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- ADJULEX
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Peter Wienberg ist Rechtsanwalt in Aschaffenburg und seit 2001 Fachanwalt für Steuerrecht. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht. Er berät und vertritt eine überwiegend geschäftlich geprägte Klientel. Auch Steuerberater und deren Unternehmer-Mandanten ziehen ihn bei anstehenden oder laufenden steuerlichen Betriebsprüfungen hinzu. Zu seiner Tätigkeit gehören die Beratung zu steuerlichen Selbstanzeigen und die Verteidigung in Steuerstrafsachen. Die Mandatsbearbeitung berücksichtigt betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Aspekte. Im Steuerrecht arbeitet die Kanzlei mit einem überörtlichen Netzwerk von Steuerberatern zusammen und übernimmt die Vertretung in Einspruchsverfahren sowie vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Im Erbrecht befasst sich Wienberg mit Nachfolgegestaltung, erbschaftssteuerlichen Angelegenheiten und Testamentsvollstreckung. Die Kanzlei berät zu Erbverträgen, Testamenten, Schenkungen und Pflichtteilsansprüchen und vertritt Erben sowie Erbengemeinschaften. Zum Mandantenkreis zählen Personen- und Kapitalgesellschaften. Im Gesellschaftsrecht gehören die Aktualisierung von Gesellschaftsverträgen, die Begleitung von Firmenumstrukturierungen sowie die Beratung bei Start-ups und Firmengründungen zum Tätigkeitsangebot.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: wienbergs.com, wienbergs.com
Beratung in Aschaffenburg – Einordnung der Redaktion
Peter Wienberg ist Rechtsanwalt bei ADJULEX in Aschaffenburg und seit 2001 Fachanwalt für Steuerrecht. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die vorliegende Kanzleibeschreibung legt den Tätigkeitsschwerpunkt dagegen auf Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung wichtig: Wer Unterstützung in einer arbeitsrechtlichen oder familienrechtlichen Angelegenheit sucht, sollte bei der Kontaktaufnahme klären, ob das konkrete Anliegen übernommen wird. Die Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf das Steuerrecht, nicht auf das Arbeitsrecht oder Familienrecht. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anfragen Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnisse oder Aufhebungsvereinbarungen. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt, Vermögensausgleich und Fragen zu gemeinsamen Kindern im Mittelpunkt. Bei unternehmerisch tätigen Personen können solche Anliegen zusätzlich gesellschaftsrechtliche oder steuerliche Berührungspunkte haben. Allgemein kommt es bei der ersten Einordnung darauf an, die Beteiligten, den bisherigen Verlauf und mögliche Fristen zu erfassen. Welche Bearbeitung im Einzelfall möglich ist, lässt sich erst nach Prüfung der Angelegenheit und Abstimmung mit der Kanzlei beurteilen. Belegt ist Wienbergs Beratung und Vertretung einer überwiegend geschäftlich geprägten Klientel. Steuerberater und deren Unternehmer-Mandanten ziehen ihn bei steuerlichen Betriebsprüfungen hinzu. Zum Tätigkeitsfeld gehören steuerliche Selbstanzeigen, die Verteidigung in Steuerstrafsachen und die Vertretung in Einspruchsverfahren sowie vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Im Erbrecht befasst er sich mit Nachfolgegestaltung, erbschaftsteuerlichen Angelegenheiten und Testamentsvollstreckung. Gesellschaftsrechtlich gehören Gesellschaftsverträge, Umstrukturierungen sowie Start-ups und Firmengründungen zum Angebot. Die Mandatsbearbeitung berücksichtigt betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Aspekte; im Steuerrecht besteht eine Zusammenarbeit mit einem überörtlichen Netzwerk von Steuerberatern. Die Kanzlei befindet sich in der Friedrichstraße 15, 63743 Aschaffenburg. Zum örtlichen Umfeld gehören Innenstadt, Damm und Schweinheim; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den Angaben nicht zu entnehmen. Am Standort liegen das Amtsgericht und das Landgericht Aschaffenburg, deren Zuständigkeit von der jeweiligen Verfahrensart abhängt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, Angaben zu beteiligten Personen oder Unternehmen und Hinweise auf bereits laufende Fristen. Die Übernahme des Mandats, benötigte Unterlagen und die Organisation eines Termins sind anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen. Die Anfahrt sollte anhand der angegebenen Adresse geplant werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Aschaffenburg
Peter Wienbergs Kanzlei ADJULEX ist in der Friedrichstraße 15 in Aschaffenburg ansässig. Für die im Profil genannten Rechtsgebiete sind unterschiedliche gerichtliche Zuständigkeiten zu unterscheiden: Familienrechtliche Verfahren, etwa Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangssachen, werden grundsätzlich vor dem Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Das Amtsgericht Aschaffenburg kommt dafür bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit in Betracht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen oder Arbeitsentgelt, gehören hingegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Weder das genannte Amtsgericht noch das Landgericht ist dafür das typische Eingangsgericht. Auch die in der Kanzleibeschreibung belegten Tätigkeiten haben unterschiedliche gerichtliche Bezugspunkte. Nachlassangelegenheiten wie Erbscheinsverfahren werden beim zuständigen Nachlassgericht am Amtsgericht bearbeitet. Streitige erbrechtliche Ansprüche sowie gesellschaftsrechtliche und vertragliche Zivilsachen können je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Aschaffenburg verhandelt werden. Steuerrechtliche Streitigkeiten über Steuerbescheide führen nach dem außergerichtlichen Verfahren grundsätzlich zu den Finanzgerichten. In Steuerstrafsachen können dagegen die ordentlichen Strafgerichte zuständig sein. Die genannten Stadtteile Innenstadt, Damm und Schweinheim bilden örtliche Bezugspunkte innerhalb Aschaffenburgs. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich jedoch weder eine gesicherte Stadtteilzuordnung der Kanzlei noch eine belegte Innenstadtlage. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient deshalb die vollständige Straßenadresse als Ausgangspunkt der Planung. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten und etwaige Anforderungen an einen barrierefreien Zugang sollten vor einem Besuch gesondert geprüft beziehungsweise mit der Kanzlei geklärt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Es wird eine telefonische Ersteinschätzung angeboten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Es wird eine telefonische Ersteinschätzung angeboten.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Passt eine Anfrage zum Arbeitsrecht oder Familienrecht zu diesem Profil?
- Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet auf. Die belegte Kanzleibeschreibung beschreibt dagegen vor allem steuerrechtliche, steuerstrafrechtliche, erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und vertragsrechtliche Tätigkeiten. Die Fachanwaltsbezeichnung von Peter Wienberg gilt dem Steuerrecht. Ratsuchende sollten deshalb ihr arbeitsrechtliches oder familienrechtliches Anliegen bei der Anfrage konkret benennen und die mögliche Übernahme klären. Eine kurze Darstellung des Sachverhalts und Hinweise auf Fristen erleichtern diese Abstimmung. Aus den Profilangaben allein lässt sich keine Zusage für die Bearbeitung eines bestimmten Falls ableiten.
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Kündigung oder Aufhebungsvertrag hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das Kündigungsschreiben beziehungsweise der angebotene Aufhebungsvertrag relevant. Je nach Streitpunkt können außerdem Gehaltsabrechnungen, Abmahnungen und der bisherige Schriftwechsel hilfreich sein. Wichtig sind genaue Datumsangaben, insbesondere dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten; eine Kontaktanfrage allein wahrt diese grundsätzlich nicht. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, ist mit der angefragten Kanzlei abzustimmen.
- Was sollte ich vor einer Anfrage zu Trennung, Scheidung oder Unterhalt zusammenstellen?
- Hilfreich ist zunächst eine übersichtliche Darstellung der familiären Situation: Besteht eine Ehe, seit wann leben die Beteiligten getrennt, gibt es gemeinsame Kinder und welche Fragen sind bereits streitig? Bei Unterhalt oder Vermögensfragen können Einkommensnachweise, Angaben zu Vermögen und Verbindlichkeiten sowie vorhandene Vereinbarungen relevant werden. Bereits zugestellte gerichtliche Schreiben sollten mit ihren Fristen erwähnt werden. Sensible Dokumente müssen nicht unaufgefordert vollständig versandt werden. Zunächst lässt sich klären, ob die Angelegenheit übernommen werden kann und welche Unterlagen für ein Gespräch erforderlich sind.
- Sind für arbeitsrechtliche und familienrechtliche Verfahren dieselben Gerichte zuständig?
- Nein. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über das Arbeitsverhältnis werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Familienrechtliche Verfahren gehören grundsätzlich zum Familiengericht, das eine Abteilung des Amtsgerichts ist. In Aschaffenburg kommt deshalb für Familiensachen das Amtsgericht Aschaffenburg in Betracht, sofern die örtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Landgericht ist nicht das reguläre Eingangsgericht für Kündigungsschutzklagen oder Scheidungen. Welches Gericht im konkreten Fall zuständig ist, hängt unter anderem von der Verfahrensart und den gesetzlich maßgeblichen örtlichen Anknüpfungspunkten ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Peter Wienberg
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4,8 von 5 · 6 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Friedrichstraße 15, 63743 Aschaffenburg
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: wienbergs.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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