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- Rechtsanwaltskanzlei J. Schneider-Gerlach & A.-K. Gruber
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Jutta Schneider-Gerlach wird auf der Webseite der Rechtsanwaltskanzlei J. Schneider-Gerlach & A.-K. Gruber als Rechtsanwältin genannt. Die Kanzlei befindet sich in der Badergasse 7 in 63739 Aschaffenburg. Als weitere Rechtsanwältin ist Anne-Katrin Gruber aufgeführt. Maria Schuck-Haberkorn wird mit dem Zusatz „bis 30.09.2016“ genannt. Die Kanzlei ist telefonisch unter 06021 / 4487747 und per E-Mail unter info@rae-aschaffenburg.de erreichbar. Als Telefaxnummer ist 06021 / 4487748 angegeben. Die Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:30 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 17:00 Uhr. Termine nach Vereinbarung sind auch außerhalb dieser Bürozeiten möglich. Die Navigation der Webseite führt für Jutta Schneider-Gerlach und Anne-Katrin Gruber jeweils Einträge unter „Anwältinnen“ und „Schwerpunkte“ auf. Konkrete Rechtsgebiete, Tätigkeitsschwerpunkte oder Angaben zum Mandantenkreis enthält der vorliegende Seitentext nicht.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rae-aschaffenburg.de
Beratung in Aschaffenburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin J. Schneider ist im Profil auf Anwalt-Seiten.de mit dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht verzeichnet. Auf der Webseite der Rechtsanwaltskanzlei J. Schneider-Gerlach & A.-K. Gruber wird sie als Jutta Schneider-Gerlach geführt. Die Kanzlei befindet sich in der Badergasse 7 in 63739 Aschaffenburg; als weitere Rechtsanwältin ist Anne-Katrin Gruber genannt. Die Zuordnung zum Arbeitsrecht stammt aus den Profilangaben. Der vorliegende Text der Kanzleiwebseite enthält dagegen keine näheren Beschreibungen einzelner Tätigkeitsfelder oder des Mandantenkreises. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder ein Arbeitszeugnis. Auch Abmahnungen, Kündigungen und angebotene Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Ratsuchende suchen dabei häufig eine Einordnung ihrer Unterlagen, eine Übersicht über mögliche Vorgehensweisen oder Unterstützung bei der Kommunikation mit der anderen Vertragsseite. Welche dieser Aufgaben im konkreten Fall übernommen werden können, ist Gegenstand der individuellen Mandatsanfrage und lässt sich aus dem ausgewiesenen Hauptschwerpunkt allein nicht ableiten. Für Anliegen aus Aschaffenburg bildet die Kanzleiadresse in der Badergasse den örtlichen Bezugspunkt. Dies gilt für Interessierte aus der Innenstadt ebenso wie aus Damm oder Schweinheim. Am Standort bestehen das Amtsgericht Aschaffenburg und das Landgericht Aschaffenburg. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehören jedoch typischerweise vor die Arbeitsgerichte, nicht vor diese beiden Gerichte. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich unter anderem nach dem Gegenstand des Verfahrens und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Für einen Besuch sollten Anfahrt und Termin vorab abgestimmt werden; konkrete Angaben zu Verkehrslinien oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die Mandatsanfrage anhand der angegebenen Kontaktdaten vorbereiten. Die Kanzlei ist telefonisch unter 06021 / 4487747 und per E-Mail unter info@rae-aschaffenburg.de erreichbar. Für die erste Anfrage sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, die beteiligten Personen oder Unternehmen und Hinweise auf bereits laufende Fristen hilfreich. Die Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:30 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 17:00 Uhr. Nach Vereinbarung sind Termine auch außerhalb dieser Zeiten möglich. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, wird unmittelbar mit der Kanzlei geklärt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Aschaffenburg
Die Rechtsanwaltskanzlei J. Schneider-Gerlach & A.-K. Gruber hat ihre Anschrift in der Badergasse 7 in 63739 Aschaffenburg. Für die räumliche Orientierung innerhalb der Stadt sind die Innenstadt sowie die Stadtteile Damm und Schweinheim Bezugspunkte. Eine ausdrückliche Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile enthält das vorliegende Faktenmaterial nicht. Ebenso fehlen belegte Angaben zu konkreten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreien Zugängen. Bei einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Verbindungsauskunft zur Kanzleiadresse; bei einer Anreise mit dem Pkw sollten Verkehrsführung und Parkmöglichkeiten vorab geprüft werden. Die Erreichbarkeit des Büros und die Einzelheiten eines persönlichen Besuchs können bei der Terminvereinbarung geklärt werden. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wichtig. Das Amtsgericht Aschaffenburg und das Landgericht Aschaffenburg gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie sind für typische arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern grundsätzlich nicht zuständig. Kündigungsschutzverfahren, Klagen auf Arbeitsentgelt oder Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Auch kollektivrechtliche Auseinandersetzungen, etwa zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, können dort behandelt werden. Die örtliche Zuständigkeit hängt von gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab und folgt nicht allein aus der Kanzleiadresse. Amtsgericht und Landgericht können hingegen bei anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten zuständig sein; maßgeblich sind jeweils Streitgegenstand und gesetzliche Zuständigkeitsverteilung.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen hilfreich?
- Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Thema ab. Häufig bilden der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und der bisherige Schriftwechsel die Grundlage. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen wichtig sein, bei einer Kündigung das Kündigungsschreiben und Informationen über dessen Zugang. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert die Einordnung. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig zunächst eine sachliche Zusammenfassung; welche Dokumente anschließend übermittelt werden sollen und auf welchem Weg, sollte mit der angefragten Kanzlei abgestimmt werden. Sensible Angaben sollten nicht unnötig breit versendet werden.
- Warum spielt der Zeitpunkt einer Kündigung bei der Mandatsanfrage eine Rolle?
- Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Daneben können weitere Fristen und Besonderheiten relevant werden. Deshalb sind das Datum des Schreibens und vor allem die Umstände seines Zugangs für die anwaltliche Prüfung wichtig. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine erforderliche Verfahrenshandlung und wahrt für sich genommen keine Klagefrist. Ob und welche Schritte im Einzelfall in Betracht kommen, lässt sich erst anhand der konkreten Unterlagen und Umstände beurteilen.
- Welche Fragen können sich bei einem Aufhebungsvertrag stellen?
- Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis durch Vereinbarung und unterscheidet sich damit von einer einseitigen Kündigung. Typische Prüfpunkte sind das Beendigungsdatum, offene Vergütung, Urlaub, Freistellung, Zeugnis und mögliche Ausgleichsklauseln. Auch Auswirkungen auf Sozialleistungen können eine Rolle spielen. Eine Abfindung ist nicht automatisch Bestandteil jeder solchen Vereinbarung. Für eine Mandatsanfrage ist hilfreich, ob lediglich ein Entwurf vorliegt, bereits unterschrieben wurde oder eine Rückmeldefrist genannt ist. Die rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung einzelner Klauseln hängt vom gesamten Vertrag und der persönlichen Ausgangslage ab.
- Werden Streitigkeiten über Lohn oder Arbeitszeugnisse beim Amtsgericht Aschaffenburg geführt?
- Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse gehören regelmäßig zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Das Amtsgericht Aschaffenburg und das Landgericht Aschaffenburg sind daher nicht allein deshalb zuständig, weil das Arbeitsverhältnis oder die Kanzlei einen Bezug zu Aschaffenburg hat. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln; dabei kann etwa der gewöhnliche Arbeitsort eine Rolle spielen. Vor einem gerichtlichen Verfahren kann außerdem eine außergerichtliche Klärung in Betracht kommen. Der passende Verfahrensweg lässt sich anhand des Anspruchs, der Beteiligten und der tatsächlichen Beschäftigungssituation einordnen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu J. Schneider
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Kanzlei und Anfahrt
Badergasse 7, 63739 Aschaffenburg
- Montag
- 09:00-12:30, 13:30-17:00
- Dienstag
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle:
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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