Veröffentlichtes Profil

Monika Herz

Monika Herz – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Ulm

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin · Rechtsanwaltskanzlei Monika Herz

Griesbadgasse 24, 89073 Ulm

Telefon: +49 731 9691515

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Monika Herz

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Monika Herz ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Ulm. Ihre Kanzlei befindet sich in der Griesbadgasse 24. Sie vertritt Mandanten vor allem bei Trennungen und Scheidungen sowie bei Eheverträgen. Die Rechtsanwaltskanzlei setzt sich seit vielen Jahren sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für die Interessen ihrer Mandanten ein. Neben dem Familienrecht unterstützt die Kanzlei auch in weiteren, auf der vorliegenden Seite nicht näher benannten Rechtsgebieten. Als Bestandteile ihrer Arbeitsweise nennt sie Kompetenz, Einfühlungsvermögen und regelmäßige Fortbildung auf ihren Rechtsgebieten, beispielsweise im Familienrecht. Im Rahmen einer Erstberatung in der Kanzlei in Ulm kann gemeinsam geklärt werden, ob eine Rechtssache Aussicht auf Erfolg hat. Kontakt ist telefonisch und per E-Mail möglich. Die Kanzlei weist darauf hin, dass eine Anfragemail allein noch kein Mandatsverhältnis begründet und dafür keine Kosten entstehen. Ein Mandatsverhältnis kommt erst mit ihrer Bestätigung zustande.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-herz.de, kanzlei-herz.de

Beratung in Ulm – Einordnung der Redaktion

Monika Herz ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Ulm. Ihre Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in der Griesbadgasse 24, 89073 Ulm. Den Hauptschwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet das Familienrecht, insbesondere die Vertretung bei Trennungen und Scheidungen sowie die Befassung mit Eheverträgen. Nach der Kanzleibeschreibung ist sie seit vielen Jahren sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig. Daneben unterstützt die Kanzlei in weiteren Rechtsgebieten, die im vorliegenden Profil nicht näher benannt sind. Monika Herz gehört der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an. Bei einer Trennung stehen häufig mehrere miteinander verbundene Fragen im Raum. Dazu gehören die wirtschaftlichen Folgen für beide Ehepartner, die Nutzung der bisherigen Ehewohnung und die Aufteilung gemeinsamer Haushaltsgegenstände. Sind Kinder betroffen, können deren Betreuung, der Umgang mit beiden Elternteilen und Unterhaltsfragen hinzukommen. Im Zusammenhang mit einer Scheidung spielen außerdem der Versorgungsausgleich und gegebenenfalls vermögensrechtliche Ansprüche eine Rolle. Eine familienrechtliche Beratung kann diese Themen voneinander abgrenzen und erläutern, welche Punkte außergerichtlich geklärt werden können und welche ein gerichtliches Verfahren erfordern. Eheverträge bilden einen weiteren ausdrücklich genannten Tätigkeitsbereich von Monika Herz. Dabei geht es allgemein um die Gestaltung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb einer Ehe und um mögliche Folgen einer späteren Trennung. Gegenstand können beispielsweise güterrechtliche Regelungen, Unterhalt oder der Versorgungsausgleich sein. Die rechtliche Prüfung berücksichtigt dabei auch gesetzliche Grenzen vertraglicher Vereinbarungen. Als Bestandteile ihrer Arbeitsweise nennt die Kanzlei Einfühlungsvermögen und regelmäßige Fortbildung. In einer Erstberatung kann gemeinsam eingeordnet werden, welche rechtlichen Fragen bestehen und wie die Erfolgsaussichten eines Anliegens einzuschätzen sind. Die Anschrift in der Griesbadgasse liegt im innerstädtischen Bereich von Ulm. Damit besteht ein örtlicher Bezug zur Stadtmitte; auch für Ratsuchende aus Söflingen oder Wiblingen ist sie eine Ulmer Kanzleiadresse. Für familienrechtliche Verfahren ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Ulm mit seinem Familiengericht relevant, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln nach Ulm führen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten genutzt werden. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf bereits laufende Verfahren erleichtern die erste Zuordnung. Nach dem Kanzleihinweis begründet eine Anfragemail allein noch kein Mandatsverhältnis; dieses entsteht erst mit Bestätigung der Kanzlei.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ulm

Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Monika Herz ist am Standort vor allem das Amtsgericht Ulm von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Auch der Versorgungsausgleich und bestimmte vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Ehepartnern gehören in diesen Zusammenhang. Ob das Amtsgericht Ulm im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder ihrer Kinder. Die Ulmer Kanzleianschrift allein bestimmt die Zuständigkeit nicht. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Ulm ist für Scheidungen und die üblichen Familiensachen nicht das erstinstanzliche Gericht. Auch Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen werden grundsätzlich nicht vom Landgericht, sondern vom zuständigen Oberlandesgericht behandelt. Die Rechtsanwaltskanzlei Monika Herz hat ihre Anschrift in der Griesbadgasse 24 im innerstädtischen Ulmer Bereich. Für die räumliche Orientierung steht damit die Stadtmitte im Vordergrund, während Söflingen und Wiblingen weitere im Standortprofil genannte Stadtteile sind. Für einen Kanzleibesuch kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Welche Verbindung geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Haltestellen, eigene Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Es bietet sich deshalb an, die Anfahrt anhand der vollständigen Adresse zu planen und besondere Anforderungen an den Zugang bei der Terminabstimmung anzusprechen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Im Rahmen einer Erstberatung in der Kanzlei in Ulm wird geklärt, ob Ihre Rechtssache Aussicht auf Erfolg hat.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Im Rahmen einer Erstberatung in der Kanzlei in Ulm wird geklärt, ob Ihre Rechtssache Aussicht auf Erfolg hat.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für die erste Anfrage genügt meist eine kurze Darstellung der familiären Situation und der Fragen, die geklärt werden sollen. Für ein anschließendes Beratungsgespräch können Heiratsurkunde, vorhandene Eheverträge, Angaben zu gemeinsamen Kindern sowie Unterlagen zu Einkommen und Vermögen relevant sein. Bereits zugestellte Gerichtsschreiben oder bestehende Vereinbarungen helfen ebenfalls bei der Einordnung. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Laufende Fristen und anstehende Gerichtstermine sollten bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich genannt werden; eine bloße Anfrage bedeutet noch nicht, dass die Bearbeitung übernommen wurde.
Müssen bei einer Scheidung alle Fragen zu Unterhalt und Vermögen gleichzeitig entschieden werden?
Eine Scheidung und ihre wirtschaftlichen oder persönlichen Folgen sind rechtlich miteinander verbunden, werden aber nicht zwangsläufig vollständig in einem einzigen Verfahren geklärt. Bestimmte Folgesachen können unter gesetzlichen Voraussetzungen gemeinsam mit der Scheidung behandelt werden. Der Versorgungsausgleich wird dabei grundsätzlich von Amts wegen berücksichtigt, wobei Ausnahmen bestehen. Andere Fragen, etwa zu Unterhalt oder Vermögensausgleich, hängen unter anderem von entsprechenden Anträgen ab. Auch außergerichtliche Vereinbarungen sind möglich. Welche Themen zusammengehören und welche getrennt behandelt werden, lässt sich anhand der jeweiligen Situation erläutern.
Was lässt sich in einem Ehevertrag grundsätzlich regeln?
Ein Ehevertrag kann insbesondere güterrechtliche Fragen und mögliche wirtschaftliche Folgen einer Trennung oder Scheidung regeln. Dazu zählen Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich, zum nachehelichen Unterhalt und zum Versorgungsausgleich. Die Vertragsfreiheit hat jedoch Grenzen: Nicht jede gewünschte Klausel ist wirksam oder später uneingeschränkt durchsetzbar. Bedeutung haben unter anderem die Lebensverhältnisse beider Partner und der Schutz vor einer einseitigen Belastung. Eheverträge bedürfen notarieller Beurkundung. Eine anwaltliche Prüfung und die notarielle Beurkundung erfüllen unterschiedliche Aufgaben und sollten bei der Planung auseinandergehalten werden.
Wie unterscheiden sich Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt nach einer Trennung?
Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt betreffen unterschiedliche Bereiche. Die elterliche Sorge umfasst die Verantwortung für wesentliche Entscheidungen im Leben des Kindes. Beim Umgang geht es um den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern. Kindesunterhalt betrifft seine wirtschaftliche Versorgung. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich nicht automatisch. Für Fragen der Betreuung und des Kontakts ist das Kindeswohl maßgeblich. Die unterhaltsrechtliche Einordnung berücksichtigt unter anderem Betreuung, Bedarf und Leistungsfähigkeit. Diese Themen sollten deshalb getrennt betrachtet werden, auch wenn sie den Familienalltag gemeinsam prägen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Monika Herz

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,8 von 5 · 27 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-herz.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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