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- Kanzlei
- RAe Bernhard & Neumeier / Janßen
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Udo Neumeier ist Rechtsanwalt und Diplom-Jurist in Aschaffenburg. Seit 2002 besitzt er die Zusatzqualifikation Fachanwalt für Familienrecht. Seit Januar 2010 führt er eine gemeinsame Kanzlei mit Rechtsanwalt Bernhard in Aschaffenburg mit einer Zweigstelle in Blankenbach. Zuvor war er von Januar 1997 bis Dezember 2009 als Anwalt in einer mittelständischen Anwaltskanzlei in Aschaffenburg tätig. Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er von 1989 bis 1993 an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Das Rechtsreferendariat führte ihn an das Landgericht Kassel und zur deutsch-amerikanischen Handelskammer in Los Angeles. Währenddessen übte er eine Nebentätigkeit in einer wirtschaftlich ausgerichteten Anwaltskanzlei aus. Die Kanzlei in Aschaffenburg befindet sich in der Weißenburger Str. 34. Für Fragen und Terminwünsche stehen Telefon und E-Mail zur Verfügung. Termine in Blankenbach finden nur nach telefonischer Vereinbarung statt. Angaben zu einem bestimmten Mandantenkreis enthält die Kanzleiseite nicht.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-bernhard-und-neumeier.de, kanzlei-bernhard-und-neumeier.de
Beratung in Aschaffenburg – Einordnung der Redaktion
Udo Neumeier ist Rechtsanwalt und Diplom-Jurist in Aschaffenburg. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Seit 2002 führt er die Zusatzqualifikation Fachanwalt für Familienrecht. Er ist in der Kanzlei RAe Bernhard & Neumeier / Janßen in der Weißenburger Str. 34 tätig. Seit Januar 2010 führt er eine gemeinsame Kanzlei mit Rechtsanwalt Bernhard; eine Zweigstelle besteht in Blankenbach. Zuvor arbeitete er von Januar 1997 bis Dezember 2009 in einer mittelständischen Anwaltskanzlei in Aschaffenburg. Sein Studium absolvierte er in Frankfurt am Main; Stationen seines Referendariats waren das Landgericht Kassel und die deutsch-amerikanische Handelskammer in Los Angeles. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Für Ratsuchende geht es dabei häufig zunächst darum, den Sachverhalt zeitlich zu ordnen und die vorhandenen Unterlagen einzuordnen. Auch eine angebotene einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Welche Fragen vorrangig sind, hängt insbesondere von der konkreten Situation und möglichen Fristen ab. Das Profil enthält keine Festlegung auf einen bestimmten Mandantenkreis. Das Familienrecht betrifft unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt und den finanziellen Ausgleich zwischen Ehegatten. Hinzu kommen Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit Kindern. Hinter diesen Themen stehen oft mehrere miteinander verbundene Anliegen: die Organisation des getrennten Alltags, wirtschaftliche Veränderungen und die Gestaltung der Elternverantwortung. Eine erste Besprechung kann dazu dienen, diese Themen voneinander abzugrenzen und den weiteren Klärungsbedarf zu erfassen. Welche Unterlagen hierfür benötigt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Anliegen. Die Kanzleiadresse in 63739 Aschaffenburg bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, etwa aus Innenstadt, Damm und Schweinheim. Für familiengerichtliche Verfahren kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Aschaffenburg in Betracht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören hingegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das örtliche Landgericht. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über das Profil auf Anwalt-Seiten.de vorbereiten: Für Fragen und Terminwünsche sind Telefon und E-Mail vorgesehen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und der Hinweis auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Termine in Blankenbach finden ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung statt. Für die Anfahrt zur Aschaffenburger Adresse empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Aschaffenburg
Die Kanzlei von Udo Neumeier befindet sich in der Weißenburger Str. 34 in 63739 Aschaffenburg. Damit liegt der örtliche Bezug des Profils im Aschaffenburger Stadtgebiet. Innenstadt, Damm und Schweinheim sind genannte Stadtteile am Standort; eine ausdrückliche Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile enthalten die vorliegenden Angaben nicht. Für die Anreise aus diesen Bereichen oder dem Umland lässt sich die Adresse als Ziel einer individuellen Routenplanung nutzen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang sind nicht belegt. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte deshalb anhand aktueller Verbindungen und örtlicher Verkehrsbedingungen geplant werden. Daneben besteht eine Zweigstelle in Blankenbach, an der Termine nur nach telefonischer Vereinbarung stattfinden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Aschaffenburg relevant. Dort werden als Familiengericht unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das Landgericht Aschaffenburg ist für solche Familiensachen grundsätzlich nicht die erste Instanz; auch familiengerichtliche Beschwerden führen regelmäßig nicht zum Landgericht. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt gilt eine weitere Abgrenzung: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten verhandelt. Keines der beiden genannten örtlichen Gerichte ist dafür die reguläre Eingangsinstanz. Die konkrete gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach Streitgegenstand und gesetzlichen Anknüpfungspunkten, nicht allein nach der Kanzleiadresse.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben von Bedeutung. Je nach Streitpunkt können Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und einschlägige Korrespondenz hinzukommen. Hilfreich ist außerdem eine kurze zeitliche Übersicht, insbesondere dazu, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Bei der Kontaktaufnahme sollte deshalb erkennbar sein, ob bereits eine Kündigung vorliegt oder ein anderer zeitkritischer Vorgang besteht. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin können etwa Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Zeugnis und weitere Abwicklungsfragen geregelt werden. Eine Abfindung ist dabei weder zwingender Bestandteil noch automatisch geschuldet. Zusätzlich können sozialversicherungsrechtliche Folgen entstehen, insbesondere beim Arbeitslosengeld. Vor einer Mandatsanfrage ist deshalb wichtig zu unterscheiden, ob lediglich ein Vertragsangebot vorliegt, bereits unterschrieben wurde oder eine Kündigung zugegangen ist. Diese Ausgangslagen werfen unterschiedliche rechtliche Fragen auf.
- Welche Themen können bei einer Trennung neben der Scheidung zu klären sein?
- Trennung und Scheidung betreffen häufig mehrere eigenständige Fragen. Dazu gehören die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Verteilung von Haushaltsgegenständen, Unterhalt und die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Ehegatten. Bei gemeinsamen Kindern können Betreuung, Umgang und elterliche Sorge hinzukommen. Im Zusammenhang mit einer Scheidung spielt außerdem regelmäßig der Versorgungsausgleich eine Rolle; vermögensrechtliche Fragen können gesondert zu betrachten sein. Für eine erste Anfrage ist eine Übersicht hilfreich, welche Punkte bereits besprochen wurden und wo Uneinigkeit besteht. Nicht jedes Thema wird automatisch im selben gerichtlichen Verfahren entschieden.
- Welche Informationen werden zur Einordnung einer Unterhaltsfrage üblicherweise benötigt?
- Zunächst ist zu unterscheiden, ob es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt geht. Die Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen sind nicht identisch. Regelmäßig spielen Einkommensverhältnisse, bestehende Unterhaltspflichten und die persönliche Lebenssituation der Beteiligten eine Rolle. Bei Kindern können insbesondere Alter und Betreuungssituation relevant sein. Für eine erste Besprechung kommen deshalb Einkommensnachweise, vorhandene Unterhaltsvereinbarungen und gerichtliche Entscheidungen als Unterlagen in Betracht. Eine bloße Angabe des monatlichen Nettoeinkommens reicht häufig nicht für eine belastbare Einordnung aus. Welche Nachweise konkret benötigt werden, hängt von der Unterhaltsart ab.
- Ist für mein Anliegen das Amtsgericht oder das Landgericht Aschaffenburg zuständig?
- Das hängt vor allem vom Rechtsgebiet und vom konkreten Gegenstand des Verfahrens ab. Familiensachen wie Scheidung, elterliche Sorge oder Unterhalt werden grundsätzlich beim Amtsgericht als Familiengericht geführt. Ob dafür das Amtsgericht Aschaffenburg örtlich zuständig ist, bestimmt sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Das Landgericht ist hierfür nicht die reguläre erste Instanz. Für eine erste Anfrage helfen Angaben zu Wohnorten, Arbeitsort, Beteiligten und bereits vorhandenen gerichtlichen Schreiben, die Zuständigkeitsfrage einzuordnen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Udo Neumeier
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-bernhard-und-neumeier.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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