- Qualifikation
- Zulassung seit 1999 · Rechtsanwaltskammer Bamberg
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Matthias Amberg Kanzlei für Familien- und Erbrecht
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Matthias Amberg ist Inhaber der Kanzlei für Familien- und Erbrecht am Schwalbenrainweg 46 in Aschaffenburg. Er hat in Würzburg studiert und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Die Rechtsanwaltskammer Bamberg verlieh ihm die Befugnis, die Bezeichnungen Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht zu führen. Die Kanzlei nennt im Familienrecht Eherecht, Scheidungsrecht, Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht sowie Vormundschaft. Im Erbrecht berät sie bei der Gestaltung individueller Testamente, von Erbverträgen und der vorweggenommenen Erbfolge. Amberg beschreibt seine Tätigkeit als Begleitung von Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen. Dabei sollen die individuellen Bedürfnisse und Ziele der Mandanten im Mittelpunkt stehen. Die Kanzlei erarbeitet Lösungen im Interesse ihrer Mandanten und erörtert diese mit der Gegenseite. Bei Bedarf greift sie auf ein Netzwerk aus Anwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Psychologen, Therapeuten, Mediatoren, Coaches und Kommunikationsspezialisten zurück. Vor der Annahme eines Mandats prüft die Kanzlei, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-amberg.de, ra-amberg.de
Beratung in Aschaffenburg – Einordnung der Redaktion
Matthias Amberg ist Rechtsanwalt und Inhaber der Matthias Amberg Kanzlei für Familien- und Erbrecht am Schwalbenrainweg 46 in 63741 Aschaffenburg. Nach seinem Studium in Würzburg wurde er 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Die Rechtsanwaltskammer Bamberg verlieh ihm die Befugnis, die Bezeichnungen Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht zu führen. Den Hauptschwerpunkt seines Profils bildet das Familienrecht. Die Kanzleibeschreibung nennt hierzu das Eherecht, das Scheidungsrecht, das Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht sowie die Vormundschaft. Damit richtet sich das Tätigkeitsfeld auf rechtliche Fragen, die persönliche Beziehungen und familiäre Verantwortung betreffen. Im Familienrecht suchen Mandantinnen und Mandanten häufig Orientierung, wenn eine Trennung bevorsteht oder die Folgen einer Scheidung geklärt werden müssen. Typische Anliegen sind Unterhalt, die Aufteilung ehelichen Vermögens und der Versorgungsausgleich. Bei gemeinsamen Kindern können Sorge- und Umgangsfragen hinzukommen. Hinter diesen Themen stehen oft unterschiedliche Interessen, finanzielle Unsicherheiten und die Frage, wie familiäre Beziehungen künftig gestaltet werden können. Amberg beschreibt seine Arbeit als Begleitung von Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen. Nach der Kanzleibeschreibung stehen dabei die individuellen Bedürfnisse und Ziele der Mandantschaft im Mittelpunkt; erarbeitete Lösungen werden auch mit der Gegenseite erörtert. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die erbrechtliche Gestaltung. Die Kanzlei berät zu individuellen Testamenten, Erbverträgen und der vorweggenommenen Erbfolge. Dabei geht es allgemein darum, die Vermögensnachfolge zu ordnen und familiäre Konstellationen zu berücksichtigen. Gerade bei veränderten Familienverhältnissen können sich familienrechtliche und erbrechtliche Fragen überschneiden. Für ergänzende Fragestellungen greift die Kanzlei bei Bedarf auf ein Netzwerk zurück, dem unter anderem Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Psychologen, Therapeuten und Mediatoren angehören. Der örtliche Bezug liegt in Aschaffenburg mit den Stadtteilen Innenstadt, Damm und Schweinheim. Die Kanzleianschrift am Schwalbenrainweg ist der konkrete Orientierungspunkt für die Anfahrt; eine Zuordnung zu einem dieser Stadtteile ist in den vorliegenden Angaben nicht enthalten. Am Standort befinden sich das Amtsgericht und das Landgericht Aschaffenburg. Familiengerichtliche Verfahren werden grundsätzlich beim Amtsgericht geführt, während die Zuständigkeit im Einzelfall unter anderem vom Verfahrensgegenstand und den persönlichen Verhältnissen abhängt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, der beteiligten Personen und etwaiger laufender Fristen erleichtert die erste Einordnung. Vor der Mandatsannahme prüft die Kanzlei, ob ein Interessenkonflikt besteht. Welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist, lässt sich anschließend im direkten Austausch klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Aschaffenburg
Die Kanzlei von Matthias Amberg befindet sich am Schwalbenrainweg 46 in 63741 Aschaffenburg. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Damm und Schweinheim genannt; welchem Stadtteil die Anschrift zuzuordnen ist, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Eine gesicherte Aussage über eine Innenstadtlage oder die unmittelbare Nähe zu einem Gericht lässt sich deshalb nicht treffen. Für Besuche bildet die vollständige Adresse den Ausgangspunkt der Planung. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen und Verkehrsverhältnisse geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und können vor einem Termin erfragt werden. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist insbesondere das Amtsgericht Aschaffenburg von Bedeutung. Dort werden als Familiengericht bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, Sorge und Umgang geführt. Auch der Versorgungsausgleich gehört zu den typischen familiengerichtlichen Themen. In Nachlassangelegenheiten ist grundsätzlich das Amtsgericht als Nachlassgericht zuständig, beispielsweise für Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Ob gerade das Amtsgericht Aschaffenburg zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Landgericht Aschaffenburg kommt bei streitigen erbrechtlichen Ansprüchen in Betracht, wenn diese nach den gesetzlichen Regeln in seine sachliche und örtliche Zuständigkeit fallen. Dazu können etwa Klagen über Pflichtteils- oder andere erbrechtliche Zahlungsansprüche gehören. Für familiengerichtliche Verfahren ist das Landgericht dagegen nicht die reguläre Beschwerdeinstanz. Die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen findet regelmäßig außerhalb eines gerichtlichen Streitverfahrens statt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist der Zeitpunkt der Trennung, Angaben zur Ehe und zu gemeinsamen Kindern sowie eine kurze Beschreibung der offenen Fragen hilfreich. Dazu können Unterhalt, Wohnung, Vermögen oder bereits bestehende Vereinbarungen gehören. Wenn gerichtliche Schreiben vorliegen, sollten deren Datum und darin genannte Fristen erwähnt werden. Welche Belege anschließend benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Vor der Übersendung umfangreicher oder besonders sensibler Unterlagen ist es sinnvoll, den Übermittlungsweg abzustimmen. Eine erste Anfrage ersetzt noch keine Prüfung der rechtlichen Situation.
- Wie unterscheiden sich Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind und Entscheidungen über seine persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Beim Umgang geht es um den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Kindesunterhalt betrifft die Sicherung des Lebensbedarfs. Diese Themen können bei einer Trennung gleichzeitig auftreten, werden rechtlich aber unterschiedlich beurteilt. Für die erste Anfrage hilft es, die derzeitige Betreuungssituation und die konkreten Streitpunkte getrennt darzustellen. Maßgeblich sind jeweils die gesetzlichen Vorgaben und die Umstände der Familie; bei Sorge und Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt.
- Worin unterscheiden sich Testament, Erbvertrag und vorweggenommene Erbfolge?
- Ein Testament enthält Verfügungen für den Todesfall und kann grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Grenzen geändert oder widerrufen werden. Ein Erbvertrag wird notariell beurkundet und kann bindende Regelungen zur Nachfolge enthalten. Mit vorweggenommener Erbfolge sind Vermögensübertragungen zu Lebzeiten gemeint. Dabei können unter anderem Absicherung, Rückforderungsrechte, Pflichtteilsfragen und steuerliche Folgen eine Rolle spielen. Welche Gestaltung näher zu prüfen ist, hängt von Familienverhältnissen, Vermögensstruktur und persönlichen Zielen ab. Für eine erste Besprechung sind deshalb bestehende Verfügungen und ein Überblick über die familiäre und wirtschaftliche Situation hilfreich.
- Kann bei einer einvernehmlichen Scheidung ein Anwalt beide Ehepartner vertreten?
- Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung vertritt ein beauftragter Anwalt nicht beide Ehepartner gemeinsam, sondern die Interessen seiner Mandantin oder seines Mandanten. Für den Scheidungsantrag ist grundsätzlich anwaltliche Vertretung erforderlich. Die bloße Zustimmung zur Scheidung kann die andere Seite unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigene anwaltliche Vertretung erklären. Eigene Anträge oder zusätzliche Streitfragen können die Lage verändern. Übereinstimmung über die Trennung bedeutet zudem nicht automatisch Einigkeit über Unterhalt, Vermögen oder Altersversorgung. Vor einer Mandatsannahme ist deshalb auch zu prüfen, ob widerstreitende Interessen einer Vertretung entgegenstehen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Matthias Amberg
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4,6 von 5 · 51 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Schwalbenrainweg 46, 63741 Aschaffenburg
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-amberg.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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