Veröffentlichtes Profil

Guido Stark

Guido Stark – Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht in Lübeck

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht · Rechtsanwaltskanzlei Guido Stark

Meesenring 4, 23566 Lübeck

Telefon: +49 451 621313

Qualifikation
Zulassung seit 1995 · Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Guido Stark

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Guido Stark ist Rechtsanwalt in Lübeck und Fachanwalt für Familienrecht sowie für Sozialrecht. Im Familienrecht umfasst seine Tätigkeit Scheidung, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinn, die Aufhebung von Lebenspartnerschaften, Sorgerecht, Umgang und Gewaltschutz. Hinzu kommt die Unterhaltsheranziehung bei Pflegeheimaufenthalt. Er vertritt Mandanten vor Amtsgericht und Oberlandesgericht. Im Sozialrecht übernimmt er die Vertretung vor Sozialgericht, Landessozialgericht und gegenüber Behörden. Genannt werden Anliegen zu Rente, Pflegekasse und Pflegegrad, Arbeitsunfall und Unfallrente, Schwerbehinderung sowie Arbeitslosengeld I und Sperrfrist. Auch Betreuungsrecht gehört zum Leistungsangebot. Seine Tätigkeit richtet sich an Menschen mit familienrechtlichen und sozialrechtlichen Konflikten, darunter sozialrechtliche Fragen in Kindschaftssachen. Stark verfügt über mehr als 30 Jahre Berufserfahrung und arbeitet mit drei Mitarbeiterinnen zusammen. Rechtliche Probleme werden in einem ersten persönlichen Gespräch erörtert; Termine erfolgen nach Vereinbarung. Grundlage der Vergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei entsprechenden wirtschaftlichen Voraussetzungen führt er Rechtsstreitigkeiten mit Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe. Im Einzelfall werden Zeit- oder Pauschalhonorare im gesetzlichen Rahmen vereinbart.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-stark-luebeck.de, rechtsanwalt-stark-luebeck.de

Beratung in Lübeck – Einordnung der Redaktion

Guido Stark ist Rechtsanwalt in Lübeck und führt die Fachanwaltstitel für Familienrecht und Sozialrecht. Der Hauptschwerpunkt seines Profils liegt im Familienrecht. In der Rechtsanwaltskanzlei Guido Stark am Meesenring 4, 23566 Lübeck, befasst er sich insbesondere mit Scheidung, Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Zugewinnausgleich. Auch die Aufhebung von Lebenspartnerschaften gehört zu seiner Tätigkeit. Hinter diesen Themen stehen häufig Fragen zur wirtschaftlichen Neuordnung nach einer Trennung: Welche Einkommensverhältnisse sind zu klären, welche Vermögensunterlagen werden benötigt und welche Angelegenheiten müssen getrennt voneinander betrachtet werden? Eine anwaltliche Prüfung dient dabei der Einordnung der jeweiligen persönlichen und rechtlichen Ausgangslage. Ein weiterer Teil seiner familienrechtlichen Arbeit betrifft Sorgerecht, Umgang und Gewaltschutz. Bei Konflikten zwischen Eltern geht es beispielsweise um die Ausgestaltung des Kontakts zum Kind oder um Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für dessen Leben. Gewaltschutzverfahren betreffen dagegen gerichtliche Schutzmaßnahmen bei Gewalt oder Bedrohungen. Stark vertritt Mandantinnen und Mandanten vor Amtsgerichten und Oberlandesgerichten. Auch die Unterhaltsheranziehung bei einem Pflegeheimaufenthalt zählt zu den genannten Anliegen. Hier können familiäre Unterhaltsfragen und sozialrechtliche Zusammenhänge zusammentreffen. Im Sozialrecht umfasst die Tätigkeit die Vertretung gegenüber Behörden sowie vor Sozialgerichten und Landessozialgerichten. Genannt sind Fragen zur Rente, zur Pflegekasse und zum Pflegegrad, zu Arbeitsunfällen und Unfallrenten, zur Schwerbehinderung sowie zum Arbeitslosengeld I und zu Sperrfristen. Typische Ausgangspunkte sind Bescheide, abgelehnte Leistungen oder Meinungsverschiedenheiten über gesundheitliche Einschränkungen. Hinzu kommen sozialrechtliche Fragen in Kindschaftssachen und das Betreuungsrecht. Stark ist seit 1995 zugelassen, gehört der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein an und arbeitet mit drei Mitarbeiterinnen zusammen. Die Kanzleianschrift am Meesenring ist der örtliche Anlaufpunkt in Lübeck. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, St. Lorenz oder Travemünde bildet sie einen gemeinsamen Bezugspunkt, ohne dass damit weitere Kanzleistandorte verbunden sind. Familiengerichtliche Verfahren werden bei entsprechender Zuständigkeit am Amtsgericht Lübeck geführt; das ebenfalls örtlich ansässige Landgericht ist nicht das reguläre Eingangsgericht für Scheidungs- und Kindschaftssachen. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann das Anliegen zunächst knapp beschrieben werden, etwa unter Angabe des Rechtsgebiets, vorhandener Bescheide oder bereits laufender Verfahren. Termine erfolgen nach Vereinbarung. Im ersten persönlichen Gespräch werden die rechtlichen Probleme erörtert; welche Unterlagen dafür benötigt werden, lässt sich bei der Terminabstimmung klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lübeck

Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Guido Stark ist von den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Lübeck relevant. Dessen Familiengericht führt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren. Auch Gewaltschutzsachen gehören zum Aufgabenbereich des Familiengerichts. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist allerdings nicht allein die Anschrift der Kanzlei; je nach Verfahren spielen insbesondere Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthalt der Beteiligten eine Rolle. Das Landgericht Lübeck ist keine reguläre Beschwerdeinstanz für familiengerichtliche Entscheidungen. Solche Beschwerden fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts. Betreuungsverfahren werden beim Betreuungsgericht des Amtsgerichts geführt. Sozialrechtliche Streitigkeiten über Leistungen oder Bescheide gehören dagegen regelmäßig vor die Sozialgerichte und nicht vor Amts- oder Landgericht; häufig geht einem gerichtlichen Verfahren ein Widerspruchsverfahren bei der zuständigen Stelle voraus. Die Rechtsanwaltskanzlei Guido Stark befindet sich am Meesenring 4 im Lübecker Stadtgebiet. Eine Zuordnung dieser Anschrift zu den genannten Stadtteilen Innenstadt, St. Lorenz oder Travemünde ist aus den vorliegenden Angaben nicht belegt. Diese Stadtteile sind deshalb als räumliches Umfeld für Ratsuchende einzuordnen, nicht als zusätzliche Kanzleisitze. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine Planung anhand der genauen Adresse und der vereinbarten Terminzeit. Konkrete Haltestellen, Fahrzeiten oder Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben. Fragen zum Zugang zur Kanzlei können vor dem persönlichen Termin direkt geklärt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. In einem ersten persönlichen Gespräch wird das rechtliche Problem erörtert. Ein Termin kann mit dem Sekretariat telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular vereinbart werden.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: In einem ersten persönlichen Gespräch wird das rechtliche Problem erörtert. Ein Termin kann mit dem Sekretariat telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular vereinbart werden.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch über Trennung und Scheidung hilfreich?
Für eine erste Einordnung können die Heiratsurkunde, Angaben zu gemeinsamen Kindern und Informationen zum Zeitpunkt der Trennung hilfreich sein. Geht es auch um Unterhalt oder Zugewinn, sind regelmäßig Einkommensnachweise sowie Unterlagen über Vermögen und Verbindlichkeiten von Bedeutung. Vorhandene Eheverträge, gerichtliche Schreiben oder bereits getroffene Vereinbarungen können ebenfalls relevant sein. Nicht jedes Dokument wird in jedem Fall benötigt. Eine kurze Übersicht über die offenen Fragen erleichtert das Gespräch; der konkrete Unterlagenbedarf lässt sich bei der Terminvereinbarung abstimmen.
Wie unterscheiden sich Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für das Kind und umfasst unter anderem Entscheidungen über Gesundheit, Schule und Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und einem Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt. Beide Bereiche sind rechtlich zu unterscheiden, auch wenn sie im Alltag eng zusammenhängen. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame Sorge nicht automatisch. In gerichtlichen Verfahren steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Welche Fragen überhaupt einer gerichtlichen Regelung bedürfen, hängt von der konkreten Konfliktsituation und möglichen Vereinbarungen der Eltern ab.
Was ist bei einer Anfrage wegen eines Pflegegrad-, Renten- oder Arbeitslosengeldbescheids wichtig?
Bei sozialrechtlichen Bescheiden sind vor allem die vollständige Entscheidung, ihr Zugangsdatum und die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung wichtig. Je nach Anliegen können außerdem Anträge, frühere Bescheide, Gutachten oder medizinische Unterlagen zur Einordnung beitragen. Häufig ist zunächst ein Widerspruchsverfahren vorgesehen, bevor eine Klage beim Sozialgericht in Betracht kommt. Dabei können Fristen gelten, die unabhängig von einer geplanten Mandatsanfrage laufen. Für eine erste Anfrage ist deshalb eine knappe Darstellung hilfreich, welche Leistung betroffen ist, was entschieden wurde und ob bereits ein Rechtsbehelf eingelegt worden ist.
Wie hängen Pflegeheimkosten, Unterhalt und Sozialleistungen zusammen?
Bei einem Pflegeheimaufenthalt können Leistungen der Pflegeversicherung, eigenes Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls Sozialhilfe zusammenwirken. Reichen die verfügbaren Mittel nicht aus, können zusätzlich Fragen nach gesetzlichen Unterhaltspflichten entstehen. Ob Angehörige herangezogen werden können, hängt unter anderem vom Verwandtschaftsverhältnis, den wirtschaftlichen Umständen und den einschlägigen gesetzlichen Grenzen ab. Die Regeln für Ehegatten und erwachsene Kinder sind nicht gleich. Für eine allgemeine Einordnung sind daher die beteiligten Personen, die Finanzierung des Heimaufenthalts und etwaige Schreiben des Sozialhilfeträgers von Bedeutung.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Guido Stark

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-stark-luebeck.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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