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- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
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Kanzleiprofil im Überblick
Christine Kirsch ist Rechtsanwältin in Bielefeld und ausschließlich auf Familienrecht spezialisiert. Sie arbeitet in einer Bürogemeinschaft mit sechs weiteren Anwälten. Die Kanzlei befindet sich direkt gegenüber dem Amtsgericht. Ihre Tätigkeit umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei allen Familiengerichten und Oberlandesgerichten. Zu den genannten Schwerpunkten gehören Scheidungen, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Sorgerecht und Unterhalt. Weitere Themen sind Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Ehegattenunterhalt. Ihr Beratungsangebot richtet sich an Menschen mit familienrechtlichen Fragen vor einer Trennung, während der Trennung und nach einer Scheidung. Dabei werden auch Probleme im Zusammenhang mit Scheidungsfolgen behandelt. In ihrer Arbeitsweise legt sie Wert auf zeitnahe klare Regelungen und Lösungen. Sie strebt eine außergerichtliche Einigung an und verfolgt Ansprüche gerichtlich, wenn eine solche Einigung nicht möglich ist. Das Wohl gemeinsamer Kinder und ein vernünftiger Austausch zwischen den Eltern sind ihr zentrale Anliegen. Vertrauen, absolute Diskretion und Einfühlungsvermögen bezeichnet sie als unerlässlich für ihre Tätigkeit.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Bielefeld – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Christine Kirsch ist in Bielefeld ausschließlich auf Familienrecht spezialisiert. Ihre Kanzlei in der Gerichtstraße 3 richtet sich an Menschen mit familienrechtlichen Fragen vor einer Trennung, während der Trennungszeit und nach einer Scheidung. Sie arbeitet in einer Bürogemeinschaft mit sechs weiteren Anwälten. Ihr Tätigkeitsspektrum umfasst sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung bei Familiengerichten und Oberlandesgerichten. Zu den ausdrücklich genannten Schwerpunkten zählen Scheidungen, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Sorgerecht und Unterhalt. Damit betrifft ihre Arbeit persönliche, wirtschaftliche und elterliche Fragen, die bei einer Veränderung der familiären Lebenssituation zusammenkommen können. Bei einer Scheidung sind häufig mehrere Themen voneinander zu unterscheiden. Während der Versorgungsausgleich grundsätzlich die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte betrifft, geht es beim Zugewinnausgleich um die Vermögensentwicklung der Ehegatten im gesetzlichen Güterstand. Unterhaltsfragen können sich auf die Trennungszeit, die Zeit nach der Scheidung oder auf gemeinsame Kinder beziehen. Christine Kirsch befasst sich mit Kindesunterhalt und Volljährigenunterhalt ebenso wie mit Trennungsunterhalt und nachehelichem Ehegattenunterhalt. Auch Probleme im Zusammenhang mit Scheidungsfolgen gehören zu ihrem Beratungsangebot. Welche Themen zusammenhängen, lässt sich jeweils anhand der persönlichen Verhältnisse einordnen. Ein weiterer Bereich betrifft die Verantwortung für gemeinsame Kinder. Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht behandeln unterschiedliche Aspekte der elterlichen Beziehungen und des Zusammenlebens nach einer Trennung. Christine Kirsch benennt das Wohl der Kinder und einen vernünftigen Austausch zwischen den Eltern als zentrale Anliegen. Sie strebt außergerichtliche Einigungen an und verfolgt Ansprüche gerichtlich, wenn eine Einigung nicht möglich ist. Zeitnahe, klare Regelungen sind ein erklärtes Ziel ihrer Arbeitsweise; Vertrauen, Diskretion und Einfühlungsvermögen beschreibt sie als unerlässlich. Die Kanzlei liegt in Bielefeld-Mitte direkt gegenüber dem Amtsgericht Bielefeld. Der Standort bietet damit einen örtlichen Bezug zur familiengerichtlichen Praxis und ist auch für Ratsuchende aus Brackwede, Schildesche, Sennestadt und Heepen eine Adresse im zentralen Stadtgebiet. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der genauen Anschrift geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, etwa zu Scheidung, Unterhalt oder Umgang, sowie Hinweise auf bestehende Verfahren und Fristen erleichtern die erste Einordnung. Ob und unter welchen Bedingungen eine Mandatsübernahme erfolgt, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bielefeld
- Amtsgericht Bielefeld
- Landgericht Bielefeld
- Arbeitsgericht Bielefeld
- Oberlandesgericht Hamm (zuständiger Bezirk)
Für familienrechtliche Anliegen in Bielefeld ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Bielefeld von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Dort werden unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zum Versorgungsausgleich, zum Unterhalt, zum Zugewinnausgleich und zu Sorge- oder Umgangsfragen geführt. Ob im konkreten Fall das Amtsgericht Bielefeld örtlich zuständig ist, hängt jedoch von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten ab. Allein der Kanzleisitz bestimmt den zuständigen Gerichtsort nicht. Das Oberlandesgericht Hamm ist das für Bielefeld zuständige Oberlandesgericht und befasst sich insbesondere mit Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen. Das Landgericht Bielefeld ist demgegenüber nicht die reguläre Beschwerdeinstanz in Familiensachen. Das Arbeitsgericht Bielefeld behandelt arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die hier genannten familienrechtlichen Schwerpunkte typischerweise nicht zuständig. Die Kanzlei von Christine Kirsch befindet sich in der Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld, im zentralen Stadtgebiet von Mitte und direkt gegenüber dem Amtsgericht. Diese Lage verbindet den Kanzleistandort unmittelbar mit dem örtlichen Gerichtsumfeld. Für Menschen aus Brackwede, Schildesche, Sennestadt oder Heepen richtet sich die geeignete Anfahrt nach dem jeweiligen Ausgangspunkt. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich als Anreisemöglichkeiten in Betracht; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Besuch geprüft werden. Angaben zu einzelnen Haltestellen, barrierefreien Zugängen oder eigenen Stellplätzen sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vorab bei der Kanzlei erfragt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt meist eine kurze Darstellung der familiären Situation und der offenen Fragen. Hilfreich sind Angaben dazu, ob eine Trennung bereits erfolgt ist, ob gemeinsame Kinder betroffen sind und ob schon gerichtliche Schreiben vorliegen. Bestehende Fristen sollten ausdrücklich erwähnt werden. Je nach Anliegen können später Unterlagen zu Einkommen, Vermögen, Versorgungsanrechten oder bisherigen Vereinbarungen erforderlich sein. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
- Worin unterscheiden sich Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich bei einer Scheidung?
- Der Versorgungsausgleich betrifft grundsätzlich die während der Ehe erworbenen Anrechte auf Altersversorgung und Absicherung bei Erwerbsminderung. Der Zugewinnausgleich bezieht sich dagegen auf die Vermögensentwicklung der Ehegatten, wenn sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Es handelt sich somit um unterschiedliche wirtschaftliche Fragen. Beide können im Zusammenhang mit einer Scheidung bedeutsam werden, folgen aber jeweils eigenen Voraussetzungen und Verfahrensregeln. Ehevertragliche Regelungen und besondere persönliche Umstände können die Einordnung beeinflussen. Für eine Prüfung werden deshalb unterschiedliche Unterlagen benötigt.
- Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für wesentliche persönliche und vermögensbezogene Angelegenheiten eines minderjährigen Kindes. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil der Personensorge und betrifft die Festlegung seines Aufenthalts. Beim Umgangsrecht geht es um den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass nur ein Elternteil sorgeberechtigt bleibt. Bei Vereinbarungen und gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Welche Regelung erforderlich ist, hängt von der konkreten familiären Situation ab.
- Welche Unterhaltsfragen können während einer Trennung und nach der Scheidung entstehen?
- Zu unterscheiden sind insbesondere Kindesunterhalt, Unterhalt für volljährige Kinder, Trennungsunterhalt und nachehelicher Ehegattenunterhalt. Diese Ansprüche haben unterschiedliche Voraussetzungen und betreffen teilweise unterschiedliche Zeiträume. Eine Regelung für die Trennungszeit beantwortet daher nicht automatisch die Frage nach Unterhalt nach der Scheidung. Für die Einordnung sind unter anderem Einkommen, Bedarf, Leistungsfähigkeit und bestehende Unterhaltspflichten relevant. Bei volljährigen Kindern können außerdem Ausbildung und eigene Einkünfte eine Rolle spielen. Ohne nähere Angaben lässt sich weder das Bestehen noch der Umfang eines Anspruchs verlässlich beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Christine Kirsch
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Kanzlei und Anfahrt
Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: familienrecht-kirsch.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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