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- Rechtsanwalt Christoph Volz
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Christoph Volz ist Rechtsanwalt in Ulm. Die Kanzlei-Webseite bezeichnet ihn als Scheidungsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht. Als Kanzleianschrift ist Wagnerstra�e 65, 89077 Ulm angegeben. Er arbeitet in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Marcus Wirth. Kontaktmöglichkeiten bestehen per Telefon und E-Mail. Weitere Angaben zum Mandantenkreis und zur Arbeitsweise enthält der Quelltext nicht.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: volz-kanzlei.de
Beratung in Ulm – Einordnung der Redaktion
Christoph Volz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Ulm. Sein Profil nennt das Familienrecht als Hauptschwerpunkt; auf der Kanzlei-Webseite wird er zudem als Scheidungsanwalt bezeichnet. Die Kanzlei Rechtsanwalt Christoph Volz befindet sich in der Wagnerstraße 65, 89077 Ulm. Er arbeitet dort in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Marcus Wirth. Eine Bürogemeinschaft beschreibt zunächst die gemeinsame Nutzung von Kanzleiräumen und bedeutet nicht automatisch, dass Mandate gemeinsam bearbeitet werden. Für Ratsuchende ist bei der Kontaktaufnahme daher die Benennung des gewünschten Ansprechpartners sinnvoll. Im Familienrecht stehen häufig persönliche Veränderungen und ihre rechtlichen Folgen im Mittelpunkt. Typische Anliegen sind Trennung und Scheidung, Fragen zum Unterhalt sowie die Aufteilung von Vermögenswerten im Rahmen des ehelichen Güterrechts. Bei einer Scheidung kann außerdem der Versorgungsausgleich eine Rolle spielen, also der Ausgleich bestimmter während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte. Welche Themen im Einzelfall zusammengehören, hängt unter anderem von der familiären Situation, vorhandenen Vereinbarungen und den wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Eine familienrechtliche Anfrage kann sowohl die Einordnung einer bestehenden Situation als auch die Klärung bereits entstandener Streitpunkte betreffen. Wenn Eltern getrennt leben, kommen häufig Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit den Kindern hinzu. Dahinter stehen beispielsweise unterschiedliche Vorstellungen über Betreuungszeiten oder Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind. Familienrechtliche Unterstützung kann allgemein darin bestehen, rechtliche Rahmenbedingungen zu erläutern, außergerichtliche Verständigungsmöglichkeiten zu prüfen oder ein gerichtliches Verfahren zu begleiten. Ob und in welchem Umfang Christoph Volz die Bearbeitung eines konkreten Anliegens übernimmt, ist im persönlichen Kontakt zu klären. Angaben zu einer bestimmten Arbeitsweise oder zu besonderen Mandantengruppen liegen nicht vor. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Ulm, einschließlich der Stadtteile Mitte, Söflingen und Wiblingen. Eine Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für Familiensachen ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig; am Standort ist dies das Amtsgericht Ulm, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dorthin führen. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine Anfrage die angegebenen Kontaktmöglichkeiten per Telefon oder E-Mail nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf laufende Verfahren oder anstehende Termine erleichtern die erste Einordnung. Terminabstimmung, benötigte Unterlagen und die Übernahme eines Mandats sind anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ulm
Die Kanzlei von Christoph Volz liegt an der Wagnerstraße 65 in 89077 Ulm. Als Stadtteile am Standort sind Mitte, Söflingen und Wiblingen genannt; aus den verfügbaren Angaben lässt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ableiten. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage oder bestimmte Verkehrsanbindungen sind nicht belegt. Für einen persönlichen Termin empfiehlt sich deshalb eine vorherige Abstimmung mit der Kanzlei. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln lässt sich anhand der Anschrift und aktueller Fahrplanauskünfte planen. Bei einer Anreise mit dem Pkw sollten die aktuelle Verkehrsführung und die Parkmöglichkeiten im Umfeld eigenständig geprüft werden. Konkrete Angaben zu Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist von den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Ulm relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren, Verfahren zum Versorgungsausgleich sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen geführt, soweit die örtliche und sachliche Zuständigkeit gegeben ist. Der Kanzleisitz allein entscheidet nicht darüber, welches Gericht ein Anliegen bearbeitet; je nach Verfahrensart können insbesondere die Wohnorte der Beteiligten oder der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes maßgeblich sein. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Ulm ist dagegen nicht das reguläre Eingangsgericht für Familiensachen. Auch Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen werden grundsätzlich nicht vom Landgericht, sondern vom zuständigen Oberlandesgericht geprüft.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben und Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt häufig eine kurze Darstellung der familiären Situation: Besteht bereits eine Trennung, gibt es gemeinsame Kinder und welche Fragen sind aktuell offen? Auch vorhandene gerichtliche Schreiben, anstehende Termine und laufende Fristen sollten angesprochen werden. Für eine spätere Besprechung können Heiratsurkunde, bestehende Vereinbarungen sowie Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und Versorgungsanrechten relevant sein. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach dem Anliegen. Umfangreiche oder besonders sensible Unterlagen sollten erst nach Abstimmung über den geeigneten Übermittlungsweg versandt werden.
- Kann bei einer einvernehmlichen Scheidung eine Anwältin oder ein Anwalt beide Ehepartner vertreten?
- Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung vertritt eine beauftragte Anwältin oder ein beauftragter Anwalt grundsätzlich nur eine Seite. Eine gemeinsame Vertretung beider Ehepartner im Scheidungsverfahren ist wegen der möglichen Interessengegensätze nicht vorgesehen. Für den Scheidungsantrag besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Die andere Person kann einer Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigene anwaltliche Vertretung zustimmen; für eigene Anträge kann dagegen eine Vertretung erforderlich sein. Einvernehmen über die Scheidung bedeutet zudem nicht automatisch Einigkeit über Unterhalt, Vermögen oder Versorgungsanrechte. Diese Themen sollten bei der Einordnung des Vertretungsbedarfs getrennt betrachtet werden.
- Welche Unterhaltsfragen können nach einer Trennung entstehen?
- Nach einer Trennung können verschiedene Unterhaltsansprüche zu unterscheiden sein, insbesondere Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt. Nach einer Scheidung gelten für einen möglichen nachehelichen Unterhalt eigene Voraussetzungen. Für die allgemeine Prüfung spielen etwa Einkommen, Bedarf, Leistungsfähigkeit und gegebenenfalls Betreuungspflichten eine Rolle. Bestehende Unterhaltstitel oder Vereinbarungen sind ebenfalls wichtig. Eine verlässliche Einordnung setzt regelmäßig nähere Informationen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen voraus. Pauschale Beträge lassen sich deshalb aus der bloßen Angabe einer Trennung nicht ableiten. Bei einer Anfrage ist es hilfreich, die betroffenen Personen und vorhandene Regelungen zu benennen.
- Was unterscheidet das Sorgerecht vom Umgangsrecht bei getrennt lebenden Eltern?
- Die elterliche Sorge umfasst die Verantwortung für das Kind, unter anderem für seine Person und sein Vermögen. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern. Beide Bereiche hängen im Alltag zusammen, sind rechtlich aber nicht gleichzusetzen. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich nicht automatisch. Bei Meinungsverschiedenheiten können etwa Betreuungsabläufe oder Entscheidungen von erheblicher Bedeutung zum Thema werden. Maßgeblicher Orientierungspunkt ist das Kindeswohl. Neben einer anwaltlichen Einordnung können Beratungsangebote und das Jugendamt bei der Suche nach tragfähigen Absprachen unterstützen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Christoph Volz
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: volz-kanzlei.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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