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- Finke Kaiser Fuchs
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Anwaltskanzlei Finke Kaiser Fuchs in Lübeck ist Teil der überörtlichen Anwaltssozietät Finke Kaiser Fuchs. Die Sozietät ist mit sieben Kolleginnen und Kollegen von vier Standorten aus für ihre Mandanten tätig. Zum Lübecker Anwaltsteam gehören Gerd Gawlich, Jonathan Greiner und Manuel Fuchs. Sie stehen insbesondere im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Verkehrsrecht zur Verfügung. Das Angebot richtet sich an Mandanten, die Unterstützung oder eine juristische Beratung benötigen. Die Anwältinnen und Anwälte sind auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert. Bei Bedarf arbeiten sie zusammen und führen ihre Expertise zusammen. Nach dem beschriebenen Kanzleikonzept beauftragen Mandanten nicht nur einen Anwalt, sondern das ganze Team. Die Kanzlei befindet sich Bei der Lohmühle 23 in Lübeck. Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet sie um telefonische Terminvereinbarung. Für Kontaktanfragen steht auch ein Kontaktformular zur Verfügung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: fkf-luebeck.de
Beratung in Lübeck – Einordnung der Redaktion
Finke Kaiser Fuchs ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Lübeck mit Sitz Bei der Lohmühle 23, 23554 Lübeck. Im vorliegenden Profil steht das Arbeitsrecht im Mittelpunkt; als weiteres Rechtsgebiet ist das Familienrecht genannt. Die Kanzlei gehört zur überörtlichen Sozietät Finke Kaiser Fuchs, in der sieben Kolleginnen und Kollegen an vier Standorten tätig sind. Zum Lübecker Team zählen Gerd Gawlich, Jonathan Greiner und Manuel Fuchs. Nach dem beschriebenen Kanzleikonzept arbeiten die auf bestimmte Rechtsgebiete ausgerichteten Anwältinnen und Anwälte bei Bedarf zusammen und bringen ihre jeweiligen Kenntnisse in die Bearbeitung ein. Im Arbeitsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder ein Arbeitszeugnis. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine Mandatsanfrage sein. Ratsuchende erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen, des bisherigen Geschehens und möglicher Fristen. Für eine erste Prüfung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen sowie der betreffende Schriftverkehr wichtig. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Das Familienrecht umfasst insbesondere Fragen rund um Trennung und Scheidung sowie deren persönliche und wirtschaftliche Folgen. Dazu gehören etwa Unterhalt, Vermögensauseinandersetzungen und der Versorgungsausgleich. Sind Kinder betroffen, können Fragen zur elterlichen Sorge oder zum Umgang hinzukommen. Eine anwaltliche Befassung dient hier zunächst dazu, die familiäre Ausgangslage und die unterschiedlichen Regelungsbereiche zu erfassen. Nicht jede familienrechtliche Frage setzt ein gerichtliches Verfahren voraus; auch außergerichtliche Vereinbarungen können Gegenstand einer rechtlichen Prüfung sein. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Lübeck, insbesondere im Umfeld der Lohmühle in St. Lorenz. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, aus St. Lorenz oder aus Travemünde ist die Kanzleianschrift der Bezugspunkt für die Anfahrt. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Anreise mit dem Pkw sollten anhand der aktuellen Verkehrsverhältnisse geplant werden. Am Standort bestehen das Amtsgericht Lübeck und das Landgericht Lübeck. Familiengerichtliche Verfahren gehören typischerweise zum Amtsgericht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen werden dagegen regelmäßig vor der Arbeitsgerichtsbarkeit verhandelt. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Darstellung des Anliegens im Kontaktformular beginnen. Hilfreich sind die Zuordnung zum Arbeitsrecht oder Familienrecht, eine erreichbare Kontaktmöglichkeit und Hinweise auf bereits bekannte Termine oder Fristen. Die Anfrage dient zunächst der Kontaktanbahnung; die Übernahme eines Mandats und das weitere Vorgehen sind gesondert abzustimmen. Für Termine bittet die Kanzlei ausdrücklich um telefonische Vereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lübeck
Die Kanzlei Finke Kaiser Fuchs befindet sich Bei der Lohmühle 23 in Lübeck, im Bereich St. Lorenz. Damit liegt ihr Standort außerhalb der historischen Innenstadt. Für eine Anfahrt aus der Innenstadt, anderen Teilen von St. Lorenz oder aus Travemünde ist die genaue Anschrift maßgeblich. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln lässt sich anhand aktueller Verbindungsauskünfte prüfen; bei der Anreise mit dem Pkw sind die jeweilige Verkehrslage und die örtlichen Abstellmöglichkeiten zu berücksichtigen. Konkrete Angaben zu Haltestellen oder kanzleieigenen Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Die Kanzlei bittet um telefonische Terminvereinbarung. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist von den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Lübeck relevant. Dort werden durch das Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Auch der Versorgungsausgleich gehört zu den typischen familiengerichtlichen Angelegenheiten. Ob das Amtsgericht Lübeck im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Sitz der beauftragten Kanzlei. Je nach Verfahrensart können beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt oder weitere persönliche Anknüpfungspunkte entscheidend sein. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind weder das Amtsgericht noch das Landgericht Lübeck die typischen Eingangsgerichte. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, fallen regelmäßig in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte. Das Landgericht Lübeck bearbeitet insbesondere bestimmte allgemeine Zivilsachen und Strafsachen. Für die im Profil hervorgehobenen arbeitsrechtlichen und familienrechtlichen Verfahren hat es daher keine entsprechende allgemeine erstinstanzliche Funktion.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer als Pflichtfelder ausgewiesen. Außerdem stehen Felder für Betreff und Nachricht zur Verfügung.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Kanzlei um Vereinbarung eines Termins per Telefon. Alternativ kann das Kontaktformular genutzt werden; die Kanzlei meldet sich so schnell wie möglich.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Kanzlei um Vereinbarung eines Termins per Telefon. Alternativ kann das Kontaktformular genutzt werden; die Kanzlei meldet sich so schnell wie möglich.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer als Pflichtfelder ausgewiesen. Außerdem stehen Felder für Betreff und Nachricht zur Verfügung.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können relevante E-Mails, Entgeltabrechnungen oder Unterlagen zu vorausgegangenen Gesprächen. Wichtig ist eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht, insbesondere dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb bereits die Kontaktanfrage auf den Zugang und bekannte Termine hinweisen sollte. Welche weiteren Dokumente erforderlich sind, ergibt sich aus dem konkreten Sachverhalt. Eine Anfrage allein ersetzt keine Mandatsübernahme oder fristwahrende Handlung.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Zeugnis, offene Vergütung oder eine Abfindung geregelt werden. Eine Abfindung ist dabei nicht automatisch geschuldet. Aufhebungsverträge können außerdem sozialversicherungsrechtliche Folgen haben, etwa beim Arbeitslosengeld. Für eine anwaltliche Einordnung sind deshalb sowohl der vollständige Vertragsentwurf als auch die bisherige Beschäftigungssituation und etwaige zeitliche Vorgaben von Bedeutung.
- Welche Themen sollten vor einer Mandatsanfrage wegen Trennung oder Scheidung geordnet werden?
- Hilfreich ist zunächst ein Überblick über die familiäre Situation: Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, Wohnverhältnisse sowie Einkommen und wesentliche Vermögenspositionen. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, Einkommensnachweise oder Unterlagen zur Altersversorgung relevant werden. Trennung, Scheidung, Unterhalt und Vermögensausgleich sind rechtlich miteinander verbunden, aber nicht identisch. Deshalb sollte eine Anfrage erkennen lassen, welche Frage aktuell im Vordergrund steht und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Eine vollständige Dokumentensammlung ist für die erste Kontaktanbahnung nicht zwingend erforderlich.
- Wie unterscheiden sich elterliche Sorge und Umgang nach einer Trennung?
- Die elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für ein Kind, beispielsweise in Fragen seiner Betreuung, Gesundheit, Ausbildung und rechtlichen Vertretung. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame Sorge endet. Bei beiden Themen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage sind Angaben zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Absprachen und zu möglichen gerichtlichen Entscheidungen hilfreich. Auch das Jugendamt kann bei Fragen zur Gestaltung des Umgangs eine Anlaufstelle sein.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Finke Kaiser Fuchs
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Finke Kaiser Fuchs liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
4,8 von 5 · 74 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf Finke Kaiser Fuchs insgesamt und nicht auf Finke Kaiser Fuchs persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Positive Stimmen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Bei der Lohmühle 23, 23554 Lübeck
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle:
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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