemein Fragen aus dem Verhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anlässe für eine anwaltliche Anfrage sind Arbeitsverträge, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten können dabei Orientierung zur rechtlichen Einordnung von Schreiben, Vereinbarungen und betrieblichen Vorgängen suchen. Für die erste Darstellung eines Anliegens sind insbesondere der zeitliche Ablauf und vorhandene Unterlagen relevant. Einzelheiten zur arbeitsrechtlichen Tätigkeit oder zur Bearbeitungsweise von Matthias Schartmann sind in den vorliegenden Angaben nicht näher beschrieben. Für das Verkehrsrecht nennt die Kanzleiwebseite Bußgeldbescheide, Fahrverbote, Führerscheinfragen und Geschwindigkeitsübertretungen. Hinzu kommen Unfallregulierung und Schmerzensgeld. Dahinter stehen unterschiedliche rechtliche Zusammenhänge: Ein Verkehrsverstoß kann ein Bußgeldverfahren auslösen, während nach einem Unfall die Haftung und der Ersatz entstandener Schäden zu klären sein können. Im Mietrecht werden unter anderem Betriebskosten, Eigenbedarf, Kündigung, Mieterhöhung, Mietkaution, Mietminderung und Mietvertrag aufgeführt. Auch Hausordnung und Wohngeld nennt die Webseite. Bei solchen Anfragen geht es häufig darum, Unterlagen und Forderungen einzuordnen oder bestehende Meinungsverschiedenheiten nachvollziehbar darzustellen. Der örtliche Bezug liegt in Ulm; als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Ulm und das Landgericht Ulm genannt. Welche gerichtliche Zuständigkeit besteht, hängt vom jeweiligen Rechtsgebiet und Streitgegenstand ab. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig. Die Anschrift bietet einen konkreten Ausgangspunkt für die Anfahrt aus dem Ulmer Stadtgebiet, etwa aus Mitte, Söflingen oder Wiblingen. Eine genaue Stadtteilzuordnung sowie Angaben zu Öffnungszeiten und Verkehrsanbindungen liegen nicht vor. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann das Profil als Ausgangspunkt dienen. In einer Anfrage lassen sich das Rechtsgebiet, der Anlass und gegebenenfalls bereits bekannte Termine oder Fristen knapp benennen. Die Kanzlei nennt Telefon und E-Mail als Kontaktmöglichkeiten; auf ihrer Kontaktseite steht außerdem ein E-Mail-Formular bereit. Ob ein Mandat zustande kommt und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ulm
Die Kanzlei von Matthias Schartmann befindet sich in der Heimstraße 5 in 89073 Ulm. Die vorliegenden Angaben erlauben keine gesicherte Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil oder eine nähere Beschreibung als Innenstadtlage. Mitte, Söflingen und Wiblingen gehören zum genannten örtlichen Umfeld, sind jedoch nicht als weitere Kanzleistandorte ausgewiesen. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw kann die vollständige Adresse zur individuellen Routenplanung genutzt werden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Ebenso sind keine Öffnungszeiten belegt, sodass ein persönlicher Besuch vorher abgestimmt werden sollte. Für die verkehrsrechtlichen und mietrechtlichen Themen des Profils kommen insbesondere das Amtsgericht Ulm und das Landgericht Ulm in Betracht, sofern die gesetzlichen Regeln zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit erfüllt sind. Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen werden grundsätzlich vor dem Amtsgericht geführt, etwa wegen Mietzahlungen, Kautionen oder Räumung. Bei zivilrechtlichen Ansprüchen nach Verkehrsunfällen kann je nach Streitwert und Verfahrenskonstellation das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig sein. Gerichtliche Verfahren zu Einsprüchen gegen Verkehrsbußgeldbescheide werden grundsätzlich am Amtsgericht behandelt; die örtliche Zuständigkeit ist gesondert zu bestimmen. Führerscheinangelegenheiten können dagegen auch Behörden und die Verwaltungsgerichtsbarkeit betreffen. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind Amtsgericht und Landgericht regelmäßig nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Anfrage sind eine kurze Schilderung des Geschehens und die maßgeblichen Daten hilfreich. Dazu gehören beispielsweise der Zeitpunkt des Zugangs eines Schreibens, der Beginn des Arbeitsverhältnisses und der Anlass des Konflikts. Arbeitsvertrag, Kündigung oder Abmahnung sowie einschlägige Korrespondenz können die spätere Prüfung unterstützen. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine fristwahrende Handlung. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und ob eine Vertretung übernommen wird, sollte im direkten Austausch geklärt werden.
- Worin unterscheiden sich Bußgeldbescheid, Fahrverbot und Fragen zur Fahrerlaubnis?
- Ein Bußgeldbescheid betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, etwa einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Er kann neben einer Geldbuße weitere Folgen vorsehen. Ein Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen für einen bestimmten Zeitraum. Davon zu unterscheiden sind Maßnahmen, die den Bestand der Fahrerlaubnis betreffen, beispielsweise deren Entziehung. Je nach Gegenstand können unterschiedliche Behörden, Gerichte und Verfahrensregeln maßgeblich sein. Für eine erste Anfrage sind deshalb das vollständige Schreiben, das Zustellungsdatum und eine knappe Beschreibung des zugrunde liegenden Vorgangs hilfreich.
- Welche Unterlagen spielen bei Unfallregulierung und Schmerzensgeld eine Rolle?
- Bei der Unfallregulierung geht es allgemein um die Haftung und die Erfassung möglicher Schäden. Hilfreich können Angaben zu den Beteiligten und Versicherungen, Fotos, ein Unfallbericht, vorhandene polizeiliche Unterlagen sowie Rechnungen oder Gutachten sein. Werden gesundheitliche Beeinträchtigungen geltend gemacht, können ärztliche Dokumentationen für die Einordnung bedeutsam sein. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Sachschäden und Schmerzensgeld sind dabei unterschiedliche Anspruchspositionen. Eine geordnete Darstellung von Unfallhergang, Folgen und bisherigem Schriftwechsel erleichtert die erste Bestandsaufnahme.
- Was sollte eine erste Anfrage zu Mieterhöhung, Betriebskosten oder Kündigung enthalten?
- Eine mietrechtliche Anfrage sollte erkennen lassen, ob es um Wohnraum oder andere Mieträume geht und welches konkrete Schreiben oder Ereignis Anlass der Anfrage ist. Häufig sind der Mietvertrag, Nachträge, die betreffende Abrechnung oder Erklärung und der bisherige Schriftwechsel relevant. Bei Betriebskosten können außerdem Abrechnungszeitraum und Zugangsdatum wichtig sein. Bei Kündigungen oder Mieterhöhungen sind der Wortlaut und der zeitliche Ablauf von Bedeutung. Die rechtlichen Anforderungen unterscheiden sich je nach Thema; eine erste Anfrage dient daher zunächst der Zuordnung und ersetzt noch keine individuelle Prüfung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Schartmann Matthias
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,9 von 5 · 22 Bewertungen
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rae-schartmann.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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