Veröffentlichtes Profil

Claudia Pfad

Claudia Pfad: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Aschaffenburg

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht · Rechtsanwalts-Kanzlei Claudia Pfad

Wailandtstraße 20, 63741 Aschaffenburg

Telefon: +49 6021 423894

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalts-Kanzlei Claudia Pfad
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Claudia Pfad ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Aschaffenburg. Als besondere Schwerpunkte ihrer Tätigkeit nennt sie Familienrecht, Scheidung und Erbrecht sowie Sozialrecht. Auf ihrer Internetseite beschreibt sie eine persönliche Betreuung von der Annahme des Mandats bis zur Durchsetzung der rechtlichen Interessen. Alle Termine nimmt sie nach eigenen Angaben persönlich für ihre Mandanten wahr. Wenn es notwendig ist, vertritt sie deren Interessen auch vor Gericht. Dabei verfolgt sie den Ansatz, so viel Streit wie notwendig zu führen, jedoch nicht um jeden Preis. Zu ihrer beschriebenen Arbeitsweise gehören außerdem Kostenbewusstsein und eine zügige Abwicklung. Für Gespräche nimmt sie sich nach eigener Aussage Zeit. Die Kanzlei befindet sich in der Wailandtstraße 20 in Aschaffenburg. Sie ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Für die Anfahrt werden Busverbindungen vom Aschaffenburger Hauptbahnhof sowie gekennzeichnete Stellplätze auf dem rechten vorderen Parkplatz genannt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-pfad.de, kanzlei-pfad.de

Beratung in Aschaffenburg – Einordnung der Redaktion

Claudia Pfad ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Aschaffenburg. In ihrer Rechtsanwalts-Kanzlei in der Wailandtstraße 20 bildet das Familienrecht den Hauptschwerpunkt. Ihre Kanzleibeschreibung nennt insbesondere Scheidungen sowie daneben Erbrecht und Sozialrecht als Tätigkeitsfelder. Familienrechtliche Anliegen betreffen häufig mehrere miteinander verbundene Fragen: die rechtlichen Folgen einer Trennung, den Unterhalt, die elterliche Sorge oder die Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet deshalb zunächst eine Einordnung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation sowie der Punkte, die zwischen den Beteiligten geklärt werden müssen. Bei einer Scheidung können neben der Auflösung der Ehe auch der Versorgungsausgleich und weitere Folgesachen eine Rolle spielen. Sind Kinder betroffen, stehen häufig Fragen zu Betreuung, Umgang und finanzieller Absicherung im Mittelpunkt. Im Erbrecht geht es typischerweise um die Rechtsnachfolge nach einem Todesfall, die Bedeutung eines Testaments oder Ansprüche innerhalb einer Erbengemeinschaft. Sozialrechtliche Anliegen können dagegen etwa Bescheide über Sozialleistungen und deren Überprüfung betreffen. Welche dieser Themen im einzelnen Fall zusammenhängen, lässt sich erst anhand des Sachverhalts und der vorhandenen Unterlagen beurteilen. Claudia Pfad beschreibt ihre Arbeitsweise als persönliche Betreuung von der Mandatsannahme bis zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen. Nach eigenen Angaben nimmt sie sämtliche Termine für ihre Mandantinnen und Mandanten persönlich wahr und vertritt sie, wenn erforderlich, auch vor Gericht. Ihr dargestellter Ansatz besteht darin, notwendige Auseinandersetzungen zu führen, Streit aber nicht um jeden Preis fortzusetzen. Kostenbewusstsein, eine zügige Bearbeitung und Zeit für Gespräche gehören ebenfalls zu ihrer eigenen Beschreibung. Damit werden sowohl die Klärung im Gespräch als auch eine gegebenenfalls erforderliche gerichtliche Auseinandersetzung angesprochen. Die Kanzlei liegt in der Wailandtstraße 20, 63741 Aschaffenburg. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, Damm oder Schweinheim bietet diese Anschrift einen konkreten Anlaufpunkt im Stadtgebiet; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Bei Familiensachen ist insbesondere das Amtsgericht Aschaffenburg mit seinem Familiengericht relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Für die Anfahrt nennt die Kanzlei Busverbindungen vom Aschaffenburger Hauptbahnhof sowie gekennzeichnete Stellplätze auf dem rechten vorderen Parkplatz. Ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort bereitgestellten Kontaktinformationen für eine Anfrage nutzen. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu bereits laufenden Verfahren und Hinweise auf anstehende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Im anschließenden Austausch können Termin, benötigte Unterlagen und die mögliche Mandatsübernahme geklärt werden. Eine Kontaktanfrage allein ersetzt noch keine individuelle rechtliche Prüfung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Aschaffenburg

Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Claudia Pfad ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Aschaffenburg von Bedeutung. Dort werden durch das Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren, Versorgungsausgleichssachen sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Voraussetzung ist jeweils, dass das Gericht für den konkreten Fall örtlich zuständig ist. Auch im Erbrecht hat das Amtsgericht eine wichtige Funktion: Als Nachlassgericht befasst es sich beispielsweise mit Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Streitigkeiten über erbrechtliche Zahlungsansprüche können je nach Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt werden. Das Landgericht Aschaffenburg ist hingegen nicht die übliche erste Anlaufstelle für Scheidungen. Sozialrechtliche Streitigkeiten über Leistungsbescheide gehören regelmäßig zur Sozialgerichtsbarkeit und damit nicht zu den beiden genannten Gerichten. Die Kanzleianschrift lautet Wailandtstraße 20 in 63741 Aschaffenburg. Die Innenstadt, Damm und Schweinheim sind als Stadtteile des Standorts genannt; daraus lässt sich jedoch keine gesicherte Stadtteilzuordnung der Kanzlei ableiten. Ebenso ist eine unmittelbare Nähe zu einem Gerichtsgebäude nicht belegt. Für die Planung eines Besuchs ist deshalb die konkrete Straßenanschrift maßgeblich. Nach den Kanzleiangaben bestehen Busverbindungen vom Aschaffenburger Hauptbahnhof. Wer mit dem Pkw kommt, findet nach diesen Angaben gekennzeichnete Stellplätze auf dem rechten vorderen Parkplatz. Konkrete Linien, Fahrtzeiten oder Entfernungen sind nicht angegeben. Aktuelle Verbindungen und die Anfahrtsroute lassen sich vor einem vereinbarten Termin gesondert prüfen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Besprechung zu Trennung und Scheidung üblicherweise relevant?
Für ein erstes Gespräch können die Heiratsurkunde, vorhandene Eheverträge und eine Übersicht über die familiäre Situation hilfreich sein. Je nach Anliegen kommen Einkommensnachweise, Angaben zu Vermögen und Verbindlichkeiten sowie Unterlagen zur Altersversorgung hinzu. Wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, können auch bisherige Betreuungsregelungen und Unterhaltsvereinbarungen wichtig werden. Bereits eingegangene Gerichtsschreiben oder Schreiben der anderen Seite erleichtern die Einordnung des Verfahrensstands. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt von den offenen Fragen ab und kann bei der Terminabstimmung geklärt werden.
Wie hängen Scheidung, Unterhalt und Fragen zu gemeinsamen Kindern zusammen?
Eine Scheidung betrifft die rechtliche Auflösung der Ehe. Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sind damit verbundene, aber rechtlich eigenständige Themen. Manche Fragen stellen sich bereits während der Trennung, andere erst im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren oder danach. Bei Kindern stehen deren Bedürfnisse und das Kindeswohl im Mittelpunkt. Nicht jede Meinungsverschiedenheit muss Bestandteil desselben Gerichtsverfahrens sein. Für eine erste Anfrage ist es daher hilfreich, die einzelnen offenen Punkte zu benennen und zwischen bereits getroffenen Vereinbarungen und noch streitigen Fragen zu unterscheiden.
Muss eine familienrechtliche Auseinandersetzung immer vor Gericht geführt werden?
Viele Folgen einer Trennung lassen sich grundsätzlich durch Gespräche und Vereinbarungen klären. Dazu können etwa organisatorische Fragen der Kinderbetreuung oder bestimmte finanzielle Regelungen gehören. Ob eine Vereinbarung rechtlich wirksam ist oder einer besonderen Form bedarf, hängt von ihrem Inhalt ab. Die Scheidung selbst setzt in Deutschland eine gerichtliche Entscheidung voraus. Auch bei anderen Themen kann ein gerichtliches Verfahren erforderlich werden, wenn keine tragfähige Einigung zustande kommt. Eine anwaltliche Besprechung kann der allgemeinen Klärung dienen, welche Fragen offen sind und welche Verfahrenswege dafür in Betracht kommen.
Welche Rolle spielt das Nachlassgericht bei einem erbrechtlichen Anliegen?
Das Nachlassgericht übernimmt bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit einem Todesfall, etwa die Eröffnung von Testamenten und die Bearbeitung von Erbscheinsanträgen. Es entscheidet jedoch nicht automatisch über sämtliche Konflikte zwischen Erbinnen, Erben und weiteren Beteiligten. Streitigkeiten über Pflichtteilszahlungen oder andere erbrechtliche Ansprüche können in einem gesonderten Zivilverfahren zu klären sein. Für eine erste anwaltliche Anfrage helfen Angaben zum Todesfall, zu bekannten letztwilligen Verfügungen und zu bereits vorhandenen gerichtlichen Schreiben. Auch die Frage, ob die Erbenstellung selbst oder ein einzelner Anspruch umstritten ist, erleichtert die Einordnung.
Welche Informationen sind bei einer Anfrage zu einem sozialrechtlichen Bescheid wichtig?
Bei einem sozialrechtlichen Anliegen kommt es zunächst darauf an, welche Leistung betroffen ist, welche Behörde entschieden hat und was mit dem Bescheid bewilligt, abgelehnt oder zurückgefordert wurde. Wichtig sind außerdem das Datum der Bekanntgabe, die Rechtsbehelfsbelehrung und Angaben zu einem möglicherweise bereits laufenden Widerspruchsverfahren. Sozialrechtliche Verfahren können an Fristen gebunden sein. Für die erste Kontaktaufnahme sind daher der vollständige Bescheid und eine kurze Darstellung des bisherigen Ablaufs besonders hilfreich. Ob ein Widerspruch oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Verfahrensstand und Sachverhalt ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Claudia Pfad

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-pfad.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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