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- Rechtsanwältin Nejla Celik
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Kanzlei bietet deutschlandweit Rechtsberatung und Rechtsvertretung an. Als klassische Tätigkeitsschwerpunkte nennt sie Zivilrecht, Strafrecht und Vertragsrecht; außerdem stehen Internetrecht und Medienrecht im Fokus. Im Familienrecht begleitet sie Unternehmer, Selbstständige und Privatpersonen von der Trennung bis zur Scheidung. Unterstützung wird auch bei Sorgerechtsstreitigkeiten, Scheidungsverfahren und Aufenthaltsverfahren angeboten. Persönliche Beratungstermine können vereinbart werden. Das Team berät, vertritt und betreut Mandanten auch in türkischer und polnischer Sprache. Die Kanzlei verweist auf Tätigkeiten in unterschiedlichen Fachbereichen, ihre Arbeit für die Verbraucherzentrale Lübeck und ihr Notariat sowie auf rund 30 Jahre Erfahrung. Bei dringenden Rechtsangelegenheiten legt sie Wert auf eine reibungslose und schnelle Abwicklung und bietet ergänzende Services rund um die Rechtsberatung. Der Kanzleisitz befindet sich stadtnah in der Hansestraße und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Eigene Parkplätze stehen vor der Kanzlei zur Verfügung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: hanserecht.com
Beratung in Lübeck – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Nejla Celik hat ihren Kanzleisitz in der Hansestraße 69 in 23558 Lübeck. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Im Arbeitsrecht geht es allgemein um die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Kündigungen, Abmahnungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Für Ratsuchende steht dabei häufig zunächst die Einordnung im Vordergrund: Welche Unterlagen sind relevant, welche Fristen könnten eine Rolle spielen und welche Möglichkeiten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Klärung kommen grundsätzlich in Betracht? Die konkrete Bewertung setzt die Kenntnis des einzelnen Sachverhalts voraus. Im Familienrecht begleitet die Kanzlei nach ihrer Beschreibung Unternehmer, Selbstständige und Privatpersonen von der Trennung bis zur Scheidung. Genannt werden außerdem Sorgerechtsstreitigkeiten und Scheidungsverfahren. Hinter solchen Anliegen stehen oftmals mehrere miteinander verbundene Fragen, etwa zur Betreuung gemeinsamer Kinder, zum Unterhalt oder zur Vermögensaufteilung. Bei selbstständiger oder unternehmerischer Tätigkeit können zusätzlich die Ermittlung von Einkünften und die Einordnung betrieblicher Vermögenswerte Bedeutung gewinnen. Eine familienrechtliche Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, ob es zunächst um Orientierung nach einer Trennung oder bereits um ein laufendes Verfahren geht. Die belegte Kanzleibeschreibung reicht über die beiden Profilrechtsgebiete hinaus: Sie nennt Zivilrecht, Strafrecht und Vertragsrecht sowie Internetrecht und Medienrecht. Rechtsberatung und Rechtsvertretung werden deutschlandweit angeboten. Persönliche Beratungstermine können vereinbart werden; zudem ist eine Betreuung auch in türkischer und polnischer Sprache angegeben. Für eine Anfrage zum Arbeitsrecht oder Familienrecht empfiehlt sich eine klare Benennung des jeweiligen Anliegens, damit der gewünschte Beratungsgegenstand von Beginn an erkennbar ist. Der Standort in der Hansestraße liegt stadtnah im Lübecker Stadtgebiet und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Eigene Parkplätze befinden sich vor der Kanzlei. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, St. Lorenz oder Travemünde bietet diese Adresse einen konkreten örtlichen Bezug. Unter den genannten Gerichten ist vor allem das Amtsgericht Lübeck für familienrechtliche Verfahren relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellte Kontaktmöglichkeit nutzen. Eine kurze Darstellung des Anliegens, Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben und bekannte Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Anschließend lassen sich die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen, die Beratungssprache und ein etwaiger persönlicher Termin klären. Eine Kontaktanfrage allein ist noch keine Bestätigung der Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lübeck
Für das Profil von Nejla Celik sind die genannten Lübecker Gerichte unterschiedlich einzuordnen. Das Amtsgericht Lübeck führt als Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu elterlicher Sorge, Umgang und Unterhalt. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den Umständen des jeweiligen Falls; der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Lübeck ist für bestimmte allgemeine Zivilsachen zuständig, jedoch nicht das gewöhnliche Eingangsgericht für Scheidungs- oder Sorgerechtsverfahren. Auch typische arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Arbeitsentgelt, werden grundsätzlich nicht vor Amts- oder Landgericht geführt. Sie fallen regelmäßig in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Kanzlei befindet sich in der Hansestraße 69 in 23558 Lübeck. Belegt ist eine stadtnahe Lage; eine genaue Zuordnung der Adresse zu einem der genannten Stadtteile wird hier nicht vorausgesetzt. Innenstadt, St. Lorenz und Travemünde bilden unterschiedliche räumliche Bezugspunkte innerhalb Lübecks, von denen aus eine Anfahrt individuell geplant werden kann. Nach der Kanzleibeschreibung ist der Standort mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Für die Anreise mit dem Pkw stehen eigene Parkplätze vor der Kanzlei zur Verfügung. Konkrete Fahrzeiten oder Verkehrsverbindungen sind nicht angegeben. Da persönliche Beratungstermine vereinbart werden können, lassen sich Termin und Anreise im Vorfeld aufeinander abstimmen. Die angegebene deutschlandweite Tätigkeit beschränkt den Kreis möglicher Anfragen nicht auf das Lübecker Stadtgebiet.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet die Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins an.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet die Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins an.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Je nach Anliegen können außerdem Gehaltsabrechnungen, einschlägiger Schriftverkehr und eine kurze zeitliche Übersicht wichtig sein. Bei einer Kündigung spielt insbesondere eine Rolle, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist, weil arbeitsrechtliche Fristen kurz sein können. Eine erste Anfrage sollte daher vorhandene Fristen und Termine ausdrücklich nennen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
- Kann ein arbeitsrechtlicher Konflikt auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
- Arbeitsrechtliche Konflikte können grundsätzlich auch außergerichtlich geklärt werden, etwa durch die Prüfung strittiger Vertragsregelungen, einen Austausch über offene Vergütungsansprüche oder Verhandlungen über eine einvernehmliche Lösung. Ob dies in Betracht kommt, hängt vom Streitgegenstand, den beteiligten Positionen und bestehenden Fristen ab. Auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist eine gütliche Einigung vorgesehen. Verhandlungen bedeuten allerdings nicht automatisch, dass gesetzliche Fristen stillstehen. Vor einer Mandatsanfrage ist deshalb eine Übersicht darüber hilfreich, was bereits besprochen oder schriftlich vereinbart wurde und welches Ziel mit der Klärung verfolgt wird.
- Welche Themen sollten bei einer ersten familienrechtlichen Anfrage nach einer Trennung benannt werden?
- Bei einer ersten Anfrage hilft es, die derzeitige Situation und die offenen Themen knapp zu beschreiben. Dazu können der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, die Wohnsituation, Einkommensverhältnisse und bereits bestehende Vereinbarungen gehören. Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge und Umgang sind rechtlich unterscheidbare Bereiche, die dennoch miteinander zusammenhängen können. Vorhandene gerichtliche Schreiben oder anstehende Termine sollten ebenfalls genannt werden. Bei Unternehmern und Selbstständigen können betriebliche Einkünfte und Vermögensfragen zusätzliche Bedeutung haben. Welche Nachweise im Einzelnen erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Beratungsgegenstand.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgang, und welches Gericht befasst sich damit?
- Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind, darunter wesentliche Entscheidungen über dessen persönliche Angelegenheiten. Umgang bezeichnet insbesondere den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern; unter bestimmten Voraussetzungen können auch andere Bezugspersonen betroffen sein. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame Sorge endet. Streitigkeiten über Sorge oder Umgang werden grundsätzlich vom Familiengericht beim Amtsgericht behandelt. Ob das Amtsgericht Lübeck örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Für eine erste Anfrage sind vorhandene Beschlüsse, Vereinbarungen und eine sachliche Beschreibung der aktuellen Betreuungssituation hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Nejla Celik
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: hanserecht.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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