Veröffentlichtes Profil

Daniel Rohmeyer

Daniel Rohmeyer – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Lübeck

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht · Anwaltskanzlei Daniel Rohmeyer, MLE

Hüxterdamm 2, 23552 Lübeck

Telefon: +49 451 384683-30

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Daniel Rohmeyer, MLE
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Daniel Rohmeyer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seine Kanzlei arbeitet an den Standorten Lübeck und Neustadt in Holstein. Im Arbeitsrecht nennt die Webseite unter anderem Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge, betriebsbedingte Kündigungen, Überstunden, Abmahnungen und die Prüfung von Arbeitsverträgen. Das Angebot richtet sich dabei auch an Arbeitnehmer. Weitere aufgeführte Themen sind Abfindungen, Arbeitsunfälle, Altersteilzeit, Diskriminierung sowie Entgelt- und Leistungsklagen. Neben dem Arbeitsrecht führt die Kanzlei Familienrecht, Mietrecht, Wirtschaftsrecht und Zivilrecht als Fachgebiete auf. Rohmeyer bietet eine bundesweite Vertretung an und beschreibt die Verfolgung von Ansprüchen als ziel- und ergebnisorientiert. Die Lübecker Kanzlei befindet sich am Hüxterdamm 2. Für Kontaktanfragen stehen Telefon, E-Mail und ein Onlineformular zur Verfügung. Im Servicebereich bietet die Kanzlei Formulare zum Download sowie Informationen zu Anwaltsgebühren und weiterführende Links. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst nach Bestätigung des angetragenen Mandats durch die Kanzlei.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-rohmeyer.de, ra-rohmeyer.de

Beratung in Lübeck – Einordnung der Redaktion

Daniel Rohmeyer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seine Anwaltskanzlei Daniel Rohmeyer, MLE arbeitet an den Standorten Lübeck und Neustadt in Holstein; die Lübecker Anschrift lautet Hüxterdamm 2, 23552 Lübeck. Im Mittelpunkt dieses Profils stehen das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und das Familienrecht. Das arbeitsrechtliche Angebot richtet sich auch an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Kanzlei nennt zudem eine bundesweite Vertretung. Für Ratsuchende geht es in diesen Rechtsgebieten häufig darum, eine persönliche Konfliktsituation rechtlich einordnen zu lassen und zu klären, welche Unterlagen und Informationen für die weitere Bearbeitung erforderlich sind. Im Arbeitsrecht führt die Kanzlei unter anderem Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge, betriebsbedingte Kündigungen und Abmahnungen auf. Weitere genannte Themen sind Überstunden, die Prüfung von Arbeitsverträgen, Abfindungen und Altersteilzeit. Auch Diskriminierung, Arbeitsunfälle sowie Entgelt- und Leistungsklagen gehören zu den aufgeführten Anliegen. Dahinter stehen beispielsweise Fragen zum Inhalt eines Arbeitsverhältnisses, zur Vergütung geleisteter Arbeit oder zu den Folgen einer geplanten Beendigung. Je nach Sachverhalt können unterschiedliche Fristen, Nachweise und Zuständigkeiten eine Rolle spielen. Die Benennung eines Themengebiets sagt dabei noch nichts darüber aus, welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen. Das Familienrecht betrifft allgemein die rechtlichen Beziehungen innerhalb einer Familie und die Folgen von Trennung oder Scheidung. Typische Anliegen sind Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang und die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen Eheleuten. Welche dieser Fragen zusammenhängen und welche getrennt betrachtet werden müssen, ergibt sich erst aus der jeweiligen Lebenssituation. Für eine erste Einordnung sind häufig Angaben zu familiären Verhältnissen, Einkommen und bereits bestehenden Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen von Bedeutung. Ein bestimmtes Vorgehen lässt sich aus einer allgemeinen Profilbeschreibung nicht ableiten. Die Kanzlei am Hüxterdamm liegt im Bereich der Lübecker Innenstadt. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl für Ratsuchende aus der Innenstadt als auch aus St. Lorenz und Travemünde. Für Familiensachen kommt insbesondere das Amtsgericht Lübeck als Familiengericht in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Landgericht Lübeck. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über die auf Anwalt-Seiten.de angezeigten Kontaktmöglichkeiten anstoßen. Als Kontaktwege sind Telefon, E-Mail und Onlineformular angegeben. Eine kurze Schilderung des Anliegens sowie Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die Zuordnung. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst, wenn die Kanzlei das angetragene Mandat bestätigt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lübeck

Der Lübecker Standort der Anwaltskanzlei Daniel Rohmeyer, MLE befindet sich am Hüxterdamm 2 in 23552 Lübeck und damit im Bereich der Innenstadt. Für die räumliche Einordnung sind daneben die Stadtteile St. Lorenz und Travemünde relevant: Sie gehören zum Lübecker Stadtgebiet, die konkrete Anfahrt zum Kanzleisitz hängt jedoch vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die aktuelle Verbindung zu prüfen; bei einer Anfahrt mit dem Pkw sind die innerstädtische Verkehrsführung und die geltenden Parkregelungen zu berücksichtigen. Aus der Anschrift allein ergeben sich keine gesicherten Angaben zu Stellplätzen, Barrierefreiheit oder konkreten Fahrzeiten. Neben Lübeck unterhält die Kanzlei einen Standort in Neustadt in Holstein. Von den genannten Gerichten ist für den Schwerpunkt Familienrecht typischerweise das Amtsgericht Lübeck relevant. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit vor dem Familiengericht etwa Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, Sorge und Umgang geführt. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den Umständen des jeweiligen Falls. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind dagegen regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig, insbesondere bei Kündigungsschutzklagen oder Streitigkeiten über Arbeitsentgelt zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Lübeck ist daher für solche arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und für die genannten Familiensachen nicht das typische Eingangsgericht. Seine Aufgaben liegen unter anderem in bestimmten allgemeinen Zivilsachen und in Strafsachen. Gerichtliche Zuständigkeit und Kanzleisitz sind somit getrennt zu betrachten.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das betreffende Schreiben, der Arbeitsvertrag und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Bei einer Kündigung ist auch wichtig, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Bei einer Abmahnung kommt es unter anderem darauf an, welches Verhalten beanstandet wird und wie sich der Sachverhalt aus Sicht der betroffenen Person darstellt. Ergänzend können einschlägige Nachrichten oder andere Unterlagen relevant sein. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollte eine Kontaktanfrage auf bereits erhaltene Schreiben und bekannte Termine hinweisen. Die Anfrage allein bedeutet noch keine Übernahme des Mandats.
Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können beispielsweise das Beendigungsdatum, eine Freistellung, ein Zeugnis oder eine Abfindung geregelt werden. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht bei jeder Beendigung. Aufhebungsverträge können außerdem Auswirkungen auf sozialrechtliche Leistungen haben. Für eine rechtliche Prüfung sind deshalb der vollständige Vertragsentwurf und die Rahmenbedingungen wichtig. Welche Folgen eine bestimmte Regelung hat, lässt sich nur anhand des konkreten Inhalts und der persönlichen Situation beurteilen.
Welche Unterlagen helfen bei Streit über Überstunden oder ausstehendes Gehalt?
Bei Vergütungsfragen sind der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls anwendbare Tarifregelungen, Lohnabrechnungen und Nachweise über Zahlungen von Bedeutung. Für Überstunden können Arbeitszeitaufzeichnungen, Dienstpläne und Nachrichten zur Anordnung oder Abstimmung zusätzlicher Arbeit hilfreich sein. Entscheidend ist nicht allein die Zahl der dokumentierten Stunden; auch die vertraglichen Grundlagen und die Umstände ihrer Leistung spielen eine Rolle. Eine übersichtliche Aufstellung nach Zeitraum und Streitpunkt erleichtert die Erfassung des Anliegens. Ansprüche können gesetzlichen Verjährungsfristen oder wirksamen Ausschlussfristen unterliegen. Ob eine Forderung besteht und noch geltend gemacht werden kann, bedarf einer individuellen Prüfung.
Welche Angaben werden bei einer ersten Anfrage zu Trennung oder Scheidung benötigt?
Hilfreich ist zunächst eine kurze Darstellung der familiären Situation und der Fragen, die geklärt werden sollen. Dazu können der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, die Wohnsituation und bereits getroffene Vereinbarungen gehören. Wenn Unterhalt oder Vermögensfragen betroffen sind, können auch Einkommensunterlagen und Angaben zu finanziellen Verpflichtungen relevant werden. Bereits vorliegende gerichtliche Schreiben sollten mit ihren Terminen und Fristen benannt werden. Nicht jedes Dokument muss schon mit der ersten Nachricht übersandt werden. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind und wie sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich im Rahmen der Kontaktaufnahme abstimmen.
Werden Sorge, Umgang und Unterhalt gemeinsam mit einer Scheidung geklärt?
Diese Themen können miteinander zusammenhängen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Elterliche Sorge betrifft insbesondere die Verantwortung für wichtige Entscheidungen im Leben eines Kindes. Umgang bezeichnet den persönlichen Kontakt, während Unterhalt die finanzielle Versorgung betrifft. Eine Scheidung führt nicht automatisch dazu, dass über sämtliche dieser Fragen gerichtlich entschieden wird. Ob eine gesonderte Regelung oder ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist, hängt unter anderem von bestehenden Vereinbarungen und dem Streitgegenstand ab. Bei kindschaftsrechtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine Mandatsanfrage ist es hilfreich, die offenen Fragen und vorhandenen Entscheidungen getrennt aufzuführen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Daniel Rohmeyer

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,6 von 5 · 57 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-rohmeyer.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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