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- Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Jan Grimmelt LL.M.
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Jan Grimmelt LL.M. ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bielefeld. Seine Kanzlei konzentriert sich ausschließlich auf das Arbeitsrecht und vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Geschäftsführer in Bielefeld, OWL und deutschlandweit. Für Arbeitgeber liegt ein Schwerpunkt auf der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Hinzu kommt die Beratung im Arbeitnehmerdatenschutz. Arbeitnehmer unterstützt er bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen und Mobbing sowie bei der Durchsetzung von Zahlungs- und Zeugnisansprüchen. Für Geschäftsführer gestaltet und prüft er Anstellungsverträge, klärt Haftungsfragen und prüft Wettbewerbsverbote. Außerdem verhandelt er Aufhebungsverträge und geht gegen Kündigungen vor. Seine Arbeitsweise umfasst klare Handlungsempfehlungen, ehrliche Einschätzungen und individuelle Lösungen. Beim Erstkontakt erhalten Interessenten eine erste Einschätzung ihrer Sachlage und der nächsten Schritte. Die Vergütung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder zu einem vorher vereinbarten Fixpreis. Die Kanzlei übernimmt auch die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung. Beratung ist persönlich, telefonisch oder per Videotelefonie möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: grimmelt-arbeitsrecht.de
Beratung in Bielefeld – Einordnung der Redaktion
Unter dem Profilnamen GRIMMELT ARBEITSRECHT ist Jan Grimmelt LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht, in Bielefeld tätig. Seine Kanzlei am Albrecht-Delius-Weg 1 konzentriert sich ausschließlich auf das Arbeitsrecht. Sie vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Geschäftsführer aus Bielefeld, Ostwestfalen-Lippe und dem gesamten Bundesgebiet. Diese Ausrichtung umfasst sowohl die Gestaltung arbeitsvertraglicher Beziehungen als auch Konflikte während eines Beschäftigungsverhältnisses und bei dessen Beendigung. Je nach Anliegen stehen dabei unterschiedliche Fragen im Vordergrund: Welche Regelungen enthält ein Vertrag, welche Ansprüche sind streitig und welche Möglichkeiten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Klärung kommen grundsätzlich in Betracht? Auf Arbeitgeberseite liegen Schwerpunkte bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Hinzu kommt die Beratung im Arbeitnehmerdatenschutz, etwa zu den rechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit Beschäftigtendaten. Arbeitnehmer unterstützt Jan Grimmelt bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen und Mobbing sowie bei Zahlungs- und Zeugnisansprüchen. Typische Anliegen betreffen ausstehendes Entgelt, die Bewertung eines Arbeitszeugnisses oder den Umgang mit Vorwürfen am Arbeitsplatz. Bei Beendigungssituationen können neben dem Enddatum auch Freistellung, offene Vergütung und Zeugnisregelungen eine Rolle spielen. Ein weiterer Tätigkeitsbereich betrifft Geschäftsführer. Hier gestaltet und prüft die Kanzlei Anstellungsverträge, befasst sich mit Haftungsfragen und überprüft Wettbewerbsverbote. Auch die Verhandlung von Aufhebungsverträgen und das Vorgehen gegen Kündigungen gehören zum beschriebenen Angebot. Bei Geschäftsführern ist die Unterscheidung zwischen Organstellung und Anstellungsverhältnis häufig wesentlich. Sie kann sich auf die rechtliche Bewertung und den gerichtlichen Rechtsweg auswirken. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise mit klaren Handlungsempfehlungen, ehrlichen Einschätzungen und individuell ausgerichteten Lösungen. Der Standort in Bielefeld bildet den örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Mitte, Brackwede, Schildesche, Sennestadt und Heepen sowie aus dem weiteren OWL-Raum. Eine konkrete Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Für viele Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Bielefeld relevant. Die Anfahrt zum Albrecht-Delius-Weg lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Adresse planen; konkrete Verbindungen sind nicht belegt. Persönliche, telefonische und videotelefonische Beratung sind möglich. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Interessierte die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zur eigenen Rolle, zum Anlass der Anfrage und zu bereits bekannten Terminen oder Fristen. Beim Erstkontakt erhalten Interessenten nach der Kanzleibeschreibung eine erste Einschätzung ihrer Sachlage und der nächsten Schritte. Welche Unterlagen benötigt werden und welcher Beratungsweg passt, lässt sich anschließend abstimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bielefeld
- Amtsgericht Bielefeld
- Landgericht Bielefeld
- Arbeitsgericht Bielefeld
- Oberlandesgericht Hamm (zuständiger Bezirk)
Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt von Jan Grimmelt LL.M. ist insbesondere das Arbeitsgericht Bielefeld von Bedeutung. Soweit die örtliche und sachliche Zuständigkeit gegeben ist, werden dort unter anderem Kündigungsschutzverfahren sowie Streitigkeiten über Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse geführt. Auch bestimmte kollektivarbeitsrechtliche Konflikte gehören vor die Arbeitsgerichte. Bei Auseinandersetzungen um Geschäftsführer-Anstellungsverträge ist der Rechtsweg gesondert zu betrachten: Je nach rechtlicher Stellung und Streitgegenstand können die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sein. Dann kommen unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Bielefeld oder das Landgericht Bielefeld in Betracht. Das Oberlandesgericht Hamm gehört zum zuständigen Bezirk der ordentlichen Gerichtsbarkeit und kann in entsprechenden Zivilsachen als Rechtsmittelgericht befasst sein. Es ist dagegen keine Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Arbeitsgerichts. Die Kanzlei befindet sich am Albrecht-Delius-Weg 1, 33615 Bielefeld. Die Angaben erlauben keine gesicherte Zuordnung zu Mitte, Brackwede, Schildesche, Sennestadt oder Heepen und belegen auch keine unmittelbare Innenstadtlage. Für Ratsuchende aus diesen Stadtteilen sowie aus dem übrigen Ostwestfalen-Lippe ist die Adresse der Ausgangspunkt für die individuelle Anfahrtsplanung. Bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollten aktuelle Verbindungen, bei einer Anreise mit dem Pkw die örtliche Verkehrssituation berücksichtigt werden. Konkrete Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben. Neben einem persönlichen Gespräch bietet die Kanzlei telefonische Beratung und Videotelefonie an. Damit ist auch für Interessierte außerhalb Bielefelds ein Austausch ohne Anfahrt grundsätzlich möglich.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Sie müssen keine Fallakte liefern, sondern einfach sagen, worum es geht. Für die Kontaktaufnahme sollen Sie Ihr Anliegen kurz beschreiben.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Der Erstkontakt ist persönlich und unverbindlich; das Anliegen kann telefonisch oder persönlich geschildert werden. Sie erhalten eine erste Einschätzung der Sachlage und der nächsten sinnvollen Schritte, bevor Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden. Die Kontaktaufnahme via Telefon, Kontaktformular oder E-Mail löst keine Kosten aus.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Der Erstkontakt ist persönlich und unverbindlich; das Anliegen kann telefonisch oder persönlich geschildert werden. Sie erhalten eine erste Einschätzung der Sachlage und der nächsten sinnvollen Schritte, bevor Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden. Die Kontaktaufnahme via Telefon, Kontaktformular oder E-Mail löst keine Kosten aus.
Für den Erstkontakt: Sie müssen keine Fallakte liefern, sondern einfach sagen, worum es geht. Für die Kontaktaufnahme sollen Sie Ihr Anliegen kurz beschreiben.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Kündigung oder Aufhebungsvertrag hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich Nachträgen und das Kündigungsschreiben beziehungsweise der vorgeschlagene Aufhebungsvertrag relevant. Hinzukommen können Angaben zum Beginn der Beschäftigung, zum Zugang eines Schreibens und zu bereits geführten Gesprächen. Auch Abmahnungen oder einschlägige Korrespondenz können bedeutsam sein. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen; eine Kontaktanfrage allein wahrt diese nicht. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab und sollte vor einer umfangreichen Übersendung abgestimmt werden.
- Was ist bei einer Anfrage zu Abmahnung, Mobbing oder einem Arbeitszeugnis wichtig?
- Diese Anliegen erfordern unterschiedliche Informationen. Bei einer Abmahnung stehen der genaue Vorwurf, das Schreiben und der zugrunde liegende Ablauf im Mittelpunkt. Bei als Mobbing empfundenen Vorgängen hilft eine sachliche, zeitlich geordnete Darstellung konkreter Ereignisse; nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz wird rechtlich als Mobbing eingeordnet. Bei Zeugnisfragen sind der Zeugnistext sowie Angaben zu Aufgaben und Beschäftigungsdauer relevant. Eine erste Anfrage sollte das gewünschte Klärungsziel benennen, etwa die Prüfung eines Vorwurfs oder die Einordnung bestimmter Zeugnisformulierungen.
- Welche Themen können Arbeitgeber bei Arbeitsverträgen und Arbeitnehmerdatenschutz klären lassen?
- Bei Arbeitsverträgen geht es häufig um Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung, Arbeitszeit, Befristung oder Regelungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Entscheidend ist dabei auch, ob Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen zu berücksichtigen sind. Arbeitnehmerdatenschutz betrifft unter anderem die Erhebung, Nutzung, Speicherung und Weitergabe von Beschäftigtendaten. Für eine Anfrage ist eine Beschreibung des geplanten Vertrags oder des konkreten betrieblichen Datenverarbeitungsvorgangs hilfreich. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem jeweiligen Zusammenhang; pauschale Vertragsmuster oder allgemeine Datenschutzannahmen erfassen betriebliche Besonderheiten nicht immer.
- Worin unterscheiden sich Anliegen von Geschäftsführern von denen anderer Beschäftigter?
- Bei Geschäftsführern sind die gesellschaftsrechtliche Organstellung und der schuldrechtliche Anstellungsvertrag voneinander zu unterscheiden. Eine Abberufung und die Beendigung des Vertrags sind deshalb nicht automatisch derselbe Vorgang. Typische Prüfungsfragen betreffen Vergütung, Laufzeit, Kündigungsregelungen, Haftung und Wettbewerbsverbote. Auch die Zuständigkeit eines Arbeitsgerichts oder eines ordentlichen Zivilgerichts lässt sich nicht allein aus der Vertragsüberschrift ableiten. Für eine erste Einordnung können neben dem Anstellungsvertrag auch Bestellungsunterlagen und einschlägige gesellschaftsrechtliche Regelungen relevant sein.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Jan Grimmelt LL.M.
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: grimmelt-arbeitsrecht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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