Veröffentlichtes Profil

Wolfgang Rath

Wolfgang Rath – Rechtsanwalt in Aschaffenburg

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Kanzlei Rath

Heinsestraße 5a, 63739 Aschaffenburg

Telefon: +49 6021 21431

Qualifikation
Zulassung seit 1975 · Rechtsanwaltskammer Bamberg
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Rath

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Wolfgang Rath ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Rath in Aschaffenburg und seit 1975 zugelassen. Die Kanzlei nennt die Rechtsanwaltskammer Bamberg sowie die Zulassung bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind allgemeines Zivilrecht, Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Schadens- und Haftungsrecht, Mietrecht sowie Familien- und Erbrecht. Als Interessenschwerpunkte werden Arbeitsrecht und Maklerrecht aufgeführt. Wolfgang Rath ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV) und im Aschaffenburger Anwaltsverein. Zur Kanzlei gehören außerdem Dr. Kristin Günther und Johanna Rath LL.M. Die Kanzlei befindet sich in der Heinsestraße 5a in 63739 Aschaffenburg. Wolfgang Rath ist über die persönliche E-Mail-Adresse w.rath@kanzleirath.de erreichbar. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 14:00 bis 17:30 Uhr. Darüber hinaus sind Termine nach Vereinbarung vorgesehen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzleirath.de, kanzleirath.de

Beratung in Aschaffenburg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Wolfgang Rath ist in der Kanzlei Rath in Aschaffenburg tätig und seit 1975 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Sein Profil stellt das Familienrecht als Hauptschwerpunkt heraus. Dieses Rechtsgebiet betrifft persönliche und wirtschaftliche Fragen, die insbesondere bei Trennung und Scheidung entstehen. Ratsuchende beschäftigen dabei häufig der Unterhalt, die Aufteilung von Vermögenswerten oder die künftige Betreuung gemeinsamer Kinder. Eine familienrechtliche Beratung dient allgemein dazu, die rechtlichen Themen voneinander abzugrenzen, benötigte Informationen zusammenzutragen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Vorgehensweisen zu erläutern. Welche Fragen im Vordergrund stehen, hängt von der jeweiligen familiären Situation ab. Zu den typischen familienrechtlichen Anliegen zählen außerdem das Sorge- und Umgangsrecht, der Zugewinnausgleich sowie der Versorgungsausgleich. Letzterer betrifft grundsätzlich die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte. Bei einer Trennung können zudem Fragen zur Nutzung der gemeinsamen Wohnung und zur Verteilung von Haushaltsgegenständen auftreten. Für eine erste Bestandsaufnahme sind deshalb häufig Angaben zu Einkommen, Vermögen, bestehenden Vereinbarungen und zur Lebenssituation der Kinder relevant. Nicht jedes Thema muss zwangsläufig gerichtlich geklärt werden; ob eine einvernehmliche Regelung in Betracht kommt, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände beurteilen. Die Kanzleibeschreibung nennt neben dem Familienrecht das allgemeine Zivilrecht, Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Schadens- und Haftungsrecht, Mietrecht sowie Erbrecht als Tätigkeitsschwerpunkte. Arbeitsrecht und Maklerrecht werden als Interessenschwerpunkte aufgeführt. Berührungspunkte zum Familienrecht können beispielsweise bestehen, wenn eine Trennung ein gemeinsames Mietverhältnis betrifft oder erbrechtliche Regelungen überprüft werden sollen. Wolfgang Rath gehört dem Deutschen Anwaltsverein und dem Aschaffenburger Anwaltsverein an. Als zuständige Berufskammer wird die Rechtsanwaltskammer Bamberg genannt. Zur Kanzlei gehören außerdem Dr. Kristin Günther und Johanna Rath LL.M. Die Kanzlei Rath befindet sich in der Heinsestraße 5a, 63739 Aschaffenburg. Damit bietet das Profil einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Aschaffenburg, etwa aus Innenstadt, Damm oder Schweinheim. Für familiengerichtliche Verfahren kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Aschaffenburg in Betracht. Wer über Anwalt-Seiten.de auf Wolfgang Rath aufmerksam wird, kann die dort aufgeführten Kontaktdaten für eine Anfrage nutzen. Als persönliche E-Mail-Adresse ist w.rath@kanzleirath.de angegeben. Sinnvoll sind eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf bereits laufende Verfahren oder Fristen. Die angegebenen Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 14:00 bis 17:30 Uhr; weitere Termine sind nach Vereinbarung vorgesehen. Eine Mandatsübernahme ist gesondert abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Aschaffenburg

Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt von Wolfgang Rath ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Aschaffenburg relevant. Dort werden beim Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit beispielsweise Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgang und Versorgungsausgleich geführt. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und lässt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz ableiten. Das ebenfalls am Standort ansässige Landgericht Aschaffenburg ist für familienrechtliche Verfahren regelmäßig nicht die erste Anlaufstelle und auch nicht die übliche Beschwerdeinstanz. Für die weiteren genannten Tätigkeitsfelder kann es dagegen Bedeutung haben, etwa bei zivilrechtlichen Schadensersatz- oder Haftungsstreitigkeiten, sofern diese in seine Zuständigkeit fallen. Wohnraummietsachen gehören grundsätzlich vor das Amtsgericht; auch Nachlassangelegenheiten werden dort in der zuständigen Abteilung bearbeitet. Die Kanzlei liegt in der Heinsestraße 5a im Stadtgebiet von Aschaffenburg mit der Postleitzahl 63739. Eine genaue Zuordnung der Anschrift zu einem Stadtteil ist in den vorliegenden Angaben nicht enthalten. Innenstadt, Damm und Schweinheim bilden örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende innerhalb Aschaffenburgs. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der vollständigen Adresse und aktueller Verbindungen beziehungsweise Verkehrsinformationen geplant werden. Belegte Angaben zu nahe gelegenen Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Entsprechende organisatorische Fragen lassen sich bei der Terminvereinbarung klären. Dafür können die angegebenen Öffnungszeiten berücksichtigt werden; darüber hinaus sieht die Kanzlei Termine nach Vereinbarung vor.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein (DAV)
  • Aschaffenburger Anwaltsverein

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Anfrage genügt meist eine knappe, sachliche Darstellung der familiären Situation. Hilfreich sind Angaben dazu, ob die Trennung bereits erfolgt ist, ob gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden sind und welche Themen geklärt werden sollen. Dazu können Unterhalt, Wohnung, Vermögen oder ein bereits eingeleitetes Verfahren gehören. Gerichtliche Schreiben und darin genannte Fristen sollten ausdrücklich erwähnt werden. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden, lässt sich im Kontakt abstimmen. Umfangreiche persönliche oder finanzielle Dokumente müssen nicht ungefragt mit der ersten Nachricht versandt werden.
Worin unterscheiden sich Sorge- und Umgangsrecht nach einer Trennung?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für wesentliche Angelegenheiten eines Kindes, etwa Gesundheit, schulische Fragen und Aufenthaltsbestimmung. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch. Bei beiden Themen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine Mandatsanfrage ist hilfreich zu beschreiben, welche Betreuung bisher praktiziert wird und worüber Uneinigkeit besteht. Bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen können für die Einordnung ebenfalls wichtig sein.
Welche Unterhaltsfragen können bei einer Trennung entstehen?
Bei einer Trennung können Kindesunterhalt und Unterhalt zwischen Ehegatten unterschiedliche Prüfungen erfordern. Beim Ehegattenunterhalt wird insbesondere zwischen der Zeit des Getrenntlebens und der Zeit nach einer Scheidung unterschieden. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, hängt unter anderem von Einkommen, Bedarf, Leistungsfähigkeit und der persönlichen Situation ab. Für eine erste Einordnung sind deshalb häufig Einkommensnachweise, Angaben zu weiteren Unterhaltspflichten und bereits vorhandene Unterhaltstitel relevant. Allgemeine Tabellen oder Berechnungsbeispiele ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls, weil zusätzliche Umstände das Ergebnis beeinflussen können.
Was ist der Unterschied zwischen Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich?
Der Zugewinnausgleich betrifft grundsätzlich den Vermögenszuwachs während einer Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei geht es nicht automatisch um die hälftige Aufteilung jedes einzelnen Gegenstands. Der Versorgungsausgleich bezieht sich dagegen auf während der Ehe erworbene Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung. Er wird im Zusammenhang mit einer Scheidung grundsätzlich vom Familiengericht behandelt, wobei Ausnahmen bestehen. Für eine Anfrage können Angaben zu einem Ehevertrag, zu Vermögenswerten und zu Versorgungsträgern hilfreich sein. Beide Themen haben unterschiedliche Voraussetzungen und sollten bei der Vorbereitung getrennt erfasst werden.
Brauchen bei einer einvernehmlichen Scheidung beide Ehegatten einen eigenen Anwalt?
Für den Scheidungsantrag besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Die andere Person kann einer Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigene anwaltliche Vertretung zustimmen. Daraus entsteht jedoch keine gemeinsame anwaltliche Vertretung beider Ehegatten: Die beauftragte Anwältin oder der beauftragte Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen der eigenen Mandantschaft. Wer selbst Anträge stellen oder eigene rechtliche Interessen unabhängig prüfen lassen möchte, benötigt gegebenenfalls eine eigene Vertretung. Auch bei grundsätzlichem Einvernehmen können Unterhalt, Vermögen oder Versorgung offene Fragen aufwerfen. Der Umfang des Einvernehmens lässt sich bei einer ersten Anfrage beschreiben.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Wolfgang Rath

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzleirath.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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