- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Bamberg
- Sprachen
- Deutsch, Türkisch, Englisch
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Kanzlei Cicek
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Semi Cicek ist in der Kanzlei Cicek in Aschaffenburg tätig. Die Kanzlei nennt Verkehrsrecht, Immobilienrecht, allgemeines Zivilrecht, Unternehmensrecht, Mietrecht, Kauf- und Vertragsrecht sowie Gesellschaftsrecht als Rechtsgebiete. Dazu gehören Unfallregulierung und Versicherungsstreit, Kauf, Verkauf, WEG und Bau sowie Forderungen, Schadensersatz und Klagen. Im Kauf- und Vertragsrecht werden Mängel, Rücktritt und Rückabwicklung genannt; im Gesellschaftsrecht Gesellschafter, Strukturen und Forderungen. Die Kanzlei arbeitet mit modernen digitalen Methoden. Nach ihrer Darstellung können nahezu alle Fälle ohne einen Vor-Ort-Besuch bearbeitet werden. Zugleich bietet sie ihrer Mandantschaft persönlichen Austausch in den Kanzleiräumen an. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie als persönlich, zielorientiert und auf Augenhöhe. Bei der Kommunikation betont Semi Cicek das Zuhören, um die Bedürfnisse seiner Mandanten zu verstehen. Beratungssprachen sind Deutsch, Türkisch und Englisch. Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Semi Cicek ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg. Die Kanzlei ist berufshaftpflichtversichert; Mandatsgespräche unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-cicek.de, rechtsanwalt-cicek.de
Beratung in Aschaffenburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Semi Cicek ist in der Kanzlei Cicek in der Weißenburger Straße 44 in 63739 Aschaffenburg tätig. Sein Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft persönliche und wirtschaftliche Fragen innerhalb familiärer Beziehungen, insbesondere bei Trennung und Scheidung. Ratsuchende beschäftigen dabei häufig der Unterhalt, die elterliche Sorge, der Umgang mit Kindern oder die Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte. Eine anwaltliche Befassung dient zunächst dazu, die familiäre Situation und die rechtlichen Fragestellungen zu ordnen. Welche außergerichtlichen oder gerichtlichen Schritte in Betracht kommen, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Neben dem persönlichen Profilschwerpunkt Familienrecht nennt die Kanzlei Verkehrsrecht, Immobilienrecht, allgemeines Zivilrecht, Unternehmensrecht, Mietrecht, Kauf- und Vertragsrecht sowie Gesellschaftsrecht. Als Anliegen führt sie unter anderem Unfallregulierung, Versicherungsstreitigkeiten, Immobilienkauf und -verkauf, Wohnungseigentum und Baufragen auf. Hinzu kommen Forderungen, Schadensersatz, Klagen sowie Fragen zu Mängeln, Rücktritt und Rückabwicklung. Diese Themen können auch Berührungspunkte mit familiären Veränderungen haben, etwa bei gemeinsam bewohntem Eigentum oder bestehenden Verträgen. Die allgemein benannten Kanzleigebiete sind dabei vom ausdrücklich ausgewiesenen Hauptschwerpunkt des persönlichen Profils zu unterscheiden. Der örtliche Bezug liegt in Aschaffenburg mit den Stadtteilen Innenstadt, Damm und Schweinheim. Die Kanzleianschrift bietet einen Anlaufpunkt im Stadtgebiet; eine genaue Zuordnung zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Für familienrechtliche Verfahren ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig, am Standort also das Amtsgericht Aschaffenburg, sofern dessen örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das ebenfalls ansässige Landgericht Aschaffenburg befasst sich insbesondere mit bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten, ist aber nicht das reguläre Eingangsgericht für Scheidungen. Die konkrete Anfahrt sollte anhand der Kanzleianschrift geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Hilfreich sind Angaben zum Thema, zu bereits laufenden Verfahren und zu bekannten Fristen. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Termine finden nach Vereinbarung statt. Nach Kanzleiangaben können nahezu alle Fälle mit digitalen Methoden ohne Vor-Ort-Besuch bearbeitet werden; persönlicher Austausch in den Kanzleiräumen ist ebenfalls möglich. Als Beratungssprachen werden Deutsch, Türkisch und Englisch genannt. Semi Cicek gehört der Rechtsanwaltskammer Bamberg an; Mandatsgespräche unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Aschaffenburg
Für den im Profil von Semi Cicek ausgewiesenen Hauptschwerpunkt Familienrecht ist vor allem das Amtsgericht Aschaffenburg von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt, sofern die sachliche und örtliche Zuständigkeit vorliegt. Maßgeblich für den zuständigen Gerichtsstand sind die gesetzlichen Regeln und die Umstände des jeweiligen Verfahrens, nicht allein die Anschrift der Kanzlei. Das Landgericht Aschaffenburg ist dagegen kein reguläres Eingangsgericht für Familiensachen. Für die zusätzlich von der Kanzlei genannten zivilrechtlichen Bereiche können sowohl Amtsgericht als auch Landgericht zuständig sein. Die Abgrenzung richtet sich insbesondere nach Streitgegenstand, Streitwert und besonderen Zuständigkeitsvorschriften. Wohnraummietsachen gehören grundsätzlich vor das Amtsgericht; andere Vertrags-, Schadensersatz- oder Immobilienkonflikte können je nach Fall vor dem Landgericht verhandelt werden. Die Kanzlei Cicek befindet sich in der Weißenburger Straße 44, 63739 Aschaffenburg. Innenstadt, Damm und Schweinheim gehören zum genannten örtlichen Umfeld; eine belastbare Stadtteilzuordnung der Adresse oder konkrete Angaben zur Verkehrsanbindung liegen nicht vor. Für einen vereinbarten Besuch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung zur Anschrift. Bestimmte Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Fahrzeiten lassen sich aus den Angaben nicht ableiten. Ein Besuch ist nach Darstellung der Kanzlei nicht für jede Bearbeitung erforderlich: Sie nutzt digitale Methoden und bietet zugleich persönliche Gespräche vor Ort nach Terminvereinbarung an.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist eine kurze Darstellung der familiären Situation, der Zeitpunkt einer Trennung und Angaben zu gemeinsamen Kindern hilfreich. Auch bestehende Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben und bekannte Fristen können wichtig sein. Je nach Fragestellung werden später Unterlagen zu Einkommen, Vermögen oder Verbindlichkeiten benötigt. Nicht alle Dokumente müssen bereits mit der ersten Anfrage übermittelt werden. Welche Unterlagen erforderlich sind und auf welchem Weg sensible Informationen ausgetauscht werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
- Werden Sorge- und Umgangsfragen automatisch mit einer Scheidung entschieden?
- Scheidung, elterliche Sorge und Umgang sind rechtlich unterschiedliche Fragen. Die Trennung oder Scheidung führt nicht automatisch dazu, dass eine zuvor gemeinsame elterliche Sorge endet. Beim Umgang geht es insbesondere um den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und dessen Ausgestaltung. Ob eine gerichtliche Regelung erforderlich ist, hängt unter anderem davon ab, ob Einigkeit besteht und ob das Kindeswohl betroffen ist. Solche Fragen können Gegenstand eigener familiengerichtlicher Verfahren sein. Eine erste Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, worüber konkret Uneinigkeit besteht.
- Welche Unterhaltsfragen können nach einer Trennung entstehen?
- Nach einer Trennung können insbesondere Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt eine Rolle spielen. Für die Zeit nach einer Scheidung gelten beim Ehegattenunterhalt eigene Voraussetzungen. Unterhaltsfragen hängen unter anderem von den Einkommensverhältnissen, dem Bedarf, der Leistungsfähigkeit und bestehenden Betreuungspflichten ab. Deshalb lässt sich aus der Trennung allein noch keine verlässliche Aussage über einen Anspruch ableiten. Für eine Prüfung sind häufig Einkommensnachweise und Informationen zu weiteren Verpflichtungen erforderlich. Bereits vorhandene Unterhaltstitel oder Vereinbarungen sind ebenfalls relevant und sollten bei einer Anfrage erwähnt werden.
- Was passiert bei einer Trennung mit der gemeinsamen Immobilie oder dem Mietvertrag?
- Eine Trennung verändert Eigentumsverhältnisse, Darlehensverträge oder einen gemeinsam geschlossenen Mietvertrag nicht automatisch. Zu unterscheiden sind die Nutzung der Wohnung, das Eigentum, Verpflichtungen gegenüber Vermietern oder Banken sowie mögliche vermögensrechtliche Ausgleichsfragen. Bei einer gemeinsamen Immobilie können deshalb familienrechtliche und zivilrechtliche Themen zusammentreffen. Für die erste Einordnung sind etwa Mietvertrag, Eigentumsnachweise, Finanzierungsunterlagen und vorhandene Vereinbarungen von Bedeutung. Welche Regelungsmöglichkeiten bestehen, hängt von den konkreten Verhältnissen ab; eine pauschale Zuordnung allein danach, wer auszieht, ist nicht möglich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Semi Cicek
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Kanzlei und Anfahrt
Weißenburger Straße 44, 63739 Aschaffenburg
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-cicek.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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