Veröffentlichtes Profil

Maren Süfke

Maren Süfke: Rechtsanwältin für Familienrecht, Mietrecht und Zivilrecht in Lübeck

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin · Rechtsanwaltskanzlei STS

Jahnstraße 1, 23568 Lübeck

Telefon: +49 451 290 38 281

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei STS
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Maren Süfke ist Rechtsanwältin in der Rechtsanwaltskanzlei STS in Lübeck. Sie bildet mit Dr. Stefan Tripmaker eine Bürogemeinschaft in der Jahnstraße 1. Zu ihren Rechtsgebieten gehören Familienrecht, Mietrecht und allgemeines Zivilrecht. Darüber hinaus befasst sie sich mit Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Als Beispiele nennt die Kanzlei die Abwicklung von Verkehrsunfällen und Hundebissfälle. Das Angebot richtet sich damit unter anderem an Personen mit rechtlichen Anliegen in diesen Bereichen. Die Bürogemeinschaft unterstützt Ratsuchende zusammen mit weiteren Kollegen in ihren rechtlichen Angelegenheiten. Die Mitarbeiterinnen der Kanzlei sind die ersten Ansprechpartner bei Telefonanrufen und bei der persönlichen Terminvereinbarung. Maren Süfke ist über eine eigene Telefonnummer und die E-Mail-Adresse suefke@kanzlei-sts.de erreichbar. Zusätzlich steht auf der Kontaktseite ein Formular für Mitteilungen zur Verfügung. Die Kanzlei ist montags bis donnerstags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr geöffnet.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-sts.de, kanzlei-sts.de

Beratung in Lübeck – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Maren Süfke ist in der Rechtsanwaltskanzlei STS in Lübeck tätig und bildet mit Dr. Stefan Tripmaker eine Bürogemeinschaft in der Jahnstraße 1, 23568 Lübeck. Ihr Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzleibeschreibung führt daneben Mietrecht und allgemeines Zivilrecht an. Auch Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche gehören zu den genannten Tätigkeitsfeldern, etwa bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen oder nach Hundebissen. Damit umfasst das Profil sowohl Fragen aus dem beruflichen und familiären Alltag als auch zivilrechtliche Konflikte. Im Arbeitsrecht suchen Mandantinnen und Mandanten häufig Orientierung zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Vergütungsansprüchen oder Arbeitszeugnissen. Auch Veränderungen der Arbeitsbedingungen und Fragen zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses können Anlass für eine Anfrage sein. Für die rechtliche Einordnung sind regelmäßig der Vertrag, ergänzende Vereinbarungen und der bisherige Schriftverkehr wichtig. Bei manchen arbeitsrechtlichen Anliegen gelten kurze Fristen. Eine erste Kontaktaufnahme sollte deshalb erkennen lassen, worum es geht und ob bereits ein Schreiben mit einem konkreten Datum vorliegt. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen im Mittelpunkt. Dahinter können unterschiedliche persönliche und wirtschaftliche Situationen stehen, die zunächst geordnet werden müssen. Ratsuchende können sich auf ein Gespräch vorbereiten, indem sie ihr Anliegen zusammenfassen und vorhandene Unterlagen zusammenstellen. Je nach Thema können dazu Einkommensnachweise, Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben gehören. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und welche Fragen vorrangig zu klären sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Örtlicher Bezugspunkt ist der Kanzleisitz in Lübeck. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, St. Lorenz oder Travemünde ist die Jahnstraße 1 die angegebene Anlaufadresse; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Am Standort bestehen das Amtsgericht Lübeck und das Landgericht Lübeck. Familiengerichtliche Verfahren werden grundsätzlich beim Amtsgericht geführt, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten regelmäßig zur Arbeitsgerichtsbarkeit gehören. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der Kanzleiadresse geplant werden. Wer über Anwalt-Seiten.de auf Maren Süfke aufmerksam wird, kann für die anschließende Anfrage die angegebenen Kontaktwege nutzen. Sie ist telefonisch und unter suefke@kanzlei-sts.de erreichbar; zusätzlich nennt die Kanzlei ein Formular auf ihrer Kontaktseite. Bei Telefonanrufen und der persönlichen Terminvereinbarung sind die Mitarbeiterinnen erste Ansprechpartnerinnen. Eine kurze Schilderung des Anliegens und ein Hinweis auf mögliche Fristen erleichtern die organisatorische Zuordnung der Anfrage.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lübeck

Für die im Profil genannten Schwerpunkte ist zwischen verschiedenen Gerichtsbarkeiten zu unterscheiden. Familienrechtliche Verfahren wie Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangssachen werden grundsätzlich vor dem Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Das Amtsgericht Lübeck kommt hierfür in Betracht, wenn die gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit nach Lübeck führen. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Lübeck ist dagegen nicht das reguläre Eingangsgericht für solche Familiensachen. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte und nicht vor Amts- oder Landgericht. Für die zusätzlich beschriebenen Tätigkeitsfelder im allgemeinen Zivilrecht können sowohl das Amtsgericht Lübeck als auch das Landgericht Lübeck Bedeutung haben. Dort werden beispielsweise Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen verhandelt, sofern die jeweilige sachliche und örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Maßgeblich können unter anderem die Art des Anspruchs, der Streitwert und besondere Zuständigkeitsregeln sein. Wohnraummietsachen sind grundsätzlich den Amtsgerichten zugewiesen. Allein der Sitz einer Kanzlei bestimmt also nicht, welches Gericht ein Verfahren führt. Die Kanzleiadresse lautet Jahnstraße 1, 23568 Lübeck. Die genannten Stadtteile Innenstadt, St. Lorenz und Travemünde bilden örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende, belegen jedoch keine konkrete Stadtteilzuordnung des Büros. Ebenso liegen keine näheren Angaben zur unmittelbaren Verkehrsanbindung oder zu Parkmöglichkeiten vor. Für einen vereinbarten Besuch lässt sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Adresse und aktueller Verbindungen planen. Fragen zum Zugang zum Büro können vorab bei der Terminvereinbarung geklärt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular enthält Pflichtfelder für Name und E-Mail sowie Felder für Betreff und Ihre Mitteilung.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular enthält Pflichtfelder für Name und E-Mail sowie Felder für Betreff und Ihre Mitteilung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder einem anderen arbeitsrechtlichen Anliegen hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und die für den Konflikt maßgeblichen Schreiben hilfreich. Bei einer Kündigung gehören dazu insbesondere das Kündigungsschreiben und die Information, wann es zugegangen ist. Je nach Anliegen können Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, Abmahnungen oder ein Arbeitszeugnis wichtig sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Da im Arbeitsrecht teilweise kurze Fristen gelten, sollten erkennbare Termine bereits in der Anfrage genannt werden. Welche Unterlagen anschließend erforderlich sind, richtet sich nach der konkreten Fragestellung.
Was ist vor einer Anfrage wegen Trennung oder Scheidung zu klären?
Hilfreich ist zunächst eine Übersicht darüber, welche Themen geklärt werden sollen: etwa die Scheidung selbst, Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Fragen zu gemeinsamen Kindern. Auch Angaben zum Zeitpunkt der Trennung und zu bereits bestehenden Vereinbarungen können für das erste Gespräch relevant sein. Einkommensunterlagen und vorhandener Schriftverkehr helfen je nach Fragestellung bei der Einordnung. Nicht sämtliche Folgen einer Trennung werden automatisch in einem einzigen Verfahren behandelt. Eine erste Anfrage kann daher dazu dienen, die verschiedenen Themen zu ordnen und den weiteren Klärungsbedarf zu bestimmen.
Worin unterscheiden sich Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt?
Diese Begriffe betreffen unterschiedliche rechtliche Fragen. Die elterliche Sorge umfasst insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für ein minderjähriges Kind. Beim Umgang geht es um den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Kindesunterhalt betrifft die finanzielle Versorgung beziehungsweise den Beitrag zum Lebensbedarf des Kindes. Obwohl diese Themen im Alltag zusammenhängen, werden sie rechtlich nach unterschiedlichen Maßstäben beurteilt. Für eine Mandatsanfrage ist es hilfreich, das konkrete Anliegen zu benennen und auf vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Entscheidungen oder laufende Verfahren hinzuweisen.
Ist für mein Anliegen in Lübeck das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig?
Das hängt von der Art des Konflikts und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Familienrechtliche Angelegenheiten werden grundsätzlich beim Familiengericht des Amtsgerichts geführt. Für typische Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis ist hingegen die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Bei allgemeinen zivilrechtlichen Forderungen, beispielsweise auf Schadensersatz, können Amts- oder Landgericht zuständig sein. Neben dem Streitwert spielen besondere gesetzliche Regelungen eine Rolle. Welcher Ort maßgeblich ist, richtet sich ebenfalls nach dem jeweiligen Verfahren. Die Lübecker Anschrift einer beauftragten Rechtsanwältin begründet für sich genommen keine Zuständigkeit eines Lübecker Gerichts.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Maren Süfke

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5,0 von 5 · 66 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

Jahnstraße 1, 23568 Lübeck

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-sts.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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