Veröffentlichtes Profil

Heinz Schmid

Dr. Heinz Schmid in Ulm: Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Baumaschinenrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Anwaltskanzlei Dr. Heinz Schmid

Syrlinstraße 30, 89073 Ulm

Telefon: +49 731 37959-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Dr. Heinz Schmid
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Heinz Schmid ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht und Kündigungen in Ulm. Seine Kanzlei nennt Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Baumaschinenrecht als Tätigkeitsgebiete. Zu den arbeitsrechtlichen Themen gehören Kündigung, Aufhebungsvertrag, Kündigungsschutzklage, Abmahnung und Abwicklungsvertrag. Die Webseite enthält Referenzen für Arbeitnehmer und Unternehmen und richtet sich an Ratsuchende aus Ulm, Neu-Ulm, dem Alb-Donau-Kreis und dem Südwesten Deutschlands. Für Arbeitsrecht und Vertragsrecht nennt die Kanzlei 25 Jahre Erfahrung. In ihrer Arbeitsweise gibt sie außergerichtlichen Lösungen den Vorzug und betont eine besonnene Herangehensweise in Verhandlungen. Dies gilt sowohl für Vergleiche als auch für Fälle, in denen ein Gerichtsverfahren unvermeidlich ist. Die Kanzlei befindet sich in der Syrlinstraße 30 in Ulm. Für ein erstes Beratungsgespräch können Interessierte ihr Anliegen über das Kontaktformular schildern und eine Telefonnummer für einen Rückruf hinterlassen. Im Blog werden Themen des Arbeits- und Vertragsrechts erläutert.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: schmid-rechtsanwalt-ulm.de, schmid-rechtsanwalt-ulm.de

Beratung in Ulm – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Heinz Schmid ist mit der Anwaltskanzlei Dr. Heinz Schmid in der Syrlinstraße 30 in 89073 Ulm ansässig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzleibeschreibung stellt insbesondere arbeitsrechtliche Fragen rund um Kündigungen heraus und führt daneben Vertragsrecht und Baumaschinenrecht als Tätigkeitsgebiete auf. Für Arbeitsrecht und Vertragsrecht nennt die Kanzlei 25 Jahre Erfahrung. Ihr Angebot richtet sich an Ratsuchende aus Ulm, Neu-Ulm, dem Alb-Donau-Kreis und dem Südwesten Deutschlands. Die Webseite spricht sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Unternehmen an. Im Arbeitsrecht geht es häufig um den Bestand und die Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses. Zu den ausdrücklich genannten Themen zählen Kündigung, Aufhebungsvertrag, Kündigungsschutzklage, Abmahnung und Abwicklungsvertrag. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche Anliegen: die Prüfung einer einseitigen Beendigung, eine einvernehmliche Trennung oder die Klärung beanstandeten Verhaltens am Arbeitsplatz. Für eine erste Einordnung sind regelmäßig Arbeitsvertrag, einschlägige Schreiben und der zeitliche Ablauf von Bedeutung. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als besonnen und gibt außergerichtlichen Lösungen den Vorzug. Verhandlungen über einen Vergleich können dabei ebenso eine Rolle spielen wie ein erforderliches Gerichtsverfahren. Das im Profil ebenfalls aufgeführte Familienrecht betrifft allgemein die rechtlichen Beziehungen innerhalb einer Familie, insbesondere bei Trennung und Scheidung. Typische Anliegen sind Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang mit Kindern und die finanziellen Folgen einer Eheauflösung. Welche dieser Fragen im Einzelfall zusammenhängen, richtet sich unter anderem nach der familiären und wirtschaftlichen Situation. Konkrete Angaben zu einzelnen familienrechtlichen Angeboten oder zur Arbeitsweise in diesem Bereich liegen für Heinz Schmid nicht vor. Eine Anfrage kann deshalb zunächst klären, ob das betreffende Anliegen übernommen werden kann. Den örtlichen Bezug bildet die Kanzleiadresse in Ulm. Für Interessierte aus Mitte, Söflingen oder Wiblingen bietet sie einen konkreten Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung; eine Zuordnung der Adresse zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Ulm und das Landgericht Ulm. Familiengerichtliche Verfahren werden grundsätzlich beim Amtsgericht geführt, während typische arbeitsrechtliche Streitigkeiten zur Arbeitsgerichtsbarkeit gehören. Über Anwalt-Seiten.de können Interessierte eine Mandatsanfrage mit einer kurzen Schilderung ihres Anliegens beginnen. Für die anschließende Abstimmung sind Angaben zu vorhandenen Unterlagen, wichtigen Terminen und einer Rückrufmöglichkeit hilfreich. Die Kanzleibeschreibung sieht für ein erstes Beratungsgespräch eine Kontaktaufnahme per Formular mit Telefonnummer vor.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ulm

Die Anwaltskanzlei Dr. Heinz Schmid hat ihren Sitz in der Syrlinstraße 30, 89073 Ulm. Als räumliches Umfeld nennt die Kanzlei neben Ulm auch Neu-Ulm, den Alb-Donau-Kreis und den Südwesten Deutschlands. Innerhalb Ulms sind Mitte, Söflingen und Wiblingen Bezugspunkte für Ratsuchende; aus den vorliegenden Informationen ergibt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Adresse planen. Angaben zu konkreten Verbindungen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vorab geklärt werden. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Ulm relevant: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich etwa mit Scheidungen, Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Ob das Amtsgericht Ulm örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Verfahren und den maßgeblichen persönlichen Verhältnissen ab. Das Landgericht Ulm ist dagegen weder das übliche Eingangsgericht für Familiensachen noch für Kündigungsschutzklagen. Es kommt insbesondere bei allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten in Betracht, soweit diese in seine sachliche und örtliche Zuständigkeit fallen. Solche Fragen können etwa das ebenfalls genannte Vertragsrecht betreffen. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Abmahnungen oder Vergütung gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte. Die Kanzleiadresse allein bestimmt daher nicht, welches Gericht einen konkreten Fall behandelt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme kann das Anliegen in aller Kürze geschildert werden. Zudem kann eine Telefonnummer hinterlassen werden; die Kanzlei kündigt eine umgehende Rückmeldung an.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei lädt dazu ein, sich für ein erstes Beratungsgespräch zu melden.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei lädt dazu ein, sich für ein erstes Beratungsgespräch zu melden.

Für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme kann das Anliegen in aller Kürze geschildert werden. Zudem kann eine Telefonnummer hinterlassen werden; die Kanzlei kündigt eine umgehende Rückmeldung an.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Kanzleiausflug 2026 nach Karlsruhe – Recht, Kultur und Kulinarik
  • Krankheitsbedingte Kündigung trotz BEM-Ablehnung unwirksam – Arbeitgeber muss Missverständnisse aufklären
  • Fristlose Kündigung im Urlaub: BAG stärkt Arbeitnehmerrechte bei verspäteter Anhörung
  • Kündigung wegen fehlender Massenentlassungsanzeige unwirksam – BAG stärkt Arbeitnehmerrechte bei betriebsbedingten Kündigungen
  • Neues Urteil zur Krankschreibung nach Urlaub
  • Außerordentliche Kündigung nach körperlichem Angriff auf Vorgesetzten – auch ohne Abmahnung möglich

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen relevant. Auch die Dauer der Beschäftigung, die ungefähre Betriebsgröße und ein möglicher besonderer Kündigungsschutz können Bedeutung haben. Bei Kündigungen gelten häufig kurze gesetzliche Fristen; für eine Kündigungsschutzklage beträgt die Frist grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine Anfrage sollte deshalb wichtige Daten klar benennen. Ob und welche Schritte im konkreten Fall in Betracht kommen, erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung.
Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Ein Abwicklungsvertrag regelt dagegen typischerweise die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung. Gegenstand können etwa Freistellung, Zeugnis, offene Vergütung oder eine Abfindung sein. Entscheidend ist allerdings nicht allein die Überschrift, sondern der tatsächliche Inhalt der Vereinbarung. Beide Vertragsarten können arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Folgen haben. Vor einer Mandatsanfrage sind daher der vollständige Entwurf, eine gegebenenfalls bereits erklärte Kündigung und Informationen zu vorgesehenen Entscheidungsfristen hilfreich.
Welche Unterlagen helfen bei der Einordnung einer arbeitsrechtlichen Abmahnung?
Ausgangspunkt ist der vollständige Wortlaut der Abmahnung. Daneben können der Arbeitsvertrag, betriebliche Vorgaben, einschlägiger Schriftverkehr und eine sachliche Darstellung des beanstandeten Geschehens wichtig sein. Eine Abmahnung soll ein bestimmtes Verhalten rügen und auf mögliche Folgen bei einer Wiederholung hinweisen. Ob sie diese Funktion erfüllt und sachlich berechtigt ist, hängt von den Umständen ab. Für eine erste Anfrage ist hilfreich, zwischen dokumentierten Tatsachen und der eigenen Bewertung zu unterscheiden sowie vorhandene Zeugen oder sonstige Belege zu benennen.
Welche Themen sollten bei einer Anfrage wegen Trennung oder Scheidung angesprochen werden?
Eine erste Schilderung kann den Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, die Wohnsituation und bereits bestehende Vereinbarungen umfassen. Häufig stellen sich daneben Fragen zu Unterhalt, Vermögen, Schulden und Altersversorgung. Nicht alle Folgen einer Trennung werden automatisch gemeinsam mit einer Scheidung geregelt. Für die Vorbereitung können vorhandene gerichtliche Schreiben, Eheverträge sowie Einkommens- und Versorgungsunterlagen relevant sein. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und welches Familiengericht zuständig ist, hängt vom Anliegen ab. In der Anfrage lässt sich außerdem klären, ob das konkrete familienrechtliche Thema übernommen werden kann.
Wie unterscheiden sich Sorge- und Umgangsrecht bei getrennt lebenden Eltern?
Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind, etwa Entscheidungen über Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame Sorge endet. Maßgeblich für familiengerichtliche Entscheidungen ist das Kindeswohl. Vor einer Mandatsanfrage sind Informationen über die bisherige Betreuung, bestehende Absprachen und mögliche gerichtliche Regelungen hilfreich. Dabei sollten konkrete offene Fragen beschrieben werden, ohne das Kind in den Konflikt einzubeziehen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Heinz Schmid

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: schmid-rechtsanwalt-ulm.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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